Navigation und Service

Inhalt

  • Edi­to­ri­al

    Porträtfoto von Staatssekretär Wolfgang Schmidt Bild vergrößern
    Quelle:  Bundesministerium der Finanzen

    Liebe Leserinnen, liebe Leser,

    Wohnen ist eine der wichtigsten sozialen Fragen unserer Zeit. Für viele Bürgerinnen und Bürger wird es immer schwerer, bezahlbaren Wohnraum zu finden – sei es zur Miete oder als Eigentum. Deshalb stellt der Bund in den nächsten Jahren deutlich mehr Geld als bisher für den Sozialen Wohnungsbau bereit, fördert den Eigentumserwerb von Familien und unterstützt den privat finanzierten Bau neuer Mietwohnungen steuerlich. Auf dem Wohngipfel am 21. September hat die Bundesregierung darüber hinaus ein umfangreiches Maßnahmenpaket für mehr und bezahlbaren Wohnraum sowie den besseren Schutz von Mieterinnen und Mietern vorgestellt.

    Insbesondere der Soziale Wohnungsbau spielt bei der Schaffung bezahlbaren Wohnraums eine wichtige Rolle. Damit deutlich mehr Sozialwohnungen gebaut werden, unterstützt der Bund die Länder bis 2021 mit zusätzlich 2,5 Mrd. Euro. Mit diesen Finanzmitteln können über 100.000 zusätzliche Sozialwohnungen geschaffen werden. Damit der Bund nach 2019 den Ländern Geld für den Sozialen Wohnungsbau zweckgebunden zur Verfügung stellen kann, bedarf es einer Änderung des Grundgesetzes. Die notwendigen Grundgesetzänderungen werden derzeit von Bundestag und Bundesrat auf der Grundlage eines Gesetzentwurfes der Bundesregierung beraten. Neben dem Sozialen Wohnungsbau sollen die Grundgesetzänderungen vor allem Finanzhilfen des Bundes für Investitionen der Länder in die (digitale) Bildungsinfrastruktur und Betreuungsangebote verfassungsrechtlich ermöglichen. Eine kluge Finanzpolitik schafft durch gezielte Investitionen die Voraussetzungen für den gesellschaftlichen Wohlstand der Zukunft.

    Der von Bundesfinanzminister Olaf Scholz vorgelegte Entwurf des „Familienentlastungsgesetzes“ wird derzeit in Bundestag und Bundesrat beraten. Unser besonderes Augenmerk liegt auf einer spürbaren Stärkung der verfügbaren Einkommen von Familien. Das Kindergeld wird in einem ersten Schritt um 10 Euro im Monat steigen; Kinder- und Grundfreibetrag werden erhöht. Darüber hinaus werden die Effekte der kalten Progression ausgeglichen, damit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch „netto“ von den Lohnerhöhungen profitieren. Diese für 2019 und 2020 vorgesehenen Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen von rund 9,8 Mrd. Euro (volle Jahreswirkung) kommen insbesondere Familien zugute. Im Ergebnis stärken wir die verfügbaren Einkommen aller Familien. Die größte relative Wirkung erzielen wir aber ganz bewusst bei mittleren Familieneinkommen. Darüber hinaus plant die Bundesregierung Verbesserungen beim Kinderzuschlag und auch bei den Leistungen für Bildung und Teilhabe, u. a. beim Schulstarterpaket. Wir wollen, dass Kinder unabhängig vom Elternhaus die gleichen Chancen auf gesellschaftliche Teilhabe erhalten und ihre Fähigkeiten entwickeln können.

    Wolfgang Schmidt
    Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen

Fußzeile