Die Steuereinnahmen insgesamt (ohne Gemeindesteuern) sanken im Oktober 2020 um 8,8 Prozent gegenüber Oktober 2019. Die konjunkturellen Auswirkungen der Corona-Krise belasteten weiterhin das Steueraufkommen. Wie in den vorangegangenen Monaten beeinflussten daneben auch die Auswirkungen untergesetzlicher Maßnahmen in Verbindung mit dem Coronavirus die Steuereinnahmen. Aus dem Zufluss früher gestundeter Beträge, der den Betrag der in diesem Monat neu gewährten Stundungen überstieg, ergab sich ein positiver Aufkommenseffekt. Beträchtliche Aufkommensminderungen ergaben sich – wie bereits in den vergangenen Monaten – auch aus den gesetzlichen Maßnahmen zur Minderung der Auswirkungen des Coronavirus sowie zur Belebung der Konjunktur. Hier sind insbesondere zwei Maßnahmen aus dem Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz zu nennen: Das Umsatzsteueraufkommen verminderte sich aufgrund der temporären Absenkung der Umsatzsteuersätze für das 2. Halbjahr 2020. Daneben wiesen die Einnahmen aus der Lohnsteuer einen erheblichen Rückgang auf. Dieser resultierte überwiegend aus der Zahlung der zweiten Rate des Kinderbonus in Höhe von 100 €, welcher aus dem Lohnsteueraufkommen gezahlt wird.
Die Einnahmen aus den Gemeinschaftsteuern lagen insgesamt um 10,9 Prozent unter dem Niveau des Vorjahresmonats. Bei den Bundessteuern ergab sich im Oktober ein Einnahmerückgang um 5,0 Prozent. Die Einnahmen aus den Ländersteuern wiesen hingegen aufgrund einer starken Zunahme der Einnahmen aus der Erbschaftsteuer einen Anstieg um 7,7 Prozent auf.
EU-Eigenmittel
Im Berichtsmonat Oktober 2020 stiegen die Zahlungen von EU-Eigenmitteln inklusive der Zölle um 3,8 Prozent und lagen bei rund 2,7 Mrd. € gegenüber 2,6 Mrd. € im Oktober 2019. Die monatlichen Anforderungen der Europäischen Union (EU) schwanken aufgrund des jeweiligen Finanzierungsbedarfs der EU. Sie orientieren sich grundsätzlich am Finanzrahmen für das laufende Jahr 2020.
Gesamtüberblick kumuliert Januar bis Oktober 2020
In den Monaten Januar bis Oktober 2020 sank das Steueraufkommen insgesamt um 8,1 Prozent gegenüber dem Vorjahresniveau. Die Einnahmen aus den Gemeinschaftsteuern verringerten sich um 9,5 Prozent; das Aufkommen der Bundessteuern sank um 4,3 Prozent. Die Ländersteuern verzeichneten einen Einnahmezuwachs um 7,4 Prozent.
Verteilung auf Bund, Länder und Gemeinden
Die Steuereinnahmen des Bundes nach Verrechnung von Bundesergänzungszuweisungen verzeichneten im Oktober 2020 einen Rückgang um 18,4 Prozent gegenüber dem Ergebnis im Oktober 2019. Die Einnahmen des Bundes aus den Gemeinschaftsteuern verringerten sich um 19,5 Prozent. Aufgrund der Änderung des Finanzausgleichsgesetzes durch das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz verringert sich der Anteil des Bundes an den Steuern vom Umsatz zugunsten von Ländern und Gemeinden beträchtlich. Damit sollen die Steuermindereinnahmen der Länder durch den aus dem Lohnsteueraufkommen zu zahlenden einmaligen Kinderbonus sowie durch die temporäre Steuersatzsenkung bei der Umsatzsteuer kompensiert werden. Da sich das Aufkommen der Steuern vom Umsatz zudem durch die Umsatzsteuersatzsenkung in diesem Monat auch insgesamt beträchtlich verringerte, sanken die Einnahmen des Bundes aus dem Aufkommen der Steuern vom Umsatz um 28,6 Prozent gegenüber Oktober 2019. Die Einnahmen aus Bundessteuern verringerten sich um 5,0 Prozent. Zudem waren höhere Bundesergänzungszuweisungen sowie höhere EU‑Eigenmittelabführungen gegenüber dem Vorjahresmonat Oktober 2019 zu leisten.
