Navigation und Service

Inhalt

  • Aktuelle Wirtschafts- und Finanzlage

    Eu­ro­päi­sche Wirt­schafts- und Fi­nanz­po­li­tik

    Rückblick auf die Videokonferenzen der Eurogruppe am 15. März 2021 und des ECOFIN-Rats am 16. März 2021

    Eurogruppe

    Kernthemen bei dem virtuellen Treffen der Eurogruppe am 15. März 2021 waren die Diskussionen zu den sektoralen Auswirkungen durch die COVID-19-Pandemie sowie zur Frage einer angemessenen fiskalischen Ausrichtung. Ferner standen der neunte Nachprogramm-Überwachungsbericht zu Griechenland sowie die Wechselkursentwicklungen im Kontext der Vorbereitung des Treffens der G20-Finanzministerinnen und -Finanzminister und -Notenbankgouverneurinnen und -Notenbankgouverneure und der Frühjahrstagung des Internationalen Währungsfonds (IWF) vom 7. April 2021 bis zum 10. April 2021 auf der Tagesordnung.

    Die Eurogruppe widmete sich der Debatte um die sektoralen Auswirkungen und strukturellen Veränderungen durch die COVID-19-Pandemie. Die Europäische Kommission berichtete, dass bestimmte Sektoren wie kontaktnahe Dienstleistungen und der Tourismus ungleich stärker betroffen seien als andere Sektoren. Bestehende Trends des sektoralen Wandels wie die Änderung globaler Lieferketten würden durch die Pandemie verstärkt; außerdem werde die grüne und digitale Transformation beschleunigt, was den Dienstleistungssektor vor neue Herausforderungen stelle. Das Aufbauinstrument der Europäischen Union (EU), Next Generation EU, sei für die Adressierung dieser Herausforderungen konzipiert, aber auch zur Unterstützung aktivierender Arbeitsmarktpolitiken. Die Präsidentin der Europäischen Zentralbank (EZB) Christine Lagarde sprach sich dafür aus, insbesondere solvente kleine mittelständische Unternehmen in den Blick zu nehmen, bei Unterstützungsmaßnahmen jedoch auch den Strukturwandel, Marktbereinigungsmechanismen und Insolvenzverfahren zu berücksichtigen. In der anschließenden allgemeinen Aussprache der Eurogruppe würdigten eine Reihe von Mitgliedstaaten zwar die effektive Krisenantwort der EU auf die COVID-19-Pandemie hinsichtlich der Vermeidung von Unternehmensinsolvenzen und Arbeitslosigkeit, insbesondere durch gemeinsame Instrumente wie dem Europäischen Instrument zur vorübergehenden Unterstützung bei der Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken in einer Notlage (Support to mitigate Unemployment Risks in an Emergency, SURE), wobei die Gesundheitskrise noch nicht unter Kontrolle sei. Der Vorsitzende der Eurogruppe Paschal Donohoe resümierte, dass sich die wirtschaftliche Erholung insbesondere bei stark betroffenen Sektoren verzögern und daher asymmetrisch in der Wirtschafts- und Währungsunion verlaufen werde. Insofern sei eine kluge Förderpolitik unter Berücksichtigung der grünen und digitalen Transformation von gemeinsamem Interesse für eine nachhaltige Erholung.

