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  • Analysen und Berichte

    Das Eu­ro­päi­sche Se­mes­ter 2020

    • Das Europäische Semester dient der Überwachung, Koordinierung und Abstimmung der Haushalts-, Wirtschafts- und Reformpolitik in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU). Jedes Jahr analysiert die Europäische Kommission u. a. im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts und des Verfahrens zur Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte eingehend die wirtschaftliche und finanzielle Lage der Mitgliedstaaten, welche dann im Vorfeld ihrer nationalen Haushaltsverfahren politische Leitlinien und Empfehlungen erhalten.
    • Das Europäische Semester 2020 wurde maßgeblich durch den Amtsantritt der neuen Europäischen Kommission und durch die COVID-19-Pandemie geprägt.
    • Die länderspezifischen Empfehlungen an die EU-Mitgliedstaaten wurden am 20. Juli 2020 formal vom Rat der EU verabschiedet. Die Mitgliedstaaten sind nun aufgefordert, die Empfehlungen bei ihren finanz- und wirtschaftspolitischen Entscheidungen zu berücksichtigen, insbesondere bei der Aufstellung ihrer Haushalte für das kommende Jahr.
    • Mit dem Jahreswechsel 2020/2021 wird das nächste Europäische Semester beginnen. Dann wird u. a. überprüft werden, ob und inwieweit die Mitgliedstaaten die länderspezifischen Empfehlungen aus dem Jahr 2020 umgesetzt haben.

    Ziel des Europäischen Semesters

    Das Europäische Semester soll die wirtschafts-, finanz- und beschäftigungspolitische Koordinierung zusammenführen und dazu beitragen, notwendige Reformen besser umzusetzen. Es soll helfen, die Konvergenz und Stabilität in der EU sicherzustellen, solide öffentliche Finanzen zu gewährleisten, übermäßige makroökonomische Ungleichgewichte in der EU zu verhindern, Strukturreformen zur Schaffung von Arbeitsplätzen und Wirtschaftswachstum zu fördern und die Strategie Europa 2020 umzusetzen. Regelmäßige Beobachtungen dienen dazu, wirtschaftliche und soziale Herausforderungen für die EU und den Euroraum frühzeitig zu identifizieren und Fortschritte bei ihrer Bewältigung zu bewerten. Darauf aufbauend werden Empfehlungen ausgesprochen, die den Mitgliedstaaten helfen sollen, eine nachhaltige, wachstumsorientierte Politik umzusetzen.

    Ablauf des Europäischen Semesters BildVergroessern
    Abbildung 1

    Das Europäische Semester 2020

    Das Europäische Semester 2020 wurde von zwei entscheidenden Ereignissen geprägt. Am 1. Dezember 2019 nahm die neue Kommission unter der Führung der Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen ihren Dienst auf. Das neue Arbeitsprogramm der Kommission war entscheidend für die Ausrichtung des diesjährigen Europäischen Semesters. Außerdem hatte der Ausbruch der COVID-19-Pandemie, der zu Lockdowns in vielen Mitgliedstaaten führte, auch deutliche Auswirkungen auf den Inhalt der länderspezifischen Empfehlungen und den technischen Ablauf des Europäischen Semesters 2020.

    Bedingt durch die COVID-19-Pandemie haben sich die finanz-, wirtschafts- und beschäftigungspolitischen Herausforderungen in den einzelnen Mitgliedstaaten entscheidend verändert. Die Berichte und Empfehlungen der Kommission aus dem Herbst- und Winterpaket sowie die Stabilitäts- und Konvergenzprogramme (SKP) und Nationalen Reformprogramme (NRP) beruhen daher auf einer nicht mehr aktuellen Grundlage. Deshalb wird hier auf eine vertiefte Darstellung der Inhalte verzichtet und nur die wesentlichen Neuerungen werden erläutert.

    Das Herbstpaket

    Am 17. Dezember 2019 präsentierte die Kommission, wegen des verzögerten Amtsantritts später als üblich, ihr sogenanntes Herbstpaket und eröffnete somit das Europäische Semester 2020. Inhaltlich war hier bereits der neue Kurs der Kommission spürbar.

