- Die deutsche Wirtschaft befindet sich weiter und damit das zehnte Jahr in Folge auf Wachstumskurs. Der Arbeitsmarkt entwickelt sich weiterhin positiv. Der Staatshaushalt ist seit dem Jahr 2014 im Überschuss. Die gesamtstaatliche Schuldenstandsquote wird nach aktueller Projektion der Bundesregierung in diesem Jahr, erstmals seit 2002, wieder unter den Maastricht-Grenzwert von 60 % des Bruttoinlandsprodukts fallen.
- Die Grundsätze der sozialen Marktwirtschaft bleiben die Richtschnur der Wirtschafts- und Finanzpolitik der Bundesregierung: Sie verbinden eine leistungsfähige Wirtschaftsordnung, die durch individuelle Freiheit, Tarifautonomie und Wettbewerb gekennzeichnet ist, mit sozialem Ausgleich, gesellschaftlicher Teilhabe und Verantwortung für das Gemeinwesen.
- Die soziale Marktwirtschaft Deutschlands ist eng eingebettet in Europa: Das Projekt der europäischen Einigung ist Grundvoraussetzung nicht nur für Frieden und sozialen Zusammenhalt, sondern auch für den wirtschaftlichen Erfolg und das hohe und steigende Wohlstandsniveau in Deutschland.
- Der folgende Artikel gibt Kernaussagen des Jahreswirtschaftsberichts 2019 wieder.
Einleitung
Die Bundesregierung legt gemäß § 2 des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft jährlich den Jahreswirtschaftsbericht vor. Sie stellt damit auch gesamtwirtschaftliche Orientierungsdaten für das entsprechende Jahr zur Verfügung und nimmt zum Jahresgutachten des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung Stellung.
Der diesjährige Jahreswirtschaftsbericht der Bundesregierung wurde am 30. Januar 2019 mit dem Titel „Soziale Marktwirtschaft stärken – Wachstumspotenziale heben, Wettbewerbsfähigkeit erhöhen“ vom Kabinett beschlossen. Die Themenfelder der Haushalts- und Steuerpolitik sowie der Europa- und Finanzmarktpolitik werden nachfolgend in Auszügen dargestellt.1
Solide Finanzpolitik fortsetzen, Wachstumsgrundlagen stärken, Strukturwandel begleiten
Die deutsche Wirtschaft befindet sich weiter – und damit das zehnte Jahr in Folge – auf Wachstumskurs. Der Arbeitsmarkt entwickelt sich weiterhin positiv. Angesichts steigender Löhne und Beschäftigung sowie der Investitionen der Unternehmen bleibt die Binnenwirtschaft eine wichtige Stütze der Konjunktur, während der Aufschwung breiten Teilen der Bevölkerung zugutekommt. Demgegenüber haben sich die Risiken vornehmlich aus dem außenwirtschaftlichen Umfeld erhöht.
Die Grundsätze der sozialen Marktwirtschaft bleiben die Richtschnur der Wirtschafts- und Finanzpolitik der Bundesregierung: Sie verbinden eine leistungsfähige Wirtschaftsordnung, die durch individuelle Freiheit, Tarifautonomie und Wettbewerb gekennzeichnet ist, mit sozialem Ausgleich, gesellschaftlicher Teilhabe und Verantwortung für das Gemeinwesen.
Die Bundesregierung verfolgt weiterhin konsequent eine zukunftsorientierte, gerechte und solide Finanzpolitik. So wurden die öffentlichen Investitionen in die Zukunftsfähigkeit Deutschlands erheblich gesteigert und gleichzeitig die verfügbaren Einkommen von Familien und Geringverdienern erhöht – und dies, ohne neue Schulden zu machen.
Im vergangenen Jahr belief sich der gesamtstaatliche Finanzierungsüberschuss in Abgrenzung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamts auf 59,2 Mrd. €. Hierzu hat auch der Bund beigetragen: Insbesondere aufgrund der hohen gesamtwirtschaftlichen Dynamik und der weiterhin sehr günstigen Finanzierungsbedingungen wies er im vergangenen Jahr in Abgrenzung der VGR einen Überschuss in Höhe von 20,3 Mrd. € aus. Im Projektionszeitraum werden Überschüsse vor allem bei den Ländern und Kommunen entstehen, u. a. bedingt durch Übertragungen des Bundes zugunsten der Länder und Kommunen. Die günstige fiskalische Lage schlägt sich auch in der Entwicklung des gesamtstaatlichen Schuldenstands nieder. So ist die gesamtstaatliche Schuldenstandsquote im vergangenen Jahr weiter gesunken, auf voraussichtlich 60 ¾ %. Nach der aktuellen Projektion der Bundesregierung wird die Schuldenstandsquote im Jahr 2019 unter den Maastricht-Grenzwert von 60 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP) fallen (siehe Abbildung 1).
