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  • Schlaglicht: Ausblick

    Die Ar­beit des BMF im Jahr 2020: Rück- und Aus­blick in Zei­ten der Co­ro­na-Pan­de­mie

    • Seit März 2020 haben die Bundesregierung und insbesondere das BMF intensiv an Maßnahmen für die wirtschafts- und finanzpolitische Bewältigung der Corona-Pandemie gearbeitet. Mit den Sofort- und Liquiditätshilfen erfolgte im Frühjahr eine schnelle und kraftvolle Antwort auf die unmittelbaren wirtschaftlichen Verwerfungen. Das Konjunktur- und Zukunftspaket hat im Frühsommer den Grundstein für die wirtschaftliche Erholung gelegt. Es sichert Arbeitsplätze und stabilisiert die Wirtschaft. Und es sieht umfangreiche Zukunftsinvestitionen vor, um die sozial-ökologische und digitale Transformation der deutschen Volkswirtschaft voranzubringen und damit die Wettbewerbsfähigkeit von morgen zu sichern. Nachdem im Spätherbst erneute Kontaktbeschränkungen notwendig geworden sind, hat die Bundesregierung ihre Wirtschaftshilfen noch einmal deutlich ausgeweitet, vor allem mit neuen Überbrückungshilfen, November- und Dezemberhilfen, der Neustarthilfe für Soloselbständige sowie speziellen Maßnahmen für die Kultur- und Veranstaltungswirtschaft.
    • Die Corona-Krise lässt sich nur durch enge Zusammenarbeit in der Europäischen Union (EU) erfolgreich überwinden. Deutschland kam als EU-Ratsvorsitz in den vergangenen sechs Monaten die Verantwortung zu, die wirtschaftliche Erholung auch auf europäischer Ebene voranzubringen. Dabei hat Europa in der Krise seine Handlungsfähigkeit bewiesen. Mit der Einigung zum Mehrjährigen Finanzrahmen 2021-2027 und dem Aufbauinstrument „Next Generation EU“ werden die Voraussetzungen zur Bewältigung der wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Corona-Pandemie geschaffen. Die Schwerpunkte liegen auf zukunftsorientierten Ausgabenbereichen wie Klimaschutz und Digitalisierung. Mit der Einigung auf eine gezielte Anpassung des Rechtsrahmens für die europäischen Finanzmärkte wird zudem die Finanzierung der wirtschaftlichen Erholung über die Kapitalmärkte verbessert.
    • Neben den konkreten Maßnahmen zur Krisenbewältigung wurden 2020 auch zahlreiche Maßnahmen zur Stärkung der verfügbaren Einkommen der Bürgerinnen und Bürger auf den Weg gebracht. Dazu gehören u. a. die weitgehende Abschaffung des Solidaritätszuschlags und die erneute Erhöhung des Kindergelds. Gleichzeitig wurde weiter an der sozial-ökologischen Wende der deutschen Volkswirtschaft gearbeitet, u. a. mit der ersten Emission von Grünen Bundeswertpapieren. Zudem haben wir den Kampf gegen Geldwäsche, Steuerhinterziehung und Bilanzbetrug entschlossen fortgesetzt.
    • Die Corona-Pandemie wird uns auch im nächsten Jahr weiter beschäftigen, aber die Entwicklung von Impfstoffen in Rekordzeit lässt auf eine schrittweise Normalisierung des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens hoffen. Eine Reihe wichtiger Initiativen steht 2021 auf der politischen Agenda des BMF: Mit der weitergehenden Umsetzung unseres Konjunkturprogramms und dem Europäischen Wiederaufbauplan wird die ökonomische Erholung in Deutschland und Europa vorangebracht, auf G20-Ebene sollen die Verhandlungen für eine effektive globale Mindestbesteuerung erfolgreich abgeschlossen werden und mit dem Gesetzentwurf zu Stärkung der Integrität des Finanzmarktes (FISG) werden die Konsequenzen aus dem Fall Wirecard gezogen.