    Das Herbstpaket

    enthielt u. a.

    1. die Jährliche Strategie für nachhaltiges Wachstum (Annual Sustainable Growth Strategy, ASGS),
    2. den Entwurf der Eurozonenempfehlungen 2020,
    3. den Warnmechanismusbericht 2020 im makroökonomischen Ungleichgewichteverfahren (Macroeconomic Imbalance Procedure, MIP),
    4. einen Bericht über die Binnenmarktleistung sowie
    5. eine Stellungnahme der Kommission zu den Haushaltsplanungen der Mitgliedstaaten des Euroraums.


    In der Jährlichen Strategie für nachhaltiges Wachstum (Annual Sustainable Growth Strategy, ASGS) benennt die Kommission die wichtigsten finanz-, wirtschafts- und beschäftigungspolitischen Herausforderungen für die EU im kommenden Jahr und empfiehlt Maßnahmen zu deren Bewältigung. Die neue ASGS stellt eine grundlegende Neuausrichtung des vorjährigen Jahreswachstumsberichts dar. Die Kommission legt mit dem europäischen „Green Deal“ den neuen Fokus auf das Erreichen von Klimazielen sowie auf wettbewerbsfähige Nachhaltigkeit und richtet damit auch die bisherige Wachstumsstrategie im Europäischen Semester neu aus.

    Langfristige Herausforderungen sollen anhand folgender vier Dimensionen analysiert und bewältigt werden:

    1. Ökologische Nachhaltigkeit durch sehr hohe Investitionen in Forschung und Innovation im Rahmen des Investitionsplans für ein zukunftsfähiges Europa
    2. Produktivitätssteigerungen durch Innovation, Strukturreformen und Förderung des Binnenmarkts
    3. Gerechtigkeit durch Fokussierung auf die europäische Säule sozialer Rechte, Chancengleichheit und faire Arbeitsbedingungen
    4. Makroökonomische Stabilität durch Einhaltung der europäischen Fiskalregeln, Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion und Vervollständigung der europäischen Banken- und Kapitalmarktunion

    Die bisherigen drei wirtschaftspolitischen Prioritäten – Stärkung von Investitionen, Umsetzung von Strukturreformen und nachhaltige Finanzpolitik – sollen ebenfalls nach diesen Dimensionen ausgerichtet werden.

    Die Integration der UN-Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals, SDGs) in das Semester stellt einen weiteren Teil der Wachstumsstrategie dar. Mittelfristig hebt die Kommission den Klimawandel, das geringe Produktivitätswachstum und den demografischen Wandel als primäre Herausforderungen hervor.

    Neu im Herbstpaket war der Binnenmarktbericht, der nun regelmäßig enthalten sein soll. Darin bewertete die Kommission die Entwicklung der Realwirtschaft und benannte Bereiche, in denen durch (Struktur-)Reformen eine weitere Vertiefung des Binnenmarkts bewirkt werden könne, wie z. B.

    • in den Gütermärkten durch verbesserte Einhaltung der Binnenmarktvorschriften und Überwachung der Umsetzung,
    • in den Dienstleistungsmärkten durch Beseitigung ungerechtfertigter oder unverhältnismäßiger regulatorischer Beschränkungen,
    • in der Stärkung des Wettbewerbs z. B. bei der Nutzung von Infrastrukturen, die von (staatlichen) etablierten Unternehmen dominiert werden, durch moderne Wettbewerbsregeln und ihrer wirksamen Durchsetzung auf EU- und nationaler Ebene,
    • im öffentlichen Auftragswesen sowie den Energiemärkten durch Beseitigung von Zugangsbarrieren bei der Stromerzeugung und von unterschiedlichen Regeln im Stromhandel und der Kreislaufwirtschaft, z. B. durch Schaffung eines harmonisierten Rahmens für Abfallendstoffe.