Spielraum für Investitionen auch in Ländern und Kommunen
Die hervorragende Einnahmeentwicklung in den vergangenen Jahren mit jahresdurchschnittlichen Zuwachsraten von über 5 % seit dem Jahr 2010 eröffnete in Ländern und Kommunen zusätzliche Investitionsspielräume, die zunehmend genutzt werden. Auch in den nächsten Jahren werden sich die Einnahmen dort dynamisch entwickeln.
Insbesondere werden sich laut der aktuellen Steuerschätzung die Steueranteile bis zum Jahr 2023 weiter zugunsten der Länder verschieben. An der Verbesserung der Finanzlage hat auch die länder- und kommunenfreundliche Politik der Bundesregierung einen bedeutenden Anteil. Der Bund entlastet die Kommunen insbesondere bei den Sozialausgaben. So erstattet er den Kommunen die Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in voller Höhe und beteiligt sich verstärkt an den Kosten für Unterkunft und Heizung im Sozialgesetzbuch II.
Der Bund wird auch in Zukunft Länder und Kommunen unterstützen. Vorgesehen sind – durch im Jahr 2018 beschlossene Maßnahmen – insbesondere eine Fortsetzung der Entlastung bei den Flüchtlingskosten (6,3 Mrd. €), eine Erhöhung der Mittel für das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (1,7 Mrd. € bis einschließlich 2022), Ausgaben im Bereich der Kindertagesbetreuung (5,5 Mrd. €) und der Ganztagsschule/Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter (2 Mrd. € ab 2020) sowie im sozialen Wohnungsbau, einschließlich Kompensationsmitteln (zusätzlich 2,5 Mrd. € für 2019 bis 2021). Zudem werden aus dem Sondervermögen „Digitale Infrastruktur“ Mittel für den Digitalpakt Schule und den Ausbau von Gigabitnetzen bereitgestellt. Das Sondervermögen hat im Jahr 2018 bereits eine Zuführung aus dem Bundeshaushalt in Höhe von 2,4 Mrd. € erhalten. Zusätzlich entfällt ab dem Jahr 2019 der Beitrag der Länder zum Fonds „Deutsche Einheit“. Daher wird der Länderanteil an der Umsatzsteuer ab dem Jahr 2019 um jährlich gut 2,2 Mrd. € zulasten des Bundes erhöht.
Kompensationsmittel
Aufgrund der Föderalismusreform I im Jahr 2006 erhalten die Länder auf der Grundlage des Entflechtungsgesetzes für die ab 1. Januar 2007 weggefallenen Finanzhilfen u. a. für die soziale Wohnraumförderung und für Vorhaben zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden Kompensationsmittel (sogenannte Entflechtungsmittel). Im Zuge der Neuregelungen des bundesstaatlichen Finanzausgleichs ab 2020 haben Bund und Länder vereinbart, dass die Länder nach Auslaufen der bis Ende 2019 befristeten Kompensationszahlungen künftig zusätzliche Umsatzsteueranteile erhalten werden.
Regionale Strukturpolitik für Ost und West gemeinsam weiterentwickeln
Die positive gesamtwirtschaftliche Entwicklung hat auch dazu beigetragen, dass wirtschaftlich weniger leistungsfähige Regionen aufgeholt haben. Beim Einkommen je Einwohner zeigt sich eine allgemeine Tendenz zur Konvergenz. Allerdings vollzieht diese sich nur langsam und nicht gleichmäßig über alle Regionen.
Mit ihrer Regionalpolitik will die Bundesregierung die wirtschaftlichen Perspektiven der Bürgerinnen und Bürger in strukturschwachen Regionen – gleichermaßen in Ost und West sowie in städtischen oder ländlichen Regionen – verbessern und zur Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse beitragen. Über bewährte und neue Programme wie die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ oder „Unternehmen Revier“ hinaus hat die Bundesregierung eine Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ eingesetzt. Die Kommission soll u. a. die Finanzlage der Kommunen mit Blick auf die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse untersuchen und unter Berücksichtigung der finanzverfassungsrechtlichen Zuständigkeiten mögliche Ansätze zur Lösung der kommunalen Altschulden- und Kassenkreditproblematik entwerfen. Vor dem Hintergrund des Auslaufens des Solidarpakts II Ende des Jahres 2019 soll die Kommission darüber hinaus – aufbauend auf den in der vergangenen Legislaturperiode beschlossenen Eckpunkten – ein gesamtdeutsches Fördersystem des Bundes für strukturschwache Regionen entwickeln.
Mit dem „Unternehmen Revier“
sollen Ideen- und Projektwettbewerbe initiiert werden, die für die Regionen selbst, aber auch für andere Regionen Modellcharakter haben können. Der Bund stellt aus dem Energie- und Klimaschutzfonds Mittel in Höhe von jährlich 4 Mio. € für mindestens zehn Jahre ab 2018 zur Unterstützung des Strukturwandels in den vier Braunkohlerevieren bereit.
Die Bundesregierung hatte ferner am 6. Juni 2018 die Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ eingesetzt. Die mit Akteuren aus verschiedenen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Gruppen besetzte Kommission hat u. a. Vorschläge entwickelt, die ein Erreichen des mit dem Klimaschutzplan 2050 beschlossenen Sektorziels 2030 für die Energiewirtschaft sicherstellen. Ferner hat sie Empfehlungen für die schrittweise Reduzierung und Beendigung der Kohleverstromung und Vorschläge für eine in die Zukunft gerichtete, nachhaltige Strukturentwicklung in den betroffenen Regionen erarbeitet.
Steuern gerecht und effizient gestalten
Deutschland verfügt insgesamt über ein leistungsfähiges und faires Steuer-, Abgaben und Transfersystem. Es ist Ausdruck der sozialen Marktwirtschaft, stärkt den sozialen Zusammenhalt und sichert zugleich Leistungsanreize. Den Steuern und Abgaben stehen qualitativ hochwertige öffentliche Leistungen und ein gut ausgebautes soziales Sicherungssystem gegenüber.
Gleichzeitig setzt die Bundesregierung auf gezielte, gerechte und anreizstärkende Verbesserungen der Transfersysteme und wachstumsfreundliche Steuer- und Abgabensenkungen, von denen breite Bevölkerungskreise profitieren. Zum Jahresbeginn 2019 ist das Gesetz zur steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen in Kraft getreten. Diese Maßnahmen bei der Einkommensteuer für die Jahre 2019 und 2020 führen zu einer finanziellen Besserstellung der Steuerzahler um 9,8 Mrd. € in voller Jahreswirkung, wovon insbesondere Familien sowie Bezieher von geringen und mittleren Einkommen profitieren. Zusätzlich wird der Solidaritätszuschlag für rund 90 % aller Steuerzahlenden durch die Schaffung einer Freigrenze (mit Gleitzone) ab dem Jahr 2021 abgeschafft.
Die Bundesregierung will ferner steuerliche Impulse im Bereich der Wohnungspolitik setzen. Mit dem am 29. November 2018 vom Bundestag verabschiedeten Gesetz sollen die im Rahmen der Wohnraumoffensive vorgesehenen steuerlichen Anreize für den Neubau von Mietwohnungen im bezahlbaren Mietsegment umgesetzt werden. Das entsprechende Gesetz bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates. Ferner wird die Grundsteuer als unverzichtbare Einnahmequelle der Kommunen neu geregelt; dabei werden die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts beachtet, eine faire und sozial gerechte Verteilung der Steuerzahlungen gewährleistet, negative Auswirkungen auf die Mietpreise vermieden, das derzeitige Aufkommen gesichert sowie das kommunale Hebesatzrecht beibehalten.
Für Unternehmen wird die Bundesregierung wachstumsfreundliche und faire steuerliche Rahmenbedingungen nachhaltig sicherstellen. Hierfür sieht der Koalitionsvertrag mit der Einführung einer steuerlichen Forschungsförderung eine wichtige Maßnahme vor. Das BMF wird hierzu im 1. Halbjahr 2019 einen Gesetzentwurf vorlegen.
Neben Verbesserungen für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen ist der Kampf gegen Steuerbetrug und vermeidung ein zentrales steuerpolitisches Anliegen der Bundesregierung. Daher wurde mit dem Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 11. Dezember 2018 insbesondere eine Haftung für Plattformbetreiber im Hinblick auf die Abführung der Umsatzsteuer geschaffen.
