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  • Edi­to­ri­al

    Porträtfoto von Staatssekretär Wolfgang Schmidt Bild vergrößern
    Quelle:  Bundesministerium der Finanzen

    Liebe Leserinnen, liebe Leser,

    das Bundesverfassungsgericht hat im April entschieden, dass die Grundsteuer geändert werden muss. Bundesfinanzminister Olaf Scholz hat nun seine Überlegungen für diese Reform vorgestellt, die Millionen Bürgerinnen und Bürger betrifft. Er stellt zwei Varianten zur Diskussion, mit denen die Grundsteuer für die Gemeinden als wichtige Einnahmequelle auf dem heutigen Niveau gesichert werden kann und zusätzliche Kosten für Eigentümerinnen und Eigentümer möglichst vermieden werden sollen. Beide Lösungen sollen weniger bürokratisch als die bisherige Regelung ausgestaltet werden und den Verwaltungsaufwand begrenzen. Die Vorschläge werden jetzt mit den Ländern diskutiert, um eine Neuregelung rechtzeitig bis Ende 2019 gesetzlich umzusetzen.

    Gute Nachrichten auch aus Europa. Nach monatelangen Diskussionen haben sich die Finanzministerinnen und Finanzminister der Europäischen Union auf wesentliche Elemente zur Weiterentwicklung der Wirtschafts- und Währungsunion geeinigt. Die Beschlüsse sind ein wichtiger Schritt, um die Währungsunion stabiler und krisenfester zu machen. Sie bilden die Grundlage dafür, dass in den kommenden Monaten mit den konkreten Arbeiten zur Reform des Europäischen Stabilitätsmechanismus begonnen werden kann. Die Einigung, mit der auch die im Juni in Meseberg von Deutschland und Frankreich vorgeschlagenen Schritte umgesetzt werden, wäre ohne die enge Zusammenarbeit zwischen beiden Ländern nicht zustande gekommen. Olaf Scholz hat mit seinem französischen Kollegen Bruno LeMaire intensiv an den gemeinsamen Vorschlägen gearbeitet. Wichtige Fortschritte gibt es auch bei der Besteuerung der Digitalwirtschaft: Olaf Scholz und Bruno LeMaire haben einen gemeinsamen Plan vorgelegt, der die unterschiedlichen Positionen der EU-Staaten zusammenführt. Sie haben darüber hinaus eine deutsch-französische Initiative zur Einführung einer Finanztransaktionsteuer auf europäischer Ebene eingebracht.

    In der Dezember-Ausgabe des Monatsberichts darf ein Hinweis natürlich nicht fehlen: Auch in diesem Jahr setzt das Bundesministerium der Finanzen durch die Herausgabe einer Weihnachtsbriefmarke ein starkes Zeichen für das Ehrenamt in unserem Land. Es folgt damit einer fast fünf Jahrzehnte alten Tradition. Mit Ihrer Spende beim Briefmarkenkauf unterstützen Sie den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Die Weihnachts-Sondermarke 2018 mit dem „Pluszeichen“ kostet einen Euro, davon kommen 30 Cent gemeinnützigen Projekten zugute.

    Ich wünsche Ihnen frohe Festtage und einen guten Start in das neue Jahr.

    Wolfgang Schmidt
    Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen

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