    Die Kommission betonte die Bedeutung von Strukturreformen auf der Ebene der Mitgliedstaaten für einen funktionierenden Binnenmarkt. Es gebe in den genannten Bereichen erhebliche Verbesserungsmöglichkeiten und das Europäische Semester biete den richtigen Rahmen, um diese Reformen zu fördern.

    Im Warnmechanismusbericht 2020 benannte die Kommission Mitgliedstaaten, die von makroökonomischen Ungleichgewichten betroffen sein könnten, welche die Stabilität der eigenen Wirtschaft, des Euroraums und/oder der EU als Ganzes gefährden oder gefährden könnten. Diese Mitgliedstaaten sollen deshalb einer vertieften/eingehenden Überprüfung unterzogen werden. Dies betraf dieselben 13 Mitgliedstaaten wie schon im vorangegangenen Jahr: Bulgarien, Kroatien, Zypern, Griechenland, Frankreich, Deutschland, Irland, Italien, die Niederlande, Portugal, Spanien, Rumänien und Schweden. Vor allem die vertiefte Überprüfung Bulgariens und Kroatiens war von großer Bedeutung, da beide Mitgliedstaaten die Teilnahme am Wechselkursmechanismus II als Voraussetzung der Mitgliedschaft im Euroraum vorbereitet hatten und zwischenzeitlich vollzogen haben. Den Anlass für die erneute Aufnahme Deutschlands in den Kreis der näher zu untersuchenden Mitgliedstaaten gab wieder der hohe Leistungsbilanzüberschuss.

    Das Herbstpaket enthielt auch Vorschläge der Kommission für Eurozonenempfehlungen des Rats. Darin forderte die Kommission allgemein weitere Strukturreformen auf den Produkt- und Arbeitsmärkten, eine Vertiefung des Binnenmarkts, weitere Maßnahmen gegen Steuergestaltungsmodelle und die Weiterentwicklung der Wirtschafts- und Währungsunion. Nachdem die Eurozonenempfehlungen in den entsprechenden Gremien diskutiert worden waren, hatte der Europäische Rat diese aufgrund der COVID-19-Pandemie erst verspätet auf seiner Sondersitzung vom 17. bis 18. Juli 2020 gebilligt.

    Der Fiskalteil des Herbstpakets wurde diesmal schon einen Monat früher, und zwar am 20. November 2019 veröffentlicht. In ihren Stellungnahmen zu den Haushaltsplänen der Mitgliedstaaten des Euroraums bewertet die Kommission regelmäßig die Übersichten über die Haushaltsplanung im Hinblick auf die Erfüllung der Vorgaben des Stabilitäts- und Wachstumspakts (SWP). Der SWP ist ein regelbasierter Rahmen für die Koordinierung und Überwachung der nationalen Finanzpolitiken in der EU. Die Kommission kam zu dem Ergebnis, dass

    1. Deutschland, Irland, Griechenland, Zypern, Litauen, Luxemburg, Malta, Österreich und die Niederlande die Vorgaben des SWP für 2020 vollumfänglich erfüllen,
    2. Estland und Lettland den SWP weitgehend einhalten,
    3. bei Belgien, Spanien, Frankreich, Italien, Portugal, Slowenien, der Slowakei und Finnland das Risiko der Nichteinhaltung des SWP besteht. Diese Länder sollten Anpassungen an ihren Haushaltsplänen vornehmen, um eine Einhaltung des SWP sicherzustellen.

    Zudem hatte die Kommission für Ungarn und Rumänien Verfahrensschritte im SWP vorgeschlagen, weil beide Mitgliedstaaten auf die Ratsempfehlung vom 14. Juni 2019 hin keine wirksamen Maßnahmen getroffen hatten. Der ECOFIN folgte dem Vorschlag der Kommission und fasste am 5. Dezember 2019 für jedes Land zwei Beschlüsse:

    1. Feststellung, dass Rumänien beziehungsweise Ungarn keine wirksamen Maßnahmen ergriffen hat
    2. Empfehlung, dass die nominale Wachstumsrate der gesamtstaatlichen Nettoprimärausgaben im Jahr 2020 4,4 % beziehungsweise 4,7 % nicht überschreitet, was einer jährlichen Strukturanpassung von 1 % beziehungsweise 0,75 % des BIP entspricht und Vorlage eines Berichts bis zum 15. April 2020 über die Maßnahmen, die als Reaktion auf diese Empfehlung ergriffen wurden

    Da es sich um den präventiven Arm des SWP handelt und beide Mitgliedstaaten nicht Teil des Euroraums sind, sind Sanktionen nicht vorgesehen.

