- Ziel des Europäischen Semesters ist es, die wirtschafts-, finanz- und beschäftigungspolitische Koordinierung in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu verbessern und dazu beizutragen, notwendige Reformen durchzusetzen.
- Das Europäische Semester 2017 ist mit der Annahme der länderspezifischen Empfehlungen an die EU-Mitgliedstaaten durch den Rat „Wirtschaft und Finanzen“ am 11. Juli 2017 zu Ende gegangen. Nun haben die EU-Mitgliedstaaten 12 bis 18 Monate Zeit, die Empfehlungen in ihre nationalen Reformprogramme aufzunehmen.
- Das BMF und das BMWi setzen sich fortlaufend dafür ein, das Europäische Semester weiter zu stärken. In diesem Jahr war es das Ziel, den Konsultationsprozess zwischen der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten weiter zu verbessern, um die Akzeptanz und Umsetzungsbereitschaft der länderspezifischen Empfehlungen in den einzelnen Mitgliedstaaten zu stärken.
Inhalt
- Einleitung
-
Umsetzung des Europäischen Semesters 2017
- Der Ablauf des Europäischen Semesters 2017 im Überblick
- Zu 1.: Das Herbstpaket der Europäischen Kommission
- Eurozonenempfehlung 2017
- Zu 2.: Das Winterpaket der Europäischen Kommission
- Ergebnisse der vertieften Analysen im makroökonomischen Ungleichgewichtsverfahren
- Zu 3.: Frühjahrstagung des Europäischen Rats
- Zu 4.: Vorlage der Stabilitäts- und Konvergenzprogramme und der Nationalen Reformprogramme
- Zu 5.: Das Frühjahrspaket der Europäischen Kommission
- Zu 6.: Annahme der länderspezifischen Empfehlungen durch den ECOFIN
- Stand der Fortentwicklung des Europäischen Semesters
- Fazit und Ausblick
- Fußnoten
Einleitung
Zielsetzung des Europäischen Semesters ist es, die wirtschafts-, finanz- und beschäftigungspolitische Koordinierung zusammenzuführen und zur besseren Durchsetzung notwendiger Reformen in den Mitgliedstaaten beizutragen. Mit der regelmäßigen Beobachtung im Europäischen Semester sollen wirtschaftliche und soziale Herausforderungen für die Europäische Union (EU) und den Euroraum frühzeitig identifiziert und Fortschritte bewertet werden. Darauf aufbauend werden Empfehlungen ausgesprochen, die den Mitgliedstaaten eine Hilfestellung geben, eine nachhaltige und wachstumsorientierte Politik umzusetzen.
Das Europäische Semester
wurde im Juni 2010 vom Europäischen Rat beschlossen. Rechtsgrundlage bilden sechs Gesetzgebungsakte („Sechserpaket“), die den Stabilitäts- und Wachstumspakt reformierten. Das erste Europäische Semester wurde im Januar 2011 mit der Vorlage des Jahreswachstumsberichts der Europäischen Kommission eingeleitet und findet seitdem in einem jährlichen Zyklus statt.
Die Verfahren zur wirtschaftspolitischen Koordinierung, die bis zur Einführung des Europäischen Semesters existierten, wurden unabhängig voneinander angewendet. Im Prozess des Europäischen Semesters werden nun die Wachstumsstrategie Europa 2020, der Stabilitäts- und Wachstumspakt (SWP) sowie das Verfahren zur Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte aufeinander abgestimmt. Dadurch ist es den Mitgliedstaaten möglich, die Ziele der jeweiligen nationalen Haushalts-, Wachstums-, und Beschäftigungspolitik besser aneinander anzugleichen und dabei gleichzeitig die Ziele zu berücksichtigen, die sie sich selbst als Mitgliedsländer der EU gesetzt haben.
Die Wachstumsstrategie Europa 2020
legt für zehn Jahre die Strategie der EU für Wachstum und Beschäftigung fest. Sie wurde im Jahr 2010 auf den Weg gebracht, um die Bedingungen für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum zu schaffen. Bis zum Jahr 2020 will die EU fünf Kernziele in den Bereichen Beschäftigung, Forschung und Entwicklung, Klima und Energie, Bildung, soziale Eingliederung und Armutsbekämpfung erreichen.
