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  • Aktuelle Wirtschafts- und Finanzlage

    Steuer­ein­nah­men im Sep­tem­ber 2019

    Die Steuereinnahmen insgesamt (ohne Gemeindesteuern) lagen im September 2019 um 5,6 % über dem Vorjahresmonat. Wesentliche Ursache hierfür sind höhere Einnahmen aus den Gemeinschaftsteuern. Nahezu alle wichtigen Gemeinschaftsteuern konnten hohe Zuwächse im direkten Vergleich zum September 2018 verzeichnen. Hervorzuheben sind die Steuern vom Umsatz, die veranlagte Einkommensteuer und die Lohnsteuer. Die Einnahmen aus der Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge sowie der Körperschaftsteuer lagen unter dem Ergebnis aus September 2018. Die Einnahmen aus den Bundessteuern stiegen gegenüber September 2018. Die Einnahmen aus den Ländersteuern wiesen abermals einen beträchtlichen Anstieg um 13,3 % auf.

    EU-Eigenmittel

    Im aktuellen Berichtsmonat September 2019 stiegen die Zahlungen von EU-Eigenmitteln inklusive der Zölle um 3,9 % und lagen bei rund 2,6 Mrd. €. Die Mittelabrufe durch die Europäische Union (EU) orientieren sich an dem für das Jahr 2019 vorgesehenen Finanzrahmen, wobei der EU-Haushalt 2019 insgesamt ein höheres Volumen aufweist als im Jahr 2018. Die monatlichen Anforderungen der EU schwanken zudem aufgrund des jeweiligen Finanzierungsbedarfs der EU.

    Gesamtüberblick kumuliert bis September 2019

    In den Monaten Januar bis September 2019 ist das Steueraufkommen im Vorjahresvergleich insgesamt um 3,1 % gestiegen. Die Einnahmen aus den Gemeinschaftsteuern wuchsen um 3,3 %. Bei den Bundessteuern ist ein Anstieg um 0,8 % und bei den Ländersteuern um 7,3 % zu verzeichnen.

    Verteilung auf Bund, Länder und Gemeinden

    Die Steuereinnahmen des Bundes nach Verrechnung von Bundesergänzungszuweisungen verzeichneten im September 2019 einen Anstieg um 4,8 % gegenüber dem Ergebnis im September 2018. Ursache sind höhere Einnahmen aus dem Bundesanteil an den Gemeinschaftsteuern (+5,2 %) – auch wenn sich der prozentuale Bundesanteil an den Gemeinschaftsteuern gegenüber dem Vorjahr verringert hat – sowie höhere Bundessteuern (+2,0 %).

    Die Länder verbuchten einen Anstieg ihrer Steuereinnahmen um 6,4 %. Basis dieses Anstiegs sind Mehreinnahmen aus dem Länderanteil an den Gemeinschaftsteuern (+6,7 %). Neben dem allgemeinen Anstieg des Aufkommens ergab sich im Jahr 2019 eine Veränderung der Umsatzsteuerverteilung zugunsten der Länder. Zudem waren höhere Einnahmen aus den Ländersteuern (+13,3 %) zu verzeichnen. Die Einnahmen der Gemeinden aus ihrem Anteil an den gemeinschaftlichen Steuern stiegen um 7,1 %.

    Entwicklung der Steuereinnahmen (ohne reine Gemeindesteuern) im laufenden Jahr

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    Tabelle 1

    Gemeinschaftsteuern

    Lohnsteuer

    Das Lohnsteueraufkommen entwickelt sich weiterhin positiv. Das Bruttoaufkommen der Lohnsteuer stieg im September 2019 um 5,4 % gegenüber September 2018. Grundsätzlich wirken ein höheres Beschäftigungsniveau sowie höhere Einkommen gegenüber dem Vorjahr aufkommenssteigernd. Im Vormonat sorgten erstmals geleistete tarifliche Sonderzahlungen in der Metall- und Elektroindustrie für einen besonders hohen Zuwachs. Gegebenenfalls wurden noch im aktuellen Berichtsmonat September Zahlungen kassenwirksam. Das aus dem Lohnsteueraufkommen gezahlte Kindergeld stieg gegenüber dem Vergleichsmonat des Vorjahres um 7,5 %, da im Juli das Kindergeld pro Kind um 10 € erhöht worden war. Per saldo erhöhte sich das kassenmäßige Lohnsteueraufkommen gegenüber dem Vorjahresmonat um 5,0 %. In den Monaten Januar bis September 2019 stieg das kassenmäßige Lohnsteueraufkommen im Vorjahresvergleich kräftig um 6,1 %.

    Körperschaftsteuer

    Im aufkommensstarken Vorauszahlungsmonat September verringerte sich das Körperschaftsteueraufkommen brutto leicht um 0,6 %. Die Vorauszahlungen für das laufende Jahr nahmen auf sehr hohem Niveau leicht ab. Die Investitionszulage hat nur noch einen marginalen Einfluss auf das Ergebnis. Per saldo verringerte sich das Kassenergebnis im Berichtsmonat um 1,0 %. Für die Monate Januar bis September 2019 liegt das kumulierte Körperschaftsteueraufkommen um 4,0 % unter dem Vorjahresniveau.