    Das Jahr 2020: Die Arbeit des BMF in Zeiten der Pandemie

    2020 wurde in fast allen Lebensbereichen von der Corona-Pandemie dominiert. Dies gilt auch für die Arbeit des BMF und der Bundesregierung insgesamt. Das wichtigste Ziel war und ist, dass alle gut durch die Krise kommen. Zu Beginn der Krise im März reagierte die Bundesregierung schnell, kraftvoll und unbürokratisch mit umfangreichen Unterstützungs- und Stabilisierungsmaßnahmen. Neben dem Kurzarbeitergeld, den steuerlichen Hilfsmaßnahmen für Unternehmen und Beschäftigte (u. a. zinsfreie Stundung von Einkommen- und Körperschaftsteuer, ermäßigter Umsatzsteuersatz für Restaurationsumsätze) und dem erleichtertem Zugang zur Grundsicherung wurden zügig umfangreiche Hilfsprogramme beschlossen:

    • Das Soforthilfeprogramm gewährt Zuschüsse von bis zu 15.000 Euro pro Monat für kleine Betriebe, Selbständige sowie Bürgerinnen und Bürger in freien Berufen, z. B. für Miet- und Pachtkosten.
    • Über die bundeseigene Förderbank Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) wurden in erheblichem Umfang zinsgünstige Kredite zur Verfügung gestellt. Die KfW übernimmt dabei bis zu 90 Prozent des Ausfallrisikos des Finanzierungspartners, beim KfW‑Schnellkredit sogar 100 Prozent. Dies erhöht die Bereitschaft der Banken und Sparkassen, Kredite zur Verfügung zu stellen. Auch wurden die Verfahren für die Beantragung deutlich vereinfacht.
    • Die Bundesregierung hat einen Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) für großvolumige staatliche Stützungsmaßnahmen wie Kreditgarantien und Stärkungen des Eigenkapitals geschaffen. Damit kann sich der Staat, wenn nötig, direkt an Unternehmen beteiligen, die aufgrund der Pandemie in Schwierigkeiten geraten.
    • Das Kurzarbeitergeld ist eines der wichtigsten Instrumente zur Sicherung von Beschäftigung in der Krise. Es hat sich bereits in der Finanzkrise bewährt und gilt als Vorbild für viele ähnliche Programme weltweit. Die Bundesregierung hat den Zugang zu Kurzarbeitergeld rückwirkend zum 1. März 2020 erleichtert und im Verlauf der Krise bis Ende 2021 verlängert.

    Detaillierte Informationen zum Umsetzungsstand der in diesem Artikel genannten Hilfsprogramme sind unter folgender Internetseite abrufbar: https://www.dashboard-deutschland.de.

    Das Konjunkturprogramm

    Im weiteren Verlauf des Frühjahrs zeichnete sich ab, dass es eines zusätzlichen kräftigen Wachstumsimpulses bedurfte. Der Koalitionsausschuss beschloss daher am 3. Juni 2020 Eckpunkte eines Konjunkturprogramms, mit einem Konjunktur- und Stabilisierungs- sowie einem Zukunftspaket. Mit gezielten Nachfrageimpulsen, verbesserten Rahmenbedingungen für Unternehmen und gezielten Entlastungen von Kommunen wurde die wirtschaftliche Erholung angeschoben. Gleichzeitig investiert die Bundesregierung in Klimaschutz und klimafreundliche Mobilität, in Bildung und Forschung sowie in Digitalisierung – dies dient der Sicherung der deutschen Wettbewerbsfähigkeit von morgen. Zentrale Elemente des Pakets sind u. a. die folgenden Maßnahmen:

    • Befristete Senkung der Umsatzsteuer: Die Umsatzsteuer wurde ab dem 1. Juli bis Ende 2020 gesenkt. Der allgemeine Satz sank auf 16 Prozent (von 19 Prozent), der ermäßigte Satz auf 5 Prozent (von 7 Prozent). Das ist ein starker Impuls für mehr private Nachfrage von insgesamt 20 Milliarden Euro. Die Maßnahme ist sozial gerecht. Denn besonders stark profitieren davon Bürgerinnen und Bürger mit durchschnittlichen oder niedrigen Einkommen, da sie einen größeren Teil ihres Einkommens jeden Monat tatsächlich ausgeben und nicht sparen. Es zeichnet sich ab, dass die geplante Wirkung auch erreicht wurde und die Steuersenkung bei den Konsumentinnen und Konsumenten angekommen ist. Die Befristung der Maßnahme war fiskalisch und ökonomisch richtig, um einen konjunkturellen Impuls durch Vorzieheffekte zu erreichen. Zudem konnten durch diese Maßnahme die Erwartungen der Wirtschaftsteilnehmer in ökonomisch unsicherer Zeit stabilisiert werden.
    • Einmaliger Kinderbonus: Familien haben in der Pandemie besondere Lasten zu tragen. Zur Stärkung der Kaufkraft von Familien wurde für jedes im Jahr 2020 kindergeldberechtigte Kind ein einmaliger Kinderbonus in Höhe von 300 Euro pro Kind gewährt, der zudem bei Transferleistungen nicht angerechnet oder als Einkommen berücksichtigt wurde.
    • Förderung der Wasserstofftechnologie: Mit einem ambitionierten Investitionspaket steigt Deutschland entschlossen in die Zukunft der Wasserstofftechnologie ein und ebnet den Weg zur Treibhausgasneutralität in Schwerlastverkehr und Industrie.
    • Paket „Förderung nachhaltige Mobilität“: Bereits im Klimaschutzprogramm 2030 wurde ein umfassendes Programm für nachhaltige Mobilität verabschiedet. Mit den Beschlüssen des Konjunkturprogramms wird der Strukturwandel zusätzlich beschleunigt. Diese umfassen (i) eine Innovationsprämie, wodurch die Kaufprämie für E-Autos auf bis zu 6.000 Euro verdoppelt wird, (ii) ein Bonusprogramm zur Förderung von Zukunftsinvestitionen für Hersteller und Zulieferer in der Automobilindustrie, (iii) die Unterstützung für soziale Dienste, Handwerksbetriebe und Unternehmen bei Umrüstung ihrer Fahrzeugflotten auf Elektroantriebe und (iv) ein Bus- und Lkw-Flotten-Modernisierungsprogramm für alternative Antriebe.
    • Solidarpakt für Kommunen: Der Bund gleicht 2020 hälftig – die andere Hälfte übernehmen die Länder – die krisenbedingten Ausfälle bei der Gewerbesteuer aus. Darüber hinaus werden die Kommunen langfristig entlastet, da der Bund einen höheren Anteil bei den Kosten der Unterkunft (KdU) bedürftiger Personen übernimmt. Der Anteil des Bundes an den KdU steigt dauerhaft von derzeit bis zu 50 Prozent um 25 Prozentpunkte.

    Weitere Hilfsprogramme

    Überbrückungshilfen

    Die Überbrückungshilfe unterstützt Unternehmen, Soloselbständige sowie Angehörige freier Berufe, die von den Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung besonders stark betroffen sind. Es werden Zuschüsse zu den Fixkosten gezahlt, also den Ausgaben, die ein Unternehmen nicht einfach vermeiden kann – wie etwa Mieten, Pachten und Versicherungsprämien. Die Höhe der Zuschüsse orientiert sich am Rückgang des Umsatzes im Vergleich zum Vorjahr. Die Zuschüsse müssen nicht zurückgezahlt werden. Die Überbrückungshilfe II läuft derzeit noch bis zum 31. Dezember 2020. Sie wird anschließend als Überbrückungshilfe III bis Ende Juni 2021 verlängert und erweitert. So bringt die Überbrückungshilfe III deutliche Verbesserungen für Soloselbständige und die Kultur- und Veranstaltungswirtschaft sowie die Reisebranche. Die Überbrückungshilfe III ist außerdem das zentrale Hilfsinstrument für jene Unternehmen, die von den Schließungs-Entscheidungen seit dem 16. Dezember und darüber hinaus betroffen sind. Direkt und indirekt von den staatlichen Schließungen erfasste Unternehmen können einen Zuschuss von bis zu 500.000 Euro pro Monat der Schließung zu ihren Fixkosten erhalten. Für alle anderen Unternehmen, welche sich durch andere Zugangskriterien qualifizieren, liegt die Förderhöchstsumme bei 200.000 Euro im Monat.