    Das Winterpaket der Europäischen Kommission

    Am 26. Februar 2020 legte die Kommission ihre Länderberichte vor. Sie enthalten Analysen der Finanz-, Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik in den einzelnen Mitgliedstaaten und geben einen Überblick über die Fortschritte bei der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen und der Europäischen Säule sozialer Rechte sowie die Erreichung der Europa-2020-Ziele. Im Einklang mit der neuen Kommissionsagenda setzten die diesjährigen Länderberichte einen neuen Schwerpunkt auf ökologische Nachhaltigkeit. Reformprioritäten in diesem Bereich wurden erstmals in einem gesonderten Kapitel dargelegt. Eine weitere wesentliche Neuerung war, dass erstmals die 17 SDGs systematisch für alle Mitgliedstaaten in einem weiteren Anhang anhand verschiedener Indikatoren erfasst wurden. Die SDGs gehen weit über den wirtschafts-, finanz- und beschäftigungspolitischen Fokus des Europäischen Semesters hinaus und umfassen u. a. auch Bereiche wie Armut, Geschlechtergerechtigkeit, Wasserqualität, Ungleichheit, Abfallmanagement, Klima, Fischerei, Biodiversität oder Justizsystem. Im Hinblick auf eine mögliche Überfrachtung des Europäischen Semesters begrüßte die Bundesregierung, dass sich die Einbindung der SDGs in das Europäische Semester nach Ansicht der Kommission auf deren makroökonomische Dimension konzentrieren solle.

    Die Länderberichte der Mitgliedstaaten, die im Warnmechanismusbericht 2020 identifiziert worden waren, enthielten zudem vertiefte Analysen über die Existenz und Natur von makroökonomischen Ungleichgewichten. Ergeben diese, dass tatsächlich ein schädliches Ungleichgewicht besteht beziehungsweise unmittelbar droht, erhalten die betroffenen Mitgliedstaaten eine Empfehlung, dieser Entwicklung entgegenzuwirken.

    Ergebnisse der vertieften Analysen im MIP:

    • Bulgarien weist keine Ungleichgewichte mehr auf.
    • Deutschland, die Niederlande, Irland, Spanien, Frankreich, Portugal, Kroatien und Rumänien weisen Ungleichgewichte auf.
    • Griechenland, Zypern und Italien weisen übermäßige Ungleichgewichte auf.
      Die Kommission schlug auch in diesem Jahr für keines der Länder vor, den korrektiven Arm des MIP zu aktivieren.


    Die Einstufung Deutschlands erfolgte wie in den Vorjahren auf Basis des hohen deutschen Leistungsbilanzüberschusses. Nach Auffassung der Kommission reflektiert der Leistungsbilanzüberschuss nicht nur die hohe Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft, sondern auch übermäßiges Sparen einerseits und eine schwache Investitionstätigkeit andererseits. Die Kommission würdigte die bisherigen Maßnahmen Deutschlands, sowohl im Hinblick auf die Empfehlung zur Stärkung der öffentlichen Investitionen als auch die Empfehlung zur Reduzierung der Steuer- und Abgabenlast. Sie sah aber weiterhin Handlungsbedarf insbesondere im Bereich der öffentlichen und privaten Investitionen. Angesichts günstiger Finanzierungsbedingungen, des bestehenden Investitionsbedarfs und der finanzpolitischen Spielräume seien hier stärkere Anstrengungen erforderlich.