Auch über die nationalen Grenzen hinaus setzt sich die Bundesregierung für ein faires und leistungsfähiges Steuersystem ein. So ist ein umfassender international abgestimmter Ansatz erforderlich, um bestehende Herausforderungen auch bei der Besteuerung der digitalen Wirtschaft anzugehen. Dabei ist die Bekämpfung der Ursachen von Gewinnverlagerung und Gewinnkürzung („Base Erosion and Profit Shifting“, BEPS) als Fortsetzung des erfolgreichen BEPS-Projekts der G20 und der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Organisation for Economic Co-operation and Development, OECD) weiterhin ein zentrales Thema. Insbesondere die Digitalwirtschaft verschärft die bestehenden BEPS-Probleme. Um die existierenden Herausforderungen bei der Besteuerung der Digitalwirtschaft und die darüber hinausgehenden BEPS-Probleme zu adressieren, werden auf OECD-Ebene neben der Umverteilung von Besteuerungsrechten auch – auf gemeinsame Initiative Deutschlands und Frankreichs hin – Maßnahmen für eine effektive internationale Mindestbesteuerung diskutiert.
Die deutsch-französische Zusammenarbeit an einer gemeinsamen Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer soll die Harmonisierung der direkten Steuern beschleunigen und den ins Stocken geratenen Verhandlungen im Rat der Europäischen Union (EU) einen neuen Impuls geben. Grundlage ist ein Richtlinienentwurf der Europäischen Kommission. Deutschland und Frankreich haben während des Ministertreffens in Meseberg im Juni 2018 ihre gemeinsame Position politisch konsentiert. Ebenso haben sie eine Initiative gestartet, um den schleppend verlaufenden Verhandlungen zu einer europäischen Finanztransaktionssteuer neue Impulse zu verleihen.
Europa gestalten und die Finanzmärkte zukunftsfest machen
Europa steht vor großen Herausforderungen. Hierzu gehören aktuell, neben globalen Themen wie dem Klimawandel und der Digitalisierung, auch der Brexit sowie die Frage der zukünftigen Gestaltung der Wirtschafts- und Währungsunion. Ziel ist es, auch künftig eine hohe Wettbewerbsfähigkeit der EU-Mitgliedstaaten zu sichern und die zunehmende Konvergenz ihrer wirtschaftlichen Entwicklungen auf hohem Niveau zu erreichen. Eine hohe Finanzstabilität, ein fairer sozialer Ausgleich und Aspekte der ökologischen Nachhaltigkeit sind darüber hinaus prioritäre Themen. Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, Europa und die Finanzmärkte zukunftsfest zu machen. Dabei geht es um die Verbindung von Eigenverantwortung und Haftung, um Subsidiarität bei der Aufgabenverteilung zwischen der EU und den Mitgliedstaaten, um Solidarität in Krisenzeiten sowie um stabile Institutionen und um einen Rechtsrahmen mit effektiver Regelbindung.
Europäischen Binnenmarkt vertiefen, Wirtschafts- und Währungsunion weiterentwickeln
Der Europäische Binnenmarkt ist eine zentrale Errungenschaft der EU. Aktuelle Herausforderungen liegen vor allem in den Umwälzungen durch die Digitalisierung sowie einem absehbaren Strukturwandel zur Erreichung der Klimaschutzziele und darin, die globale Wettbewerbs- und Anpassungsfähigkeit sowie die Innovationsfähigkeit der EU zu stärken. Deshalb müssen die Rahmenbedingungen so gesetzt werden, dass sie europäischen Unternehmen im globalen Umfeld gute Start- und Wachstumschancen bieten. Zudem sollen die Beihilferegeln daraufhin überprüft werden, ob es mit Blick auf die Innovations- und Zukunftsfähigkeit europäischer Unternehmen in zentralen Bereichen Verbesserungspotenzial gibt.
Ein wettbewerbsfähiger und krisenfester Euroraum ist eine zentrale Voraussetzung für eine zukunftsfähige EU. Die Mitgliedstaaten haben sich auf dem Eurogipfel im Dezember 2018 daher auf ein umfassendes Reformpaket zur Stärkung der Wirtschafts- und Währungsunion geeinigt. Neben der Weiterentwicklung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) werden die Finanzminister u. a. Eckpunkte für ein Instrument zur Stärkung von Wettbewerbsfähigkeit und Konvergenz für den Euroraum erarbeiten, das Bestandteil des EU-Haushalts sein soll. Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass ein solches Budget einen echten Mehrwert für den Euroraum leisten sollte, und tritt bei der Frage der Ausgestaltung eines solchen Haushaltsinstruments dafür ein, Maßnahmen zu fördern, die zu mehr Konvergenz und einer gestärkten Wettbewerbsfähigkeit beitragen.
