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  • Aktuelle Wirtschafts- und Finanzlage

    Steuer­ein­nah­men im Sep­tem­ber 2020

    Die Steuereinnahmen insgesamt (ohne Gemeindesteuern) sanken im September 2020 um 12,8 Prozent gegenüber dem September 2019. Die konjunkturellen Auswirkungen der Corona-Krise belasteten weiterhin das Steueraufkommen. Wie in den vorangegangenen Monaten beeinflussten auch die untergesetzlichen Maßnahmen in Verbindung mit dem Coronavirus die Steuereinnahmen erheblich. Hierbei ergab sich aus dem Zufluss früher gestundeter Beträge, die den Betrag der in diesem Monat neu gewährten Stundungen überstiegen, ein positiver Aufkommenseffekt. Die von den Steuerpflichtigen in großem Umfang in Anspruch genommene Möglichkeit einer Herabsetzung der Vorauszahlungen führte wiederum im Vorauszahlungsmonat September zu entsprechenden Mindereinnahmen bei der Körperschaftsteuer und der veranlagten Einkommensteuer.

    Beträchtliche Aufkommensminderungen ergaben sich zudem in diesem Monat auch aus den gesetzlichen Maßnahmen zur Minderung der Auswirkungen des Coronavirus sowie zur Belebung der Konjunktur. Hier sind insbesondere zwei Maßnahmen aus dem Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz zu nennen: Das Umsatzsteueraufkommen verminderte sich aufgrund der Absenkung der Umsatzsteuersätze, welche erstmals im September im Aufkommen sichtbar wurde. Daneben wiesen die Einnahmen aus der Lohnsteuer einen erheblichen Rückgang auf. Dieser resultierte überwiegend aus der Zahlung der ersten Rate des Kinderbonus in Höhe von 200 €, welcher aus dem Lohnsteueraufkommen gezahlt wird.

    Die Einnahmen aus den Gemeinschaftsteuern lagen insgesamt um 15,2 Prozent unter dem Niveau des Vorjahresmonats. Bei den Bundessteuern ergab sich im September ein Einnahmerückgang um 3,1 Prozent. Die Einnahmen aus den Ländersteuern wiesen hingegen aufgrund einer starken Zunahme der Einnahmen aus der Erbschaftsteuer einen Anstieg um 14,2 Prozent auf.

    EU-Eigenmittel

    Im Berichtsmonat September 2020 verringerten sich die Zahlungen von EU-Eigenmitteln inklusive der Zölle um 17,9 Prozent und lagen bei rund 2,2 Mrd. € gegenüber 2,6 Mrd. € im September 2019. Die monatlichen Anforderungen der Europäischen Union (EU) schwanken aufgrund des jeweiligen Finanzierungsbedarfs der EU. Sie orientieren sich grundsätzlich am Finanzrahmen für das laufende Jahr 2020.

    Gesamtüberblick kumuliert Januar bis September 2020

    In den Monaten Januar bis September 2020 sank das Steueraufkommen insgesamt um 8,1 Prozent gegenüber dem Vorjahresniveau. Die Einnahmen aus den Gemeinschaftsteuern verringerten sich um 9,4 Prozent; das Aufkommen der Bundessteuern sank um 4,2 Prozent. Die Ländersteuern verzeichneten einen Einnahmezuwachs um 7,4 Prozent.

    Verteilung auf Bund, Länder und Gemeinden

    Die Steuereinnahmen des Bundes nach Verrechnung von Bundesergänzungszuweisungen verzeichneten im September 2020 einen Rückgang um 17,7 Prozent gegenüber dem Ergebnis im September 2019. Die Einnahmen des Bundes aus den Gemeinschaftsteuern verringerten sich um 21,7 Prozent. Aufgrund der Änderung des Finanzausgleichsgesetzes durch das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz verringert sich der Anteil des Bundes an den Steuern vom Umsatz zugunsten von Ländern und Gemeinden beträchtlich. Damit sollen die Steuermindereinnahmen der Länder durch den aus dem Lohnsteueraufkommen zu zahlenden einmaligen Kinderbonus sowie durch die temporäre Steuersatzsenkung bei der Umsatzsteuer kompensiert werden. Da sich das Aufkommen der Steuern vom Umsatz zudem durch die Umsatzsteuersatzsenkung in diesem Monat auch insgesamt beträchtlich verringert hatte, sanken die Einnahmen des Bundes aus dem Aufkommen der Steuern vom Umsatz um 30,5 Prozent gegenüber dem September 2019. Die Einnahmen aus Bundessteuern verringerten sich um 3,1 Prozent. Demgegenüber waren geringere Bundesergänzungszuweisungen sowie deutlich geringere EU-Eigenmittelabführungen gegenüber dem Vorjahresmonat September 2019 zu leisten.

    Die Länder verbuchten im September 2020 einen deutlich geringeren Rückgang ihrer Steuereinnahmen um 7,7 Prozent. Grund ist die oben aufgeführte geänderte Umsatzsteuerverteilung. Hierdurch stiegen die Einnahmen der Länder aus den Steuern vom Umsatz um 3,4 Prozent. Die Ländereinnahmen aus den Gemeinschaftsteuern insgesamt sanken um 9,4 Prozent, da im aktuellen Berichtsmonat deutliche Rückgänge bei fast allen Gemeinschaftsteuern – mit Ausnahme der Abgeltungsteuer – zu verzeichnen waren. Zudem waren mit einem Plus von 14,2 Prozent deutlich höhere Einnahmen aus den Ländersteuern zu verzeichnen. Die Einnahmen der Gemeinden aus ihrem Anteil an den Gemeinschaftsteuern verringerten sich um 10,6 Prozent.

    Entwicklung der Steuereinnahmen (ohne reine Gemeindesteuern) im laufenden Jahr

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    Tabelle 1

    Gemeinschaftsteuern

    Lohnsteuer

    Das Lohnsteueraufkommen war im Berichtsmonat deutlich rückläufig. Dabei verringerte sich das Bruttoaufkommen der Lohnsteuer im September 2020 lediglich um 2,8 Prozent gegenüber dem September 2019, was im Wesentlichen aus der von den Unternehmen auch weiterhin in Anspruch genommenen Kurzarbeit resultierte. Dies reduziert beträchtlich die lohnsteuerabzugspflichtigen Bruttolöhne und -gehälter. Hauptgrund für den deutlichen Rückgang des kassenmäßigen Lohnsteueraufkommens um 23,9 Prozent ist die Steigerung des aus dem Lohnsteueraufkommen gezahlten Kindergelds. Letzteres verdoppelte sich nahezu (+94,6 Prozent) im Vorjahresvergleich, da im September 2020 die erste Rate des Kinderbonus in Höhe von 200 € an die Kindergeldempfängerinnen und -empfänger ausgezahlt wurde. Im Oktober wird die zweite Rate in Höhe von 100 € ausgezahlt. In den Monaten Januar bis September 2020 lag damit das kassenmäßige Lohnsteueraufkommen um 4,7 Prozent unter dem Niveau des Vorjahreszeitraums.

    Körperschaftsteuer

    Im wichtigen Vorauszahlungsmonat September verringerte sich das Körperschaftsteueraufkommen brutto um 25,6 Prozent gegenüber dem September 2019. Hier wirken sich die Herabsetzungen der Vorauszahlungen im Rahmen der steuerlichen Maßnahmen zur Abmilderung der Corona-Effekte aufkommensmindernd aus. Die Investitionszulage hatte – aufgrund ihres geringen Volumens – nahezu keinen Einfluss auf das Ergebnis. Das kassenmäßige Körperschaftsteueraufkommen lag um 25,2 Prozent unter dem Niveau des Vorjahresmonats. In den Monaten Januar bis September 2020 verringerte sich das kassenmäßige Körperschaftsteueraufkommen um 34,7 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum.

    Veranlagte Einkommensteuer

    Im wichtigen Vorauszahlungsmonat September lag das Aufkommen aus veranlagter Einkommensteuer brutto um 6,4 Prozent unter dem Betrag des Vorjahresmonats. Auch hier wirken sich die Herabsetzungen der Vorauszahlungen negativ auf das Steueraufkommen aus. Allerdings ist der Effekt nicht so deutlich wie bei der Körperschaftsteuer. Nach Abzug der Arbeitnehmererstattungen (-23,4 Prozent gegenüber September 2019) und der nur noch unbedeutenden Investitions- und Eigenheimzulagen ergab sich per saldo im September 2020 ein Rückgang im kassenmäßigen Aufkommen von 5,0 Prozent gegenüber dem September 2019. In den Monaten Januar bis September 2020 verringerte sich das kassenmäßige Aufkommen der veranlagten Einkommensteuer um 9,1 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum.