    Vorlage der Stabilitäts- und Konvergenzprogramme und der Nationalen Reformprogramme

    Bis Ende April 2020 hatten die Mitgliedstaaten des Euroraums ihre Stabilitätsprogramme, die übrigen EU-Mitgliedstaaten ihre SKP und sämtliche Mitgliedstaaten ihre NRP vorzulegen. In den SKP legen die Mitgliedstaaten ihre finanzpolitische Strategie dar, um tragfähige öffentliche Finanzen zu erreichen. In ihren NRP nehmen die Mitgliedstaaten zu den Herausforderungen Stellung, welche die Kommission in ihren Länderberichten identifiziert hat. Insbesondere legen die Mitgliedstaaten ihre Maßnahmen zur Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen des Vorjahres und zur Verwirklichung der Ziele der Europa-2020-Strategie dar. Der ECOFIN verständigte sich aufgrund der COVID-19-Pandemie und der damit verbundenen großen Unsicherheit hinsichtlich der sozioökonomischen Folgen in seiner Sitzung vom 16. April 2020 darauf, die Informationspflichten für den diesjährigen Semesterzyklus zu vereinfachen. Damit soll an den wichtigsten Meilensteinen des Europäischen Semesters festgehalten, gleichzeitig aber auch berücksichtigt werden, dass die Mitgliedstaaten vor großen Herausforderungen stehen. Insbesondere soll es einen gestrafften Ansatz für die Vorlage der NRP und SKP durch die Mitgliedstaaten geben. Die Informationen aus den von den Mitgliedstaaten übermittelten nationalen SKP sind daher im Rückblick zu den Vorjahren nur begrenzt aussagekräftig.

    Das Frühjahrspaket der Europäischen Kommission

    Am 20. Mai 2020 erschien das Frühjahrspaket der Kommission. Es bestand aus den Vorschlägen für länderspezifische Empfehlungen sowie aus Vorschlägen für weitere Verfahrensschritte im Bereich des SWP.

    Bei den länderspezifischen Empfehlungen handelt es sich um spezifische Leitvorgaben, wie die einzelnen Mitgliedstaaten Beschäftigung, Wachstum und Investitionen fördern können, ohne die Solidität ihrer öffentlichen Finanzen zu beeinträchtigen. Die Empfehlungen stützen sich normalerweise auf die ASGS, die Länderberichte, eine eingehende Bewertung der SKP und NRP sowie die Ergebnisse des Dialogs mit den Mitgliedstaaten. Dort konnten jedoch die aktuellen Entwicklungen durch die COVID-19-Pandemie nicht berücksichtigt werden. Die Kommission und die Mitgliedstaaten einigten sich daher darauf, dass sich die diesjährigen länderspezifischen Empfehlungen auf kurzfristige Ad-hoc-Maßnahmen zur Überwindung der Krise und mittelfristige Maßnahmen zur Unterstützung der wirtschaftlichen Erholung konzentrieren. Das Semester dient in diesem Jahr somit kurzfristig als Instrument zur Bewertung und Koordinierung der Krisenmaßnahmen.

    Der Fokus der kurzfristigen Maßnahmen lag insbesondere auf den folgenden Bereichen:

    1. Investitionen in die Gesundheitssysteme, um diese krisenbeständiger und effizienter zu machen,
    2. Erhaltung von Arbeitsplätzen, Unterstützung der Beschäftigten, auch unter Berücksichtigung der sozialen Auswirkungen,
    3. Unternehmensunterstützung,
    4. Sicherung der Liquidität des Finanzsektors und
    5. Binnenmarktaspekte.

    In der mittleren Frist wurden besonders Maßnahmen zur grünen und digitalen Transformation in den Empfehlungen an die Mitgliedstaaten adressiert.

