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  • Analysen und Berichte

    Ein Jahr Woh­nungs­für­sor­ge im BMF

    • Seit dem 1. September 2019 ist das BMF zuständig für den Aufgabenbereich der Wohnungsfürsorge des Bundes.
    • Was seitdem passiert ist, zeigt die in diesem Bericht ausgeführte wohnungspolitische Einordnung, aktuelle Bestandsaufnahme und erste Zwischenbilanz nach einem Jahr.

    Einleitung

    Angesichts hoher und steigender Mieten insbesondere in stark nachgefragten Großstädten und Ballungsräumen, damit einhergehender Verdrängung (Gentrifizierung) und in der Folge sich verändernden Städten und Stadtvierteln besteht quer durch das Parteienspektrum und auf allen politischen Ebenen Einigkeit: Beim Thema „Wohnen“ handelt es sich um eine der drängendsten sozialen Fragen unserer Zeit.

    Um hierauf eine adäquate Antwort geben zu können, gründete sich bereits im Jahr 2014 das bis heute fortbestehende „Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen“ zwischen dem seinerzeitigen Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände, dem Mieterbund sowie der Bauwirtschaft. Gemeinsames Ziel der Bündnispartner war und ist es, die Voraussetzungen für den Bau und die Modernisierung von Wohnraum in guter Qualität, vorzugsweise im bezahlbaren Mietsegment, zu verbessern und wirkungsvoll zu einem besseren Angebot in den Gebieten mit Wohnraummangel beizutragen. Das von dem Bündnis im Jahr 2015 vorgelegte 10-Punkte-Programm zur Wohnungsbau-Offensive sollte wesentlich dazu beitragen, die Rahmenbedingungen für den Bau bezahlbarer Wohnungen in Deutschland zu verbessern.

    10-Punkte-Programm zur Wohnungsbau-Offensive:

    1. Bauland bereitstellen und Grundstücke der öffentlichen Hand verbilligt und nach Konzeptqualität vergeben
    2. Wohnsiedlungen nachverdichten, Brachflächen und Baulücken schließen
    3. Soziale Wohnraumförderung und genossenschaftliches Wohnen stärken
    4. Zielgenaue steuerliche Anreize für mehr bezahlbaren Wohnraum schaffen
    5. Übernahme einer einheitlichen Musterbauordnung in den Ländern anstreben
    6. Normungswesen auf den Prüfstand stellen
    7. Serielles Bauen für ansprechenden und günstigen Wohnraum forcieren
    8. Stellplatzverordnungen flexibilisieren
    9. Energie-Einsparverordnung und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz strukturell neu konzipieren
    10. Gemeinsam für mehr Akzeptanz in der Bevölkerung für Neubauvorhaben werben

    Nachdem sich die Anspannung auf den Wohnungsmärkten insbesondere in den Ballungsräumen in den Folgejahren verfestigt hatte, beschlossen Bund, Länder und Kommunen auf dem Wohngipfel am 21. September 2018 eine umfassende Wohnraumoffensive. So sollte das im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 19. Legislaturperiode vereinbarte Ziel der Schaffung von 1,5 Mio. neuen und vor allem bezahlbaren Wohnungen umgesetzt werden. In diesem Kontext bestand bei den Gipfelteilnehmerinnen und -teilnehmern Einvernehmen darüber, die Wohnungsfürsorge des Bundes gleichfalls zu stärken: „Aufgrund des hohen Bedarfs an bezahlbaren Wohnungen für seine Bediensteten, insbesondere für Sicherheitskräfte, wird der Bund neben dem Erwerb von Belegungsrechten auch wieder selbst als Bauherr auftreten. Das BMF wird die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), die die Aufgaben der Wohnungsfürsorge für Bundesbedienstete operativ wahrnimmt, beauftragen, auch selbst neue Wohnungen zu errichten.“

    Dadurch soll gewährleistet werden, dass Bundesbediensteten – vorzugsweise denen mit unteren und mittleren Einkommen sowie insbesondere in Regionen und Großstädten mit angespannter Wohnungsmarktsituation – erschwinglicher Wohnraum zur Verfügung gestellt werden kann.