    Ferner tauschte sich die Eurogruppe über den Stand der fiskalpolitischen Maßnahmen zur Unterstützung in der Krise und über Prinzipien zur weiteren finanzpolitischen Koordinierung aus. Die Europäische Kommission betonte, die starke fiskalpolitische Antwort und die möglichen Liquiditätshilfen im Rahmen des Beihilferechts hätten eine Verschärfung der wirtschaftlichen Folgen der Pandemie in Europa erfolgreich verhindert. Dies sei auch möglich gewesen durch die Aktivierung der allgemeinen Ausweichklausel. Dennoch bestehe nach wie vor erhöhte Unsicherheit. Daher sprach sich die Europäische Kommission gegen eine verfrühte Rücknahme fiskalischer Unterstützungsmaßnahmen und für eine agile Fiskalpolitik in Abhängigkeit von pandemischen Entwicklungen aus. Sobald die Gesundheitsrisiken nachließen, solle die Haushaltspolitik in den Mitgliedstaaten aber differenziert auf Maßnahmen umschwenken, die im Zusammenspiel mit der Aufbau- und Resilienzfazilität (Recovery and Resilience Facility, RRF) eine robuste und tragfähige Erholung fördern. Hinsichtlich der Anwendung des Stabilitäts- und Wachstumspakts warb die Europäische Kommission für eine Deaktivierung der allgemeinen Ausweichklausel erst mit Erreichen des Vorkrisenniveaus des Bruttoinlandsprodukts (BIP) der EU. Die Präsidentin der EZB unterstützte diese Empfehlungen und prognostizierte dem Euroraum für dieses Jahr eine leicht verzögerte wirtschaftliche Erholung. Im Jahr 2021 könne das Wachstum des BIP 4 Prozent erreichen, nachdem die Wirtschaftsleistung im vergangenen Jahr um 7 Prozent geschrumpft sei. Für dieses Jahr erwarte die EZB nun auch ein Anziehen der Inflationsraten auf 1,5 Prozent; doch insgesamt sei der langfristige Inflationspfad weiterhin gedämpft. Der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) rückte Tragfähigkeitsaspekte der öffentlichen Finanzen in den Mittelpunkt seiner Intervention. Granulare und differenzierte Empfehlungen seien bei der finanzpolitischen Koordinierung notwendig. Im Anschluss erfolgte die Verständigung der Eurogruppe auf eine gemeinsame Erklärung zur europäischen Fiskalstrategie in der Pandemie. In dieser erklärt die Eurogruppe, dass eine unterstützende fiskalische Ausrichtung für 2021 und 2022 unter Ausnutzung der Aufbau- und RRF-Mittel angezeigt sei. Zudem nehme die Eurogruppe die vorläufige Einschätzung der Europäischen Kommission zur Fortdauer der Deaktivierung der allgemeinen Ausweichklausel auch 2022 zur Kenntnis. Weitere Fördermaßnahmen sollten schnell, temporär und zielgerichtet erfolgen. Herausforderungen der höheren Schuldenstände müssten angegangen werden, wenn die wirtschaftliche Erholung auf dem Weg sei.

    Schließlich befasste sich die Eurogruppe mit dem neunten Nachprogrammüberwachungsbericht zu Griechenland. Die Europäische Kommission kam zu der Einschätzung, dass Griechenland bei der Umsetzung einiger Reformzusagen gute Fortschritte erzielt, das Reformmomentum sich jedoch angesichts der COVID-19-Pandemie insgesamt verlangsamt habe. Entscheidungen zu schuldenerleichternden Maßnahmen standen nicht an. Die Präsidentin der EZB schloss sich dem Urteil an und warnte insbesondere vor einer neuen Welle notleidender Kredite in Griechenland. Zielgerichtete Förderungen sollten nur überlebensfähige Unternehmen erhalten. Der ESM erinnerte angesichts einer deutlich angestiegenen Staatsschuldenquote an Herausforderungen für die griechische Finanzpolitik, denen Griechenland sich nach der Pandemie stellen müsse. Der IWF betonte die Beschleunigung von Finanzmarktreformen.

