Navigation und Service

Inhalt

  • Aktuelles aus dem BMF

    Im Por­trait: Pe­ter Mie­ßen, Lei­ter der Haus­halts­ab­tei­lung

    Peter Mießen in seinem Büro im Bundesministerium der Finanzen BildVergroessern
    Quelle:  Bundesministerium der Finanzen

    Wie sieht Ihre Rolle im BMF genau aus?

    Wie bei allen Kolleginnen und Kollegen in meiner Abteilung bestimmt der Bundeshaushalt mein Arbeitsleben. Die Aufgabe „Bundeshaushalt“ hat dabei viele Facetten: Zum einen gibt es den Aufstellungsprozess, der im Januar mit der Vorbereitung der Haushaltseckwerte beginnt, viele Gespräche mit den Fachministerien erfordert und im November mit den letzten Beratungen im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags endet – uns also zu jedem Bundeshaushalt fast ein Jahr begleitet. Zum anderen müssen wir natürlich auch immer den Haushaltsvollzug im Auge behalten und begleiten die Ressorts während der Haushaltsführung; z. B. können notwendige, aber bislang nicht eingeplante Ausgaben unterjährig nur mit unserer Einwilligung und im Regelfall nur mit Beteiligung des Haushaltsauschusses des Deutschen Bundestags auf den Weg gebracht werden. Stichwort Haushaltsauschuss des Deutschen Bundestags: An den Sitzungen dieses Ausschusses nehme ich regelmäßig teil und unterstütze dort unsere für den Bundeshaushalt zuständige Parlamentarische Staatsekretärin, Frau Bettina Hagedorn. Neben Aufstellung und Vollzug gehören zu den originären Aufgaben meiner Abteilung auch die Rechnungslegung, die Vermögensrechnung, das Kassenwesen und das Liquiditätsmanagement; wir müssen unsere Haushalts-IT an sich ändernde Bedürfnisse anpassen und begleiten Modernisierungsvorgaben im Rechnungswesen. Als Leiter der Haushaltsabteilung unterstütze ich die Leitung des BMF, insbesondere den Haushaltsstaatsekretär Werner Gatzer, und bin Ansprechpartner für meine Kolleginnen und Kollegen in den anderen Ministerien und Vorgesetzter von rund 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

    Was ist die Ihrer Meinung nach aktuell größte politische Herausforderung in Ihrem BMF-Verantwortungsbereich?

    Die Frage lässt sich ganz einfach beantworten: die dauerhafte Absicherung eines Haushaltsausgleichs ohne neue Schulden. In den vergangenen Jahren hatten wir Rückenwind – steigende Steuereinnahmen und sinkende Zinsausgaben haben es uns ermöglicht, neue Schwerpunkte zu setzen und gleichzeitig ohne neue Kredite auszukommen. Angesichts einer mittlerweile abgeschwächten konjunkturellen Entwicklung werden insbesondere die Zuwächse bei den Steuern geringer ausfallen als in den vergangenen Jahren. Gleichzeitig hat die Bundesregierung eine Reihe von Maßnahmen auf den Weg gebracht oder in Planung, die wir nachhaltig finanzieren müssen. Mit den Haushaltseckwerten für die Jahre 2020 bis 2023, die das Bundeskabinett am 20. März beschlossen hat, haben wir einen wesentlichen Meilenstein erreicht. Für alle Jahre des neuen Finanzplans sehen die Eckwerte einen ausgeglichenen Bundeshaushalt vor. Diese Planung abzusichern und in den nächsten Jahren fortzuschreiben, ist keine Selbstverständlichkeit, sondern eine Herausforderung.

    Seit einigen Jahren beschließt die Bundesregierung im März die Haushaltseckwerte für das kommende Jahr und für den neuen Finanzplan. Über welchen Prozess gelangen Sie zu diesen Eckwerten?

