Die Kreditaufnahme des Bundes umfasst die Kreditaufnahme für die Verschuldung des Bundes (Haushalt und Sondervermögen) und die Kreditaufnahme für die Refinanzierung der Sondervermögen des Bundes zur Durchleitung von Krediten an öffentliche Anstalten des Bundes.
Entwicklung der Kreditaufnahme des Bundes
Der Bund hatte am 31. Dezember 2019 Kredite in Höhe von 1.078,3 Mrd. € aufgenommen. Dieser Bestand erhöhte sich zum 31. Oktober 2020 auf 1.278,7 Mrd. €. Der mit 200,4 Mrd. € deutliche Anstieg der Kreditaufnahme geht auf die Finanzierungsbedürfnisse des Bundes für den Haushalt und die Sondervermögen zurück, aber auch auf die Bedarfe für Refinanzierungen derjenigen Sondervermögen, die dazu dienen, Kredite an Bundesanstalten des öffentlichen Rechts weiterzuleiten. Den wirtschaftlichen Hintergrund der gestiegenen Kreditaufnahme bilden die Maßnahmen, welche die Bundesregierung zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie beschlossen hat. Diese sehen sowohl eine gestiegene Nettokreditaufnahme des Bundeshaushalts als auch umfangreiche Refinanzierungsaufgaben des Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) vor.
Der Anstieg der Kreditaufnahme gegenüber dem 31. Dezember 2019 resultiert aus neuen Aufnahmen im Volumen von 411,9 Mrd. € bei Fälligkeiten im Volumen von 211,4 Mrd. €. In den Monaten Januar bis Oktober des Jahres 2020 wurden für die Verzinsung aller auch in früheren Jahren aufgenommenen bestehenden Kredite saldiert 5,0 Mrd. € aufgewendet.
Im Oktober wurden 25,3 Mrd. € an Bundeswertpapieren emittiert. Der Schwerpunkt der Emissionen lag mit 24,5 Mrd. € bei den konventionellen Bundeswertpapieren. Sie verteilten sich auf 1,0 Mrd. € 30-jährige Bundesanleihen, 5 Mrd. € 10-jährige Bundesanleihen, 4 Mrd. € Bundesobligationen, 4 Mrd. € Bundesschatzanweisungen und 10,5 Mrd. € Unverzinsliche Schatzanweisungen des Bundes. In inflationsindexierten Bundeswertpapieren wurden 0,75 Mrd. € begeben.
Die Eigenbestände des Bundes verringerten sich um saldiert 1,8 Mrd. €. Konkret handelte es sich dabei um Verkäufe in Höhe von 9,0 Mrd. € am Sekundärmarkt, denen Käufe von 3,7 Mrd. € und die Erhöhung von Eigenbeständen um 3,5 Mrd. € durch bei Emissionen zurückbehaltene Emissionsanteile gegenüberstanden. Zudem gab es Tilgungen im Eigenbestand in Höhe von 35 Mio. €. Damit verringerte sich der Eigenbestand zum 31. Oktober 2020 auf insgesamt 177,0 Mrd. €.
Am 31. Oktober entfielen 95,1 Prozent der Kreditaufnahmen auf die Verschuldung des Bundes (Haushalt und Sondervermögen) und 4,9 Prozent auf die Refinanzierung der Sondervermögen für durchgeleitete Kredite an Bundesanstalten des öffentlichen Rechts.
Entwicklung der Verschuldung des Bundes (Haushalt und Sondervermögen)
Im Oktober 2020 wurden für den Bund (Haushalt und Sondervermögen) 21,4 Mrd. € an Krediten aufgenommen. Gleichzeitig wurden 31 Mrd. € fällige Kredite getilgt. Für die Verzinsung der Verschuldung des Bundes (Haushalt und Sondervermögen) ergab sich im Oktober saldiert ein Einnahmeüberschuss in Höhe von 0,6 Mrd. €.
Am 31. Oktober 2020 betrug die Verschuldung des Bundes (Haushalt und Sondervermögen) insgesamt 1.215,4 Mrd. €. Damit erhöhte sie sich gegenüber dem 31. Dezember 2019 um 162,1 Mrd. €. Der größte Teil der Erhöhung entfiel mit 163,6 Mrd. € auf den Bundeshaushalt, dessen Verschuldung auf 1.175 Mrd. € anstieg.
Bis zum 31. Oktober 2020 stieg die Verschuldung des Finanzmarktstabilisierungsfonds (FMS) für Kredite für Aufwendungen gemäß § 9 Abs. 1 Stabilisierungsfondsgesetz (StFG) in geringem Umfang um 50 Mio. €. Beim Investitions- und Tilgungsfonds (ITF) verringerte sich die Verschuldung seit Jahresbeginn infolge des nach den gesetzlichen Vorgaben beim ITF vereinnahmten Bundesbankmehrgewinns um 3,2 Mrd. €. Seine Verschuldung sank damit auf 16,0 Mrd. €. Die Kreditermächtigungen des WSF für Kredite für Rekapitalisierungsmaßnahmen gemäß § 22 StFG wurden bis zum 31. Oktober 2020 in Höhe von 1,6 Mrd. € in Anspruch genommen.