    „Neustarthilfe“ für Soloselbständige

    Die Überbrückungshilfe III bringt deutliche Verbesserungen auch für Soloselbständige. Betroffene sollen künftig eine einmalige Neustarthilfe von bis zu 5.000 Euro erhalten – in Höhe von 25 Prozent des Umsatzes des Vergleichszeitraums. Viele Soloselbständige – etwa viele Künstlerinnen und Künstler – haben im Rahmen ihrer Tätigkeit vergleichsweise geringe betriebliche Fixkosten, wie z. B. Büromieten. Da sich die bestehenden Überbrückungshilfen jedoch an den Fixkosten orientieren, können sie von diesen Hilfen bisher nur eingeschränkt profitieren. Um sie besser unterstützen zu können, wird die bisherige Erstattung von Fixkosten um eine einmalige Betriebskostenpauschale ergänzt. Diese können diejenigen beantragen, die im Rahmen der Überbrückungshilfe III sonst keine weiteren Kosten geltend machen. Die Betriebskostenpauschale ist als einmalige betriebliche Zuwendung konzipiert und soll all jene unterstützen, die zwar keine förderfähigen Kosten geltend machen können, aber aufgrund der coronabedingten Einschränkungen starke Umsatzeinbußen hinnehmen müssen. Sie wird nicht auf die Grundsicherung angerechnet.

    November- und Dezemberhilfen

    Die außerordentliche Wirtschaftshilfe („November- beziehungsweise Dezemberhilfe)“ des Bundes richtet sich an Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, die von den bundesweiten Schließungen seit dem 2. November 2020 direkt, indirekt oder mittelbar betroffen sind. Die Hilfe besteht aus einem Zuschuss. Er wird berechnet im Vergleich zum Umsatz des Vorjahresmonats, also des Novembers beziehungsweise Dezembers 2019, und beträgt bis zu 75 Prozent dieses Vergleichsumsatzes. Da dieser Umsatz des vergangenen Jahres bereits feststeht, ist die Hilfe unbürokratisch zu berechnen. Diese Hilfe gilt insbesondere für Restaurants, Hotels, Bars, Theater und Veranstaltungshäuser. Für die Zeit ab Januar 2021 steht auch für diese Unternehmen die Überbrückungshilfe III zur Unterstützung bereit.

    Die deutsche EU-Ratspräsidentschaft im Zeichen der Krisenbewältigung

    Am 1. Juli 2020 übernahm Deutschland turnusmäßig die EU-Ratspräsidentschaft. Nach sechs intensiven Monaten deutscher Ratspräsidentschaft ist klar: Europa hat sich in der Krise bewährt und als handlungsfähig erwiesen. Nur gemeinsam können die Mitgliedstaaten der EU die Pandemie eindämmen und überwinden. Es ist daher ein wichtiger Erfolg der deutschen Ratspräsidentschaft, dass in der EU eine eng abgestimmte Krisenreaktion gelungen ist. Neben dem zentralen Thema der Krisenbewältigung konnten auch entscheidende Fortschritte bei der Stärkung der Wirtschafts- und Währungsunion, der Vertiefung der Kapitalmarkt­union und der Stärkung der Geldwäschebekämpfung sowie der europäischen Architektur einer fairen und effektiven Besteuerung erzielt werden.

    Mehrjähriger Finanzrahmen 2021-2027 und „Next Generation EU

    Mit der Einigung auf den Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) 2021-2027 und das Aufbauinstrument „Next Generation EU“ (NGEU) hat die Europäische Union die Voraussetzungen geschaffen, um die wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Corona-Pandemie zu bewältigen. Das Finanzpaket, das insgesamt über ein Volumen von über 1,8 Billionen Euro verfügt, setzt Schwerpunkte auf zukunftsorientierte Ausgabenbereiche wie Klimaschutz und Digitalisierung. Deutschland wird als größter Mitgliedstaat seiner Verantwortung gerecht und löst sein Versprechen ein, infolge des Brexits einen höheren finanziellen Beitrag zu leisten. Dies ist ein richtiger Schritt, denn die Mittel des MFR werden zukunftsweisend eingesetzt und schaffen einen konkreten europäischen Mehrwert. Für das neue temporäre Aufbauinstrument NGEU nimmt die EU zum ersten Mal selbst in großem Stil Mittel an den Finanzmärkten auf, um die Pandemie und ihre gravierenden wirtschaftlichen Folgen zu bekämpfen. Die EU-Mitgliedsstaaten beweisen damit, dass sie in der Krise solidarisch füreinander und für das europäische Projekt einstehen. Um Mittel aus dem größten Ausgabeninstrument von NGEU – der Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) mit einem Gesamtvolumen von 672,5 Milliarden Euro – zu erhalten, müssen alle Mitgliedstaaten im nächsten Schritt sogenannte Aufbau- und Resilienzpläne entwickeln, in denen sie darstellen, wie sie die EU-Gelder ziel- und zukunftsgerichtet einsetzen wollen.

