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    Porträtfoto von Staatssekretär Wolfgang Schmidt BildVergroessern
    Quelle:  Bundesministerium der Finanzen

    Liebe Leserinnen, liebe Leser,

    weltweit bringt die COVID-19-Pandemie außerordentliche Belastungen für alle Länder mit sich. Eine solche globale Krise erfordert globale Antworten. Deshalb stimmt sich die Bundesregierung für die Bekämpfung der Corona-Krise eng mit Deutschlands internationalen Partnern ab. Gerade in Europa kann die Krise nur gemeinsam bewältigt werden. Daher haben Deutschland und Frankreich am 18. Mai eine gemeinsame Initiative zur wirtschaftlichen Erholung Europas vorgestellt. Denn europäische Solidarität und Souveränität gehören zusammen. In dieser Ausgabe widmet sich deshalb der Schlaglichtartikel ausführlich den internationalen Maßnahmen und der europäischen Reaktion auf die Corona-Krise.

    Die Bundesregierung hat in den vergangenen Wochen ihre Arbeitsweise beträchtlich umgestellt. Zweimal in der Woche ergänzt das „Corona-Kabinett“ die regelmäßigen Kabinettstermine. Und in den Besprechungen der Bundeskanzlerin Angela Merkel und des Vizekanzlers Olaf Scholz mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder haben sich Bund und Länder eng über ihr Vorgehen abgestimmt. Mit den von Bundesregierung, Deutschem Bundestag und den Ländern umgesetzten Maßnahmen ist es gelungen, die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, während gleichzeitig das Gesundheitssystem gestärkt wurde. Dies ist vor allem gelungen, weil die Bürgerinnen und Bürger besonnen gehandelt, sich an die Kontaktbeschränkungen gehalten und so das Infektionsgeschehen eingedämmt haben. Deshalb gelingt uns der Übergang in die „neue Normalität“, wie Olaf Scholz es genannt hat.

    Auch zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen hat die Bundesregierung schnell gehandelt. Die Hilfen des Schutzschilds für Beschäftigte und Unternehmen werden rege in Anspruch genommen. So sind bei der KfW bis Mitte Mai über 41.000 Kreditanträge eingegangen, von denen über 98 Prozent mit einem Volumen von über 23 Milliarden Euro bewilligt worden sind. Auch die Soforthilfe mit einem Zuschuss für kleine Unternehmen und Selbständige wurde schnell bereitgestellt und von den Betroffenen in beträchtlichem Umfang in Anspruch genommen (über 12 Milliarden Euro bisher). Durch das Kurzarbeitergeld werden millionenfach Arbeitsplätze gesichert. Die Arbeitgeber haben im März und April in 751.000 Anzeigen für bis zu 10,1 Millionen Beschäftigte Kurzarbeit angezeigt.

    Wir beobachten die Situation ständig und steuern, wo es nötigt ist, nach. So hat das Kabinett am 6. Mai weitere steuerliche Corona-Hilfen beschlossen. Damit Gastronomiebetriebe gut aus der Krise kommen, sorgen wir für eine gezielte steuerliche Entlastung jetzt, wo auch Restaurantbesuche wieder möglich sind. Daher wird die Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie ab dem 1. Juli 2020 befristet bis zum 30. Juni 2021 auf den ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent gesenkt.

    Derzeit arbeiten wir intensiv an einem Konjunkturprogramm. Das soll Anfang Juni vom Kabinett beschlossen werden. Es soll sich an den vier T-Schlagworten orientieren, wie sie viele Ökonominnen und Ökonomen definiert haben: timely, targeted, temporary und transformative. Also: zum richtigen Zeitpunkt, zielgerichtet, zeitlich befristet und darauf ausgerichtet, technologische Veränderung zu fördern (etwa in den Bereichen Klimaschutz oder digitaler Wandel).

    Ich wünsche Ihnen eine spannende Lektüre und bleiben Sie gesund!

    Wolfgang Schmidt
    Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen

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