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    Porträtfoto von Staatssekretär Wolfgang Schmidt BildVergroessern
    Quelle:  Bundesministerium der Finanzen

    Liebe Leserinnen, liebe Leser,

    eine kluge Finanzpolitik schafft die Voraussetzungen dafür, dass durch gezielte Investitionen unser gesellschaftlicher Wohlstand für die Zukunft gesichert werden kann. Deshalb wird die Bundesregierung umfangreiche Mittel zur Förderung des Breitbandausbaus und für die Digitalisierung von Schulen bereitstellen. Um unverzüglich mit diesen Investitionen beginnen zu können, stellt der Bund bereits in diesem Jahr 2,4 Mrd.  Euro zur Verfügung. Am 1. August 2018 hat das Bundeskabinett die Einrichtung des entsprechenden Sondervermögens „Digitale Infrastruktur“ beschlossen. Damit schaffen wir wichtige Voraussetzungen dafür, dass eine leistungsfähige digitale Infrastruktur in Unternehmen, privaten Haushalten und Schulen Wirklichkeit wird.

    Der Handel mit Waren wird immer stärker über elektronische Marktplätze wie Ebay oder Amazon abgewickelt, auch grenzüberschreitend. Bisher zahlen dabei allerdings manche Verkäufer, vor allem aus Drittstaaten, die nach deutschem Recht zu entrichtende Umsatzsteuer nicht und verschaffen sich damit einen ungerechtfertigten Vorteil gegenüber hiesigen Anbietern. Deshalb hat Bundesfinanzminister Olaf Scholz einen Gesetzentwurf zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs beim Handel mit Waren im Internet vorgelegt, der am 1. August 2018 vom Bundeskabinett beschlossen wurde. Demnach sollen von Januar 2019 an alle Betreiber elektronischer Marktplätze dazu verpflichtet werden, bestimmte Daten der Verkäufer zu erfassen, um eine Prüfung der Steuerbehörden zu ermöglichen. Darüber hinaus können künftig auch die Betreiber von elektronischen Marktplätzen für nicht entrichtete Umsatzsteuerbeträge aus dem Handel, der über sie abgewickelt wurde, in Haftung genommen werden. Das stärkt die Steuergerechtigkeit in Deutschland und schützt steuerehrliche Unternehmen vor Wettbewerbsverzerrungen.

    Die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ist eine zentrale Aufgabe des Staates. Das Bundesfinanzministerium intensiviert diesen Kampf, indem insbesondere die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen beim Zoll, die sogenannte FIU (Financial Intelligence Unit), besser aufgestellt wird. Wesentliche Aufgabe der FIU ist es, eingehende Verdachtsmeldungen zu analysieren, zu filtern und alle relevanten Fälle an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden weiterzuleiten. Diese sollen dadurch entlastet werden und ihre Kapazitäten noch besser für die oft aufwendigen Ermittlungen nutzen können.

    Auch in diesem Monat setzen wir unsere Interviewreihe mit den Mitgliedern der neuen Leitung des Bundesfinanzministeriums fort und widmen uns den beamteten Staatssekretären. Lernen Sie Dr. Rolf Bösinger kennen, der die Bereiche Zoll, Steuern und Bund-Länder-Finanzbeziehungen verantwortet, und erfahren Sie mehr über den Haushaltsstaatssekretär Werner Gatzer. Viel Spaß beim Lesen.

    Wolfgang Schmidt
    Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen

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