    Weitere wichtige finanzpolitische Ergebnisse des deutschen EU-Ratsvorsitzes

    Mit der Einigung der Finanzministerinnen und Finanzminister der EU auf die Reform des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) wurde ein jahrelanger Verhandlungsprozess erfolgreich abgeschlossen. Herzstück der Reform ist der sogenannte Common Backstop, wodurch der ESM als Letztsicherung Kredite an den europäischen Bankenabwicklungsfonds bereitstellen kann, um Banken in Schieflage abzuwickeln und gleichzeitig das Finanzsystem stabil zu halten. Das ist ein entscheidender Beitrag zur Wahrung der Finanzstabilität in der Währungsunion und zur Stärkung der Bankenunion. Die Rückzahlung der Kredite wird durch nachträglich erhobene Bankenabgaben sichergestellt. Neben der Letztsicherung sieht die ESM-Reform weitere Maßnahmen vor, um die Schlagkraft des ESM als Krisenbewältigungsinstrument zu verbessern: U. a. wird die Wirksamkeit der bestehenden vorsorglichen Finanzhilfeinstrumente verbessert.

    Es ist ein wichtiges Anliegen der deutschen Europapolitik, die europäische Architektur einer fairen und effektiven Besteuerung voranzubringen. Dazu zählt die Implementierung internationaler Standards der Besteuerung auf EU-Ebene, die Stärkung der Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten und die wirksame Bekämpfung schädlicher Steuerpraktiken. Während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft konnten hier wichtige Fortschritte erreicht werden. Konkret wurden Ratsschlussfolgerungen zur fairen und effektiven Besteuerung beschlossen. Die Schlussfolgerungen umfassen Aussagen zu den Themen Besteuerung der digitalisierten Wirtschaft, Mehrwertsteuer, Verbrauchsteuer, Verwaltungszusammenarbeit und zum Kampf gegen unfairen Steuerwettbewerb. Darüber hinaus wurden die technischen Arbeiten zur Überarbeitung der Amtshilferichtlinie (DAC 7) abgeschlossen und die seit langem notwendigen Arbeiten zur Überarbeitung des Mandats der Gruppe Verhaltenskodex (Unternehmensbesteuerung) begonnen.

    In der Phase der wirtschaftlichen Erholung werden die europäischen Unternehmen auch auf Finanzierungen über die Kapitalmärkte zurückgreifen. Um dies zu erleichtern, hat die deutsche Ratspräsidentschaft zu dem Ende Juli von der Europäischen Kommission vorgelegten Kapitalmarktpaket zur Förderung der wirtschaftlichen Erholung (Capital Markets Recovery Package) innerhalb von weniger als fünf Monaten im Rat verhandelt und eine Einigung mit dem Europäischen Parlament erzielen können. Dadurch können die Regelungen, die nicht zuletzt die bankbasierte Finanzierung von kleinen und mittleren Unternehmen verbessern sowie ihnen den Zugang zum Kapitalmarkt erleichtern sollen, bald in Kraft treten.

    Mit Ratsschlussfolgerungen zur Stärkung der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorfinanzierung und zur Weiterentwicklung der Kapitalmarkt­union wurden wichtige Impulse und Prioritäten für die künftigen Arbeiten gesetzt.