    Wohnungsfürsorge des Bundes

    Gegenstand der Wohnungsfürsorge des Bundes ist es, seinen Bediensteten am Dienstort oder in dessen Einzugsbereich angemessenen, bezahlbaren und bei Bedarf barrierearmen beziehungsweise barrierefreien Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Dies gilt insbesondere auch für wirtschaftsstarke Regionen und Großstädte mit angespannter Wohnungsmarktsituation. Grundsätzliche Prämisse hierbei ist es, dass die wohnungssuchenden Bundesbediensteten wegen der Situation des örtlichen beziehungsweise regionalen Mietwohnungsmarkts Schwierigkeiten haben, sich eigenständig mit angemessenem, bezahlbarem und bei Bedarf barrierearmem beziehungsweise barrierefreiem Wohnraum zu versorgen. Vor diesem Hintergrund trägt die Wohnungsfürsorge des Bundes dazu bei,

    • den Bediensteten durch eine möglichst dienstortnahe Unterbringung zu helfen, Familie und Beruf besser zu vereinbaren und ihnen zeit- und ressourcenintensives Pendeln zu ersparen,
    • die Attraktivität des Bundes als Arbeitgeber zu fördern,
    • bei den von Versetzungen an einen anderen Dienstort betroffenen Bundesbediensteten die Akzeptanz solcher Maßnahmen zu heben und zudem Auszubildenden aus anderen Regionen den Antritt der Ausbildung am Ort der Einstellungsbehörde zu erleichtern,
    • der Personalfluktuation entgegenzuwirken und die Personalgewinnung zu begünstigen,
    • Personalengpässe zu vermeiden und insoweit die Funktionsfähigkeit von Bundeseinrichtungen zu gewährleisten,
    • dass in Anbetracht des demografischen Wandels erforderliche organisatorische und damit verbundene personalwirtschaftliche Reformen von den Ressorts und den Geschäftsbereichsbehörden bewältigt werden können.

    Ein Rechtsanspruch auf die Versorgung mit Wohnraum besteht nicht. Die operative Durchführung der Aufgabe „Wohnungsfürsorge“ wird durch die BImA eigenverantwortlich wahrgenommen.

    Zuständigkeitswechsel zum 1. September 2019

    Im Nachgang zu den Beschlüssen des Wohngipfels hat das BMF zum 1. September 2019 die Zuständigkeit für den Aufgabenbereich der Wohnungsfürsorge des Bundes, insbesondere die diesbezügliche Rechts- und Fachaufsicht über die BImA, vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) übernommen. Die damit verbundenen Arbeiten werden von dem neu in der Abteilung VIII „Beteiligungen, Bundesimmobilien und Privatisierungen“ eingerichteten Referat VIII A 5 wahrgenommen. Wesentliche Gründe für den Aufgabenübergang sind die folgenden:

    1. In Anbetracht der Dringlichkeit der Aufgabe, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, vermeidet die rechts- und fachaufsichtliche Konzentration und Bündelung ineffiziente Schnittstellen, vermindert zeitintensive Abstimmungen und gewährleistet zugleich das vom Gesetz über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben verfolgte Ziel der „einheitlichen Verwaltung des Liegenschaftsvermögens des Bundes“.
    2. Der Zuständigkeitswechsel fördert und realisiert zudem die gesetzliche Intention des Regelfalls der Rechts- und Fachaufsicht über die BImA durch das BMF.
    3. Die veränderte Zuständigkeit spiegelt schließlich die vor allem dem BMF öffentlich und damit auch politisch zugeordnete Thematik des „Wohnungsneubaus des Bundes“ einschließlich des Aspekts der bezahlbaren Mieten wider und vollzieht diese organisatorisch nach.

    Im Sinne der verabredeten Stärkung der Wohnungsfürsorge des Bundes gehörten zu den vordringlichsten Arbeiten, die im BMF unmittelbar nach dem Zuständigkeitsübergang in Angriff genommen worden waren, eine grundlegende konzeptionelle Überarbeitung der Wohnungsfürsorge sowie die Durchführung einer Bedarfsabfrage bei allen Ressorts. Damit sollte insbesondere der konkrete, am jeweiligen Standort bestehende Wohnungsfürsorgebedarf einschließlich der voraussichtlich benötigten Wohnungsgrößen und sonstigen Wohnungsqualitäten ermittelt werden.