Der generelle Ablauf des im Wesentlichen in den ersten sechs Monaten eines Jahres stattfindenden Europäischen Semesters ist in der folgenden Abbildung dargestellt.
Umsetzung des Europäischen Semesters 2017
Der Ablauf des Europäischen Semesters 2017 im Überblick
- Am 16. November 2016 begann das Europäische Semester mit der Veröffentlichung des Herbstpakets der Europäischen Kommission. Das Herbstpaket enthielt den Jahreswachstumsbericht 2017, Vorschläge der EU-Kommission für Empfehlungen des Rates an das Euro-Währungsgebiet (Eurozonenempfehlungen), den Warnmechanismusbericht 2017 im makroökonomischen Ungleichgewichtsverfahren, Stellungnahmen der EU-Kommission zu den Haushaltsplänen der Mitgliedstaaten sowie in diesem Jahr eine eigenständige Mitteilung zum Thema „fiscal stance“ (Communication "Towards a positive fiscal stance for the euro area").1
- Am 22. Februar 2017 legte die EU-Kommission im Rahmen ihres Winterpakets detaillierte Länderberichte zur Analyse der Finanz-, Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik in den einzelnen Mitgliedstaaten vor. Bei einigen Mitgliedstaaten enthielten die Länderberichte zudem vertiefte Analysen über die Existenz und Natur makroökonomischer Ungleichgewichte.
- Am 9. März 2017 formulierte der Europäische Rat auf seiner Frühjahrstagung, gestützt durch den Jahreswachstumsbericht, übergeordnete Leitlinien, die den Mitgliedstaaten im Fortgang des Semesters als Orientierung dienen sollten.
- Bis Ende April 2017 übermittelten die Mitgliedstaaten des Euroraums ihre Stabilitätsprogramme und die übrigen EU-Mitgliedstaaten ihre Konvergenzprogramme an die EU-Kommission. Außerdem übermittelten alle Mitgliedstaaten ihre Nationalen Reformprogramme (NRP).
- Am 22. Mai 2017 gab die EU-Kommission ihr Frühjahrspaket heraus. Dies bestand aus den Vorschlägen der EU-Kommission für länderspezifische Empfehlungen, Vorschlägen für weitere Verfahrensschritte im Bereich des Stabilitäts- und Wachstumspakts sowie der Bestätigung der Einstufungen im makroökonomischen Ungleichgewichtsverfahren vom Februar 2017.
- Am 23. Juni 2017 wurden die länderspezifischen Empfehlungen vom Europäischen Rat gebilligt und am 11. Juli 2017 durch den Rat „Wirtschaft und Finanzen“ (ECOFIN) formal angenommen. Damit endete das Europäische Semester 2017.

Zu 1.: Das Herbstpaket der Europäischen Kommission
Im Jahreswachstumsbericht 2017 benannte die EU-Kommission die wichtigsten finanz-, wirtschafts- und beschäftigungspolitischen Herausforderungen der EU für das kommende Jahr und empfahl Maßnahmen zu deren Bewältigung. Die EU-Kommission stützte sich dabei auf die wirtschaftspolitische Strategie drei Ziele gleichzeitig zu erreichen: Investitionsstärkung, Umsetzung von Strukturreformen und eine verantwortungsvolle Haushaltspolitik. Diese Ziele wurden dieses Jahr um die Aspekte größere soziale Fairness und stäkeres inklusives Wachstum ergänzt.
In ihrer umfassenden Bestandsaufnahme unterstrich die EU-Kommission die Fortschritte der Mitgliedstaaten. Sämtliche Mitgliedstaaten seien wieder auf Wachstumskurs, die Investitionstätigkeit nehme wieder zu und die Beschäftigungsquote sei ebenfalls gestiegen. Das durchschnittliche öffentliche Defizit, das im Euroraum vor einigen Jahren noch über 6 % betrug, liege in diesem Jahr bei unter 2 % und werde noch weiter zurückgehen. Die gesamtstaatlichen Schuldenstände hätten sich stabilisiert und dürften künftig sinken.
Die bisherigen Fortschritte seien aber für ein starkes, dauerhaftes und widerstandsfähiges Wachstum in der EU nicht ausreichend. Daher rief die EU-Kommission die Mitgliedstaaten auf, die Anstrengungen gemäß ihrer wirtschaftspolitischen Strategie zu intensivieren. Dies umfasst die Stärkung von Wettbewerbsfähigkeit, Innovation und Produktivität.