    Zudem wurde das Ende September 2020 vorgelegte Digital Finance Package der Europäischen Kommission vorangebracht. Insbesondere mit den Themen Zahlungsverkehr und digitale Plattformen im Finanzmarkt haben sich die Finanzministerinnen und Finanzminister der EU intensiv auseinandergesetzt und damit den Weg für weitere Arbeiten geebnet. Auch die Arbeiten an den neuen und komplexen Gesetzgebungsvorhaben zu digitalen Kryptowerten (Crypto Assets) und zur Widerstandsfähigkeit der Finanzdienstleistungs-IT (Cyber Resilience) hat die deutsche EU-Ratspräsidentschaft zügig und sehr ambitioniert begonnen, damit der europäische Finanzdienstleistungssektor die Chancen der Digitalisierung noch besser nutzen und Risiken auch in Zukunft adäquat begegnet werden kann.

    Stärkung der verfügbaren Einkommen

    Die verfügbaren Einkommen der Bürgerinnen und Bürger, besonders von Familien und Alleinerziehenden, werden zum Jahreswechsel gestärkt: Der Solidaritätszuschlag fällt für niedrige und mittlere Einkommen komplett weg, das Kindergeld und der Kinderfreibetrag steigen erneut, ebenso der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer.

    Weitgehende Abschaffung des Solidaritätszuschlags

    Zum Jahreswechsel wird der Solidaritätszuschlag für rund 90 Prozent der ihn bisher zahlenden Lohn- und Einkommensteuerpflichtigen komplett abgeschafft. Für weitere 6,5 Prozent entfällt er teilweise, und lediglich für die 3,5 Prozent der Bezieherinnen und Bezieher von Spitzeneinkommen wird er auch weiterhin unverändert erhoben.

    Konkret bedeutet das: Künftig wird kein Solidaritätszuschlag mehr erhoben, wenn die zu zahlende Lohn- oder Einkommensteuer unter 16.956 Euro beziehungsweise 33.912 Euro (Einzel-/Zusammenveranlagung) liegt. Oberhalb dieser Grenze setzt eine sogenannte Milderungszone ein, in welcher der Solidaritätszuschlag nicht in voller Höhe erhoben, sondern schrittweise an den vollen Satz in Höhe von 5,5 Prozent herangeführt wird. Auf sehr hohe Einkommen (oberhalb der neuen Milderungszone) ist der bisherige Solidaritätszuschlag unverändert zu entrichten. Das ist der Fall, wenn das zu versteuernde Einkommen über 96.820 Euro (Alleinstehende) beziehungsweise 193.641 Euro (Verheiratete) liegt. Insgesamt erhöht sich durch die weitgehende Soli-Abschaffung das verfügbare Einkommen für 96,5 Prozent der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler um rund 11 Milliarden Euro.

    Mehr Kindergeld und Ausgleich der kalten Progression

    Auch über die Abschaffung des Solidaritätszuschlags hinaus hat die Bundesregierung die Einkommenssituation der Bürgerinnen und Bürger, insbesondere der Familien und Alleinerziehenden, verbessert:

    • Mehr Kindergeld: Zum 1. Januar 2021 steigt das Kindergeld um weitere 15 Euro pro Kind und Monat. Der Kinderfreibetrag wird entsprechend angehoben. Bereits mit dem Ersten Familienentlastungsgesetz 2018 wurde eine Kindergelderhöhung um 10 Euro pro Monat zum 1. Juli 2019 umgesetzt.
    • Mehr Geld für Alleinerziehende: Im Rahmen des Konjunkturpakets hat die Bundesregierung den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende von 1.908 Euro auf 4.008 Euro für die Jahre 2020 und 2021 mehr als verdoppelt. Die zeitliche Befristung dieser Unterstützung ist mit dem Jahressteuergesetz 2020 nun aufgehoben worden.
    • Anhebung Grundfreibetrag: 2021 wird der Grundfreibetrag um 336 Euro auf 9.744 Euro erhöht. Für 2022 ist eine weitere Anhebung um 240 Euro auf 9.984 Euro vorgesehen.
    • Ausgleich der „kalten Progression“: Damit Lohnsteigerungen auch bei den Bürgerinnen und Bürgern ankommen, wird für 2021 und 2022 der Effekt der „kalten Progression“ ausgeglichen.

    Die Maßnahmen führen zu einer finanziellen Besserstellung – insbesondere von Familien mit Kindern – in einem Gesamtumfang von rund 11 Milliarden Euro jährlich.