    Im Anschluss erläuterte die Europäische Kommission in Vorbereitung des Treffens der G20-Finanzministerinnen und -Finanzminister und -Notenbankgouverneurinnen und -Notenbankgouverneure und der Frühjahrstagung des IWF vom 7. bis 10. April 2021 die Wechselkursentwicklungen. Nach der Aufwertung in den Monaten bis August 2020 hatte sich der Eurowechselkurs zum US-Dollar größtenteils stabilisiert. Dabei profitierte der Euro zunächst von der gestiegenen globalen Risikoaversion im Zuge der Corona-Krise und entsprechender Nachfrage zulasten von Schwellenländern. Die EZB stimmte den Einschätzungen der Europäischen Kommission zu und ergänzte, dass die zukünftigen wirtschaftlichen Entwicklungen in den USA auch Ausstrahlungseffekte auf die Wechselkursentwicklungen haben könnten.

    Bei dem virtuellen Treffen der Eurogruppe im erweiterten Format skizzierte der Vorsitzende der Eurogruppe seine Unterrichtung der Staats- und Regierungschefs für den Eurogipfel, der am Rande des Europäischen Rats im März zur Stärkung der internationalen Rolle des Euros geplant ist. Der Vorsitzende plant, in eigener Verantwortung als Präsident der Eurogruppe ein Schreiben an den Eurogipfel zu richten, welches in allgemeiner Form insgesamt sechs Bausteine zur Stärkung der internationalen Rolle des Euros hervorheben soll:

    1. solide Wirtschafts- und Währungsunion als zentraler Grundbaustein, insbesondere Banken- und Kapitalmarktunion;
    2. gute Wirtschaftspolitik für die Erholung, Resilienz und Wettbewerbsfähigkeit, insbesondere die RRF, grüner und digitaler Wandel, Emission in Euro denominierter Anleihen durch die EU;
    3. Resilienz, Effizienz und Integration der Finanz - und Zahlungsmärkte;
    4. Digitalisierung, insbesondere digitaler Euro;
    5. Attraktivität der EU-Finanzmärkte für nachhaltige Finanzierungsformen, insbesondere Vorreiterrolle in grünen Anleihemärkten und
    6. Erweiterung des Euroraums.

    Die Europäische Kommission begrüßte das Vorhaben des Vorsitzenden, die Regierungschefs im Lichte dieser Themenbereiche ohne Intonation eines Währungswettbewerbs zu unterrichten. Die Präsidentin der EZB betonte insbesondere die Bedeutung nachhaltiger Finanzierungsformen und grüner Anleihen, für deren Handel Finanzplätze im Euroraum eine herausgehobene Rolle spielen. Auch bei den Arbeiten zusammen mit der Europäischen Kommission zu einem digitalen Euro sei man auf einem guten Weg. Der Bundesminister der Finanzen Olaf Scholz unterstützte mit anderen Mitgliedstaaten die Agenda des Vorsitzenden zur Stärkung des Euros.

    ECOFIN-Rat

    Bei dem virtuellen Treffen der ECOFIN-Ministerinnen und -Minister am 16. März 2021 gaben die portugiesische Ratspräsidentschaft und die Europäische Kommission einen Überblick über den Stand der Umsetzung der Rechtsvorschriften im Bereich der Finanzdienstleistungen. Zudem informierte die Ratspräsidentschaft die ECOFIN-Ministerinnen und -Minister über den Inhalt der Ratsschlussfolgerungen zur EU-Strategie für den Massenzahlungsverkehr und die geplante Annahme per schriftlichen Verfahren im Nachgang der Sitzung. Im Anschluss befassten sich die ECOFIN-Ministerinnen und -Minister mit den Herausforderungen der Besteuerung der digitalisierten Wirtschaft. Einen Schwerpunkt bildete ferner die wirtschaftliche Erholung in der EU mit der Mitteilung der Europäischen Kommission „Ein Jahr seit dem Ausbruch von COVID-19: die fiskalpolitische Reaktion“ und dem Stand der Implementierung der RRF.

