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  • Aktuelle Wirtschafts- und Finanzlage

    Eu­ro­päi­sche Wirt­schafts- und Fi­nanz­po­li­tik

    Rückblick auf die Sitzungen der Eurogruppe und der ECOFIN-Ministerinnen und -Minister am 17./18. Juni 2021 in Luxemburg

    Eurogruppe

    Bei dem Treffen am 17. Juni 2021 in Luxemburg widmete sich die Eurogruppe der Nachprogrammüberwachung von Portugal, Zypern, Spanien und Irland und beriet über die 5. Freigabe von konditionierten Schuldenerleichterungen für Griechenland im Kontext des 10. Nachprogrammüberwachungsberichts. Ferner stellte der Internationale Währungsfonds (IWF) seine Empfehlungen für den Euroraum vor und die Eurogruppe wurde über die Fortschritte von Kroatien und Bulgarien informiert, die im Juli 2020 dem Wechselkursmechanismus II beigetreten waren.

    Die Eurogruppe befasste sich zunächst mit den Nachprogrammüberwachungsberichten zu Portugal, Zypern, Spanien und Irland. Die Europäische Kommission gelangte zu dem Schluss, dass in keinem dieser Mitgliedstaaten mit Zahlungsausfällen für den Europäischen Stabilitätsmechanismus, die Europäische Finanzstabilisierungsfazilität oder den Europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus zu rechnen sei. Die Berichte attestieren den zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie ergriffenen nationalen Maßnahmen eine stabilisierende Wirkung, da sie u. a. maßgeblich dazu beigetragen haben, den Anstieg der Arbeitslosigkeit in den jeweiligen Mitgliedstaaten begrenzt zu halten. Alle vier Mitgliedstaaten hatten Darlehen aus dem EU-Instrument Support Mitigating Unemployment Risks in Emergency erhalten. Die Auswirkungen der Pandemie auf den Finanzsektor seien bisher begrenzt, insbesondere auch durch Inanspruchnahme von Kreditmoratorien.

    Im Anschluss tauschte sich die Eurogruppe über den 10. Nachprogrammüberwachungsbericht von Griechenland und die Umsetzung der konditionierten Schuldenerleichterungen aus. Die Europäische Kommission kam in ihrem 10. Nachprogrammbericht zu dem Urteil, dass die vereinbarten Reformen hinreichend vorangetrieben worden seien. Griechenland habe die erforderlichen Schritte getätigt, um die Zusagen trotz der durch die Pandemie verursachten schwierigen Umstände einzuhalten. Die Eurogruppe verständigte sich darauf, die nächste Tranche konditionierter Schuldenerleichterungen in Höhe von rund 748 Mio. € freizugeben – unter dem Vorbehalt des Abschlusses der nationalen Verfahren. In Deutschland wurde hierzu dem Haushaltsausschuss Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

    Der Direktor der IWF-Europaabteilung Alfred Kammer stellte im Anschluss der Eurogruppe die Hauptergebnisse der IWF Interim-Mission für den Euroraum vor. Trotz des gemeinsamen Wiederaufbauinstruments Next Generation EU erwartet der IWF einen heterogenen Erholungsprozess in den Mitgliedstaaten des Euroraums und betonte die Notwendigkeit, fiskalische Unterstützung nicht zu früh zurückzuführen. Ein Erfolg der Aufbau- und Resilienzfazilität (Recovery and Resilience Facility, RRF) hänge von der konkreten Umsetzung in den Mitgliedstaaten ab. Im Bankensektor erwartet der IWF einen deutlichen Anstieg notleidender Kredite, für die Geldpolitik fordert er eine Fortsetzung der akkommodierenden Politik.

    Zuletzt befasste sich die Eurogruppe mit Fortschritten von Kroatien und Bulgarien, die im Juli 2020 dem Wechselkursmechanismus II beigetreten waren. Sie müssen formelle Voraussetzungen für den Euro-Beitritt erfüllen. Kroatien erklärte, bereits im Jahr 2022 wieder auf dem Vorkrisenniveau der Wirtschaftsleistung zu sein. Die Schuldenstandsquote wäre ohne die Pandemie mittlerweile unter 70 Prozent gefallen: Man plane, diese wieder um 2 Prozentpunkte bis 3 Prozentpunkte pro Jahr abzusenken. Zudem signalisierte Kroatien, den Eurobeitritt bereits zum 1. Januar 2023 anzustreben; zuvor war dieser zum Jahr 2025 geplant gewesen. Bulgarien berichtete von Fortschritten zur Geldwäschebekämpfung und von den laufenden Arbeiten am nationalen Aufbau- und Resilienzplan (ARP). Die Europäische Kommission und die Europäische Zentralbank (EZB) würdigten die erzielten Fortschritte und sahen Handlungsbedarf für die Umsetzung der weiteren Auflagen. Ein Beitritt sei erst möglich, wenn sämtliche Konvergenzkriterien erfüllt seien. Der kroatische Beitrittswunsch werde zu einem späteren Zeitpunkt besprochen.