    Konkret bedeutet das zum Beispiel, dass eine alleinstehende Krankenpflegerin mit zwei Kindern und einem jährlichen Bruttoeinkommen in Höhe von 40.830 Euro 2021 um 460 Euro bessergestellt wird. Ein zusammenveranlagtes Ehepaar (z. B. eine Erzieherin und ein Maurer) mit zwei Kindern und einem jährlichen Bruttoeinkommen in Höhe von insgesamt 66.072 Euro wird 2021 um 712 Euro bessergestellt.

    Weitere wichtige Vorhaben des BMF im Jahr 2020

    Trotz des Fokus auf der Krisenbewältigung wurden in diesem Jahr viele wichtige Vorhaben für die sozial-ökologische Transformation unserer Wirtschaft und damit für die Wettbewerbsfähigkeit von morgen vorangebracht. Zudem wurden weitere Fortschritte im Kampf gegen Geldwäsche, Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung erzielt.

    Grüne Bundeswertpapiere – erste erfolgreiche Emission

    Der Deutschland bevorstehende umfassende Strukturwandel hin zu einer nachhaltigen und klimaneutralen Wirtschaft erfordert enorme Investitionen, die auch über den Kapitalmarkt finanziert werden. Mit der Emission von Grünen Bundeswertpapieren leistet der Bund einen Beitrag zur Weiterentwicklung des Markts für nachhaltige Finanzprodukte. Wie konventionelle Bundesanleihen sind die Grünen Bundeswertpapiere ein Instrument zur Kreditaufnahme des Bundes. Grüne Bundeswertpapiere zeichnen sich dadurch aus, dass der Bund zusätzlich angibt, welche klimafreundlichen Projekte und Ausgaben den Nettoemissionserlösen gegenüberstehen. Die erste Emission eines Grünen Bundeswertpapiers (Green German Federal Securities) im September 2020 war sehr erfolgreich. Die Nachfrage war mit über 30 Milliarden Euro viel höher als das Emissionsvolumen von 6,5 Milliarden Euro.

    Grundsätze guter Unternehmens- und aktiver Beteiligungsführung

    Die Neufassung der „Grundsätze guter Unternehmens- und aktiver Beteiligungsführung im Bereich des Bundes“ (Grundsätze) wurde im September durch die Bundesregierung beschlossen. Die neuen Grundsätze bestehen aus dem „Public Corporate Governance Kodex“, einem Standard guter Unternehmensführung für die Bundesunternehmen, sowie den „Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung“, internen Verwaltungsvorschriften für die Beteiligungsführung. Kernelement der neuen Grundsätze ist die Implementierung einer aktiven Beteiligungsführung, die stärker als bisher auf das wichtige Bundesinteresse an den Unternehmen fokussiert ist und einen aktiven Austausch mit relevanten Stakeholdern pflegt. Von besonderer Bedeutung neben einer aktiveren Rolle der Beteiligungsführung ist die Stärkung des jeweiligen Überwachungsorgans.

    Der Vorbildfunktion beziehungsweise der gesellschaftspolitischen Bedeutung der Unternehmen mit Bundesbeteiligung folgend setzen die Grundsätze bei vielen sozialen Themen ein Statement, z. B. zur Gleichstellung von Frauen und Männern in Führungspositionen, zur Mitbestimmung und zu guten Arbeitsbedingungen. Besondere Aufmerksamkeit wird ferner der nachhaltigen Unternehmensführung gewidmet.

    Entschlossener Kampf gegen Geldwäsche, Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung

    Mit den in diesem Jahr in Kraft getretenen Änderungen am Geldwäschegesetz wurden nicht nur die neuen europäischen Vorgaben, wie der öffentliche Zugang zum Transparenzregister, fristgerecht in nationales Recht umgesetzt, sondern auch weitergehende Regelungen beschlossen: Neu sind die Stärkung der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (Financial Intelligence Unit) und eine erweiterte Definition von Geschäften, die besonders geldwäscheanfällig sind.