    Allgemeine Grundsätze der Wohnungsfürsorge des Bundes

    An der Entwicklung der seit März 2020 geltenden neuen „Allgemeinen Grundsätze der Wohnungsfürsorge des Bundes“ (im Folgenden: „Grundsätze“) waren alle Ressorts, der Bundesrechnungshof und die BImA beteiligt. Ziel der „Grundsätze“ ist ein praxistaugliches, transparentes und zukunftsfähiges Regelwerk zur Unterstützung der operativen Aufgabenwahrnehmung der BImA im vornehmlichen Interesse der Wohnungsfürsorgeberechtigten. Die „Grundsätze“ definieren den Gegenstand der Wohnungsfürsorge, befassen sich mit der Ermittlung und Deckung des Wohnungsfürsorgebedarfs, normieren das Wohnungsvergabeverfahren und treffen Aussagen zur Miethöhe sowie zu den Wohnungsqualitäten. Neu hierbei ist vor allem die insgesamt stärkere Betonung des Fürsorgeaspekts als Maßnahme zur Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Diensts. Dazu gehört auch die Verankerung des Inklusionsgedankens durch die zunehmende bedarfsorientierte Ausrichtung auf barrierearme beziehungsweise barrierefreie Wohnungen.

    Allgemeine Grundsätze der Wohnungsfürsorge des Bundes

    Welche sind die wesentlichen Neuheiten?
    Hinsichtlich der Neuerungen sind insbesondere der neu geordnete und erweiterte Kreis der Wohnungsfürsorgeberechtigten, die Regelungen zur Miethöhe und das flexibler ausgestaltete Wohnungsvergabeverfahren, bei dem die Umstände des Einzelfalls stärker Berücksichtigung finden sollen, hervorzuheben.

    Kreis der Wohnungsfürsorgeberechtigten
    Zum berechtigten Personenkreis gehören nunmehr gleichrangig die Beamtinnen und Beamten des Bundes, die Richterinnen und Richter des Bundes; die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr, die Tarifbeschäftigten des Bundes sowie die Beschäftigten von Einrichtungen, die mehr als zur Hälfte finanziell vom Bund gefördert werden (Zuwendungsempfängerinnen und -empfänger). Neu zählen hierzu auch die Auszubildenden des Bundes, die Beamtinnen und Beamten des Bundes auf Widerruf, die befristet Beschäftigten des Bundes, die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr auf Zeit sowie Ehemalige und Hinterbliebene.

    Des Weiteren wurde der Wegfall der sogenannten Mehr- beziehungsweise Meistverdienerklausel aufgenommen, d. h. die oder der Wohnungsfürsorgeberechtigte muss im Verhältnis zu anderen, im Rahmen der Beurteilung der Angemessenheit des Wohnraums berücksichtigungsfähigen Personen nicht weiter Mehr- beziehungsweise Meistverdienerin oder -verdiener sein.

    Bezahlbare Mieten
    Hinsichtlich der Festlegung der Miethöhe verweisen die „Grundsätze“ auf den bestehenden Haushaltsvermerk Nr. 60.4 zu Kapitel 6004 Titel 121 des Bundeshaushaltsplans. Danach können die Bestands-, Erst- und Neumieten auf maximal 10 € pro m2/nettokalt begrenzt werden. Ziel dabei ist es, die Bezahlbarkeit der Mieten, insbesondere für Beschäftigte mit geringem bis mittlerem Einkommen, sicherzustellen sowie zur Entspannung des Wohnungsmarkts beizutragen.