Das Herbstpaket enthielt auch Vorschläge der EU-Kommission zu den Eurozonenempfehlungen des Rates. Sie zielten ab auf die Umsetzung lang- und kurzfristig wachstumsfördernder Politik, das Erreichen eines positiven „fiscal stance“ im Euroraum durch eine expansive Fiskalpolitik im Umfang von bis zu 0,5 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP) des Euroraums, die Umsetzung von Reformen zur Schaffung von Arbeitsplätzen und Förderung sozialer Gerechtigkeit und Konvergenz, die Einigung auf ein gemeinsames Einlagensicherungssystem sowie die Beschleunigung von Initiativen zur Vervollständigung der Wirtschafts– und Währungsunion (WWU). Die EU-Kommission hatte im Rahmen des Herbstpakets erstmalig zum Thema „fiscal stance“ des Euroraums eine eigenständige Mitteilung vorgelegt, die die Ausrichtung der Finanzpolitiken an einem Euroraum-Aggregat vorsah. Sie empfahl darin einen zusätzlichen fiskalischen Impuls von 0,5 % des BIP des Euroraums, d. h. rund 50 Mrd. €. Zudem forderte sie explizit die Länder des Euroraums, die fiskalische Spielräume haben, zu expansiverer Fiskalpolitik auf, d. h. insbesondere Deutschland, die Niederlande, Estland, Lettland, Malta und Luxemburg. Die Eurogruppe hat die Vorschläge der EU-Kommission nicht unterstützt und eine weitgehend neutrale Ausrichtung der Fiskalpolitik (broadly neutral fiscal stance) aktuell als angemessen bewertet sowie die Bedeutung eines angemessenen Verhältnisses zwischen der Sicherstellung nachhaltiger öffentlicher Finanzen und der Förderung von Investitionen hervorgehoben.
Eurozonenempfehlung 2017
In der endgültigen Fassung der Eurozonenempfehlungen 2017, die am 21. März 2017 verabschiedet wurde, empfiehlt der Rat, dass die Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets:
- politische Strategien zur kurz- und langfristigen Förderung des nachhaltigen und inklusiven Wachstums und zur Verbesserung der Anpassungsfähigkeit, des Abbaus von Ungleichgewichten und der Konvergenz verfolgen, produktivitätssteigernden Reformen Priorität einräumen, die Rahmenbedingungen für Institutionen und Unternehmen verbessern, Investitionsengpässe beseitigen und die Schaffung von Arbeitsplätzen unterstützen,
- in ihrer Fiskalpolitik ein angemessenes Gleichgewicht anstreben zwischen der Notwendigkeit, die finanzielle Tragfähigkeit zu gewährleisten, und der Notwendigkeit, Investitionen zu fördern,
- Reformen durchführen, die der Wettbewerbsfähigkeit, der Schaffung von Arbeitsplätzen, der Qualität der Arbeitsplätze sowie der Widerstandsfähigkeit und der wirtschaftlichen und sozialen Konvergenz förderlich sind,
- im Einklang mit dem Fahrplan vom Juni 2016 die Arbeit im Hinblick auf die Vollendung der Bankenunion fortsetzen,
- Fortschritte bei der Vollendung der Wirtschafts- und Währungsunion erzielen und die laufenden Initiativen und Arbeiten für die WWU unter gebührender Berücksichtigung des Weißbuchs der EU-Kommission zur Zukunft Europas weiter voranbringen.
Der Frühwarnbericht 2017 markierte den Beginn einer neuen Prüfrunde im Rahmen des makroökonomischen Überwachungsverfahrens. Darin benannte die EU-Kommission Mitgliedstaaten, die möglicherweise makroökonomische Ungleichgewichte aufweisen und einer eingehenden Überprüfung unterzogen werden. Insgesamt 13 Mitgliedstaaten (Bulgarien, Kroatien, Zypern, Finnland, Frankreich, Deutschland, Irland, Italien, Niederlande, Portugal, Slowenien, Spanien und Schweden) sollten demnach vertieft analysiert werden. Gegenüber dem vorangegangenen Jahr wurden sechs Mitgliedstaaten nicht mehr vertieft untersucht (Österreich, Belgien, Estland, Ungarn, Rumänien, Großbritannien).