Entwicklung der Refinanzierung der Sondervermögen zur Durchleitung von Krediten an öffentliche Anstalten des Bundes
Im Jahr 2019 begann der FMS gemäß § 9 Abs. 5 StFG, Kredite zur Refinanzierung von an Bundesanstalten des öffentlichen Rechts durchzuleitende Darlehen aufzunehmen. Seit Jahresbeginn 2020 wurden durch den FMS Kredite zur Refinanzierung von Darlehen an die FMS Wertmanagement in Höhe von 5 Mrd. € aufgenommen, sodass per 31. Oktober 2020 der Bestand an solchen Krediten 30 Mrd. € betrug. Diese gleichzeitige Kreditaufnahme und Darlehensvergabe, die eine Kostenersparnis bei der Kreditaufnahme im konsolidierten Bundbereich zum Ziel hat, ist für die Verschuldung des Bundes insgesamt neutral, da sie bei der jeweiligen Abwicklungsanstalt des Bundes sonst notwendige Refinanzierungen substituiert.
Seit Juli 2020 nimmt der WSF Kredite für die Gewährung von Darlehen an die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gemäß § 23 StFG auf. Bis Ende Oktober wurden insgesamt 33,3 Mrd. € solcher Kredite aufgenommen. Die Kreditaufnahme über den Bund dient der Kostensenkung im Bundeshaushalt, der die saldierten Kosten und Erträge des KfW‑Sonderprogramms 2020 trägt.
Seit Jahresbeginn stieg der Bestand der Refinanzierungen der Sondervermögen zur Durchleitung von Krediten an Bundesanstalten des öffentlichen Rechts somit insgesamt um 38,3 Mrd. € auf 63,3 Mrd. €.
Weitere Einzelheiten für den Monat Oktober 2020 können folgenden Tabellen entnommen werden:
- Entwicklung der Kreditaufnahme des Bundes,
- Entwicklung der Verschuldung des Bundeshaushalts und der Sondervermögen,
- Entwicklung der Refinanzierung der Sondervermögen zur Durchleitung von Krediten an öffentliche Anstalten des Bundes,
- Entwicklung von Umlaufvolumen und Eigenbestände an Bundeswertpapieren.
Im statistischen Anhang der Online-Version des Monatsberichts sind zusätzlich die drei erstgenannten Tabellen mit Daten für den Zeitraum von Januar bis Oktober 2020, die nach Restlaufzeitklassen gruppierte Kreditaufnahme des Bundes sowie die monatliche Historie zur Kreditaufnahme, dem Bedarf der Kreditaufnahme, Tilgungen und Zinsen für die Kreditaufnahme enthalten.
Die Abbildung „Struktur der Kreditaufnahme des Bundes nach Instrumentenarten“ zeigt die Verteilung auf die Finanzierungsinstrumente. Danach entfällt mit 42,7 Prozent der größte Anteil der Kreditaufnahme auf konventionelle 10-jährige Bundesanleihen, gefolgt von den 30-jährigen Bundesanleihen mit 19,7 Prozent, den Bundesobligationen mit 13,8 Prozent, den Unverzinslichen Schatzanweisungen mit 9,9 Prozent, den Bundesschatzanweisungen mit 8,1 Prozent und den inflationsindexierten Bundeswertpapieren mit einem Anteil von 4,5 Prozent. Die im September 2020 erstmalig begebenen Grünen Bundeswertpapiere machen einen Anteil von 0,5 Prozent aus. Ein Anteil von knapp 0,9 Prozent der Kreditaufnahme entfällt auf Schuldscheindarlehen und sonstige Kredite.
Von der Kreditaufnahme des Bundes sind somit über 99,1 Prozent in Form von Inhaberschuldverschreibungen verbrieft, bei denen die konkreten Gläubiger dem Bund nicht bekannt sind.
Details zu den geplanten Emissionen der konventionellen nominalverzinslichen Bundeswertpapiere wie auch zu den bereits etablierten inflationsindexierten und den im Jahr 2020 neu hinzugekommenen Grünen Bundeswertpapieren können in den Pressemitteilungen zum Emissionskalender1 sowie auf der Internetseite der Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH nachgelesen werden. Dort sind auch die vierteljährliche Vorschau der Tilgungszahlungen bis Ende des Jahres 2020 und die nach jeder Auktion von Bundeswertpapieren veröffentlichten Ergebnisse über die durchgeführten Auktionen zu finden.2
Entwicklung der Verschuldung des Bundeshaushalts und der Sondervermögen im Oktober 2020
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Entwicklung der Refinanzierung der Sondervermögen zur Durchleitung von Krediten an öffentliche Anstalten des Bundes im Oktober 2020
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