    Neben gesetzlichen Maßnahmen wurden die Institutionen gestärkt, welche die Gesetze durchsetzen sollen – mit mehr Personal und zusätzlichen Befugnissen: Beim Bundeszentralamt für Steuern wurde u. a. eine Spezialeinheit gegen Steuerhinterziehung und Steuerumgehung gegründet: Die „Task Force gegen Steuergestaltungsmodelle am Kapitalmarkt“ soll als schlagkräftige Einheit künftig Betrugsfälle wie Cum-Ex schneller aufspüren. Beim Zoll wurde die zuständige Sondereinheit – die Finanzkontrolle Schwarzarbeit – ebenfalls gestärkt und personell aufgestockt. Damit wird der Zoll noch besser in die Lage versetzt, für Ordnung und Fairness auf dem Arbeitsmarkt zu sorgen.

    G20-Rahmenwerk für Schuldenerleichterungen

    Die G20-Finanzministerinnen und -Finanzminister und der Pariser Club haben im November den Einstieg in eine neue multilaterale Zusammenarbeit im Umgang mit finanziellen Problemen hochverschuldeter Entwicklungsländer beschlossen. Dazu einigten sie sich auf ein Rahmenwerk für Schuldenrestrukturierungen. Bislang wurden solche koordinierten Schuldenrestrukturierungen in der Regel nur im Rahmen des Pariser Clubs ausgehandelt und von den Staaten danach bilateral umgesetzt. Der Pariser Club ist ein Zusammenschluss von 22 Gläubigerstaaten, um koordinierte und tragfähige Lösungen bei Zahlungsschwierigkeiten von Schuldnerländern zu finden. Bislang waren wichtige Gläubigerstaaten, wie z. B. China, nur bei einzelnen Restrukturierungen an Bord. Nun haben neben China auch Indien, Russland, die Türkei und Saudi-Arabien als G20-Präsidentschaft diesem Rahmenwerk zugestimmt. Das ist ein wichtiger Schritt, um den betroffenen Schuldnerländern künftig nachhaltig aus der Schuldenfalle zu helfen.

    Im Rahmenwerk für Schuldenrestrukturierungen werden gemeinsame Grundsätze für einen Umgang mit Ländern definiert, die eine Schuldenrestrukturierung benötigen. Wichtig ist, dass diese Schuldenrestrukturierungen fair sind. Dazu gehört zum einen, dass sich alle öffentlichen Gläubiger in gleicher Weise an den Restrukturierungen oder Schuldenerlassen beteiligen. Ganz entscheidend ist auch, dass am Ende nicht öffentliches Geld in die Kassen privater Gläubiger fließt. Deshalb ist die Beteiligung privater Kreditgeber fester Bestandteil des Rahmenwerks.

    Ausblick auf das Jahr 2021

    Die Corona-Pandemie wird auch im kommenden Jahr noch die politische Agenda prägen. Aber die Verfügbarkeit von Impfstoffen lässt auf eine schrittweise Normalisierung des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens hoffen. Das BMF und die gesamte Bundesregierung werden weiter alles Nötige und Mögliche tun, damit alle gut durch diese Krise kommen.

    Neben der Überwindung der Pandemie werden auch im kommenden Jahr die sozial-ökologische Transformation der Wirtschaft, die Stärkung Europas und der gesellschaftliche Zusammenhalt ganz oben auf der Agenda der Bundesregierung stehen. Auf globaler Ebene bleibt es ein zentrales Anliegen der Bundesregierung, die internationale Steuergerechtigkeit durch eine effektive globale Mindestbesteuerung voranzubringen. Bis Mitte 2021 soll eine politische Einigung auf G20-Ebene zu den Arbeiten der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung erzielt werden.

    Schließlich werden mit der Umsetzung des Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarktintegrität entschlossen die Konsequenzen aus dem Fall Wirecard gezogen. Klar ist, dass das bisherige System der Bilanzkontrolle börsennotierter Unternehmen in Deutschland verbessert werden muss. Mit dem FISG werden Schwachstellen bei der Bilanzkontrolle beseitigt, die Unabhängigkeit der Abschlussprüferinnen und Abschlussprüfer gestärkt, ihre Haftung bei Fehlverhalten verschärft und die internen Kontrollen in den Unternehmen sowie die Schutzmechanismen gegen Manipulationen der Bilanzen verbessert.

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