Navigation und Service

Inhalt

  • Aktuelle Wirtschafts- und Finanzlage

    Steuer­ein­nah­men im April 2021

    Die Steuereinnahmen insgesamt (ohne Gemeindesteuern) lagen im April 2021 um 31,9 Prozent über dem Monatsergebnis vom April 2020. Das Steueraufkommen im Vorjahresmonat war dabei deutlich durch eine Vielzahl an steuerlichen Maßnahmen zur Abmilderung der Auswirkungen der Corona-Pandemie für die Steuerpflichtigen – wie Stundungen oder die Herabsetzung von Vorauszahlungen – gemindert. So wurden allein bei der von den Ländern verwalteten Umsatzsteuer im April 2020 circa 6,4 Mrd. € steuerliche Entlastungen wirksam. Zur Einordnung des aktuellen Monatsergebnisses ist daher auch ein Vergleich mit demselben Monat im Vorkrisenjahr 2019 hilfreich: Gegenüber dem April 2019, also einem Vorkrisenmonat, lagen die Steuereinnahmen noch gut 1,5 Prozent niedriger (beziehungsweise rund 0,8 Mrd. €).

    Die Einnahmen aus den Gemeinschaftsteuern lagen im April 2021 insgesamt um 44,8 Prozent über dem Niveau des Vorjahresmonats. Darunter verzeichneten die Einnahmen aus den Steuern vom Umsatz, bedingt vor allem durch die infolge der steuerlichen Entlastungsmaßnahmen geminderte Vergleichsbasis, ein sehr deutliches Plus von 60,3 Prozent. Bei den Bundessteuern ergab sich im April dagegen ein Einnahmerückgang um 10,9 Prozent gegenüber dem Vorjahr, der überwiegend auf die weitgehende Abschaffung des Solidaritätszuschlags sowie Mindereinnahmen bei der Energiesteuer zurückzuführen ist. Die Einnahmen aus den Ländersteuern wiesen einen Anstieg um 19,4 Prozent auf.

    EU-Eigenmittel

    Im Berichtsmonat April 2021 lagen die Zahlungen von EU-Eigenmitteln inklusive der Zölle um knapp 0,3 Mrd. € (+9,7 Prozent) über dem Ergebnis vom April 2020. Die monatlichen Anforderungen der Europäischen Union (EU) schwanken aufgrund des jeweiligen Finanzierungsbedarfs der EU. Sie orientieren sich grundsätzlich an dem gültigen Jahreshaushalt der EU des betreffenden Jahres.

    Gesamtüberblick kumuliert Januar bis April 2021

    In den Monaten Januar bis April 2021 ist das Steueraufkommen insgesamt (ohne Gemeindesteuern) um 1,3 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum gestiegen. Die Einnahmen aus den Gemeinschaftsteuern stiegen dabei um 3,4 Prozent; das Aufkommen der Bundessteuern sank um 11,3 Prozent. Die Ländersteuern verzeichneten einen Einnahmezuwachs um 7,9 Prozent.

    Verteilung auf Bund, Länder und Gemeinden

    Die Steuereinnahmen des Bundes nach Verrechnung von Bundesergänzungszuweisungen verzeichneten im April 2021 einen Anstieg um 34,4 Prozent gegenüber dem Ergebnis im April 2020. Die Einnahmen des Bundes aus den Gemeinschaftsteuern stiegen um 53,4 Prozent vor allem aufgrund höherer Einnahmen aus den Steuern vom Umsatz (+74,2 Prozent). Neben deutlich geringeren Einnahmen aus den Bundessteuern (-10,9 Prozent) verringerten leicht höhere Eigenmittelabführungen des Bundes an die EU die Einnahmen des Bundes im Vorjahresvergleich. Zudem waren gegenüber dem April 2020 leicht höhere Bundesergänzungszuweisungen an die Länder zu leisten.