Die Länder verbuchten im Oktober 2020 nur einen leichten Rückgang ihrer Steuereinnahmen um 1,5 Prozent. Grund war die oben aufgeführte geänderte Umsatzsteuerverteilung. Hierdurch stiegen die Einnahmen der Länder aus den Steuern vom Umsatz um 8,4 Prozent. Die Verringerung des Lohnsteueraufkommens durch Kurzarbeit und Kinderbonus sowie der Wegfall der erhöhten Gewerbesteuerumlage minderten hingegen die Steuereinnahmen der Länder beträchtlich. Die Ländereinnahmen aus den Gemeinschaftsteuern insgesamt sanken um 3,6 Prozent. Bei den Ländersteuern waren mit einem Plus von 7,7 Prozent deutlich höhere Einnahmen zu verzeichnen. Die Einnahmen der Gemeinden aus ihrem Anteil an den Gemeinschaftsteuern verringerten sich um 4,7 Prozent.
Gemeinschaftsteuern
Lohnsteuer
Das kassenmäßige Lohnsteueraufkommen war im Berichtsmonat deutlich rückläufig. Dabei stieg das Bruttoaufkommen der Lohnsteuer im Oktober 2020 – trotz der von den Unternehmen auch weiterhin in Anspruch genommenen Kurzarbeit – leicht um 0,3 Prozent gegenüber Oktober 2019. Hauptgrund für den deutlichen Rückgang des kassenmäßigen Lohnsteueraufkommens um 10,6 Prozent war die Steigerung des aus dem Lohnsteueraufkommen gezahlten Kindergelds. Letzteres stieg im Vorjahresvergleich deutlich um 49,1 Prozent, da im Oktober 2020 die zweite Rate des Kinderbonus in Höhe von 100 € an die Kindergeldempfänger ausgezahlt wurde (im September war die erste Rate in Höhe von 200 € ausgezahlt worden). In den Monaten Januar bis Oktober 2020 lag damit das kassenmäßige Lohnsteueraufkommen um 5,2 Prozent unter dem Niveau des Vorjahreszeitraums.
Körperschaftsteuer
Im aufkommensschwachen Veranlagungsmonat Oktober wurden rund 67 Mio. € Körperschaftsteueraufkommen brutto vereinnahmt. Im Oktober 2019 waren noch rund 144 Mio. € erstattet worden, was somit im Ergebnis eine leichte Einnahmeverbesserung gegenüber dem Vorjahresmonat darstellte. Die Investitionszulage hatte – aufgrund ihres geringen Volumens – nahezu keinen Einfluss auf das Ergebnis, sodass das kassenmäßige Körperschaftsteueraufkommen ebenfalls bei rund 67 Mio. € lag. In den Monaten Januar bis Oktober 2020 verringerte sich das kassenmäßige Körperschaftsteueraufkommen um 34,0 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum.
Veranlagte Einkommensteuer
Das Bruttoaufkommen der veranlagten Einkommensteuer wurde im Oktober ebenfalls von der Veranlagungstätigkeit bestimmt. Das Bruttoaufkommen verringerte sich auf rund 0,9 Mrd. € (-24,4 Prozent gegenüber Oktober 2019). Nach Abzug der Arbeitnehmererstattungen (-7,2 Prozent gegenüber Oktober 2019) und der nur noch unbedeutenden Investitions- und Eigenheimzulagen ergibt sich per saldo im Oktober 2020 ein Erstattungsvolumen von rund 234 Mio. € gegenüber 32 Mio. € im Oktober 2019. In den Monaten Januar bis Oktober 2020 verringerte sich das kassenmäßige Aufkommen der veranlagten Einkommensteuer um 9,6 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum.
Nicht veranlagte Steuern vom Ertrag
Im Oktober 2020 lag das Bruttoaufkommen der nicht veranlagten Steuern vom Ertrag um 28,6 Prozent über der Vorjahresbasis. Die aus dem Aufkommen geleisteten Erstattungen durch das Bundeszentralamt für Steuern lagen bei rund 196 Mio. €. Insgesamt ergab sich ein Anstieg des Kassenaufkommens der nicht veranlagten Steuern vom Ertrag um 24,2 Prozent gegenüber Oktober 2019. In den Monaten Januar bis Oktober 2020 verringerte sich das kassenmäßige Aufkommen der nicht veranlagten Steuern vom Ertrag um 16,4 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum.
Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge
Das Aufkommen aus der Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge verzeichnete im Vergleich zum Oktober 2019 einen Rückgang um 10,3 Prozent. Im bisherigen Jahresverlauf waren beträchtliche Schwankungen in den monatlichen Einnahmen zu beobachten, da viele Anlegerinnen und Anleger offensichtlich aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung Gewinne aus der Anlage von Wertpapieren realisierten. Insgesamt stieg das kassenmäßige Aufkommen der Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge in den Monaten Januar bis Oktober 2020 um 28,5 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum.
Steuern vom Umsatz
Das Aufkommen der Steuern vom Umsatz verzeichnete im Oktober 2020 einen Rückgang von 9,3 Prozent gegenüber dem Oktober 2019, wobei sich das Aufkommen aus der Binnenumsatzsteuer um 4,8 Prozent und die Einnahmen aus der Einfuhrumsatzsteuer um 22,3 Prozent jeweils gegenüber Oktober 2019 verringerten. Dies resultierte aus der temporären Umsatzsteuersatzsenkung für das 2. Halbjahr 2020, die im September erstmals im Aufkommen sichtbar wurde, und wurde nur teilweise durch einen positiven Saldo aus neu gewährten Stundungen und Zahlungsrückflüssen aus fällig gewordenen Stundungen aufgewogen. In den Monaten Januar bis Oktober 2020 sank das kassenmäßige Aufkommen der Steuern vom Umsatz um 9,1 Prozent gegenüber den Vorjahreszeitraum.
Bundessteuern
Das Aufkommen aus den Bundessteuern lag im Oktober 2020 um 5,0 Prozent unter dem Steueraufkommen des Vorjahresmonats. Bei einigen Steuerarten führten die steuerlichen Maßnahmen zur Verbesserung der Liquidität der Unternehmen zu einem Einnahmerückgang. Ein höheres Steueraufkommen gegenüber Oktober 2019 war bei der Stromsteuer (+11,0 Prozent), der Versicherungsteuer (+2,3 Prozent) sowie der Kraftfahrzeugsteuer (+6,1 Prozent) zu beobachten. Rückgänge zeigten die Energiesteuer (-7,1 Prozent) sowie die Tabaksteuer (-14,5 Prozent). Infolge der Pandemie kam der weltweite Luftverkehr seit dem Frühjahr 2020 nahezu zum Erliegen. Dies sowie Steuerstundungen waren Gründe für den Einbruch der Luftverkehrsteuer um 79,3 Prozent gegenüber Oktober 2019. Die Lockerungsmaßnahmen hatten in den Sommermonaten lediglich zu einer leichten Erholung des Aufkommens aus dieser Steuer gegenüber den Vormonaten geführt. Das Aufkommen aus dem Solidaritätszuschlag stieg leicht um 0,6 Prozent, infolge des Anstiegs seiner Bemessungsgrundlagen. Die Veränderungen bei den übrigen Steuerarten hatten betragsmäßig nur geringen Einfluss auf das Gesamtergebnis der Bundessteuern. Im Zeitraum Januar bis Oktober 2020 sank das Aufkommen aus den Bundessteuern um 4,3 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum.
Ländersteuern
Das Aufkommen der Ländersteuern lag im Oktober 2020 um 7,7 Prozent über dem Ergebnis des Oktobers 2019. Ursächlich hierfür waren hauptsächlich deutlich höhere Einnahmen aus der Erbschaftsteuer (+29,8 Prozent). Auch die Biersteuer (+16,5 Prozent), die Rennwett- und Lotteriesteuer (+24,7 Prozent) sowie die Feuerschutzsteuer (+2,2 Prozent) entwickelten sich positiv. Ein leichter Rückgang von 3,1 Prozent war bei der Grunderwerbsteuer zu beobachten. Im Zeitraum Januar bis Oktober 2020 stiegen die Einnahmen der Länder aus den Ländersteuern um 7,4 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum.