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    Porträtfoto von Staatssekretär Dr. Thomas Steffen BildVergroessern
    Quelle:  Bundesministerium der Finanzen

    Liebe Leserinnen, liebe Leser,

    das makroökonomische Hilfs- und Anpassungsprogramm Griechenlands läuft noch bis August 2018. Erfreulich ist, dass im Rahmen der Anwendung des Stabilitäts- und Wachstumspakts das seit langem laufende Defizitverfahren Griechenlands beendet wurde. Griechenland hat sein Haushaltsdefizit, das im Jahr 2009 mit 15,1 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP) seinen Höchststand erreichte, schrittweise unter den Maastricht-Referenzwert von 3 % des BIP zurückgeführt und im Jahr 2016 einen Haushaltsüberschuss erzielt. Nach der Entlassung Griechenlands verbleiben mit Frankreich, dem Vereinigten Königreich und Spanien noch drei Mitgliedstaaten der Europäischen Union im Defizitverfahren. Zum Vergleich: 2010 unterlagen 24 Mitgliedstaaten einem Defizitverfahren. Diese Anzahl an Mitgliedstaaten im Defizitverfahren kann als Erfolg der Konsolidierungsbemühungen der Länder bewertet werden. Sowohl das durchschnittliche Defizit des Staatshaushalts als auch die durchschnittliche Staatsverschuldung sinken, die Entwicklung in den einzelnen Mitgliedstaaten verläuft jedoch noch sehr uneinheitlich. Es bedarf in vielen Mitgliedstaaten weiterer Anstrengungen, um den Staatshaushalt auszugleichen und den Schuldenstand zu senken.

    Einen Meilenstein bei der Bekämpfung der grenzüberschreitenden Steuerhinterziehung stellt der automatische Informationsaustausch über Finanzkonten dar. Der erste automatische Informationsaustausch über Finanzkonten nach dem gemeinsamen Meldestandard der OECD hat zum 30. September 2017 zwischen Deutschland und 49 Staaten und Gebieten begonnen. Gemeinsam mit den Partnern auf G20- und OECD-Ebene hat Deutschland dieses ehrgeizige Projekt verwirklicht, das für viele noch vor wenigen Jahren unvorstellbar gewesen wäre. Inzwischen bestehen weltweit unter den teilnehmenden Staaten und Gebieten schon über 2.000 bilaterale Austauschbeziehungen. Weitere Staaten und Gebiete werden ab dem 30. September 2018 hinzukommen. Deutschland wird sich im Rahmen der OECD-Arbeiten auch weiterhin dafür einsetzen, dass möglichst viele Staaten und Gebiete an diesem Informationsaustausch teilnehmen.

    Das Gesetz zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie regelt das bargeldlose Bezahlen – sei es im Ladengeschäft oder im Internet. Die fortschreitende Digitalisierung sorgt gerade beim bargeldlosen Bezahlen für neue Anwendungsmöglichkeiten – beispielsweise kann berührungslos mittels der Karte an der Ladenkasse oder über eine Anwendungssoftware auf dem Mobilfunkgerät gezahlt werden. Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie wird den technologischen Entwicklungen Rechnung getragen, die Sicherheit von Zahlungen – auch im Internet – verbessert und der Kundenschutz bei der Nutzung der gängigen Zahlverfahren gestärkt.

    Dr. Thomas Steffen
    Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen

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