    Die Länder verbuchten im April 2021 ebenfalls einen deutlichen Anstieg ihrer Steuereinnahmen, und zwar um 36,0 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die Ländereinnahmen aus den Gemeinschaftsteuern stiegen dabei insgesamt um 44,0 Prozent. Ebenso wie beim Bund ist dies überwiegend auf den beträchtlichen Anstieg der Einnahmen bei den Steuern vom Umsatz (+52,0 Prozent) im Jahresvergleich zurückzuführen. Zudem war bei den Ländersteuern ein deutliches Plus von 19,4 Prozent zu verzeichnen. Die Einnahmen der Gemeinden aus ihrem Anteil an den Gemeinschaftsteuern stiegen um 14,5 Prozent.

    Entwicklung der Steuereinnahmen (ohne reine Gemeindesteuern) im laufenden Jahr

    Tabelle vergrößern
    Tabelle 1

    Gemeinschaftsteuern

    Lohnsteuer

    Das Bruttoaufkommen der Lohnsteuer lag im April 2021 um 5,9 Prozent über dem Aufkommen im Vorjahresmonat. Das Kassenaufkommen in diesem Monat beinhaltet die für März 2021 abgeführte Lohnsteuer. Infolge des Fortdauerns der Pandemie und der Lockdownmaßnahmen wird von den Unternehmen zwar weiterhin in beträchtlichem Umfang Kurzarbeit in Anspruch genommen mit entsprechenden Auswirkungen auf die Lohnsteuereinnahmen. Zudem wirken sich die mit dem Zweiten Familienentlastungsgesetz beschlossene Erhöhung des Grundfreibetrags sowie die Verschiebung der übrigen Tarifeckwerte einnahmemindernd aus. Allerdings ist auch die Vorjahresbasis (April 2020) deutlich durch die Pandemie und insbesondere die damals in Anspruch genommene Kurzarbeit belastet. Das aus dem Lohnsteueraufkommen gezahlte Kindergeld stieg aufgrund der mit dem Zweiten Familienentlastungsgesetz beschlossenen Kindergelderhöhung um 15 € pro Kind um 10,0 Prozent. Im Ergebnis ergab sich ein um 5,1 Prozent höheres kassenmäßiges Lohnsteueraufkommen im Vergleich zum April 2020. In den Monaten Januar bis April lag das kassenmäßige Lohnsteueraufkommen insgesamt noch um 2,3 Prozent unter dem Niveau des Vorjahreszeitraums.

    Körperschaftsteuer

    Im Veranlagungsmonat April 2021 lag das Körperschaftsteueraufkommen bei 1,2 Mrd. €. Im April 2020 wurden hier 2,5 Mrd. € erstattet. Die schwache Vorjahresbasis ist zu einem beträchtlichen Teil Folge der untergesetzlichen Coronamaßnahmen. Die Herabsetzungen der bereits im März 2020 für das 1. Quartal abgeführten Vorauszahlungen sowie die in erheblichem Umfang gewährten Stundungen hatten im Saldo zu Rückerstattungen im April 2020 geführt. Die Investitionszulage hatte aufgrund ihres geringen Volumens nahezu keinen Einfluss auf das Aufkommen im April 2021. Im Ergebnis lag das kassenmäßige Körperschaftsteueraufkommen somit deutlich um 3,7 Mrd. € über dem Aufkommen aus dem April 2020. In den Monaten Januar bis April 2021 insgesamt stieg das kassenmäßige Körperschaftsteueraufkommen um 90,5 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum.

    Veranlagte Einkommensteuer

    Das Aufkommen aus veranlagter Einkommensteuer brutto stieg im April 2021 um 23,3 Prozent gegenüber dem April 2020. Auch hier dürften Stundungen und herabgesetzte Vorauszahlungen die Vergleichsbasis 2020 gemindert haben. Nach Abzug der Arbeitnehmererstattungen, die sich um 25,9 Prozent gegenüber dem April 2020 verringerten, und der nur noch unbedeutenden Investitions- und Eigenheimzulagen ergab sich per saldo im April 2021 ein deutlicher Anstieg des kassenmäßigen Steueraufkommens an veranlagter Einkommensteuer um rund 1,0 Mrd. € im Vergleich zum April 2020. In den Monaten Januar bis April 2021 lag das kassenmäßige Aufkommen aus veranlagter Einkommensteuer insgesamt um 0,8 Prozent über dem Niveau des Vorjahreszeitraums.