    Die Europäische Kommission unterrichtete über den Stand der Umsetzung europäischen Rechts in nationales Recht im Bereich Finanzmarktregulierung. Bislang teilweise umgesetzt sei die Richtlinie zur Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (Anti-Money Laundering Directive, AMLD). Die Europäische Kommission forderte die Mitgliedstaaten auf, mit größtmöglicher Anstrengung an der Umsetzung der AMLD zu arbeiten und bot Umsetzungshilfen an. Ebenso sei die bis Ende Dezember 2020 umzusetzende Capital Requirements Directive (Eigenkapitalrichtlinie, CRD V) und Richtlinie über die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten (Bank Recovery and Resolution Directive – BRRD II) bislang nur von neun Mitgliedstaaten umgesetzt worden. Trotz der besonderen Umstände sei die Umsetzung dieser Richtlinien für die Fortentwicklung einer widerstandsfähigen Bankenunion und der wirtschaftlichen Erholung der EU von Bedeutung. Es gab keine Wortmeldungen seitens der Mitgliedstaaten.

    Ferner informierte die portugiesische Ratspräsidentschaft die ECOFIN-Ministerinnen und -Minister über den Inhalt der Ratsschlussfolgerungen zu der Strategie für den Massenzahlungsverkehr der EU. Die Ratsschlussfolgerungen wurden in den vorbereitenden Gremien bereits konsentiert und sollen im Nachgang der virtuellen Sitzung im schriftlichen Verfahren angenommen werden. Die Europäische Kommission hob die politische Relevanz des Massenzahlungsverkehrs in einer zunehmend digitalisierten Volkswirtschaft sowie die strategische Bedeutung für die Souveränität der EU hervor.

    Es folgte ein Meinungsaustausch der ECOFIN-Ministerinnen und -Minister über den aktuellen Stand der Arbeiten zur Bewältigung der Herausforderungen der Besteuerung der digitalisierten Wirtschaft. Die portugiesische Ratspräsidentschaft stellte zunächst die aktuellen Entwicklungen auf dem Gebiet des internationalen Steuerrechts vor. Aufgrund der positiven Signale der neuen US-Administration sei eine neue Dynamik in den Gesprächen entstanden. Es sei wichtig, zu einer fairen Besteuerung zu gelangen, damit auch die Finanzierung der Kosten der COVID-19-Pandemie gelinge. Die Europäische Kommission verwies ebenfalls auf ein neues Momentum aufgrund der bisherigen Positionierung der neuen US-Administration, sodass eine globale Einigung bis Mitte 2021 erreichbar sei. Eine globale Einigung sei der richtige Weg, um die Herausforderungen anzugehen. Die Diskussionen auf G20- und G7-Ebene stellten eine gute Gelegenheit dar, die Debatte in die richtige Richtung zu lenken. Die Europäische Kommission arbeite gemäß dem Auftrag der europäischen Staats- und Regierungschefs an einer Digitalabgabe, die als neues Eigenmittel vorgesehen sei. Sie werde einen Vorschlag vorlegen, der den Prozess der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) nicht behindere. Der Bundesminister der Finanzen Olaf Scholz bekräftigte nachdrücklich, dass jetzt eine gute Chance bestehe, eine internationale Vereinbarung zur Besteuerung der digitalisierten Wirtschaft und eine globale effektive Mindestbesteuerung zu beschließen. Es sei auf verschiedenen Ebenen (EU, OECD, G7 und G20) mehrfach der Wille ausgesprochen worden, bis zum Sommer dieses Jahres eine Vereinbarung zu erzielen. Auch Italien und das Vereinigte Königreich seien als G7-beziehungsweise G20-Vorsitz bestrebt, eine globale Lösung zu erreichen. Es müsse ein Steuerwettbewerb nach unten verhindert werden. Der Vorschlag zur Digitalabgabe solle im Einklang mit der Einigung auf der OECD-Ebene stehen. Unter den wortnehmenden Mitgliedstaaten gab es im Anschluss eine breite Unterstützung für die internationalen Verhandlungen auf OECD-Ebene und den Willen, bis Mitte 2021 eine Einigung zu beiden Säulen (Säule 1: Reallokation von Besteuerungsrechten; Säule 2: globale effektive Mindestbesteuerung) zu erzielen. Eine Vielzahl an Mitgliedstaaten betonte, dass der Vorschlag für eine Digitalabgabe nicht die Verhandlungen auf OECD-Ebene beeinträchtigen dürfe. Die Europäische Kommission erklärte, der geplante Vorschlag einer Digitalabgabe stehe im Einklang mit einer globalen Lösung auf OECD-Ebene.