    Die Empfehlungen weisen außerdem krisenbedingt verstärkt horizontale Elemente auf. Die haushaltspolitische Empfehlung z. B. beschränkte sich wegen der allgemeinen Ausweichklausel und der bestehenden Unsicherheiten für alle Mitgliedstaaten auf folgende identische Formulierung: „Der Rat der Europäischen Union empfiehlt, dass im Einklang mit der allgemeinen Ausweichklausel des SWP alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen werden, um die COVID-19-Pandemie wirksam zu bekämpfen, die Wirtschaft zu stützen und die darauffolgende Erholung zu fördern. Sobald die wirtschaftlichen Bedingungen es zulassen, wird eine Haushaltspolitik verfolgt, die darauf abzielt, mittelfristig eine vorsichtige Haushaltslage zu erreichen und die Schuldentragfähigkeit zu gewährleisten. Gleichzeitig werden die Investitionen erhöht.“

    Dies war unter den aktuellen Gegebenheiten im Bereich der Fiskalpolitik sinnvoll; es muss jedoch darauf geachtet werden, dass dieser Krisenmodus nur temporär bleibt und die kommenden länderspezifischen Empfehlungen wieder verstärkt länderspezifisch ausgerichtet werden. Auch die mittel- bis langfristigen strukturellen Herausforderungen sollen wieder stärker in den Fokus rücken.

    Die allgemeine Ausweichklausel

    versetzt die Mitgliedstaaten in die Lage, im Rahmen der präventiven und korrektiven Verfahren des SWP haushaltspolitische Maßnahmen zu ergreifen, die es ermöglichen, einer Krisensituation angemessen zu begegnen. Im Zusammenhang mit der präventiven Komponente in Art. 5 Abs. 1 und Art. 9 Abs. 1 der Verordnung (EG) 1466/97 heißt es: „[...] bei einem schweren Konjunkturabschwung im Euro-Währungsgebiet oder in der Union insgesamt kann den Mitgliedstaaten gestattet werden, vorübergehend von dem Anpassungspfad in Richtung auf das mittelfristige Haushaltsziel [...] abzuweichen, vorausgesetzt, dies gefährdet nicht die mittelfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen“. Im Hinblick auf die korrektive Komponente ist festgelegt, dass der Rat im Falle eines schweren Konjunkturabschwungs im Euro-Währungsgebiet oder in der EU insgesamt auf Empfehlung der Kommission beschließen kann, einen überarbeiteten haushaltspolitischen Kurs festzulegen.


    Hervorzuheben ist, dass die Empfehlungen auch weiterhin viele wichtige Bereiche aus den Vorjahren adressieren. So thematisierte die Kommission auch in diesem Jahr die Bekämpfung der aggressiven Steuerplanung und schlug für die betroffenen Länder (u. a. die Niederlande, Malta, Irland, Zypern und Luxemburg) entsprechende Empfehlungen vor. Auch die Überwachung und Durchsetzung von Vorkehrungen zur Geldwäschebekämpfung blieb in einer Reihe von Mitgliedstaaten ein Thema (u. a. Bulgarien, Schweden, Dänemark, Finnland, Estland, Slowakei, Lettland, Malta). Für einige Mitgliedstaaten (insbesondere Polen und Ungarn) thematisierte die Kommission auch Entwicklungen bei der Unabhängigkeit der Justiz und der Rechtsstaatlichkeit und setzte diese in Verbindung zu den wirtschaftlichen Herausforderungen. Zudem hielt die Kommission fest, dass auch nicht mehr aufgeführte Empfehlungen aus dem Vorjahr zur Bewältigung mittel- bis langfristiger struktureller Herausforderung weiterhin relevant bleiben und überwacht werden. Die Reform- und Investitionsprioritäten sind auch vor dem Hintergrund der von der Kommission vorgeschlagenen und inzwischen vom Europäischen Rat gebilligten Aufbau- und Resilienzfazilität (Recovery and Resilience Facility, RRF) bedeutsam, die eine Anknüpfung an den Semesterprozess und die länderspezifischen Empfehlungen vorsieht. Demzufolge ist es wichtig, dass die länderspezifischen Empfehlungen 2019 nicht wegfallen, da viele der dort benannten strukturellen Herausforderungen weiterhin relevant bleiben.

    Der Kommissionsvorschlag für Deutschland enthielt in diesem Jahr zwei Empfehlungen. Diese betreffen u. a. die Bereiche wirksame Pandemiebekämpfung, wirtschaftliche Stabilisierung, mittelfristige Ausrichtung der Haushaltspolitik sowie das Vorziehen und die Stärkung öffentlicher und privater Investitionen. Die Empfehlung zur Ergreifung aller notwendigen Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung und zur Unterstützung der Wirtschaft bildet einen Schwerpunkt der diesjährigen länderspezifischen Empfehlungen und steht im Einklang mit der Strategie der Bundesregierung. Mit Blick auf die Unterstützung des Gesundheitssystems sollten ausreichend Mittel mobilisiert und die Resilienz gestärkt werden. Die Kommission empfahl auch, durchführungsreife öffentliche Investitionsprojekte vorzuziehen und private Investitionen zu unterstützen, um die wirtschaftliche Erholung zu fördern. Die besonders zu berücksichtigenden Investitionsbereiche entsprachen dabei der Empfehlung aus dem vergangenen Jahr; hinzugekommen sind die digitalen Kompetenzen. Neu aufgenommen wurde auch die Empfehlung, die digitale Verwaltungsleistung auf allen Ebenen zu verbessern und die Digitalisierung kleiner und mittlerer Unternehmen zu fördern sowie den Verwaltungs- und Bürokratieaufwand für Unternehmen zu verringern.

    Nach einer eingehenden Analyse- und Konsultationsphase billigte der Rat „Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz“ am 15. Juni 2020 den Teil zu den beschäftigungs- und sozialpolitischen Aspekten und der Rat „Wirtschaft und Finanzen“ (ECOFIN) am 19. Juni 2020 den Teil zu den wirtschaftlichen/finanziellen und MIP-bezogenen Aspekten der länderspezifischen Empfehlungen im schriftlichen Verfahren. Polen hatte eine Protokollerklärung abgegeben, dass es sich bei der Abstimmung über die Billigung des Teils zu den wirtschaftlichen/finanziellen und MIP-bezogenen Aspekten der Empfehlungen der Stimme enthalten wolle, da es den Teil der länderspezifischen Empfehlung nicht unterstütze, wonach empfohlen wird, das Investitionsklima, insbesondere durch den Schutz der Unabhängigkeit der Justiz, zu verbessern. Nach der Auffassung Polens gibt es keine Nachweise dafür, dass sich die Änderungen im Justizsystem nachteilig auf das Investitionsklima in Polen ausgewirkt haben. Am 17. Juli 2020 wurden die Texte dann dem Europäischen Rat zur Billigung vorgelegt und am 20. Juli 2020 vom Rat der Europäischen Union endgültig verabschiedet. Damit beginnt die Implementierungsphase der neu ausgesprochenen Empfehlungen. Alle Länder sind nun gefordert, die Empfehlungen aufzugreifen und in ihre nationale Reformagenda aufzunehmen. Die Regierungen der Mitgliedstaaten entscheiden dabei selbst, welche Maßnahmen sie zur Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen treffen.

    Das Frühjahrspaket enthielt auch Vorschläge der Kommission im Rahmen der haushaltspolitischen Überwachung. Aufgrund der COVID-19-Pandemie hatte die Kommission am 20. März 2020 in der „Mitteilung über die Aktivierung der allgemeinen Ausweichklausel des SWP“ erklärt, dass angesichts des erwarteten schweren Konjunkturabschwungs die Voraussetzungen für die Aktivierung der allgemeinen Ausweichklausel eingetreten seien. Der ECOFIN-Rat stimmte am 23. März 2020 der Kommission zu.