    Ausgangspunkt für die Eckwerte ist der jeweils geltende Finanzplan. Für jeden Titel im Bundeshaushalt gibt es eine Planung, die drei Jahre in die Zukunft reicht. So konnten wir dieses Jahr auf den Finanzplan aus dem vergangenen Jahr aufsetzen, der mit dem Jahr 2022 endet. Von dieser Planung gehen wir aus und schauen, ob es seit dem letzten Aufstellungsverfahren Änderungen gegeben hat, die wir berücksichtigen müssen. Führt die gesamtwirtschaftliche Entwicklung zu Anpassungsnotwendigkeiten, z. B. bei den Steuereinnahmen oder den Ausgaben für den Arbeitsmarkt? Haben sich Gesetze geändert? Sind neue Gesetze in Kraft getreten? Gibt es neuere Annahmen zum Bedarf? Können Ausgaben wegfallen? Gibt es neue politische Festlegungen, für die noch keine Vorsorge getroffen ist? Und so weiter und so fort. Für jedes Ministerium entwickeln wir auf dieser Grundlage erste Vorschläge für die Haushaltseckwerte des neuen Finanzplans – dabei handelt es sich dann um Budgets, die zumeist um spezifische Einzelfallregelungen ergänzt werden. Diese Vorschläge diskutieren wir mit den Kolleginnen und Kollegen der anderen Häuser – zumeist abschließend auf Ebene der Staatssekretäre. Sie finden anschließend Eingang in die Kabinettsvorlage des BMF, die das Bundeskabinett im März beschließt – wie zuletzt am 20. März 2019 geschehen. Die vom Kabinett beschlossenen Eckwerte bilden dann die Grundlage für das weitere regierungsinterne Haushaltsaufstellungsverfahren.

    Peter Mießen im Bundesmisterium der Finanzen BildVergroessern
    Quelle:  Bundesministerium der Finanzen

    Sie leiten schon seit 14 Jahren die Haushaltsabteilung im BMF – gibt es eine Anekdote, eine Geschichte oder ein Erlebnis, die oder das Ihnen in all den Jahren besonders in Erinnerung geblieben ist?

    In der Tat: Die Haushaltsabteilung leite ich bereits seit 14 Jahren. Wenn Sie mich allerdings fragen, was mir aus all den Jahren meiner Tätigkeit im BMF besonders in Erinnerung geblieben ist, möchte ich noch weiter – und zwar 30 Jahre – zurückgehen. Im Oktober 2020 feiern wir 30 Jahre deutsche Einheit.

    Ich erinnere mich noch sehr genau an das Jahr 1990. Ich war damals Referent im Referat II A 1, dem Grundsatzreferat für die Aufstellung des Bundeshaushalts. Wir standen vor der Aufgabe, mit dem Dritten Nachtrag zum Bundeshaushalt 1990 auf der Grundlage des Einigungsvertrags Teile des bisherigen Staatshaushalts der DDR in den Bundeshaushalt zu integrieren und mit dem Entwurf des Bundeshaushalts 1991 den ersten Bundeshaushalt für das vereinte Deutschland aufzustellen. Das war eine riesige Herausforderung. Auf der Grundlage einer alles andere als validen Datenbasis mussten wir – auch mit viel Improvisationstalent – dafür sorgen, dass die Bedarfe aller Ressorts mit ihren neuen Aufgabenzuschnitten angemessen berücksichtigt wurden. Der Bundeshaushalt 1990 schloss mit einem Ausgabevolumen von rund 194 Mrd. € bei neuen Schulden in Höhe von rund 24 Mrd. €, 1991 waren es Ausgaben in Höhe von rund 205 Mrd. € und neue Schulden in Höhe von rund 27 Mrd. €. Nahezu drei Jahrzehnte später planen wir mit den aktuellen Eckwerten für den Bundeshaushalt 2020 ein Ausgabevolumen von nahezu 363 Mrd. € – dies allerdings ohne Neuverschuldung. Dieser Vergleich veranschaulicht nicht nur die stark gewachsenen Bedarfe in allen Politikbereichen, sondern dokumentiert eindrucksvoll die Entwicklung der gesamtstaatlichen Leistungsfähigkeit des vereinten Deutschlands.

Fußzeile