Das Herbstpaket enthielt auch Stellungnahmen der EU-Kommission zu den Haushaltsplänen der Mitgliedstaaten des Euroraums. Darin bewertete die EU-Kommission die jeweiligen Haushaltsplanungen für das Jahr 2017 im Hinblick auf die Erfüllung der Vorgaben des SWP. Sie kam zu dem Ergebnis, dass Deutschland, Estland, Luxemburg, die Niederlande und die Slowakei, die derzeit der präventiven Komponente des SWP und der Schuldenregel unterliegen, die Vorgaben des SWP erfüllen. Frankreich, Irland, Lettland, Malta und Österreich halten den SWP weitgehend ein (Frankreich unterliegt derzeit noch der korrektiven Komponente des SWP). Risiken der Nichteinhaltung des SWP sah die EU-Kommission bei Belgien, Italien, Zypern, Litauen, Slowenien, Finnland, Spanien und Portugal. Für Italien und Belgien hatte die EU-Kommission Berichte angekündigt, da beide Länder die im Pakt verankerte Schuldenabbauregel verletzen. Portugal und Spanien befanden sich zu dem Zeitpunkt im korrektiven Arm des SWP. Die EU-Kommission kam nach der Prüfung von Maßnahmen, die beide Länder vorgelegt hatten, zu dem Ergebnis, die Defizitverfahren für Portugal und Spanien ruhen zu lassen. Portugal konnte inzwischen aus dem Defizitverfahren entlassen werden.
Zu 2.: Das Winterpaket der Europäischen Kommission
Die im Rahmen des Winterpakets vorgelegten Länderberichte dienten als Ausgangspunkt für die anschließenden bilateralen Konsultationen zwischen der EU-Kommission und den Mitgliedstaaten über zentrale Herausforderungen in den einzelnen Ländern.
Die Länderberichte enthielten bei 13 Ländern zudem die im Warnmechanismusbericht 2017 angekündigten vertieften Analysen über Art und Umfang makroökonomischer Ungleichgewichte. Mitgliedstaaten, in denen Ungleichgewichte oder übermäßige Ungleichgewichte festgestellt wurden, unterliegen einem spezifischen Monitoring, dessen Umfang vom Ausmaß und der Art der bestehenden Ungleichgewichte abhängt. Im Falle eines bestehenden oder drohenden Ungleichgewichts erhält der betreffende Mitgliedstaat die Empfehlung, der Fehlentwicklung entgegenzuwirken. Bei besonders schweren Ungleichgewichten mit negativen Auswirkungen auch auf andere Länder, den Euroraum und/oder die EU als Ganzes kann der Mitgliedstaat im korrektiven Arm des Verfahrens verpflichtet werden, die nationalen Missstände durch geeignete Maßnahmen zu beseitigen.
Ergebnisse der vertieften Analysen im makroökonomischen Ungleichgewichtsverfahren
- Griechenland wird als Programmland aus dem Verfahren ausgenommen, weil es ohnehin unter verschärfter Überwachung steht.
- Finnland wurde in diesem Jahr als einziges Land in der Gruppe der vertieft untersuchten Länder in die Kategorie „keine Ungleichgewichte“ eingeordnet. Vergangenes Jahr hatte Finnland noch Ungleichgewichte aufgewiesen.
- Die Niederlande, Deutschland, Irland, Spanien, Slowenien und Schweden weisen „Ungleichgewichte“ auf.
- Bulgarien, Frankreich, Kroatien, Zypern, Italien und Portugal weisen „übermäßige Ungleichgewichte“ auf. Zypern war im Vorjahr als Programmland vom Ungleichgewichtsverfahren ausgenommen. Die EU-Kommission schlug auch in diesem Jahr für keines der Länder vor, den korrektiven Arm zu aktivieren. Wie im vergangenen Jahr behält sie sich jedoch eine Überprüfung vor: Im Falle von Italien, Portugal und Zypern hat die EU-Kommission im Rahmen des Frühjahrspakets eine erneute Einschätzung vorgenommen und dabei den Ambitionsgrad der nationalen Reformprogramme berücksichtigt. Im Falle Frankreichs kündigte die EU-Kommission an, später auf Grundlage einer sorgfältigen Analyse der weiteren Entwicklung und insbesondere des nationalen Reformprogramms eine mögliche Klassifizierung in die Kategorie „Land mit Ungleichgewichten“ zu prüfen.