    Die ECOFIN-Ministerinnen und -Minister widmeten sich daraufhin der Aussprache über die wirtschaftliche Erholung in Europa. Zunächst berichtete die Europäische Kommission über die Wirtschaftslage. Demnach entspreche die Entwicklung der vergangenen Wochen in etwa ihrer Winterprognose. Bestehende Eindämmungsmaßnahmen zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie würden wohl bis zum Ende des 2. Quartals zurückgenommen. Die Entwicklungen in den Mitgliedstaaten verliefen sehr unterschiedlich von Rückgang über Stagnation bis Wachstum. Auf dem Arbeitsmarkt zeige sich ein komplexes Bild. Insgesamt sei die Beschäftigung um 2 Prozent zurückgegangen, die geleisteten Arbeitsstunden sogar um 6,5 Prozent. Unterschiede zeigten sich auch bei den Sektoren, unter denen vor allem der Dienstleistungssektor stark belastet sei. Die Lage im Bankensektor sei besser als während der Krise 2008. In bestimmten Sektoren gebe es jedoch eine nennenswerte Anzahl notleidender Kredite. Risiken drohten zudem beim Auslauf von Moratorien, insoweit von diesen umfassend Gebrauch gemacht wurde. Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (European Banking Authority, EBA) berichtete, die Krise habe sich noch nicht in den Bankbilanzen niedergeschlagen. Die Liquidität sei weiterhin hoch. In den nächsten Monaten sei jedoch ein Anstieg der notleidenden Kredite zu erwarten. Die EZB schloss sich den Wachstumsprognosen der Europäischen Kommission an. Das Vorkrisenniveau werde voraussichtlich im 2. Quartal 2022 erreicht werden. Wichtige Beiträge dazu leisteten der Dienstleistungssektor und die ausländische Nachfrage. Auch die Arbeitsmarktlage sei besser als erwartet.

    Im Anschluss fasste die portugiesische Ratspräsidentschaft den Inhalt der am 3. März 2021 veröffentlichten Mitteilung der Europäischen Kommission „Ein Jahr nach dem Ausbruch von COVID-19: die fiskalpolitische Reaktion“ zusammen. Mit der Mitteilung möchte die Europäische Kommission den Mitgliedstaaten Leitlinien für die Erstellung der Stabilitäts- und Konvergenzprogramme im April geben. Die Europäische Kommission warnt vor dem Hintergrund signifikanter Unsicherheit und erhöhter Risiken bei der wirtschaftlichen Entwicklung vor einer verfrühten Rücknahme der fiskalischen Unterstützung. Im Mai sollen nach der Veröffentlichung der Frühjahrsprognose differenzierte Empfehlungen im Rahmen des Frühjahrspakets vorgelegt werden. Dann möchte die Europäische Kommission auch vorschlagen, ob die allgemeine Ausweichklausel weiter aktiviert bleiben soll. Die Entscheidung soll von quantitativen Kriterien abhängen. Entscheidend soll dabei das Erreichen des Vorkrisenniveaus der wirtschaftlichen Tätigkeit sein. Vorläufige Indikatoren legten nahe, die allgemeine Ausweichklausel 2022 weiter anzuwenden und sie ab 2023 zu deaktivieren. Die Europäische Kommission bekräftigte, dass für 2021 und 2022 die fiskalische Ausrichtung unterstützend bleiben soll, Maßnahmen sollten jedoch zeitlich begrenzt und zielgerichtet erfolgen. Der Fokus solle auf eine resiliente Erholung gelegt und dazu die nationalen Aufbau- und Resilienzpläne (ARP) genutzt werden. 2022 solle die Fiskalpolitik differenzierter werden. Insbesondere bei Mitgliedstaaten mit hohen Schuldenständen müsse die Haushaltspolitik umsichtig erfolgen. In seiner Funktion als Vorsitz der Eurogruppe berichtete Paschal Donohoe über die Diskussion am Vortag. Der Fokus habe auf der haushälterischen Orientierung für den Euroraum gelegen.