    Transparenz und soziale Aspekte beim Vergabeprozess der Wohnungsfürsorge
    Zuständig für die Wohnungsvergabe sind weiterhin die regionalen Wohnungsvergabestellen der BImA. Das umfassende Angebot für eine effiziente Wohnungssuche ist auf der Internetseite der BImA einzusehen. Freie Wohnungen stehen den Wohnungsfürsorgeberechtigten auf dem Immobilienportal vier Wochen ab der Veröffentlichung exklusiv zur Verfügung. Liegt keine Nachfrage vor beziehungsweise ist eine solche nicht absehbar, können die BImA-eigenen Wohnungen auf dem freien Markt zur Vermietung angeboten werden. Informationen zum Wohnungsfürsorgeangebot stellen auch die Ressorts ihren Bediensteten zur Verfügung, z. B. über ihre eigenen Wohnungsfürsorgestellen, Personalabteilungen und Intranet-Plattformen.

    Im Rahmen der Wohnungsvergabe ist die bisherige Priorisierung von Trennungsgeldempfängerinnen und -empfängern weggefallen und durch grundsätzlich gleichwertige Abwägungs- und Entscheidungskriterien ersetzt worden. Ziel ist es, den gesamten Vergabeprozess der Wohnungsfürsorge transparenter zu gestalten und soziale und dienstliche Belange, wie beispielsweise geringe bis mittlere Einkommen oder die Situation von alleinerziehenden Beschäftigten, besser berücksichtigen zu können. Darüber hinaus ist die Auswahlentscheidung von der BImA zu dokumentieren.

    Ermittlung des Wohnungsfürsorgebedarfs 2020-2024

    Vor dem Hintergrund der Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Dienstgeschäfte und basierend auf der Fürsorgepflicht der Dienstherren ist die Wohnungsfürsorge des Bundes im Kern auf eine angemessene, dem jeweiligen Bedarf Rechnung tragende und möglichst dienstortnahe Unterbringung der Bediensteten ausgerichtet.

    Der konkrete Wohnungsfürsorgebedarf wird dabei unter Berücksichtigung möglicher perspektivischer Entwicklungen auf der Grundlage von Meldungen der Ressorts und der Erkenntnisse der BImA sowie unter Beachtung des jeweiligen lokalen Umfelds und der sich regional unterschiedlich entwickelnden Wohnungsmärkte ermittelt und regelmäßig fortgeschrieben. Zu diesem Zweck und um die Belange der Ressorts und der Geschäftsbereichsbehörden, vor allem aber der Bediensteten ausreichend berücksichtigen zu können sowie zugleich auf der Grundlage des § 7 der Bundeshaushaltsordnung einen zielgerichteten und effizienten Mitteleinsatz sicherzustellen, fragt das BMF einmal im Jahr die konkreten Bedarfszahlen für die jeweiligen Standorte, die dort voraussichtlich benötigten Wohnungsgrößen und den Bedarf an barrierearmen beziehungsweise barrierefreien Wohnungen ab. Darüber hinaus können Erkenntnisse über mittel- und/oder langfristige Organisations- und/oder Personalentwicklungen, Erfahrungen der Bundesbediensteten im Bereich der Wohnungsfürsorge sowie die Immobilienmarktexpertise der BImA helfen, den Wohnungsfürsorgebedarf möglichst zielgenau zu erfassen. Die Qualität und die Genauigkeit der Bedarfsermittlung sind insoweit zumindest auch abhängig von der Qualität und Genauigkeit der Antworten und Stellungnahmen der Ressorts.

    Entsprechend diesen Prämissen hat das BMF Ende des Jahres 2019 den Wohnraumbedarf der Bundesbediensteten für die Jahre 2020 bis 2024 ermittelt. Diese wurden mit den gegenwärtig zur Verfügung stehenden sowie darüber hinaus in Betracht kommenden Bedarfsdeckungsmöglichkeiten abgeglichen, um auf dieser Grundlage in Abstimmung mit der operativ tätigen BImA die Wohnungsfürsorge des Bundes strategisch zu lenken. Die aktuellen Kernkennzahlen der Wohnungsfürsorge des Bundes werden in Tabelle 1 dargestellt.

    Kernkennzahlen der Wohnungsfürsorge des Bundes

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    Tabelle 1

    Als wesentliche Ergebnisse der Bedarfsabfrage für die Jahre 2020 bis 2024 sind festzuhalten, dass

    • ein Gesamtbedarf von rund 43.000 Wohnungen besteht (siehe Abbildung 1),
    • die Bedarfsschwerpunkte in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen liegen,
    • vorrangig ein Bedürfnis nach Ein- bis Zweizimmerwohnungen und möblierten Apartments vorhanden ist und
    • die Ressorts BMVg, BMI und BMF die größten Bedarfsträger sind, wobei der Bedarf des BMVg bei Weitem überwiegt.