Zu 3.: Frühjahrstagung des Europäischen Rats
Der Europäische Rat billigte auf seiner Frühjahrstagung im März 2017 die im Jahreswachstumsbericht der EU-Kommission genannten politischen Prioritäten und ersuchte die Mitgliedstaaten, diese in ihren Stabilitäts- oder Konvergenzprogrammen (SKP) und NRP zu berücksichtigen. Strukturreformen zur Modernisierung der europäischen Volkswirtschaften müssten fortgeführt, die öffentlichen Finanzen gestärkt und Investitionen gefördert werden. Der Europäische Rat billigte ferner den Entwurf einer Empfehlung des Rates zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets.
Zu 4.: Vorlage der Stabilitäts- und Konvergenzprogramme und der Nationalen Reformprogramme
In den SKP legten die Mitgliedstaaten ihre finanzpolitische Strategie dar, um tragfähige öffentliche Finanzen zu erreichen. Aus den SKP ging hervor, dass der Abbau der Staatsdefizite auch im Jahr 2016 fortgesetzt wurde. In der EU insgesamt lag das Staatsdefizit 2016 bei 1,7 % des BIP; im Euroraum bei 1,5 % des BIP. Die Staatsschuldenquote war 2016 erneut rückläufig, lag aber mit 85,1 % des BIP in der EU beziehungsweise 91,3 % des BIP im Euroraum weiter deutlich über dem Referenzwert. Diese positive Entwicklung ist insbesondere auf die bessere Wirtschaftslage und die gesunkenen Zinsausgaben zurückzuführen, während das strukturelle Haushaltsdefizit im Jahr 2016 in etwa unverändert geblieben ist. Für das Jahr 2017 planen die Mitgliedstaaten insgesamt eine leicht expansive Haushaltspolitik, d. h. einen leichten Anstieg des strukturellen Defizits. Aufgrund der positiven Rahmenbedingungen sollen die Haushaltsdefizite im Jahr 2017 dennoch weiter leicht zurückgehen und in der EU 1,6 % des BIP und im Euroraum 1,4 % des BIP erreichen.
In ihren NRP nahmen die Mitgliedstaaten zu den Herausforderungen Stellung, die die EU-Kommission in den jeweiligen Länderberichten identifiziert hatte (einschließlich der eingehenden Untersuchungen im Rahmen des makroökonomischen Ungleichgewichtsverfahrens). Insbesondere legten die Mitgliedstaaten auch ihre Maßnahmen zur Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen des Vorjahres und zur Verwirklichung der Ziele der Strategie Europa 2020 dar.
Zu 5.: Das Frühjahrspaket der Europäischen Kommission
Die EU-Kommission hat ihre Vorschläge für die länderspezifischen Empfehlungen im Vergleich zum Vorjahr weiter gestrafft. Die Empfehlungen stützen sich auf die im Februar veröffentlichten Länderberichte, eine eingehende Bewertung der SKP und NRP sowie die Ergebnisse des Dialogs mit den Mitgliedstaaten und anderen maßgeblichen Akteuren.
Nach Auffassung der EU-Kommission sind die Mitgliedstaaten im vergangenen Jahr bei der Umsetzung von Reformen insgesamt etwas vorangekommen. Die Umsetzung der Empfehlungen bleibe jedoch unbefriedigend. Die meisten Fortschritte waren in den Bereichen Haushalts- und Finanzpolitik und der Arbeitsmarktpolitik erzielt worden. Die geringsten Fortschritte seien im Hinblick auf eine Belebung des Wettbewerbs im Dienstleistungssektor und bei den Rahmenbedingungen für Unternehmen zu verzeichnen. Alles in allem setzten die Mitgliedstaaten ihre Reformanstrengungen zwar fort, doch seien bei der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen im Jahr 2016 meist nur begrenzte Fortschritte erzielt worden. Daher mahnte die EU-Kommission, das Reformtempo und -niveau weiter zu erhöhen.
