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  • Analysen und Berichte

    Bi­lanz des deut­schen Zolls 2018

    • 2018 nahm die deutsche Zollverwaltung insgesamt rund 141 Mrd. € ein. Davon entfielen 66,3 Mrd. € auf die Verbrauchsteuern und 59,4 Mrd. € auf die Einfuhrumsatzsteuer. Für die Europäische Union (EU) wurden Zölle in Höhe von 5,1 Mrd. € vereinnahmt.
    • Der Zoll fertigte 2018 mehr als 240 Mio. Sendungen mit einem Wert von über 1 Billion € im Warenverkehr mit Nicht-EU-Staaten ab.
    • Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) hat bei ihrem Kampf gegen illegale Beschäftigung, Schwarzarbeit und Sozialleistungsbetrug in den vergangenen zwei Jahren Schäden von mehr als 1,8 Mrd. € aufgedeckt.
    • Ein neues Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Missbrauch von Sozialleistungen soll die FKS personell stärken und sie mit neuen Kompetenzen noch schlagkräftiger machen.

    Einleitung

    Der Bundesminister der Finanzen Olaf Scholz hat am 25. März 2019 in Berlin gemeinsam mit der Präsidentin der Generalzolldirektion Colette Hercher die Bilanz des deutschen Zolls für das Jahr 2018 vorgestellt.

    Eine bedeutende Aufgabe kommt dem Zoll im internationalen Warenverkehr zu. Im vergangenen Jahr fertigte der deutsche Zoll im Warenverkehr mit Nicht-EU-Staaten mehr als 240 Mio. Sendungen mit einem Gesamtwert von rund 1 Billion € ab. Dabei arbeitet der deutsche Zoll besonders effizient, wie die aktuelle Logistik-Studie der Weltbank1 belegt. Sie sieht ihn im internationalen Vergleich auf dem ersten Rang.

    Darüber hinaus sichert der deutsche Zoll bei seiner täglichen Arbeit nicht nur Steuereinnahmen, die zur Finanzierung staatlicher Aufgaben benötigt werden. Mit rund 12 Tonnen beschlagnahmter Rauschgifte, 62 Mio. sichergestellten Zigaretten sowie mit seinem Einsatz bei der Bekämpfung der Produktpiraterie trägt der Zoll auch dazu bei, die Sicherheit der Bürger in Deutschland zu garantieren.

    Bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung stellen die Zöllner einen steigenden Grad der organisierten Wirtschaftskriminalität fest. Die hier tätigen Tätergruppierungen sind europaweit organisiert, arbeiten oftmals abgeschottet und gehen höchst konspirativ vor. Die Ermittlungserfolge im vergangenen Jahr zeigen jedoch auch, dass es möglich ist, wirksam dagegen vorzugehen. Allein 2017 und 2018 hat die FKS bei ihren Ermittlungen Schäden in Höhe von mehr als 1,8 Mrd. € aufgedeckt. Deshalb ist es wichtig, dass der Staat weiter entschlossen gegen illegale Beschäftigung, Schwarzarbeit und Sozialleistungsbetrug vorgeht und dafür sorgt, dass die Mindestarbeitsbedingungen eingehalten werden.

    Am 20. Februar 2019 wurde daher der Gesetzentwurf gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch vom Bundeskabinett beschlossen. Mit diesem Gesetzentwurf wird die Finanzkontrolle Schwarzarbeit massiv gestärkt. Sie erhält zusätzliche Befugnisse und deutlich mehr Personal. Damit wird der Zoll in die Lage versetzt, noch besser für Ordnung und Fairness auf dem Arbeitsmarkt zu sorgen. Das geplante Gesetz schützt Arbeitnehmer besser vor Bezahlung unter dem Mindestlohn, vor Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen und vor Ausbeutung. Zugleich sichert das Gesetz die für Zukunftsinvestitionen benötigten staatlichen Einnahmen, stärkt rechtstreue Unternehmen durch einen fairen Wettbewerb und erhöht die Chancen von Arbeitslosen auf legale Beschäftigung.

    In der aktuellen Finanzplanung ist bereits vorgesehen, die Finanzkontrolle Schwarzarbeit bis zum Jahr 2026 von heute rund 7.900 Stellen auf dann mehr als 10.000 Stellen aufzustocken. Da das geplante Gesetz neue Kompetenzen für den Zoll vorsieht, ist es erforderlich, darüber hinaus weiteres Personal einzustellen. Deshalb sollen mit dem geplanten Gesetz allein für die Finanzkontrolle Schwarzarbeit perspektivisch 3.500 Stellen zusätzlich geschaffen werden.

    Ergebnisse des Zolls 2018

    Steuererhebung

    Mit 141,0 Mrd. € hat der Zoll fast die Hälfte der dem Bund zufließenden Steuern eingenommen. Der größte Anteil entfällt mit 66,3 Mrd. € auf die Verbrauchsteuern. Die drei aufkommensstärksten Verbrauchsteuern sind die Energiesteuer mit 40,9 Mrd. €, die Tabaksteuer mit 14,3 Mrd. € und die Stromsteuer mit 6,9 Mrd. €. Für die EU wurden Zölle in Höhe von 5,1 Mrd. € erhoben.

