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  • Schlaglicht Aktionsplan Stärkung Bilanzkontrolle

    Im In­ter­view: Sa­rah Ry­glew­ski, Par­la­men­ta­ri­sche Staats­se­kre­tä­rin

    Sarah Ryglewski, Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen BildVergroessern
    Sarah Ryglewski, Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen Quelle:  Bundesministerium der Finanzen/Fionn Grosse

    Mehr Biss für die Finanzaufsicht – warum ist das so wichtig?

    Die skandalösen Bilanzmanipulationen der Firma Wirecard haben Vertrauen in den Finanzstandort Deutschland gekostet. Das Vertrauen kann nur zurückgewonnen werden mit couragierten Reformen und starken Aufsichtsinstitutionen. Bundesfinanzminister Olaf Scholz hat dafür bereits im Juli die Eckpunkte für einen umfangreichen Aktionsplan entwickelt, der Schwachstellen des bisherigen Systems adressiert und konkrete Vorschläge enthält für bessere Unternehmensführung, belastbare Abschlussprüfungen und Bilanzkontrollen sowie eine schlagkräftige Finanzmarktaufsicht. Wir haben im Bundesfinanzministerium – zusammen mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz – also früh Lehren gezogen und der Bundesregierung einen Aktionsplan vorgelegt, der darstellt, wie die Bundesregierung und der Bundesgesetzgeber notwendige gesetzgeberische und faktische Reformen auf den Weg bringen sollte. In intensiven Verhandlungen mit dem Bundeswirtschaftsministerium haben wir die einzelnen Vorschläge besprochen und dann auch im Bundeskabinett diskutiert. Jetzt heißt es, das vorgeschlagene Maßnahmenpaket schnellstmöglich auf eine rechtliche Grundlage zu stellen, damit wir so schnell wie möglich mehr Durchgriffsrechte für die staatliche Aufsicht und härtere Vorgaben und mehr Transparenz bei der Bilanzprüfung bekommen, um vor Manipulationen geschützt zu sein.

    Welche Maßnahmen umfasst der Aktionsplan zur Stärkung der Bilanzkontrolle und Finanzmarktaufsicht?

    Der Aktionsplan umfasst ein ganzes Bündel an Maßnahmen – fünf große Bereiche will ich nennen: Erstens beinhaltet der Aktionsplan eine grundlegende Reform des Bilanzkontrollverfahrens der Aufsichtsbehörden. Wir wollen mehr Biss für die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Sie soll mehr Kompetenzen und mehr Durchgriffsrechte gegenüber den beteiligten Unternehmen erhalten. Das bedeutet insbesondere, dass die Möglichkeiten zu Anlass- und Verdachtsprüfungen verbessert werden. Zweitens soll die Unabhängigkeit der Wirtschaftsprüferinnen und -prüfer und die Qualität der Prüfung gestärkt werden, damit sich Anlegerinnen und Anleger und Verbraucherinnen und Verbraucher auf geprüfte Bilanzen und Jahresabschlüsse verlassen können. Dafür wollen wir eine Rotationspflicht, die Trennung von Prüfung und Beratung und eine verstärkte Haftung. Drittens sollen die internen Kontrollen eines Unternehmens ausgeweitet werden. Alle börsennotierten Unternehmen sollen künftig über ein angemessenes und wirksames internes Kontrollsystem und entsprechendes Risikomanagementsystem verfügen müssen. Viertens sind noch schärfere Sanktionen unumgänglich: Das Bilanzstraf- und Bilanzordnungswidrigkeitenrecht muss verschärft werden, um betrügerische Handlungen konsequent verfolgen und bestrafen zu können. Börsen sollen künftig Sanktionsmaßnahmen veröffentlichen und Emittenten bei Verstößen aus den Qualitätssegmenten der Börsen einfacher ausschließen können. Fünftens wollen wir den Aktionsplan gleich auch für eine umfassende interne Reform der BaFin nutzen, damit diese in ihrer Unabhängigkeit gestärkt wird und ihre Aufgaben mit all den Mitteln wahrnehmen kann, die sie dazu braucht. Und, dass es ihr an nichts fehlt – weder an Personal noch an Technik, noch an Finanzmitteln, noch an rechtlichen Handlungsmöglichkeiten. Für diese Reform haben wir einen Dialogprozess aufgesetzt mit allen wichtigen Vertretern des Verbraucherschutzes, der Zivilgesellschaft, der Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer und Finanzindustrie sowie aus dem Bereich der Justiz und Wissenschaft.

    Wann ist die konkrete gesetzgeberische Umsetzung des Aktionsplans zu erwarten?

    Auf die Gesetze muss niemand lange warten. Der Aktionsplan ist die Grundlage für die Gesetzgebung und bereits innerhalb der Bundesregierung mit den Ressorts vorabgestimmt, die unmittelbare Zuständigkeit in diesem Bereich haben. Darüber hinaus werden die Gesetzentwürfe, die notwendig sind, nicht erst jetzt erarbeitet – wir haben die Zeit genutzt und parallel zur Abstimmung der Grundlinien mit den anderen Ressorts zusammen mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bereits die sich daraus ergebenden gesetzgeberischen Maßnahmen vorbereitet. Die Details werden jetzt festgezurrt – es ist also alles auf dem Weg.

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