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  • Analysen und Berichte

    Die BVVG Bo­den­ver­wer­tungs- und -ver­wal­tungs GmbH seit 1992: Fak­ten und Zah­len

    • Die BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH hat 1992 ihre Tätigkeit aufgenommen. Ihre Aufgabe ist es, in den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen die ehemals volkseigenen land- und forstwirtschaftlichen Flächen zu privatisieren.
    • Bis zum 31. Dezember 2019 hat die BVVG rund 877.000 ha Acker- und Grünland sowie 596.800 ha Wald an viele Land- und Forstwirtschaftsbetriebe veräußert. Weitere 82.700 ha Fläche wurden als Bauland sowie als Gewerbe- und Verkehrsflächen verkauft.
    • Die BVVG stellte bisher rund 105.000 ha an Flächen für den Natur- und Umweltschutz bereit. Darunter befinden sich 65.000 ha bedeutsame Naturschutzflächen, die unentgeltlich an die Länder oder von ihnen benannte Einrichtungen übertragen wurden.
    • Rechtlicher Rahmen für die Arbeit der BVVG sind das Treuhandgesetz, das Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz und die zwischen Bund und den ostdeutschen Ländern vereinbarten Privatisierungsgrundsätze.
    • Die BVVG hat noch rund 109.000 ha Acker- und Grünland und 6.000 ha Wald im Bestand (Stand 31. Dezember 2019).

    Einleitung

    Seit 1992 privatisiert die BVVG das ehemals volkseigene land- und forstwirtschaftliche Vermögen in den ostdeutschen Ländern, das aus Enteignungen in der sowjetischen Besatzungszone zwischen 1945 und 1949 stammt. Die BVVG hatte und hat mit der Erfüllung ihres Privatisierungsauftrags eine komplizierte und oftmals sensible Aufgabe im Prozess der deutschen Einheit zu lösen. Die Frage, was mit der ehemaligen volkseigenen land- und forstwirtschaftlichen Fläche geschieht, bewegt die Akteure in der Land- und Forstwirtschaft, aber auch Bürgerinnen und Bürger genauso wie Länder, Kommunen und Naturschutzbehörden.

    Auftrag und gesetzliche Grundlagen

    Die BVVG hat zahlreiche Aufgaben zu erledigen, vor allem:

    • den Verkauf land- und forstwirtschaftlicher Flächen,
    • die Neuverpachtung von jährlich etwa 20.000 ha Acker- und Grünland,
    • die Veräußerung von sogenannten Umwidmungsflächen, wie Bauland,
    • den Verkauf von Bergwerkseigentum,
    • die Verwaltung und Verwertung von Wirtschaftsgebäuden,
    • die Restitution beziehungsweise Übertragung von Flächen und sonstigen Vermögenswerten an Private und Gebietskörperschaften sowie
    • das Management von Pacht- und Kaufverträgen.

    Grundlage für die Arbeit der BVVG sind das Treuhandgesetz, das Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz (EALG) und die zwischen Bund und ostdeutschen Ländern vereinbarten und mehrfach angepassten Privatisierungsgrundsätze.

    Mit den einschlägigen Gesetzen und Richtlinien wird gemäß dem Treuhandgesetz „den ökonomischen, ökologischen, strukturellen und eigentumsrechtlichen Besonderheiten“ der Land- und Forstwirtschaft in den ostdeutschen Ländern Rechnung getragen. Damit wird die für den Erhalt der Kulturlandschaften und Attraktivität der ländlichen Räume erforderliche vielfältige Eigentums- und Betriebsstruktur gesichert.

    Die Privatisierung der BVVG ruht derzeit auf drei Säulen:

    • dem Verkauf über öffentliche Ausschreibungen,
    • dem preislich begünstigten Verkauf an Alteigentümerinnen und Alteigentümer nach dem EALG sowie
    • dem Direktverkauf an berechtigte Pächterinnen und Pächter landwirtschaftlicher Flächen zum Verkehrswert.

    Während der Verkauf an Alteigentümerinnen und Alteigentümer nach dem EALG immer mehr an Bedeutung verliert und der Direktverkauf an Pächterinnen und Pächter weitgehend abgeschlossen ist, konzentriert sich die Arbeit der BVVG auf den Verkauf landwirtschaftlicher Flächen über Ausschreibungen.

    Flächen für die Landwirtschaft

    Seit 1992 hat die BVVG rund 877.000 ha landwirtschaftliche Flächen privatisiert, darunter rund 441.00 ha preislich begünstigt nach dem EALG an berechtigte Pächterinnen und Pächter und Alteigentümerinnen und Alteigentümer. Insgesamt ging der überwiegende Teil der verkauften landwirtschaftlichen Fläche an örtlich wirtschaftende Landwirtschaftsbetriebe.