    Bei der Eurogruppe im erweiterten Format standen die Themen Vollendung der Bankenunion – Bericht des Vorsitzes der Hochrangigen Arbeitsgruppe und die Vorbereitung des Euro-Gipfels am 25. Juni auf der Agenda. Dieser soll sich neben den wirtschaftlichen Herausforderungen nach der Pandemie auch mit den Arbeiten im Bereich Bankenunion und mit der Kapitalmarktunion befassen. Hintergrund der Debatte war auch der Auftrag des Eurogipfels vom Dezember 2020, auf konsensualer Basis einen Arbeitsplan „für alle Elemente der Bankenunion“ zu erarbeiten. Der Vorsitzende der Eurogruppe Paschal Donohoe legte in Luxemburg keinen konsentierten Plan vor. Aus deutscher Sicht sei ein zu starker und asymmetrischer Fokus auf die Arbeiten an einem europäischen Einlagensicherungssystem gelegt worden, ohne dass vergleichbare Fortschritte bei allen Elementen, insbesondere der Regulierung von Staatsanleihen, vorgesehen gewesen seien. Die Arbeiten sollen nach der Sommerpause rasch fortgesetzt werden. Der Vorsitzende der Eurogruppe plane daher, beim Eurogipfel von dem Dossier in Form eines Briefs in eigener Verantwortung zu berichten.

    ECOFIN-Rat

    Bei dem Treffen der ECOFIN-Ministerinnen und -Minister am 18. Juni 2021 standen die Themen ermäßigte Mehrwertsteuersätze, Mehrwertsteuerbefreiung für Maßnahmen der Europäischen Union (EU) im öffentlichen Interesse sowie die Stärkung der Bankenunion auf der Tagesordnung. Weitere Themen des Treffens waren der Stand der Implementierung der RRF, die Empfehlung zur Implementierung des Stabilitäts- und Wachstumspakts, das Europäische Semester 2021 mit den Empfehlungen zu den aktualisierten Stabilitäts- und Konvergenzprogrammen, die Schlussfolgerungen zu altersbedingten Ausgaben und das Treffen der G20-Finanzministerinnen und -Finanzminister und -Notenbankgouverneurinnen und -Notenbankgouverneure vom 7. bis 10. Juli 2021.

    Die ECOFIN-Ministerinnen und -Minister erörterten anhand einer Note der portugiesischen Ratspräsidentschaft die Problematik ermäßigter Mehrwertsteuersätze in der EU, um eine politische Orientierung zu zwei Punkten zu erhalten. Das gemeinsame Ziel aus Sicht der Europäischen Kommission sei ein modernisiertes und vereinfachtes Mehrwertsteuersystem. Die Mehrheit der Mitgliedstaaten sprach sich in der Debatte dafür aus, dass die ermäßigten Mehrwertsteuersätze für umweltrelevante Produktkategorien wie Pestizide oder fossile Brennstoffe auslaufen sollten. Der Vorsitz schlug hierfür den 1. Januar 2035 vor. Einige Mitgliedstaaten präferierten einen früheren Wegfall. Der Vorschlag der portugiesischen Ratspräsidentschaft einer sogenannten Stillhalteklausel stieß auf ein geteiltes Stimmungsbild: Gemeint ist die Fortführung begünstigender Ausnahmeregelungen für bestimmte Mitgliedstaaten und eine Öffnung dieser Ausnahmetatbestände für alle Mitgliedstaaten. Der Bundesminister der Finanzen Olaf Scholz sah in der Öffnung der Ausnahmeregelungen die Gefahr, dass im Ergebnis noch mehr Ausnahmen bestünden und dadurch ein kohärentes Steuersystem in Europa verhindert würde. Einige Mitgliedstaaten unterstützten die Position Deutschlands. Andere Mitgliedstaaten versammelten sich dagegen hinter dem Vorschlag der Öffnung, da dadurch eine einheitliche und gleiche Ausgangssituation für alle Länder geschaffen würde.

