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  • Edi­to­ri­al

    Porträtfoto von Staatssekretär Wolfgang Schmidt

    Liebe Leserinnen, liebe Leser,

    die Flutkatastrophe vor wenigen Wochen hat in mehreren Bundesländern eine erschütternde Zahl an Todesopfern gefordert, enorme Schäden verursacht und viele Bürgerinnen und Bürger vor eine existenzielle Notsituation gestellt. Die Bewältigung erfordert eine gemeinsame nationale Anstrengung. Die betroffenen Menschen brauchen schnelle und unbürokratische Hilfe. Deswegen hat die Bundesregierung noch im Juli 2021 beschlossen, sich hälftig an den Soforthilfemaßnahmen der Länder zu beteiligen. Gleichzeitig hat sie festgelegt, dass es einen Fonds für den Wiederaufbau geben soll.

    Ähnlich wie nach der Flut 2013 haben sich Bund und Länder in der Folge auf einen nationalen Aufbaufonds in Höhe von bis zu 30 Milliarden Euro geeinigt, um den zügigen Wiederaufbau zu ermöglichen. Er wird als Sondervermögen des Bundes eingerichtet. Davon entfallen zwei Milliarden Euro auf Infrastrukturmaßnahmen des Bundes und bis zu 28 Milliarden Euro werden durch den Fonds für Wiederaufbaumaßnahmen der betroffenen Länder bereitgestellt. An der Finanzierung beteiligen sich Bund und Länder hälftig. Damit wird sichergestellt, dass sich die Bürgerinnen und Bürger auf die finanzielle Unterstützung in den kommenden Monaten und Jahren verlassen können. Für in Not geratene Unternehmen wird, wie schon zur Bewältigung der Coronakrise, die Insolvenzantragspflicht ausgesetzt. Die bundeseigene Infrastruktur soll zügig wiederhergestellt werden. Der von allen Ländern und dem Bund gemeinsam finanzierte Aufbaufonds ist ein starkes Zeichen gelebter Solidarität. Neben dem beeindruckenden Einsatz freiwilliger Helferinnen und Helfer vor Ort zeigt der Fonds, dass unsere Gesellschaft in der Krise zusammenhält. Der Schlaglichtartikel in dieser Ausgabe gibt einen Überblick zu den Hilfsmaßnahmen.

    Auch die Corona-Pandemie erfordert weiterhin ein entschlossenes Krisenmanagement. Das Virus ist noch nicht besiegt. Daher sollen die Hilfen für die Beschäftigten, Unternehmen und Selbstständige bis zum Ende des Jahres 2021 verlängert werden.

    Zuletzt eine erfreuliche Nachricht in eigener Sache: Der Monatsbericht des Bundesministeriums der Finanzen begeht mit der aktuellen Ausgabe sein 20. Jubiläum. In seiner ersten Ausgabe im August 2001 beschäftigte sich der damalige Bundesfinanzminister Hans Eichel mit der „konjunkturellen Delle“ in Deutschland. Seitdem hat sich der BMF‑Monatsbericht zur Pflichtlektüre für Kennerinnen und Kenner der Steuer- und Finanzpolitik entwickelt. Bis heute wurden 240 Ausgaben mit insgesamt 1.271 Artikeln veröffentlicht. Dazu meinen herzlichen Glückwunsch und ein großes Dankeschön an die vielen Kolleginnen und Kollegen im BMF, die den Monatsbericht erstellen und zu seinem Erscheinen beitragen. Ich freue mich auf die nächsten 20 Jahre!

    Ich wünsche Ihnen eine angenehme Lektüre.

    Wolfgang Schmidt
    Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen

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