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    Ar­ti­kel-IV-Kon­sul­ta­tio­nen des In­ter­na­tio­na­len Wäh­rungs­fonds mit Deutsch­land

    • Der Internationale Währungsfonds (IWF) hat am 18. November seine diesjährigen Artikel-IV-Konsultationen mit Deutschland abgeschlossen – zum ersten Mal in virtueller Form.
    • Der IWF würdigte die entschiedene Reaktion Deutschlands auf die COVID-19-Pandemie – sowohl im Gesundheitsbereich als auch bei den umfangreichen Unterstützungsmaßnahmen für Wirtschaft, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und Familien.
    • Die Tragfähigkeit der deutschen Staatsfinanzen sei selbst in adversen Szenarien gesichert.

    Die jährlichen Artikel-IV-Konsultationen des IWF mit Deutschland fanden vom 4. November 2020 bis zum 18. November 2020 erstmalig virtuell statt. Die IWF-Delegation – bestehend aus fünf Volkswirtinnen und Volkswirten – besuchte neben dem BMF virtuell auch andere Ministerien, die Deutsche Bundesbank, Unternehmen, Verbände und Forschungsinstitute. Nach Beendigung der Konsultationen veröffentlichte der IWF ein Abschlussdokument, das sogenannte Concluding Statement1. Mit der Diskussion im Exekutivdirektorium des IWF im Januar 2021 werden die diesjährigen Artikel-IV-Konsultationen mit Deutschland ihren Abschluss finden.

    Artikel-IV-Konsultationen
    Zu den wesentlichen Aufgaben des IWF gehört der Dialog mit den Mitgliedsländern über die nationalen und internationalen Auswirkungen ihrer Wirtschafts- und Finanzpolitik. Der IWF führt mit allen Mitgliedsländern jährliche Konsultationen durch. Die Grundsätze für diese Konsultationen sind in Art. IV des Übereinkommens über den IWF festgelegt. Üblicherweise besucht zunächst ein Team von IWF-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeitern das jeweilige Land, um sich über die Wirtschafts- und Finanzlage zu informieren und mit der Regierung die wirtschafts- und finanzpolitische Ausrichtung zu diskutieren. Auf dieser Grundlage verfasst das IWF-Team einen Bericht, den die ständigen Vertreter der Mitgliedsländer beim IWF, die Exekutivdirektoren, erörtern.

    Bei den Gesprächen mit dem IWF, an denen für das BMF Staatssekretär Wolfgang Schmidt, Chefvolkswirt Jakob von Weizsäcker sowie zahlreiche Fachleute aus den verschiedenen Abteilungen des BMF teilnahmen, standen in diesem Jahr die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie im Zentrum. Erörtert wurden die Wirtschaftsaussichten und die deutschen Hilfs- und Stabilisierungsmaßnahmen. Außerdem ging es um Themen des Finanzsektors.

    Jakob von Weizsäcker (links) und Wolfgang Schmidt (rechts) Bild vergrößern
    Abbildung 1: Staatssekretär Wolfgang Schmidt (rechts) und Chefvolkswirt Jakob von Weizsäcker im virtuellen Gespräch mit dem IWF.

    Ergebnisse der diesjährigen Artikel-IV-Konsultationen

    Nach Einschätzung des IWF ist Deutschland auch dank beherzter finanzpolitischer Maßnahmen bisher relativ gut durch die COVID-19-Krise gekommen. Die Unterstützungsmaßnahmen für die Wirtschaft – von der Ausweitung des Garantierahmens im Bundeshaushalt, insbesondere für Fremdkapitalhilfen für Unternehmen, über Zuschüsse für Unternehmen, die Ausweitung des Kurzarbeit-Instruments bis hin zu zusätzlichen Investitionen in Gesundheit, Klimaschutz und Digitalisierung – seien unter den umfangreichsten in Europa.

    Für das Jahr 2020 prognostiziert der IWF – genau wie die Bundesregierung in ihrer Herbstprojektion – einen Rückgang der realen Wirtschaftsleistung um 5,5 Prozent, mit langsamer Erholung im Jahr 2021. Risiken sieht der IWF durch das Infektionsgeschehen, aber auch z. B. durch einen No-Deal-Brexit.

    Die Finanzpolitik solle die Wirtschaft daher weiterhin unterstützen, bis der Aufschwung gefestigt sei. Der IWF sieht in einem zu frühen Zurückfahren der Hilfen für Unternehmen eine größere Gefahr für die wirtschaftliche Erholung als in einer zu langen Förderung von Unternehmen.

    Auch die Erleichterungen bei Kurzarbeit und Grundsicherung sollten bis zu einer nachhaltigen wirtschaftlichen Erholung verlängert werden. In einem Artikel auf der IWF‑Website2 stellte der Leiter der Artikel-IV-Mission, Shekhar Aiyar, kürzlich die wichtigsten Elemente der deutschen Kurzarbeit vor, die sich bereits während der Finanzkrise 2008/2009 bewährt habe – so können sich andere interessierte Mitgliedsländer darüber informieren.

    Die deutsche Staatsverschuldung ist laut Shekhar Aiyar in zahlreichen Stressszenarien weiterhin tragfähig und stelle daher kein Hindernis für weitere Unterstützungsmaßnahmen dar, sollten diese notwendig werden.

    Mittelfristig sei es wichtig, anhaltende Beeinträchtigungen des Arbeitsmarkts zu vermeiden. Insbesondere Frauen seien oft negativ vom Lockdown betroffen, da sie überdurchschnittlich häufig im kontaktintensiven Dienstleistungsbereich tätig seien. Die Arbeitsmarktpolitik sollte daher die Reintegration insbesondere von Frauen in den Arbeitsmarkt erleichtern, z. B. durch weitere Investitionen in hochwertige Kinderbetreuungseinrichtungen.

    Der Finanzmarkt sei auch dank des Aufbaus von Kapitalpuffern der Banken im Zuge der Reformen der Finanzmarktregulierung seit der Finanzkrise stabil und habe die Realwirtschaft ausreichend mit Krediten versorgt. Dennoch müsse die weitere Entwicklung eng im Blick behalten werden: Insolvenzen im Realsektor und damit Kreditausfälle könnten zunehmen, wenn Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen langsam auslaufen. Die Aufsichtsbehörden sollten nach Einschätzung des IWF ihre Empfehlung an Banken daher aufrechterhalten, auf Dividendenausschüttungen und Aktienrückkäufe zu verzichten, bis die vollständigen Auswirkungen der Pandemie sichtbar würden.

    Die nächsten Artikel-IV-Konsultationen mit Deutschland finden voraussichtlich im Mai 2021 statt.

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