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  • Analysen und Berichte

    Er­geb­nis­se der Steu­er­schät­zung vom 8. bis 10. Sep­tem­ber 2020

    • Die Steuereinnahmen werden im Jahr 2020 wegen der Auswirkungen der COVID‑19‑Pandemie sowie umfangreicher steuerlicher Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung voraussichtlich auf 717,7 Mrd. € sinken. In den Folgejahren wird ein Anstieg der Steuereinnahmen bis 2024 auf 883,2 Mrd. € erwartet.
    • Im Vergleich zur Steuerschätzung vom Mai 2020 prognostizierte der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ Mindereinnahmen, insbesondere für das kommende Jahr. Diese sind vor allem auf die steuerlichen Maßnahmen zurückzuführen und in diesem Sinne auch beabsichtigt.
    • Insgesamt zeigt die Steuerschätzung, dass Deutschland trotz der Corona-Krise finanziell gut aufgestellt ist.

    Vom 8. bis 10. September 2020 fand die 158. Sitzung des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ als Videokonferenz statt. Geschätzt wurden die Steuereinnahmen für die Jahre 2020 bis 2024. Die Interimsschätzung ist Grundlage für den Haushaltsentwurf 2021 des Bundes.

    Der unabhängige Arbeitskreis „Steuerschätzungen“

    erstellt in Deutschland die Steuerschätzung für Bund, Länder und Gemeinden. Dem seit 1955 bestehenden Gremium gehören Expertinnen und Experten der Bundesländer, fünf führender Wirtschaftsforschungsinstitute (Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung, ifo Institut, Institut für Weltwirtschaft, RWI - Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung, Institut für Wirtschaftsforschung Halle), des Sachverständigenrats, der Deutschen Bundesbank, des Statistischen Bundesamts, des Deutschen Städtetags, des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und des BMF an, welches den Vorsitz führt. In der Regel finden zwei Sitzungen im Jahr statt: im Frühjahr und Herbst. Auf der Grundlage der Schätzvorschläge verschiedener im Arbeitskreis vertretener Institutionen werden konsensual Schätzergebnisse für alle Steuerarten ermittelt.

    Auswirkungen der Corona-Pandemie weiter bestimmend

    Gesamtwirtschaftliche Annahmen

    Der Steuerschätzung wurden die gesamtwirtschaftlichen Eckwerte der Interimsprojektion 2020 der Bundesregierung zugrunde gelegt, welche insbesondere auch die erwarteten Auswirkungen der COVID-19 Pandemie auf die gesamtwirtschaftliche Entwicklung abbildet. Die Anpassungen für die relevanten gesamtwirtschaftlichen Bemessungsgrundlagen der Steuerschätzung sind in Tabelle 1 dargestellt.

    Gesamtwirtschaftliche Vorgaben für die Interimssteuerschätzung September 2020 im Vergleich zur vorangegangenen Steuerschätzung

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    Tabelle 1

    Zusätzliche coronabedingte Annahmen

    Neben den gesamtwirtschaftlichen Eckwerten der Interimsprojektion musste der Arbeitskreis weitere Annahmen und Abschätzungen zu verschiedenen Sachverhalten treffen, die sich aus der Corona-Pandemie und den getroffenen Maßnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie ergeben hatten.

    So stellt die Kurzarbeit weiterhin ein wichtiges arbeitsmarktpolitisches Instrument dar, um die negativen Auswirkungen der Pandemie auf den Arbeitsmarkt so gering wie möglich zu halten. Auf Kurzarbeitergeld wird keine Lohnsteuer erhoben. Jedoch unterliegen diese Einnahmen dem Progressionsvorbehalt und werden damit im Rahmen der Veranlagung der Einkommensteuer im kommenden Jahr berücksichtigt. Daher hat der Arbeitskreis die Effekte der Kurzarbeit entsprechend den neuen Daten und Annahmen zur Inanspruchnahme berücksichtigt.

    Darüber hinaus verwendet der Arbeitskreis Daten der Finanzverwaltungen der Länder und des Bundes zu erleichterten Stundungen sowie zum Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen und sonstige untergesetzliche Maßnahmen, welche von der Bundesregierung zur Liquiditätssicherung der Unternehmen eingeführt worden sind. Die nun bis einschließlich August vorliegenden Daten wurden entsprechend bewertet und in die Aufkommensschätzung einbezogen.

