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  • Aktuelle Wirtschafts- und Finanzlage

    Steuer­ein­nah­men im No­vem­ber 2020

    Die Steuereinnahmen insgesamt (ohne Gemeindesteuern) sanken im November 2020 um 7,0 Prozent gegenüber dem November 2019. Die konjunkturellen Effekte der Corona-Krise belasteten weiterhin das Steueraufkommen. Wie in den vorangegangenen Monaten beeinflussten daneben auch die Auswirkungen untergesetzlicher Maßnahmen in Verbindung mit dem Coronavirus die Steuereinnahmen. Aus dem Zufluss früher gestundeter Beträge, die den Betrag der in diesem Monat neu gewährten Stundungen überstiegen, ergab sich ein leicht positiver Aufkommenseffekt. Das Umsatzsteueraufkommen wurde weiterhin aufgrund der temporären Absenkung der Umsatzsteuersätze für das 2. Halbjahr 2020 beeinträchtigt. Daneben wiesen die Einnahmen aus der Lohnsteuer einen erheblichen Rückgang auf. Die Einnahmen aus den Gemeinschaftsteuern lagen insgesamt um 8,1 Prozent unter dem Niveau des Vorjahresmonats. Bei den Bundessteuern ergab sich im November ein Einnahmerückgang um 3,8 Prozent. Die Einnahmen aus den Ländersteuern wiesen hingegen aufgrund einer starken Zunahme der Einnahmen aus der Erbschaftsteuer einen Anstieg um 5,8 Prozent auf.

    EU-Eigenmittel

    Im Berichtsmonat November 2020 stiegen die Zahlungen von Eigenmitteln der Europäischen Union (EU) inklusive der Zölle um rund 3,5 Mrd. € auf rund 4,8 Mrd. € gegenüber 1,3 Mrd. € im November 2019. Die EU hatte im Oktober 2020 für das Jahr 2020 einen Berichtigungshaushalt angenommen. Dieser wurde nunmehr rückwirkend für alle bisherigen Monate des Jahres 2020 im November 2020 abgerechnet, was zu einer Spitze der monatlichen Zahlungen führte. Die monatlichen Anforderungen der EU schwanken aufgrund des jeweiligen Finanzierungsbedarfs der Europäischen Union. Sie orientieren sich grundsätzlich an dem gültigen EU-Jahreshaushalt des betreffenden Jahres.

    Gesamtüberblick kumuliert Januar bis November 2020

    In den Monaten Januar bis November 2020 sank das Steueraufkommen insgesamt um 8,0 Prozent gegenüber dem Vorjahresniveau. Die Einnahmen aus den Gemeinschaftsteuern verringerten sich um 9,4 Prozent; das Aufkommen der Bundessteuern sank um 4,3 Prozent. Die Ländersteuern verzeichneten einen Einnahmezuwachs um 7,3 Prozent.

    Verteilung auf Bund, Länder und Gemeinden

    Die Steuereinnahmen des Bundes nach Verrechnung von Bundesergänzungszuweisungen verzeichneten im November 2020 einen Rückgang um 31,0 Prozent gegenüber dem Ergebnis im November 2019. Die Einnahmen des Bundes aus den Gemeinschaftsteuern verringerten sich um 17,8 Prozent. Unter anderem aufgrund der Änderung des Finanzausgleichsgesetzes durch das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz hat sich der Anteil des Bundes an den Steuern vom Umsatz zugunsten von Ländern und Gemeinden gegenüber dem Vorjahr beträchtlich verringert. Damit sollen die Steuermindereinnahmen der Länder durch den aus dem Lohnsteueraufkommen zu zahlenden einmaligen Kinderbonus sowie durch die temporäre Steuersatzsenkung bei der Umsatzsteuer kompensiert werden. Da sich das Aufkommen der Steuern vom Umsatz zudem durch die Umsatzsteuersatzsenkung auch insgesamt stark verringerte, sanken die Einnahmen des Bundes aus dem Aufkommen der Steuern vom Umsatz um 32,6 Prozent gegenüber dem November 2019. Neben den Steuern vom Umsatz trugen die gegenüber dem Vorjahreszeitraum deutlich erhöhten EU-Eigenmittelabführungen zu dem starken Rückgang der Steuereinnahmen des Bundes bei. Die Einnahmen aus Bundessteuern verringerten sich um 3,8 Prozent. Zudem waren höhere Bundesergänzungszuweisungen gegenüber dem Vorjahresmonat November 2019 zu leisten.