    Eine genauere Auswertung nach Ländern kann den nachfolgenden Abbildungen entnommen werden.

    Ergebnis der Bedarfsabfrage zur Anzahl der benötigten Wohnungen

    für die Jahre 2020 bis 2024

    Das Säulendiagramm veranschaulicht das Ergebnis der Bedarfsabfrage zur Anzahl der benötigten Wohnungen für die Jahre 2020 bis 2024.
    Quelle: Bundesministerium der Finanzen, Bedarfsabfrage bei den obersten Bundesbehörden
    nullSumme von 2020Summe von 2021Summe von 2022Summe von 2023Summe von 2024
    Baden-Württemberg1003,01089113611351073
    Bayern20301592143918171567
    Berlin1710966915804766
    Brandenburg424358237220196
    Bremen7667658686
    Hamburg237194241228221
    Hessen8488508261103807
    Mecklenburg-Vorpommern309405446473503
    Niedersachsen528302288286285
    Nordrhein-Westfalen13951378145315031531
    Rheinland-Pfalz279161223218268
    Saarland2631424141
    Sachsen277157173182183
    Sachsen-Anhalt142143148147147
    Schleswig-Holstein317354422408409
    Thüringen153165174175175
    Abbildung 1

    Ergebnis der Bedarfsabfrage zur benötigten Wohnraumgröße

    für das Jahr 2020

    Das Säulendiagramm veranschaulicht das Ergebnis der Bedarfsabfrage zur benötigten Wohnraumgröße für das Jahr 2020.
    Quelle: Bundesministerium der Finanzen, Bedarfsabfrage bei den obersten Bundesbehörden
    nullSumme von Zimmer 1 bis 2Summe von Zimmer 2 bis 4Summe von Zimmer 5 bis 6Summe von Appartement
    Baden-Württemberg29128256337
    Bayern83661485471
    Berlin95925561337
    Brandenburg2034917147
    Bremen3823150
    Hamburg87553115
    Hessen3631224846
    Mecklenburg-Vorpommern651135972
    Niedersachsen1569222258
    Nordrhein-Westfalen504361125331
    Rheinland-Pfalz72824122
    Saarland13850
    Sachsen99563257
    Sachsen-Anhalt625174
    Schleswig-Holstein141679100
    Thüringen2230992
    Abbildung 2

    Wohnungsneubauprogramm der BImA

    Ungeachtet der Angebote des freien Wohnungsmarkts kommen zur Deckung des Wohnungsfürsorgebedarfs der Bediensteten des Bundes folgende Wohnungen in Betracht:

    a. die Bestandswohnungen der BImA,

    b. die von der BImA neu gebauten beziehungsweise noch zu erbauenden Wohnungen,

    c. die Nutzung bestehender und der Erwerb neuer Belegungsrechte an Wohnungen im Eigentum Dritter,

    d. die Nutzung von Belegungsrechten in Verbindung mit dem Erwerb von Wohnungsbaugenossenschaftsanteilen.

    In den „Grundsätzen“ werden die Regeln und Besonderheiten der verschiedenen Bedarfsdeckungsmöglichkeiten im Detail erläutert.

    Erstmalig und insoweit hervorzuheben ist das Wohnungsneubauprogramm der BImA. Zentral hierbei ist das einvernehmlich vereinbarte Ziel, dass die BImA unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit im Rahmen der Wohnungsfürsorge, mithin zugunsten der Bediensteten des Bundes, bis zum 31. Dezember 2022 mit dem bedarfsgerechten Bau von 3.000 neuen und bezahlbaren Mietwohnungen beginnt und bis zum 31. Dezember 2024 insgesamt 3.000 Wohnungen fertigstellt. Dies entspricht einem geschätzten Investitionsvolumen zwischen 600 Mio. € und 800 Mio. €.

