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  • Edi­to­ri­al

    Porträtfoto von Staatssekretär Wolfgang Schmidt
    Quelle:  Bundesministerium der Finanzen

    Liebe Leserinnen, liebe Leser,

    um den bedrohlichen Anstieg der Infektionen mit COVID-19 zu bremsen und eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern, haben Bund und Länder Ende Oktober weitere Schritte zur Beschränkung persönlicher Kontakte beschlossen. Dazu gehört auch, dass gerade diejenigen Orte, an denen viele persönliche Begegnungen stattfinden, weitgehend geschlossen werden – Theater, Kinos, Konzerthäuser, Restaurants, Kneipen, Bars, Clubs, Hotels, Pensionen und viele andere Orte. Davon sind viele Unternehmen und Selbständige betroffen, ganz besonders Kunst- und Kulturschaffende, die Veranstaltungsbranche und Gastronomie.

    Die Bundesregierung hat daher gleichzeitig eine außerordentliche Wirtschaftshilfe beschlossen, um zielgerichtet die Betroffenen zu unterstützen. Im Rahmen dieser „Novemberhilfe“ erhalten direkt betroffene Unternehmen, Selbständige und Vereine während dieser Schließungen eine großzügige Unterstützung zur Deckung ihrer Kosten. Darüber hinaus haben der Bundesfinanzminister und der Bundeswirtschaftsminister vereinbart, die bestehenden Überbrückungshilfen erneut zu verlängern und deutlich auszuweiten. Insbesondere für Soloselbständige soll es Verbesserungen geben – ebenso für die Kultur- und Veranstaltungsbranche, Schausteller sowie Reisebüros und -veranstalter. Soloselbständige sollen künftig eine „Neustarthilfe“ in Form einer einmaligen Betriebskostenpauschale für die Zeit nach den Novemberschließungen und bis Ende Juni 2021 erhalten können. Damit werden Soloselbständige, die im Rahmen der bisherigen Hilfen mangels Büro keine Fixkosten geltend machen konnten, aber hohe Umsatzeinbrüche hinnehmen mussten, einmalig 25 Prozent des Umsatzes (maximal 5.000 Euro) des entsprechenden Vorkrisenzeitraums 2019 als Neustarthilfe erhalten. Der Schlaglichtartikel in dieser Ausgabe widmet sich ausführlich den neu beschlossenen Unterstützungsmaßnahmen.

    Das Coronavirus betrifft nicht nur Deutschland. Auch international hat die Pandemie erhebliche Auswirkungen auf die Wirtschaft und Finanzen gerade der ärmeren Staaten. Auf G20-Ebene konnte Mitte November eine wichtige Einigung zur Unterstützung hoch verschuldeter Entwicklungsländer erzielt werden. Die Finanzministerinnen und Finanzminister der G20 und der Pariser Club vereinbarten bei einer Sondersitzung am 13. November die Schaffung eines Rahmenwerks für Schuldenrestrukturierungen für besonders verschuldete Entwicklungsländer. Damit soll Ländern geholfen werden, die nicht mehr alleine aus ihrer schwierigen finanziellen Situation herauskommen. Es ist ein großer Erfolg, dass alle wichtigen Gläubigerstaaten diesem Rahmenwerk zugestimmt haben. Es soll schnelle und effektive Schuldenrestrukturierungen unter Berücksichtigung gemeinsam akzeptierter Prinzipien ermöglichen. Dem Bundesfinanzministerium war es wichtig, dass sich möglichst alle Gläubiger gleichermaßen beteiligen – neben den Staaten auch die privaten Gläubiger. Mit dem bis Mitte 2021 verlängertem Schuldenmoratorium und dem Rahmenwerk für Schuldenrestrukturierungen haben die G20-Staaten ein weiteres wichtiges Signal internationaler Solidarität in der Corona-Krise gesetzt.

    Wolfgang Schmidt
    Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen

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