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  • Edi­to­ri­al

    Porträtfoto von Staatssekretär Wolfgang Schmidt
    Quelle:  Bundesministerium der Finanzen

    Liebe Leserinnen, liebe Leser,

    der letzte Monatsbericht des Jahres 2020 ermöglich den Blick zurück auf ein ganz besonderes Jahr. Die Corona-Pandemie hat uns allen viel abverlangt – und noch ist sie nicht überstanden.

    Es waren auch für die Bundesregierung und das BMF viele arbeitsintensive Monate. Wir haben im März mit Soforthilfen und KfW‑Sonderprogrammen auf die wirtschaftlichen Verwerfungen durch die Pandemie reagiert. Weitere Programme folgten im Verlauf des Jahres 2020: etwa die zusätzlichen Überbrückungshilfen, November- und Dezemberhilfen sowie die Neustarthilfe für Soloselbständige. Das Konjunktur- und Zukunftsprogramm sichert – in Verbindung mit dem Instrument der Kurzarbeit – Beschäftigung und stabilisiert die Wirtschaft. Nicht nur der Internationale Währungsfonds bescheinigt Deutschland eine hervorragende Krisenreaktion.

    Deutschland hat auch den EU-Ratsvorsitz in den vergangenen sechs Monaten dafür genutzt, die wirtschaftliche Erholung auf europäischer Ebene voranzubringen. Die Verständigung zum Mehrjährigen Finanzrahmen 2021-2027 und dem Aufbauinstrument „Next Generation EU“ schafft die Voraussetzungen zur Bewältigung der wirtschaftlichen und sozialen Folgen in Europa.

    Neben der Krisenbewältigung stand die sozial-ökologische Transformation unserer Wirtschaft im Fokus. Es geht um die Wettbewerbsfähigkeit von morgen – etwa mit der Umsetzung des Klimapakets, dem Kohleausstieg, der Wasserstoffstrategie sowie der erstmaligen Ausgabe „grüner Anleihen“.

    Mit dem anstehenden Jahreswechsel ist die Hoffnung verbunden, dass wir die Krise und die mit ihr einhergehenden Belastungen für Gesundheit, Gesellschaft und Wirtschaft im Laufe des nächsten Jahres hinter uns lassen können. Die dafür nötigen Impfstoffe werden endlich zur Verfügung stehen. Auch aus dem BMF gibt es gute Nachrichten: Der Solidaritätszuschlag wird ab dem 1. Januar 2021 abgeschafft für 90 Prozent derjenigen, die ihn bisher zahlen. Der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer steigt und der Effekt der kalten Progression wird ausgeglichen. Das Kindergeld wird um 15 Euro erhöht und beträgt dann je 219 Euro für das erste und zweite Kind. Außerdem wird der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende mehr als verdoppelt.

    Wir haben auch im kommenden Jahr noch einiges vor, etwa bei der internationalen Steuergerechtigkeit und der effektiven Mindestbesteuerung sowie dem Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität, mit dem die Bilanzkontrolle grundlegend reformiert und Konsequenzen aus dem Fall Wirecard gezogen werden. Der Schlaglichtartikel in dieser Ausgabe des Monatsberichts gibt einen ausführlichen Überblick zur Arbeit des BMF im Jahr 2020 und einen Ausblick auf das kommende Jahr.

    Ich wünsche Ihnen hoffentlich erholsame Festtage und dann einen guten Start in ein gutes, glückliches vor allem gesundes neues Jahr.

    Wolfgang Schmidt
    Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen

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