    Verbrauchsteuern

    sind indirekte Steuern, die auf den Verbrauch oder Gebrauch bestimmter Waren erhoben werden und somit die Einkommens- oder Vermögensverwendung belasten. Zu den bundesgesetzlich geregelten Verbrauchsteuern gehören:
    Alkoholsteuer, Alkopopsteuer, Biersteuer, Energiesteuer, Kaffeesteuer, Schaumweinsteuer, Stromsteuer, Tabaksteuer und Zwischenerzeugnissteuer.

    Erhobene Abgaben insgesamt

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    Tabelle 1

    Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung

    Mit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit verfolgt der Zoll das Ziel, risikoorientiert in besonders von Schwarzarbeit betroffenen Bereichen die Einhaltung von Mindestlöhnen und von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten zu überprüfen und organisierte Formen von Schwarzarbeit aufzudecken.

    Die rund 7.000 Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit überprüften im Jahr 2018 mehr als 53.000 Arbeitgeber und leiteten rund 111.000 Strafverfahren und mehr als 28.000 Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. Die Anzahl der eingeleiteten Ermittlungsverfahren wegen der Nichtgewährung des gesetzlichen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz stieg auf 2.744 Verfahren (2017: 2.522 Verfahren und 2016: 1.651 Verfahren).

    Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung

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    Tabelle 2

    Warenabfertigung

    Im Jahr 2018 hat der Zoll rund 240 Mio. Warensendungen im Warenverkehr mit Nicht-EU-Staaten abgefertigt, eine Steigerung von 5 % im Vergleich zum Vorjahr. Der Warenwert der Sendungen belief sich in der Einfuhr auf rund 467 Mrd. € und bei der Ausfuhr auf rund 539 Mrd. €.

    Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität

    Im Jahr 2018 stellte der Zoll mehr als 12 Tonnen Betäubungsmittel sicher. In der Asservatenkammer des Zolls landeten vor allem Kokain, Marihuana und Haschisch. Zudem wurden in sogenannten Transitsendungen vermehrt Amphetamine sichergestellt, die nicht für den deutschen Markt bestimmt waren.

    Beschlagnahme von Rauschgift

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    Tabelle 3

    Bekämpfung des Zigarettenschmuggels

    Im Jahr 2018 wurden rund 62 Mio. unversteuerte Zigaretten sichergestellt. Oft handelt es sich bei Schmuggelzigaretten um Produktfälschungen, die besondere Gesundheitsrisiken in sich bergen. In gefälschten Zigaretten lassen sich regelmäßig Giftstoffe wie Blei, Cadmium oder Arsen nachweisen. Der deutsche Zoll arbeitet, ebenso wie in anderen Deliktbereichen, auch bei der Bekämpfung des Zigarettenschmuggels eng mit den Partnerverwaltungen in den EU-Mitgliedstaaten sowie mit dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung und weiteren internationalen Institutionen wie z. B. EUROPOL zusammen. Nur so lassen sich kriminelle Strukturen grenzüberschreitend aufdecken und EU-weit verfolgen.

    Bekämpfung der Produktpiraterie

    Im Kampf gegen Marken- und Produktpiraterie nimmt der Zoll eine Schlüsselrolle ein. Im vergangenen Jahr wurden gefälschte Waren im Wert von fast 200 Mio. € vom Zoll beschlagnahmt. Die Zahl der Grenzbeschlagnahmen nahm deutlich zu; sie stieg von 21.506 im Jahr 2017 auf 37.698 Beschlagnahmen im Jahr 2018. Mehr als 75 % der gefälschten Waren stammten aus der Volksrepublik China und Hongkong. Meist handelte es sich um persönliche Gebrauchsgegenstände wie Sonnenbrillen, Uhren und Schmuck sowie Schuhe und Bekleidung. Der Zoll nimmt dabei auch eine wichtige Rolle zum Schutz von Verbrauchern ein. Gefälschte Waren entsprechen zumeist nicht den europäischen Sicherheitsstandards und sind oft sogar gesundheitsgefährdend.

    Grenzbeschlagnahmen

    Damit der Zoll Maßnahmen gegen Produktfälschungen ergreifen kann, muss der Inhaber von Schutzrechten (Marke, Design etc.) dies beantragen (Antrag auf Grenzbeschlagnahme). Ermittelt der Zoll Waren, die im Verdacht stehen, ein Recht geistigen Eigentums zu verletzen, so setzt er die Überlassung der Waren aus oder hält diese zurück. Das weitere Vorgehen wird im Anschluss immer mit dem Schutzrechteinhaber abgestimmt

    Artenschutz

    Bei der Ein- und Ausfuhr überwacht der Zoll auch die Regeln zum Schutz von rund 5.600 seltenen oder vom Aussterben bedrohten Tier- und 30.000 Pflanzenarten. Sowohl in Postsendungen als auch im Reiseverkehr stellte der Zoll in 1.294 Fällen über 71.000 Exemplare geschützter Tier- und Pflanzenarten sowie 3.839 kg daraus hergestellte Waren sicher.

    Aufgriffe und Sicherstellungen im Bereich Artenschutz, Produktpiraterie und Zigarettenschmuggel

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    Tabelle 4

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