    Die portugiesische Ratspräsidentschaft strebte auch beim Vorschlag über die Beschaffungen zum Zwecke der kostenlosen Überlassung eine fokussierte Diskussion zur Erlangung politischer Orientierungshilfe für die weiteren Diskussionen an. Sie schlug als Ergebnis der bisherigen Ausführungen der Mitgliedstaaten als Kompromiss vor, den Anwendungsbereich auf COVID-19 zu beschränken und in einem weiteren Schritt das Dossier mit einem breiteren Anwendungsbereich auf technischer Ebene weiter zu diskutieren. Der Bundesminister der Finanzen Olaf Scholz begrüßte das Ziel der Europäischen Kommission, im Kampf gegen COVID-19 voranzugehen. Mit einer Begrenzung des Anwendungsbereichs auf COVID-19-Sachverhalte würden negative Auswirkungen auf die Haushalte limitiert und Rechtssicherheit hergestellt. Eine schnelle Annahme des Textes sei dann möglich. Sämtliche wortnehmende Mitgliedstaaten begrüßten den Vorschlag der portugiesischen Ratspräsidentschaft. Die Europäische Kommission sah daraufhin die Möglichkeit einer schnellen Einigung, sprach sich jedoch zugleich für einen ehrgeizigen Ansatz aus, um für alle zukünftigen Krisen gewappnet zu sein.

    Anschließend stellte die portugiesische Ratspräsidentschaft den ECOFIN-Ministerinnen und -Ministern den Fortschrittsbericht zur Stärkung der Bankenunion vor, der in eigener Verantwortung erstellt worden ist und die Sitzungen der Ad-hoc-Arbeitsgruppe zur Stärkung der Bankenunion zusammenfasst. Die Europäische Kommission bedankte sich für die Arbeiten am Hybridmodell für das Europäische Einlagensicherungssystem, die in den Arbeitsplan zur Bankenunion auf Eurogruppenebene einflössen. Man sei einem Arbeitsprogramm zur Bankenunion nähergekommen und es bedürfe nun etwas Zeit für einen ambitionierten Fahrplan.

    Unter dem Tagesordnungspunkt „Wirtschaftliche Erholung in der Europäischen Union“ tauschten sich die ECOFIN-Ministerinnen und -Minister über den Stand der Implementierung der RRF aus. Die Europäische Kommission verwies in diesem Zusammenhang auf die jüngst erfolgte Annahme der ersten Vorschläge für Durchführungsbeschlüsse des Rats zur Annahme der Bewertung der ARP für Portugal, Spanien, Dänemark, Griechenland und Luxemburg. Insgesamt seien die eingereichten Pläne von hoher Qualität und versprächen eine effektive Mittelverwendung sowie einen signifikanten Beitrag zum Wirtschaftswachstum. Der Rat habe nun vier Wochen Zeit zur Annahme der Beschlüsse. Der Wirtschafts- und Finanzausschuss wird sich den ARP widmen. Hier erfolgt ein erster politischer Austausch vor den Beratungen auf Ratsarbeitsgruppenebene. Die künftige slowenische Präsidentschaft erklärte als Ziel, die ersten Pläne auf dem nächsten ECOFIN-Ratstreffen am 13. Juli verabschieden zu können. Im Anschluss werde die Kommission mit den Mitgliedstaaten die Finanzierungs- und Kreditvereinbarungen unterzeichnen, sodass die Vorfinanzierung von bis zu 13 Prozent ausgezahlt werden könne. Entscheidend sei, dass nun die Pläne auch schnell umgesetzt werden würden. Zudem gab die Europäische Kommission einen Überblick über die bereits erfolgte und weitere geplante Anleihebegebung unter Next Generation EU. So informierte sie über die erste erfolgreiche Emission über 20 Mrd. €. Für das Jahr 2021 plane man, insgesamt 80 Mrd. € an langfristigen Anleihen zu begeben sowie weitere kurzfristige Anleihen. Insgesamt stoße die Anleihebegebung der EU auch international auf großes Interesse und stärke auch die Rolle der EU als Markt für nachhaltige Finanzierungen.