    Kernkennzahlen des Wohnungsneubauprogramms (Plan)

    Tabelle vergrößern
    Tabelle 2

    Um die Planungen umzusetzen, wurden von der BImA zuvor bebaute und unbebaute anstaltseigene Liegenschaften identifiziert, die für eine mögliche Realisierung des Wohnungsneubauprogramms brauchbar erscheinen. Im Ergebnis sind dabei rund 200 Liegenschaften als potenziell geeignet eingestuft worden, auf denen voraussichtlich 6.000 bis 8.000 Wohnungen errichtet werden können. Neben den Neubauten „auf grüner Wiese“ und Verdichtungen nutzt die BImA auch Möglichkeiten, ihren vorhandenen Wohnungsbestand durch An- und Ausbauten zu erweitern. Häufig erfolgt dies im Zusammenhang mit einer Sanierung von Bestandswohnungen unter Nutzung entsprechender Synergieeffekte.

    Der Erfolg des Wohnungsneubauprogramms insgesamt hängt allerdings auch davon ab, dass die Belegenheitsgemeinden zeitgerecht die entsprechenden baurechtlichen Voraussetzungen schaffen. Angesichts deren bislang durchweg positiver Resonanz besteht jedoch Anlass zur Zuversicht, dass das Programm der BImA rechtzeitig umgesetzt werden kann.

    Ausblick

    Gemeinsames Ziel von BMF und BImA ist es, eine nachhaltige Strategie zu entwickeln, um dem bestehenden Wohnungsfürsorgebedarf gerecht zu werden. Dabei gebietet die Ehrlichkeit der Analyse, aber auch die Feststellung, dass eine vollständige Bedarfsdeckung durch die Wohnungsfürsorge des Bundes und damit Unabhängigkeit von der Angebotssituation des freien Wohnungsmarkts nicht zu erreichen sein wird. Aber jede zusätzlich errichtete Wohnung ist wichtig. Das Ziel des Wohnungsneubauprogramms der BImA, bis zum Ende des Jahres 2024 insgesamt 3.000 Wohnungen neu zu errichten, ist deshalb ein wertvoller Beitrag. Daneben sind alle weiteren Instrumente nach wie vor zwingend notwendig und müssen genutzt werden.

    Der Bundesrechnungshof (BRH) hat zwischenzeitlich angemahnt, dass eine präzise Ermittlung und genaue Kenntnis des örtlichen Wohnungsfürsorgebedarfs wesentlich sei für wirksame und effiziente Maßnahmen zur bedarfsgerechten und zugleich wirtschaftlichen Erweiterung und Schaffung von Wohnraum. Im Rahmen der Erhebung des Wohnungsfürsorgebedarfs 2020 bis 2024 sind aus Sicht des BMF erste Verbesserungen in der Bedarfsermittlung eingeleitet und umgesetzt worden. Nichtsdestotrotz wird die Einschätzung des BRH im Rahmen der Überlegungen zur nächsten Bedarfsabfrage Berücksichtigung finden.

    Die neu konzipierten und eingeführten „Allgemeinen Grundsätze der Wohnungsfürsorge des Bundes“ sind insgesamt als innovative Neuausrichtung für eine zukunftsfähige Wohnungsfürsorge begrüßt worden. Ihrer dynamischen Natur entsprechend sind diese offen für erforderliche Anpassungen an neuere Entwicklungen und Bedürfnisse.

    Die Finanzierung der Wohnungsfürsorge des Bundes einschließlich aller Einnahmen und Ausgaben erfolgt seit Übernahme der Zuständigkeit durch das BMF über den Bundeshaushalt im Einzelplan 08 Kapitel 0810. Ab dem Jahr 2021 soll die Finanzierung im Wesentlichen in den Wirtschaftsplan der BImA integriert werden. Die damit einhergehende Zusammenführung der operativen Aufgabenwahrnehmung mit der diesbezüglichen Finanzierungskompetenz dient einer aktiven Ausgestaltung der Wohnungsfürsorge und stärkt weiter die gesetzliche Eigenverantwortlichkeit der BImA, während das BMF sich auf seine strategische Lenkungs- und Steuerungsfunktion sowie rechts- und fachaufsichtlichen Kernaufgaben konzentrieren kann.

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