    Nicht veranlagte Steuern vom Ertrag

    Im September 2020 lag das Bruttoaufkommen der nicht veranlagten Steuern vom Ertrag um 6,3 Prozent unter der Vorjahresbasis. Die wirtschaftliche Lage infolge der Corona-Pandemie hat einige Unternehmen veranlasst, die diesjährigen Dividendenzahlungen zu reduzieren, sodass insgesamt in diesem Jahr mit einem geringeren Aufkommen als im Vorjahr gerechnet werden muss. Die aus dem Aufkommen geleisteten Erstattungen durch das Bundeszentralamt für Steuern lagen bei rund 107 Mio. €. Hieraus ergibt sich ein Rückgang des Kassenaufkommens der nicht veranlagten Steuern vom Ertrag um 13,0 Prozent gegenüber dem September 2019. In den Monaten Januar bis September 2020 verringerte sich das kassenmäßige Aufkommen der nicht veranlagten Steuern vom Ertrag um 18,5 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum.

    Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge

    Das Aufkommen aus der Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge verzeichnete im Vergleich zum September 2019 einen Anstieg um 43,7 Prozent. Im bisherigen Jahresverlauf waren beträchtliche Schwankungen in den monatlichen Einnahmen zu beobachten, da viele Anlegerinnen und Anleger offensichtlich aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung Gewinne aus der Anlage von Wertpapieren realisierten. Insgesamt stieg das kassenmäßige Aufkommen der Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge in den Monaten Januar bis September 2020 um 32,6 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum.

    Steuern vom Umsatz

    Das Aufkommen der Steuern vom Umsatz verzeichnete im September 2020 einen Rückgang von 12,8 Prozent gegenüber dem September 2019. Das Aufkommen aus der Binnenumsatzsteuer verringerte sich um 8,8 Prozent, die Einnahmen aus der Einfuhrumsatzsteuer sanken um 26,3 Prozent gegenüber dem September 2019. Im September 2020 wurden erstmals die Auswirkungen der Umsatzsteuersatzsenkung ab dem 1. Juli im Aufkommen sichtbar. Aufgrund der regelmäßig gewährten Dauerfristverlängerung zur Abgabe der Umsatzsteueranmeldung und Abführung der Umsatzsteuer wurden im September von den Unternehmen die Umsatzsteuereinnahmen des Monats Juli abgeführt. Der hieraus resultierende Einnahmerückgang wurde durch einen positiven Saldo aus neu gewährten Stundungen und Zahlungsrückflüssen aus fällig gewordenen Stundungen nur teilweise aufgewogen. In den Monaten Januar bis September 2020 sank das kassenmäßige Aufkommen der Steuern vom Umsatz um 9,1 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum.

    Bundessteuern

    Das Aufkommen aus den Bundessteuern lag im September 2020 um 3,1 Prozent unter dem Steueraufkommen des Vorjahresmonats. Bei einigen Steuerarten führten die steuerlichen Maßnahmen zur Verbesserung der Liquidität der Unternehmen zu einem Einnahmerückgang. Ein höheres Steueraufkommen gegenüber dem September 2019 war bei der Tabaksteuer (+12,2 Prozent), der Versicherungsteuer (+4,4 Prozent) sowie der Kraftfahrzeugsteuer (+12,1 Prozent) zu beobachten. Rückgänge zeigten die Energiesteuer (4,7 Prozent) sowie die Stromsteuer (16,2 Prozent). Infolge des Lockdowns kam der weltweite Luftverkehr nahezu zum Erliegen. Dies sowie Steuerstundungen waren Gründe für den Einbruch der Luftverkehrsteuer um 79,7 Prozent gegenüber September 2019. Die Lockerungsmaßnahmen in den Sommermonaten führten lediglich zu einer leichten Erholung des Steueraufkommens gegenüber den Vormonaten. Der Solidaritätszuschlag verringerte sich um 8,2 Prozent infolge des Rückgangs seiner Bemessungsgrundlagen. Die Veränderungen bei den übrigen Steuerarten hatten betragsmäßig nur geringen Einfluss auf das Gesamtergebnis der Bundessteuern.

    Ländersteuern

    Das Aufkommen der Ländersteuern lag im September 2020 um 14,2 Prozent über dem Ergebnis vom September 2019. Ursächlich hierfür waren hauptsächlich deutlich höhere Einnahmen aus der Erbschaftsteuer (+53,3 Prozent). Auch die Biersteuer (+38,0 Prozent), die Rennwett- und Lotteriesteuer (+8,5 Prozent) sowie die Feuerschutzsteuer (+4,7 Prozent) entwickelten sich positiv. Ein leichter Rückgang von 2,3 Prozent war bei der Grunderwerbsteuer zu beobachten.

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