Der Kommissionsvorschlag für Deutschland enthielt in diesem Jahr zwei Empfehlungen. Die EU-Kommission bestätigte die solide Haushaltslage Deutschlands. Sie empfiehlt, einen nachhaltigen Aufwärtstrend bei den öffentlichen Investitionen in Infrastruktur, Bildung, Forschung und Innovation zu erreichen. Kapazitäts- und Planungsengpässen bei Infrastrukturinvestitionen soll entgegenwirkt, die Effizienz und Investitionsfreundlichkeit des Steuersystems weiter verbessert, bei Unternehmensdienstleistungen und reglementierten Berufen der Wettbewerb belebt werden. Die zweite Empfehlung richtete sich genau wie in den Vorjahren auf die Senkung der Steuer- und Abgabenlast für Geringverdiener, auf die Verringerung von Fehlanreizen, die Zweitverdiener von einer Erwerbstätigkeit abhalten, und auf die Erleichterung des Übergangs in reguläre Beschäftigungsverhältnisse. Hinzugekommen ist die Förderung eines höheren Reallohnwachstums unter Achtung der Rolle der Sozialpartner.
Überblick über geforderte Reformprioritäten in ausgewählten Mitgliedstaaten im Rahmen des Europäischen Semesters 2017
Tabelle vergrößernWeiterhin legte die EU-Kommission in ihrem Frühjahrspaket Vorschläge im Rahmen der haushalts-politischen Überwachung vor. Sie schlug vor, Portugal und Kroatien aus dem Defizitverfahren zu entlassen, da sie die 3-%-Defizitgrenze deutlich und nachhaltig unterschreiten. Der Rat hat die Entlassung im Juni 2017 beschlossen. Des Weiteren empfahl die EU-Kommission dem Rat eine Verwarnung Rumäniens nach Art. 121 Abs. 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der europäischen Union (AEUV), die der Rat im Juni 2017 beschlossen hat. Zuvor hatte Rumänien bereits wegen voraussichtlicher Verfehlung des Defizitkriteriums einen „blauen Brief“ erhalten. Im Februar 2017 legte die EU-Kommission zum dritten Mal nach 2015 und 2016 einen Bericht zu Italien nach Art. 126 Abs. 3 AEUV vor. Auf der Grundlage der Frühjahrsprognose 2017 kam die EU-Kommission zu dem Entschluss, dass die vorgegebenen Minimalanforderungen an zusätzliche strukturelle Maßnahmen zur Einhaltung des präventiven Arms in Höhe von 0,2 % des BIP erfüllt worden sind und hat dementsprechend keine Eröffnung eines Defizitverfahrens empfohlen. Zudem hat die EU-Kommission im Mai 2017 Berichte nach Art. 126 Abs. 3 AEUV zu Belgien und Finnland vorgelegt und festgestellt, dass das Schuldenstandskriterium derzeit in beiden Ländern als erfüllt gilt.
Die EU-Kommission verzichtete nach erneuter Prüfung im Rahmen des makroökonomischen Ungleichgewichtsverfahrens darauf, eine Aufnahme Zyperns, Italiens und Portugals in den korrektiven Arm vorzuschlagen. Nach Einschätzung der EU-Kommission sind die NRP der drei Länder insgesamt ausreichend ambitioniert, sodass eine Eskalation der Verfahren nicht erforderlich sei. Gleichwohl wird die EU-Kommission die Entwicklungen in diesen Ländern weiterhin eng überwachen.
Zu 6.: Annahme der länderspezifischen Empfehlungen durch den ECOFIN
Die Vorschläge der EU-Kommission für länderspezifische Empfehlungen wurden in den entsprechenden Gremien umfassend diskutiert, in leicht veränderter Form am 23. Juni 2017 vom Europäischen Rat bestätigt und am 11. Juli 2017 vom ECOFIN formal angenommen. Im Vergleich zu früheren Jahren wurden weniger inhaltliche Änderungen an den konkreten Empfehlungen vorgenommen. Dazu können auch die verbesserten bilateralen Konsultationen beigetragen haben. Mit dem Beschluss der länderspezifischen Empfehlungen endete das Europäische Semester 2017. Alle Länder sind nun gefordert, die Empfehlungen aufzugreifen und in ihre nationale Reformagenda aufzunehmen. Entsprechend den Vorgaben des Europäischen Semesters wird die Bundesregierung im Rahmen des nächsten NRP im April 2018 umfassend zu den länderspezifischen Empfehlungen 2017 für Deutschland und deren Umsetzung Stellung nehmen.