    Der Verkauf der noch verbliebenen 109.000 ha Landwirtschaftsfläche wird größtenteils durch Ausschreibungen zum Verkehrswert erfolgen. Nach den Privatisierungsgrundsätzen werden frei werdende Pachtflächen grundsätzlich öffentlich ausgeschrieben; die Ausschreibung von Losen mit einer Größe von über 15 ha soll nach Möglichkeit vermieden werden. Pro Jahr sollen maximal 10.000 ha BVVG-Landwirtschaftsfläche veräußert werden.

    Nach dem Ende einer bedingungsfreien Ausschreibung erfolgt der Zuschlag nach Auswertung der Gebote. Mit diesem Verkauf zum Marktwert wird sichergestellt, dass die BVVG die Verkaufspreise nicht subventioniert. Das ist der BVVG – wie auch der öffentlichen Hand – nach den geltenden wettbewerbs- und haushaltsrechtlichen Vorschriften nicht erlaubt.

    Neben den bedingungsfreien Ausschreibungen führt die BVVG auch sogenannte beschränkte Ausschreibungen durch. An diesen sind nur arbeitsintensive Betriebsformen teilnahmeberechtigt, z. B. Betriebe mit mehr als 0,5 Vieheinheiten/ha, ökologisch wirtschaftende Betriebe, Gemüse anbauende Betriebe sowie Junglandwirtinnen und -landwirte. Damit unterstützt die BVVG das Ziel von Bund und Ländern, eine vielfältig strukturierte Landwirtschaft zu fördern.

    Verkauf von Landwirtschaftsflächen nach EALG und Verkehrswert bis 31. Dezember 2019

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    Tabelle 1

    Flächen für die Forstwirtschaft

    Von den rund 596.800 ha privatisiertem Wald gingen 476.500 ha zu begünstigten Preisen nach dem EALG an neue Eigentümerinnen und Eigentümer. Ausgedehnte Kiefernforste in der Mark Brandenburg gehörten ebenso dazu wie Fichtenbestände im Thüringer Wald.

    Verkauf von Forstwirtschaftsflächen nach EALG und Verkehrswert bis 31. Dezember 2019

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    Tabelle 2

    Flächen für den Natur- und Umweltschutz

    Die BVVG hat seit 1992 insgesamt 105.000 ha für den Natur- und Umweltschutz bereitgestellt. Darunter gingen 65.000 ha bedeutsame Naturschutzflächen unentgeltlich auf der Grundlage von vier Rahmenvereinbarungen mit 444 Verträgen an die ostdeutschen Länder oder von ihnen benannte Einrichtungen. Rechtliche Grundlagen waren das EALG und die Flächenerwerbsverordnung.

    Unentgeltliche Übertragung von Naturschutzflächen bis 31. Dezember 2019

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    Tabelle 3

    Naturschutzbeispiele

    So wurden z. B. der Gülper See und anliegende Flächen im Landkreis Havelland – insgesamt 660 ha – unentgeltlich an die NABU-Stiftung Nationales Naturerbe übertragen. Sie sind als einzigartiges Vogelparadies bekannt.

    Im Biosphärenreservat Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft gingen 650 ha an den Freistaat Sachsen. Die Landschaft zwischen Calau in Brandenburg und Görlitz in Sachsen bietet z. B. Nachtschwalben, Brachpieper oder dem Rautenfarn eine Heimat.

    An das Großprojekt „Thüringer Rhönhutungen“ im Südwesten Thüringens wurden 75 ha übergeben. Die Rhön kennzeichnet ein Mosaik aus Grünland, Hecken und naturnahen Wäldern. In dieser Kulturlandschaft sind die artenreichen Kalkmagerrasen sowie die vernetzten Lebensräume von bundesweiter Bedeutung.

    Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom 12. März 2018 haben sich die Koalitionspartner darauf verständigt, das erfolgreiche Programm zum Nationalen Naturerbe mit weiteren 20.000 ha aus dem Bestand der BVVG fortzusetzen. Zurzeit stimmen die zuständigen Bundesministerien unter Federführung des BMF Einzelheiten zur Umsetzung ab.

    Flächen für Infrastruktur, Gewerbe, Wohnen, erneuerbare Energien, Wohnungsbau

    Die BVVG hat rund 82.700 ha sogenannte Umwidmungsflächen für Infrastrukturmaßnahmen, z. B. für den Ausbau von Autobahnen, Gewerbeansiedlung, die Errichtung von Windkraftanlagen sowie den Bau von Wohnungen und Häusern verkauft. Allein für den Wohnungs- und Hausbau hat die BVVG seit 1992 rund 2.715 ha bereitgestellt – diese Fläche entspricht 3.800 Fußballfeldern.

    Ausblick

    Es ist vorgesehen, dass die BVVG die Privatisierung der ehemals volkseigenen land- und forstwirtschaftlichen Flächen bis Ende 2030 abschließen soll. In den nächsten Jahren wird sich zeigen, wie sich der weitere Privatisierungsprozess gestaltet.

    Verkauf von Umwidmungsflächen bis 31. Dezember 2019

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    Tabelle 4

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