    Die Kommission hatte Berichte nach Art. 126 (3) AEUV als ersten Schritt zur Eröffnung eines Defizitverfahrens für fast alle Mitgliedstaaten erstellt – außer für Rumänien, das sich bereits in einem Defizitverfahren befand. Sie kam bei fast allen Mitgliedstaaten zum Schluss, dass das Defizitkriterium (Drei-Prozent-Grenze) verletzt war. Bei Frankreich, Spanien und Belgien sah die Kommission auch das Schuldenkriterium (Schuldenstandsquote unter 60 % des BIP) als verletzt an. Lediglich bei Bulgarien kam sie zum Schluss, dass die Vorgaben des korrektiven Arms für Defizit und Schuldenstand eingehalten wurden. Die Eröffnung von Defizitverfahren schlug die Kommission jedoch nicht vor. Die Unsicherheit sei zu groß, um die dann zu beschließenden Korrekturpfade für das Defizit glaubwürdig festzulegen. Sie kündigte eine erneute Prüfung im Herbst im Kontext der Haushaltspläne 2021 an.

    Fortentwicklung und Ausblick

    Es ist ein wichtiges Anliegen der Bundesregierung, das Europäische Semester als zentrales Instrument der finanz-, wirtschafts- und beschäftigungspolitischen Koordinierung auf europäischer Ebene kontinuierlich weiterzuentwickeln und zu stärken. Die Äußerungen der neuen Präsidentin der Kommission zeigen, dass der Semesterprozess zunehmend an Bedeutung gewinnt und das Bestreben besteht, neue Politikfelder in das Europäische Semester zu integrieren. Dabei ist es wichtig, den Prozess nicht zu überfrachten und dadurch womöglich die finanz-, wirtschafts- und beschäftigungspolitische Koordinierung zu schwächen. Die Aufnahme neuer Politikfelder erfordert zwingend eine künftige weitere Straffung und Stärkung des Prozesses.

    Eine aktuelle Herausforderung besteht derzeit in der effektiven Integration des Kriseninstruments der RRF in das Europäische Semester. Am 28. Mai 2020 legte die Kommission den Verordnungsvorschlag (2020/0104) für die RRF vor, um einen koordinierten Ansatz zur Überwindung der COVID-19-Krise im Rahmen einer europäischen Recovery-Strategie zu unterstützen und so zu nachhaltigem und inklusiven Wachstum zurückzukehren. Eine Verständigung zu wesentlichen Eckpunkten der RRF gab es auf dem Sondergipfel des Europäischen Rats vom 17. bis 21. Juli 2020. Danach soll die RRF 672,5 Mrd. € (davon 312,5 Mrd. € Zuschüsse und 360 Mrd. € Kredite) der insgesamt 750 Mrd. € (2018er Preise) aus dem Recovery-Instrument „Next Generation EU“ verausgaben und ist damit das zentrale Instrument auf der Ausgabenseite des Pakets. Sie soll die Mitgliedstaaten finanziell bei der Umsetzung von Reformen und Investitionen unterstützen, die insbesondere Empfehlungen des Europäischen Semesters adressieren, das Potenzialwachstum und die Widerstandsfähigkeit in den Mitgliedstaaten stärken, Arbeitsplätze schaffen sowie die ökologische und digitale Transformation befördern.

    Mit dem Koalitionsbeschluss vom 25. August 2020 wurde festgelegt, dass Deutschland die zu erwartenden EU-Mittel aus der RRF für vom Bund zu finanzierende Vorhaben des Konjunktur- und Zukunftspaketes einsetzen wird. Ferner soll aus diesen Mitteln eine digitale Bildungsoffensive finanziert werden. Ein Vorschlag für den entsprechenden Aufbauplan wird derzeit durch das BMF in Zusammenarbeit mit dem Bundeskanzleramt vorbereitet. Da der Verordnungsvorschlag zur RRF derzeit noch verhandelt wird, lassen sich noch keine Aussagen dazu treffen, in welcher Form die RRF in das Europäische Semester integriert werden wird. Klar hingegen ist auf jeden Fall, dass der Prozess des Europäischen Semesters über den gesamten Zeitraum durch die RRF verändert werden wird. Hierbei ist es auch entscheidend, die Chance zu nutzen, den Prozess des Europäischen Semesters straffer und schlagkräftiger zu gestalten.

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