    Veranlagte Einkommensteuer

    Auch bei der veranlagten Einkommensteuer waren im September ebenso wie bei der Körperschaftsteuer Vorauszahlungen fällig. Das Bruttoaufkommen verbesserte sich deutlich um 6,3 % gegenüber September 2018. Hier trug insbesondere der Anstieg der Vorauszahlungen um mehr als 6 % zu der guten Aufkommensentwicklung bei. Dagegen nahmen die Arbeitnehmererstattungen (1,2 %) leicht ab. Nach Abzug der betragsmäßig nur noch unbedeutenden Investitions- und Eigenheimzulagen ergab sich per saldo im September 2019 ein Zuwachs um 7,0 %. In den Monaten Januar bis September 2019 stieg das kassenmäßige Aufkommen der veranlagten Einkommensteuer um 4,3 %.

    Nicht veranlagte Steuern vom Ertrag

    Im September 2019 lag das Bruttoaufkommen der nicht veranlagten Steuern vom Ertrag um 10,7 % über der Vorjahresbasis. Verbunden mit einem Rückgang der aus dem Aufkommen geleisteten Erstattungen durch das Bundeszentralamt für Steuern (-24,1 %) ergibt sich ein Anstieg des Kassenaufkommens der nicht veranlagten Steuern vom Ertrag um 12,1 %. Insgesamt entwickelt sich das Steueraufkommen der nicht veranlagten Steuern vom Ertrag im Jahresverlauf sehr volatil und orientiert sich an den Ausschüttungsterminen der Kapitalgesellschaften. Wichtiger ist deshalb der Blick auf das kumulierte Ergebnis. Für die Monate Januar bis September 2019 liegt das kassenmäßige Aufkommen der nicht veranlagten Steuern vom Ertrag um 0,3 % über dem Vorjahresniveau.

    Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge

    Das Aufkommen aus der Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge verzeichnete im Vergleich zum Vorjahresmonat einen Rückgang um 12,5 %. In den Monaten Januar bis September 2019 verringerte sich das kassenmäßige Aufkommen aus der Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge im Vorjahresvergleich um 32,9 %. Der statistisch nicht ermittelbare Anteil der Steuern auf Veräußerungserträge am Gesamtaufkommen der Steuerart liegt vermutlich in diesem Jahr bisher deutlich niedriger als im Jahr 2018.

    Steuern vom Umsatz

    Das Aufkommen der Steuern vom Umsatz verzeichnete im September 2019 einen Anstieg von 9,0 % gegenüber dem Vorjahresmonat. Das Aufkommen der Binnenumsatzsteuer lag um 13,5 % über Vorjahresniveau. Die Einnahmen aus der Einfuhrumsatzsteuer verringerten sich um 3,6 % gegenüber September 2018. In den Monaten Januar bis September 2019 stieg das kassenmäßige Aufkommen der Steuern vom Umsatz im Vergleich zum Vorjahr um 3,6 %.

    Bundessteuern

    Das Aufkommen aus den Bundessteuern lag im September 2019 um 2,0 % über dem Vorjahresniveau. Der Solidaritätszuschlag konnte mit einem Zuwachs von 4,9 % vom Anstieg seiner Bemessungsgrundlagen profitieren. Weitere bedeutsame Zuwächse ergaben sich bei der Energiesteuer (+5,7 %), der Kraftfahrzeugsteuer (+5,4 %) sowie der Versicherungsteuer (+4,8 %). Demgegenüber standen geringere Einnahmen aus der Luftverkehrsteuer (-2,3 %) sowie der Tabaksteuer (-14,6 %). Allerdings wurden rund 300 Mio. € Tabaksteueraufkommen erst im Oktober kassenwirksam vereinnahmt. Dieser Effekt unterzeichnet das aktuelle September-Ergebnis . Die Veränderungen bei den übrigen Steuerarten hatten betragsmäßig nur geringen Einfluss auf das Gesamtergebnis der Bundessteuern.

    Ländersteuern

    Das Aufkommen der Ländersteuern lag im September 2019 um 13,3 % über dem Vorjahresmonat. Ursächlich hierfür waren höhere Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer (+14,2 %) sowie der Erbschaftsteuer (+16,0 %). Beim Feuerschutzsteueraufkommen ergab sich eine Zunahme gegenüber September 2018 um 6,3 %. Wegen aktuell laufender Erstattungen aufgrund eines EuGH-Urteils (C-30/17 vom 17. Mai 2018) zu Biermischgetränken und aromatisiertem Bier zeigten sich bei der Biersteuer im bisherigen Jahresverlauf ab Februar Aufkommensrückgänge. Im aktuellen Berichtsmonat lagen die Biersteuereinnahmen um 22,0 % unter dem Ergebnis von September 2018. Die Einnahmen aus der Rennwett- und Lotteriesteuer stiegen um 15,4 %.

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