Der ESM soll in Zukunft zur Krisenprävention beitragen, eine stärkere Rolle in seiner Eigenschaft als Gläubigerinstitution in ESM-Programmen erhalten, als mittelfristig haushaltsneutrale Letztsicherung für den Einheitlichen Abwicklungsmechanismus (Single Resolution Mechanism, SRM) dienen und über effizientere vorsorgliche Instrumente verfügen. Darüber hinaus soll der Rahmen zur Förderung der Schuldentragfähigkeit verbessert werden. Dies beinhaltet die Einführung von Umschuldungsklauseln mit einstufigem Abstimmungsverfahren in neu emittierte Staatsanleihen ab dem Jahr 2022, um besser sogenannte Hold-outs vermeiden zu können, die gegebenenfalls eine notwendige Schuldenrestrukturierung behindern würden.
Finanzmarktregulierung weiter verbessern
Ein robustes Finanzsystem ist Voraussetzung für eine nachhaltige Finanzierung der Wirtschaft und damit für zukünftiges Wachstum und Arbeitsplätze. Die Erfahrungen aus der letzten Finanzkrise haben aber auch gezeigt, dass Verwerfungen im Finanzsystem erhebliche negative Auswirkungen auf die gesamte Wirtschaft haben können und daher eine regulatorische Überwachung rechtfertigen. Vor diesem Hintergrund sollten auch die Auswirkungen des Klimawandels auf die Finanzstabilität in den Blick genommen werden. Zugleich soll Finanzmarktregulierung adressatengerecht und verhältnismäßig sein, sodass insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen durch die Regulierungsanforderungen nicht übermäßig belastet werden.
Die europäische Bankenunion trägt dazu bei, die Stabilität des Finanzsektors zu sichern. Neben dem Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism, SSM) ist das zweite Element der Bankenunion der SRM. Es gibt damit gemeinsame Instrumente zur Aufsicht und auch zur Abwicklung von Banken, von deren Schieflage potenziell eine Gefahr für die Finanzmarktstabilität ausgehen kann. Zur Finanzierung etwaiger Abwicklungen hat die EU den Einheitlichen Abwicklungsfonds (Single Resolution Fund, SRF) eingerichtet, dessen Volumen bis Ende 2023 voraussichtlich rund 60 bis 70 Mrd. € betragen soll und durch Abgaben der Banken sukzessive aufgebaut wird.
Neben weiteren Schritten zum Abbau von Risiken in Bankbilanzen haben sich die Mitgliedstaaten im Dezember 2018 darauf verständigt, die Bankenunion durch die Schaffung einer gemeinsamen Letztsicherung für den SRF („Common Backstop“) beim ESM fortzuentwickeln. Dieser wird den Abwicklungsfonds und damit die Glaubwürdigkeit der bestehenden Instrumente zur Krisenbewältigung stärken und so zur Stabilität des Bankensektors beitragen. Politische Verhandlungen über eine gemeinsame europäische Einlagensicherung (EDIS) können aus Sicht der Bundesregierung erst nach einer substanziellen, weitergehenden Reduktion der Bankrisiken aufgenommen werden.
Mit der Kapitalmarktunion soll bis 2019 ein einheitlicher EU-Kapitalmarkt geschaffen werden, der den Unternehmen zusätzlich zur Bankenfinanzierung europaweit ein breites Angebot an Finanzierungsmöglichkeiten am Kapitalmarkt zur Verfügung stellt. Die Förderung diversifizierter Finanzierungsformen zur Deckung des Kapitalbedarfs der europäischen Wirtschaft ist in Zeiten des Brexit wichtiger denn je. Eine Vielzahl der von der Europäischen Kommission seit 2015 vorgeschlagenen Maßnahmen wurde bereits abgeschlossen und umgesetzt. Eine Reihe von Vorhaben wird weiterhin in Brüssel verhandelt, so z. B. Veränderungen der europäischen Finanzmarktaufsicht, die Einführung eines europaweiten Produkts der privaten Altersvorsorge oder ein Vorschlag zur Verbesserung der Beaufsichtigung zentraler Clearingstellen.