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  • Edi­to­ri­al

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    Quelle:  Bundesministerium der Finanzen

    Liebe Leserinnen, liebe Leser,

    am 26. Mai wird das neue Europäische Parlament gewählt. Wenn Europa in der Welt von morgen Einfluss ausüben will, geht dies nur über eine geeinte und starke Europäische Union. Diese Überzeugung spiegelt sich auch im Koalitionsvertrag wider, in dem die drei Koalitionspartner einen „neuen Aufbruch für Europa“ versprochen haben.

    Das Bundesministerium der Finanzen arbeitet hart an diesem Aufbruch in Europa. Gut ein Jahr nach Beginn der Legislatur ist bereits viel erreicht, nicht zuletzt, weil die Zusammenarbeit mit den europäischen Partnern weiter intensiviert wurde. So gehen etwa die wichtigen Fortschritte, die bei der Wirtschafts- und Währungsunion erzielt wurden, auf eine Einigung von Finanzminister Olaf Scholz mit seinem französischen Kollegen Bruno Le Maire zurück. Im Ergebnis werden wir ein neues Haushaltsinstrument für den Euroraum schaffen, den Europäischen Stabilitätsmechanismus fortentwickeln und die Bankenunion vertiefen. Das trägt zu gutem Wachstum in Europa bei, hilft beim Aufholprozess der schwächeren Mitgliedstaaten und macht die Währungsunion insgesamt stabiler und solidarischer. Auch im Steuerbereich gibt es wichtige Schritte hin zu einem faireren Steuersystem. So arbeiten z. B. die Mitgliedstaaten der sogenannten Verstärkten Zusammenarbeit intensiv an einem gemeinsamen Modell für eine Finanztransaktionsteuer – nach jahrelangem Stillstand bei den Verhandlungen geht es nun endlich voran.

    Der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ hat am 9. Mai seine Ergebnisse vorgelegt. Wie erwartet werden die Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Kommunen weniger stark steigen als bei der letzten Schätzung im vergangenen Herbst angenommen. Für diese Entwicklung gibt es vor allem zwei Gründe: Zum einen konnten jetzt die Entscheidungen der Koalition berücksichtigt werden, die zu deutlichen Steuersenkungen führen und zu einer Verlagerung von Steuereinnahmen vom Bund auf die Länder. Zum anderen hat die konjunkturelle Eintrübung Folgen auch für die erwarteten Steuereinnahmen. Wichtig für die Einordnung der Ergebnisse ist, dass der ganz überwiegende Teil der geringeren Mehreinnahmen bereits in die Haushaltsplanung des Bundes eingepreist wurde. Gegenüber den im März vom Kabinett beschlossenen Eckwerten für den Haushalt 2020 und die Finanzplanung bis 2023 bleibt für den Bund ein Anpassungsbedarf von insgesamt etwas über 10 Milliarden Euro bis 2023. In diesem Zeitraum betragen die geplanten Ausgaben des Bundes 1,375 Billionen Euro. Im Vergleich zu dieser Summe sind die 10 Milliarden Euro überschaubar – und handhabbar. Ende Juni wird das Kabinett den Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2020 beschließen. Durch die richtige Prioritätensetzung wird die Bundesregierung ihre Arbeit für ein modernes Land und den gesellschaftlichen Zusammenhalt fortsetzen.

    Zu den Maßnahmen, mit denen Deutschland fit für die Zukunft gemacht werden soll, gehört auch die steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung. Olaf Scholz hat dazu einen Gesetzentwurf vorgelegt, den das Bundeskabinett in den nächsten Wochen beschließen wird. Mit der Förderung sollen zielgerichtet Anreize für höhere Unternehmensinvestitionen in Forschung und Entwicklung gesetzt werden. Dies ist ein wichtiger Beitrag dazu, Deutschlands Innovationskraft weiter zu stärken, damit unser Land auch künftig auf den globalen Märkten eine Spitzenposition einnehmen wird.

    Wolfgang Schmidt
    Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen

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