Stand der Fortentwicklung des Europäischen Semesters
Dem Europäischen Semester kommt als zentralem Instrument der wirtschafts- und finanzpolitischen Koordinierung auf europäischer Ebene eine wichtige Bedeutung zu. Dennoch bleibt die Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen nach wie vor unbefriedigend, nicht zuletzt, weil oft die notwendige Akzeptanz in den Mitgliedstaaten fehlt. Dies beeinträchtigt auch die politische Bereitschaft, die in den Empfehlungen verankerten Reformansätze in die nationale politische Agenda aufzunehmen.
Das BMF und BMWi haben daher nochmals Vorschläge für die weitere Verbesserung des Semesterprozesses vorgelegt. Im November 2016 haben die Staatssekretäre des BMF, Dr. Thomas Steffen, und des BMWi, Dr. Rainer Sontowski, in einem gemeinsamen Schreiben Verbesserungsvorschläge an die EU-Kommission übermittelt. Ziel des gemeinsamen Positionspapiers war es, den Konsultationsprozess zwischen den Mitgliedstaaten und der EU-Kommission im Vorfeld der länderspezifischen Empfehlungen weiter zu verbessern und einen effizienten, verlässlichen und transparenten Dialog zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission im Europäischen Semester 2017 zu erreichen. Dazu gehöre auch eine höhere Bereitschaft der EU-Kommission zu einem ergebnisoffenen Austausch sowie eine verstärkte Diskussion über den Stand der Reformumsetzung auch auf politischer Ebene. Durch die höhere Qualität der bilateralen Konsultationen sollten die länderspezifischen Empfehlungen besser auf die wichtigsten Herausforderungen der einzelnen Mitgliedstaaten ausgerichtet werden, was zu einer höheren Bereitschaft der Mitgliedstaaten beitragen könne, diese Empfehlungen auch umzusetzen. Gleichzeitig sollten nationale Parlamente und Sozialpartner besser eingebunden werden.
Die EU-Kommission hat die Vorschläge aufgegriffen und die bilateralen Konsultationen gestärkt. Dazu gehört u. a., dass sie den Mitgliedstaaten erstmals vor Veröffentlichung der Länderberichte im Februar 2017 Gelegenheit gegeben hat, sachliche Fehler zu identifizieren. Die Vorschläge der EU-Kommission für die länderspezifischen Empfehlungen waren dadurch noch mehr als im vergangenen Jahr auf zentrale Herausforderungen und umsetzbare Reformschritte fokussiert. Bei der Bewertung der Umsetzungsfortschritte betrachtete die EU-Kommission nunmehr auch die Entwicklung über einen längeren Zeitraum. Vor diesem Hintergrund und zur Verschlankung der Prozesse überließ es die EU-Kommission den Mitgliedstaaten, darüber zu entscheiden, ob die zweite Runde der bilateralen Gespräche im Anschluss an die Veröffentlichung der Länderberichte durchgeführt werden soll.
Das diesjährige Verfahren beim Europäischen Semester wurde von allen Mitgliedstaaten positiv bewertet. Hervorgehoben wurde von vielen Mitgliedstaaten die Qualität der Länderberichte. Dadurch bot sich eine verbesserte Grundlage für die inhaltliche und politische Diskussion in den Gremien. Auch die Möglichkeit, im Sinne eines schlanken Prozesses auf das zweite bilaterale Gespräch zu verzichten, wurde begrüßt; so hat die Bundesregierung von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht.
Fazit und Ausblick
Die Weiterentwicklung des Europäischen Semesters ist ein fortwährender Prozess. Eine wesentliche Herausforderung bleibt, die Bedeutung nationaler Eigenverantwortung zur Umsetzung notwendiger Reformen noch stärker hervorzuheben. Die diesjährigen verbesserten bilateralen Konsultationen sind ein Anfang und lassen auf eine bessere Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen hoffen.
Mögliche zukünftige Optionen zur weiteren Verbesserung der wirtschaftspolitischen Koordinierung wären stärker fokussierte länderspezifische Empfehlungen, das vermehrte Setzen von Benchmarks auf Feldern, in denen dies sinnvoll möglich und von den Mitgliedstaaten erwünscht ist, und die Erhöhung der Anreize für Strukturreformen durch eine stärkere Verzahnung zwischen dem EU-Haushalt und den länderspezifischen Empfehlungen.