    Daraufhin berichtete die Europäische Kommission über die Arbeiten an den ARP. Insbesondere die Balance zwischen Reformen und Investitionen zeige sich als Herausforderung. Eine hohe Qualität der Pläne und eine schnelle Umsetzung seien wichtig. Schwierigkeiten ergeben sich beispielsweise bei Definitionen von Meilensteinen und Zielen, der Begründung der Kostenschätzungen und den Kontrollsystemen. Die Europäische Kommission biete ihre Unterstützung bei der Erstellung der ARP an und höre auf die Bedenken und Beschwerden der Mitgliedstaaten. Die RRF-Verordnung enthalte aber auch einige zwingende Vorgaben. Die Mehrheit der Mitgliedstaaten wolle Ende April ihre ARP einreichen. Dafür sei aber eine Verstärkung der Anstrengungen notwendig. Schließlich sei die Ratifikation des Eigenmittelbeschlusses wichtig. Die EZB schloss sich den Ausführungen der Europäischen Kommission an. Im Anschluss präsentierten Griechenland, Belgien und Litauen die Entwürfe ihrer ARP. Abschließend erklärte die Europäische Kommission Folgendes: Die Präsentationen zeigten, es seien zwar Fortschritte erzielt worden, aber eine Reihe von Mitgliedstaaten müsste ihre Anstrengungen noch verstärken, um mit den Plänen nachhaltig ihr Wachstumspotenzial zu steigern. Es sollten nur ausgereifte ARP eingereicht werden.

    Als letzten Tagesordnungspunkt gab die portugiesische Präsidentschaft einen Rückblick auf das Treffen der G20-Finanzministerinnen und -Finanzminister und -Notenbankgouverneurinnen und -Notenbankgouverneure am 26. Februar 2021. Sie informierte die ECOFIN-Ministerinnen und -Minister über die Vorbereitung des Treffens der G20-Finanzministerinnen und -Finanzminister und -Notenbankgouverneurinnen und -Notenbankgouverneure sowie der Frühjahrstagung des IWF vom 7. bis 10. April 2021. Beim G20-Treffen im Februar habe es eine starke Unterstützung für das Arbeitsprogramm der italienischen G20-Präsidentschaft gegeben. Zudem habe die neue US-Administration eine neue Offenheit für die Behandlung wichtiger Fragen (z. B. der internationalen Besteuerung) gezeigt. Zur Entwicklung der Weltwirtschaft sei einhellige Meinung gewesen, dass wirtschaftliche Unterstützungsmaßnahmen nicht zu früh zurückgenommen werden sollten. Zudem solle im April über eine Verlängerung der Debt Service Suspension Initiative entschieden werden. Der IWF werde einen Vorschlag für eine Zuteilung der Sonderziehungsrechte vorlegen. Die Europäische Kommission gab daraufhin einen Ausblick auf die Themen der Frühjahrstreffen. Hier sollte der Fokus auf die Weltwirtschaft und die Antwort auf die Krise, die Gestaltung der wirtschaftlichen Erholung, die IWF-Unterstützung für Niedrigeinkommensländer, die Adressierung der Klimakrise und die globale Impfstoffverteilung gelegt werden. Italien ergänzte, das letzte Treffen habe eine Stärkung der Multilateralität bedeutet.

Fußzeile