    Nicht veranlagte Steuern vom Ertrag

    Im April 2021 lag das Bruttoaufkommen der nicht veranlagten Steuern vom Ertrag um 4,1 Prozent unter der Vorjahresbasis. Die aus dem Aufkommen geleisteten Erstattungen durch das Bundeszentralamt für Steuern lagen bei rund 87 Mio. € (-20,2 Prozent gegenüber April 2020). Insgesamt ergab sich so ein Rückgang des Kassenaufkommens der nicht veranlagten Steuern vom Ertrag um 2,8 Prozent gegenüber dem April 2020. In den Monaten Januar bis April 2021 lag das kassenmäßige Aufkommen der nicht veranlagten Steuern vom Ertrag insgesamt um 11,5 Prozent unter dem Niveau des Vorjahreszeitraums.

    Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge

    Das Aufkommen aus der Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge verzeichnete im Vergleich zum April 2020 einen Anstieg um 51,5 Prozent. In den Monaten Januar bis April 2021 stieg das kassenmäßige Aufkommen dabei insgesamt um 34,7 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum.

    Steuern vom Umsatz

    Das Aufkommen der Steuern vom Umsatz lag im April 2021 aufgrund der pandemiebedingten Sondereffekte im Vergleichszeitraum 2020 um 60,3 Prozent höher als im Vorjahresmonat. Die Einnahmen aus der Binnen-Umsatzsteuer stiegen dabei um 91,0 Prozent, die Einnahmen aus der Einfuhrumsatzsteuer um 13,4 Prozent. Ursache sind vor allem die umfangreichen steuerlichen Coronamaßnahmen zur Entlastung der Unternehmen, die im April des Vorjahres kassenwirksam wurden. Zu diesem Zeitpunkt waren insgesamt circa 6,4 Mrd. € Sondervorauszahlungen herabgesetzt und erstattet, Stundungen gewährt und Vollstreckungsmaßnahmen aufgeschoben worden. Bei der Einfuhrumsatzsteuer dürfte darüber hinaus die Vergleichsbasis bereits durch pandemiebedingte Rückgänge des Außenhandels beeinträchtigt worden sein. In den Monaten Januar bis April 2021 stieg das kassenmäßige Aufkommen der Steuern vom Umsatz insgesamt um 2,3 Prozent gegenüber dem Niveau des Vorjahreszeitraums.

    Bundessteuern

    Das Aufkommen aus den Bundessteuern insgesamt lag im April 2021 um 10,9 Prozent unter dem Steueraufkommen des Vorjahresmonats. Spürbare Rückgange waren bei der Energiesteuer (-13,8 Prozent), der Kraftfahrzeugsteuer (-14,5 Prozent), der Tabaksteuer (-10,5 Prozent) und der Schaumweinsteuer (-21,3 Prozent) zu verzeichnen. Das Aufkommen aus dem Solidaritätszuschlag verringerte sich am deutlichsten, nämlich um 47,8 Prozent. Der Rückgang ist vor allem auf die weitgehende Abschaffung des Solidaritätszuschlags zurückzuführen. Die Stromsteuer wies dagegen ein deutliches Plus von 19,2 Prozent auf. Weitere Aufkommenszuwächse zeigten die Versicherungsteuer (+17,9 Prozent) und die Kaffeesteuer (+10,3 Prozent). Die Veränderungen bei den übrigen Steuerarten hatten betragsmäßig nur geringen Einfluss auf das Gesamtergebnis der Bundessteuern. In den Monaten Januar bis April 2021 verringerte sich das kassenmäßige Aufkommen der Bundessteuern insgesamt um 11,3 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum.

    Ländersteuern

    Das Aufkommen der Ländersteuern lag im April 2021 deutlich um 19,4 Prozent über dem Ergebnis im April 2020. Die einzelnen Steuern konnten zum Teil spürbare Zuwächse verbuchen. So stiegen die Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer um 17,5 Prozent, aus der Erbschaftsteuer um 18,8 Prozent, aus der Feuerschutzsteuer um 14,8 Prozent und aus der Rennwett- und Lotteriesteuer um 30,8 Prozent. Das Biersteueraufkommen verbesserte sich um 53,4 Prozent. In den Monaten Januar bis April 2021 stieg das Aufkommen der Ländersteuern um 7,9 Prozent.

Fußzeile