    Die Länder verbuchten im November 2020 einen leichten Anstieg ihrer Steuereinnahmen um 1,9 Prozent. Im Vergleich zum Vorjahresmonat lagen die Einnahmen der Länder aus den Steuern vom Umsatz aufgrund der oben angeführten Änderung der Umsatzsteuerverteilung annähernd auf Vorjahresniveau (0,4 Prozent), obgleich das Aufkommen der Steuern vom Umsatz insgesamt um 15,8 Prozent sank. Die Verringerung des Lohnsteueraufkommens durch Kurzarbeit sowie der Wegfall der erhöhten Gewerbesteuerumlage minderten hingegen die Steuereinnahmen der Länder. Die Ländereinnahmen aus den Gemeinschaftsteuern insgesamt stiegen leicht um 0,6 Prozent. Zudem war bei den Ländersteuern ein deutliches Plus von 5,8 Prozent zu verzeichnen. Die Einnahmen der Gemeinden aus ihrem Anteil an den Gemeinschaftsteuern verringerten sich um 1,2 Prozent.

    Entwicklung der Steuereinnahmen (ohne reine Gemeindesteuern) im laufenden Jahr

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    Tabelle 1

    Gemeinschaftsteuern

    Lohnsteuer

    Das kassenmäßige Lohnsteueraufkommen war mit einem Minus von 5,7 Prozent im Berichtsmonat deutlich rückläufig. Das Bruttoaufkommen der Lohnsteuer verringerte sich infolge des „Lockdown light“ im November 2020 um 2,9 Prozent gegenüber dem November 2019. Die Anzeigen für Kurzarbeit erhöhten sich in diesem Monat gegenüber dem Vormonat deutlich. Das aus dem Lohnsteueraufkommen gezahlte Kindergeld stieg um 6,4 Prozent. In den Monaten Januar bis November 2020 lag damit das kassenmäßige Lohnsteueraufkommen um 5,7 Prozent unter dem Niveau des Vorjahreszeitraums.

    Körperschaftsteuer

    Im aufkommensschwachen Veranlagungsmonat November wurden rund 130 Mio. € Körperschaftsteueraufkommen brutto erstattet. Im November 2019 waren noch rund 622 Mio. € erstattet worden. Somit ergibt sich im Resultat eine Einnahmeverbesserung gegenüber dem Vorjahresmonat. Die Investitionszulage hatte  aufgrund ihres geringen Volumens  nahezu keinen Einfluss auf das Aufkommen, sodass das kassenmäßige Erstattungsvolumen aus dem Körperschaftsteueraufkommen ebenfalls bei rund 130 Mio. € lag. In den Monaten Januar bis November 2020 verringerte sich das kassenmäßige Körperschaftsteueraufkommen um 32,9 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum.

    Veranlagte Einkommensteuer

    Das Bruttoaufkommen der veranlagten Einkommensteuer wurde im November ebenfalls von der Veranlagungstätigkeit bestimmt. Das Bruttoaufkommen stieg leicht auf rund 0,9 Mrd. € (+11,7 Prozent gegenüber dem November 2019). Nach Abzug der Arbeitnehmererstattungen (-4,0 Prozent gegenüber dem November 2019) und der nur noch unbedeutenden Investitions- und Eigenheimzulagen ergibt sich per saldo im November 2020 ein Erstattungsvolumen von rund 128 Mio. € gegenüber 263 Mio. € im November 2019. In den Monaten Januar bis November 2020 verringerte sich das kassenmäßige Aufkommen der veranlagten Einkommensteuer um 9,3 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum.