    Der ECOFIN-Rat nahm zudem die Empfehlung zur Implementierung des Stabilitäts- und Wachstumspakts an, mit dem Ziel, das übermäßige öffentliche Defizit in Rumänien zu beenden. Die Europäische Kommission verwies auf die im Zuge der COVID-19-Krise angepasste Empfehlung, das übermäßige Defizit nun bis zum Jahr 2024 zu beenden. Hierfür seien in Rumänien erhebliche Konsolidierungsanstrengungen erforderlich, welche auch im Konvergenzprogramm von Rumänien angelegt seien. Rumänien begrüßte den produktiven Austausch mit der Europäischen Kommission und befand die Empfehlung für ausgewogen, wenngleich die Pandemie weiterhin gewisse Unsicherheiten berge.

    Die ECOFIN-Ministerinnen und -Minister verabschiedeten im Anschluss die Empfehlungen zu den aktualisierten Stabilitäts- und Konvergenzprogrammen im Rahmen des Europäischen Semesters 2021, welche die Europäische Kommission mit ihrem Frühjahrspaket am 2. Juni 2021 vorgelegt hat. Demnach soll die allgemeine Ausweichklausel noch für das kommende Jahr aktiviert bleiben, Mitgliedstaaten mit niedrigen Schuldenständen sollen eine weiterhin unterstützende Fiskalpolitik betreiben und Mitgliedstaaten mit höheren Schuldenständen sollen einen vorsichtigeren Ansatz verfolgen. Wichtig sei zudem die Verbesserung der Qualität der öffentlichen Ausgaben. Insgesamt gebe es weiterhin erhebliche Unsicherheit, weshalb die Empfehlungen qualitativ ausfielen und keine Verfahren zu übermäßigen Defiziten in diesem Jahr eröffnet würden. Im kommenden Jahr sollte der weitere Ausblick sicherer sein. Die EZB unterstützte die Empfehlungen und betonte, dass die fiskalische Unterstützung nicht vorzeitig zurückgefahren werden dürfe, zugleich die Maßnahmen aber temporär sein müssten und nicht die fiskalische Nachhaltigkeit beeinträchtigen dürften. Mit Blick auf den Inflationsanstieg im Jahr 2020 werde man weiterhin die Lohn- und Rentenentwicklung genau im Blick behalten.

    Ferner billigte der ECOFIN-Rat die Schlussfolgerungen zu altersbedingten Ausgaben. Die Europäische Kommission bezeichnete den Ageing Report als Benchmark. Dessen Ergebnisse würden in eine Vielzahl von Diskussionen einfließen (u. a. zur Reform des Stabilitäts- und Wachstumspakts) und müssten auch bei der Strategie zur wirtschaftlichen Erholung berücksichtigt werden. Es zeige sich, wie wichtig Rentenreformen seien und dass diese auch nicht zurückgedreht werden sollten. Vielmehr bedürfe es weiterer Maßnahmen, um den im Report genannten Herausforderungen zu begegnen. Die Produktivitätsentwicklung des Faktors Arbeit werde wesentlich für die langfristige Wachstumsentwicklung sein. Der Vorsitz des Wirtschaftspolitischen Ausschusses ergänzte, dass eine alternde Gesellschaft nicht ausschließlich fiskalische Konsequenzen habe. Es drohten niedrigeres Wachstum, niedrigere Produktivität und niedrigere Investitionen wegen des Schrumpfens der Gesellschaft. Es brauche Rentenreformen und eine Erhöhung der Erwerbstätigkeit. Der nächste Report werde im Jahr 2024 vorgelegt.

    Zudem informierte die portugiesische Präsidentschaft über die Vorbereitung des Treffens der G20-Finanzministerinnen und -Finanzminister und -Notenbankgouverneurinnen und -Notenbankgouverneure am 9./10. Juli 2021. Im Mittelpunkt des Treffens stünden die Reform der internationalen Besteuerung und die Zuteilung der IWF-Sonderziehungsrechte. Italien verwies als G20-Präsidentschaft darauf, dass im Umfeld drei weitere wesentliche Konferenzen stattfinden würden, nämlich das OECD Global Forum zu Produktivität, ein Symposium zu Steuerpolitik und Klimawandel sowie die Klimakonferenz von Venedig zur Vorbereitung der 26. UN-Klimakonferenz (United Nations Framework Convention on Climate Change, 26th Conference of the Parties; COP 26). Bedeutendes Thema des G20‑Treffens selbst würden Gesundheitsfragen sein wie die globale Impfstoffversorgung und die Stärkung der Pandemievorsorge. Ferner hoffe man, aufbauend auf der G7-Einigung eine grundsätzliche Einigung zur Reform der internationalen Besteuerung zu erreichen.

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