    Berücksichtigte Steuerrechtsänderungen

    Die Steuerschätzung geht vom geltenden Steuerrecht aus. In Tabelle 2 sind die finanziellen Auswirkungen von Gesetzen und sonstigen Regelungen enthalten, die gegenüber der vorangegangenen Schätzung vom Mai 2020 neu einzubeziehen waren. Dies umfasste insbesondere die beiden Corona-Steuerhilfegesetze. Eine Aufzählung der neu einbezogenen Rechtsänderungen wurde in der Pressemitteilung des BMF Nr. 19/2020 vom 10. September 2020 veröffentlicht.1

    Auswirkungen der neu in die Steuerschätzung einbezogenen Rechtsänderungen

    Tabelle vergrößern
    Tabelle 2

    Ergebnisse der Steuerschätzung

    Im gesamten Prognosezeitraum prägen die beispiellosen steuerlichen Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie die Entwicklung der Steuereinnahmen.

    Die Steuereinnahmen sinken im aktuellen Jahr 2020 um 10,2 % auf 717,7 Mrd. €.2 Die Rückgänge des Steueraufkommens betreffen dabei sämtliche Gebietskörperschaften, wobei der Bund mit -16,3 % den deutlichsten Rückgang zu erwarten hat. Aber auch für die Länder (-5,5 %) und die Gemeinden (-9,8 %) ist mit signifikanten Aufkommensausfällen zu rechnen. Im Jahr 2021 steigen die Steuereinnahmen kräftig um 7,7 % auf 772,9 Mrd. € an. Bis 2024 ist mit einem Aufwuchs des gesamten Steueraufkommens auf 883,2 Mrd. € zu rechnen.

    Die Abführungen von Eigenmitteln an die Europäische Union (EU) orientieren sich an den Haushalten der EU sowie dem mittelfristigen Finanzrahmen der EU.

    Vergleich mit der vorangegangenen Schätzung vom Mai 2020

    Gegenüber dem Ergebnis der Steuerschätzung vom Mai 2020 wurden die Schätzansätze des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ für das Jahr 2020 mit einer Anpassung um -0,1 Mrd. € nahezu konstant belassen.3 Im folgenden Jahr 2021 ergeben sich dagegen Mindereinnahmen von rund 19,6 Mrd. €, die im Wesentlichen auf die umfangreichen steuerlicher Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung zurückzuführen sind. Diese sind beabsichtigt, um die Liquidität von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen zu sichern. Die steuerlichen Maßnahmen wirken auch in den Jahren bis 2024 weiter, wenn auch deutlich abgeschwächt. Daher reduzieren sich die ausgewiesenen Mindereinnahmen von 5,5 Mrd. € im Jahr 2022 auf 0 € im letzten Schätzjahr 2024 (siehe Abbildung 1), da positive konjunkturelle Effekte die Minderungen aus Steuerrechtsänderungen kompensieren können.

    Für den Bund werden dagegen bereits für dieses Jahr Mindereinnahmen von 9,2 Mrd. € gegenüber der Steuerschätzung im Mai 2020 ausgewiesen. Hierbei zeigt sich, dass der Bund Länder und Kommunen kräftig unterstützt, indem er den wesentlichen Teil der steuerlichen Maßnahmen zur Stabilisierung der Konjunktur trägt. Das gilt insbesondere für dieses Jahr, in dem der Bund die Folgen der Umsatzsteuersenkung sowie den Kinderbonus in Gänze trägt. Im kommenden Jahr belaufen sich für den Bund die Mindereinnahmen auf 10,6 Mrd. €. In den Jahren 2022 bis 2023 reduzieren sich die Mindereinnahmen auf rund 1 Mrd. €. Im letzten Schätzjahr ergeben sich Mehreinnahmen von 3,0 Mrd. €.

    Grafik: Abweichung des Ergebnisses der Steuerschätzung September 2020 vom Ergebnis der Steuerschätzung Mai 2020 in Mrd. € BildVergroessern
    Abbildung 1

    Fazit

    Die Ergebnisse der 158. Steuerschätzung zeigen, dass Deutschland trotz der Corona-Krise finanziell gut aufgestellt ist. Die Steuereinnahmen sind in diesem Jahr laut der Prognose stabil im Vergleich zur Mai-Steuerschätzung. Mindereinnahmen im weiteren Prognosezeitraum (2021 bis 2024) gegenüber der Mai-Steuerschätzung sind insbesondere auf die steuerlichen Maßnahmen zurückzuführen und in diesem Sinne auch beabsichtigt, um die Liquidität von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen zu sichern und die Widerstandsfähigkeit der Wirtschaft insgesamt zu stärken.

    Fußnoten

    1
    Siehe auch die Pressenmitteilung zur Steuerschätzung
    2
    Ergebnistabellen der 158. Sitzung des Arbeitskreises „Steuerschätzungen"
    3
    Zusammenstellung der Abweichungen des Ergebnisses der Steuerschätzung September 2020 vom Ergebnis der vorhergehenden Steuerschätzung Mai 2020 für die Steuern insgesamt sowie für die Gebietskörperschaften

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