    Nicht veranlagte Steuern vom Ertrag

    Im November 2020 lag das Bruttoaufkommen der nicht veranlagten Steuern vom Ertrag um 57,5 Prozent über der Vorjahresbasis. Die aus dem Aufkommen geleisteten Erstattungen durch das Bundeszentralamt für Steuern beliefen sich auf rund 77 Mio. €. Insgesamt ergab sich ein Anstieg des Kassenaufkommens der nicht veranlagten Steuern vom Ertrag um 70,8 Prozent gegenüber dem November 2019. Aufgrund der Corona-Pandemie verschoben sich die Hauptversammlungstermine von Kapitalgesellschaften und damit auch die auf den Hauptversammlungen beschlossenen Dividendenausschüttungen. In den Monaten Januar bis November 2020 verringerte sich das kassenmäßige Aufkommen der nicht veranlagten Steuern vom Ertrag um 12,8 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum.

    Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge

    Das Aufkommen aus der Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge verzeichnete im Vergleich zum November 2019 einen Anstieg um 25,3 Prozent. Im bisherigen Jahresverlauf waren beträchtliche Schwankungen in den monatlichen Einnahmen zu beobachten, da viele Anleger offensichtlich aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung Gewinne aus der Anlage von Wertpapieren realisierten. Insgesamt stieg das kassenmäßige Aufkommen der Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge in den Monaten Januar bis November 2020 um 28,2 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum.

    Steuern vom Umsatz

    Das Aufkommen der Steuern vom Umsatz verzeichnete im November 2020 einen Rückgang von 15,8 Prozent gegenüber dem November 2019. Dabei verringerten sich das Aufkommen aus der Binnenumsatzsteuer um 12,8 Prozent und die Einnahmen aus der Einfuhrumsatzsteuer um 24,8 Prozent jeweils gegenüber dem November 2019. Dies resultierte vor allem aus der temporären Umsatzsteuersatzsenkung für das 2. Halbjahr 2020. In den Monaten Januar bis November 2020 sank das kassenmäßige Aufkommen der Steuern vom Umsatz um 9,8 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum.

    Bundessteuern

    Das Aufkommen aus den Bundessteuern lag im November 2020 um 3,8 Prozent unter dem Steueraufkommen des Vorjahresmonats. Bei einigen Steuerarten führten die steuerlichen Maßnahmen zur Verbesserung der Liquidität der Unternehmen zu einem Einnahmerückgang. Ein höheres Steueraufkommen gegenüber dem November 2019 war bei der Energiesteuer (+2,2 Prozent), der Versicherungsteuer (+2,1 Prozent) sowie der Alkoholsteuer (+16,5 Prozent) zu beobachten. Rückgänge zeigten die Stromsteuer (-3,5 Prozent) sowie die Tabaksteuer (-22,6 Prozent). Bei Letzterer wurden rund 230 Mio. € Tabaksteueraufkommen in den Folgemonat Dezember gebucht. Infolge der Pandemie kam der weltweite Luftverkehr seit dem Frühjahr 2020 nahezu zum Erliegen. Daneben trugen auch noch Steuerstundungen zum Einbruch der Luftverkehrsteuer um 90,4 Prozent gegenüber dem November 2019 bei. Der Solidaritätszuschlag stieg leicht um 2,8 Prozent infolge des Anstiegs seiner Bemessungsgrundlagen. Die Veränderungen bei den übrigen Steuerarten hatten betragsmäßig nur geringen Einfluss auf das Gesamtergebnis der Bundessteuern. Im Zeitraum Januar bis November 2020 sank das Aufkommen aus den Bundessteuern um 4,3 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum.

    Ländersteuern

    Das Aufkommen der Ländersteuern lag im November 2020 um 5,8 Prozent über dem Ergebnis des Novembers 2019. Ursächlich hierfür waren hauptsächlich deutlich höhere Einnahmen aus der Erbschaftsteuer (+14,6 Prozent). Auch die Biersteuer (+9,7 Prozent), die Rennwett- und Lotteriesteuer (+1,1 Prozent), die Grunderwerbsteuer (+2,5 Prozent) sowie die Feuerschutzsteuer (+3,9 Prozent) entwickelten sich positiv. Im Zeitraum Januar bis November 2020 stiegen die Einnahmen der Länder aus den Ländersteuern um 7,3 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum.

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