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    Porträtfoto von Staatssekretär Dr. Thomas Steffen BildVergroessern
    Quelle:  Bundesministerium der Finanzen

    Liebe Leserinnen, liebe Leser,

    nach tatkräftiger Vorbereitung durch das BMF haben auf dem Hamburger Gipfel alle G20-Staaten ihre Entschlossenheit u. a. für fortgesetzte Reformen im Bereich der Finanzmarktregulierung dokumentiert. Daneben waren auch Themen wie beispielsweise die Cyber-Sicherheit im Finanzmarkt Gegenstand der Diskussion. Ein weiteres wichtiges Thema waren Afrika und die im Finanzbereich gestartete Initiative „Compact with Africa“ zur Vereinbarung von Investitionsabkommen zwischen interessierten afrikanischen Ländern sowie Internationalen Organisationen und G20- beziehungsweise anderen Partnerländern. Während die G20-Vereinbarungen zur internationalen Zusammenarbeit in Steuerfragen bekräftigt wurden, konnten neue Arbeiten zu den Herausforderungen der Digitalisierung im steuerlichen und regulatorischen Bereich gestartet werden. Zudem soll der internationale Informationsaustausch zum „wirtschaftlich Berechtigten“ (beneficial owner) als ein wichtiges Instrument im Kampf gegen Steuerhinterziehung, Korruption, Terrorismusfinanzierung und Geldwäsche verbessert werden.

    Das von Bundestag und Bundesrat verabschiedete Gesetzespaket zur Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen markiert ein zentrales Vorhaben der auslaufenden Legislaturperiode. Mit diesem Paket werden die Weichen für die künftige Finanzausstattung von Bund und Ländern gestellt. Der Bund kommt einmal mehr seiner gesamtstaatlichen Verantwortung nach und entlastet die Länder jährlich in Höhe von rund 9,7 Mrd. € ab dem Jahr 2020. Weitere Einzelheiten finden Sie in einem zusammenfassenden Artikel in diesem Monatsbericht.

    Im Rahmen der erfolgreichen Neuordnung wird auch die Aufgabenerledigung im Bundesstaat modernisiert. Ein wichtiger Baustein ist hierbei die Gründung einer bundeseigenen Infrastrukturgesellschaft für Autobahnen und andere Bundesfernstraßen. Das erklärte Ziel ist es, die Verantwortung für Planung, Bau, Erhalt und Betrieb der Autobahnen und anderer Bundesfernstraßen in einer Hand zusammenzuführen – zukünftig in der Hand des Bundes. Im Grundgesetz ist festgelegt, dass die Gesellschaft im unveräußerlichen Eigentum des Bundes steht, ebenso wie gegebenenfalls zu gründende regionale Tochtergesellschaften. Über den Weg hin zur Infrastrukturgesellschaft, ihre Finanzierung und ihre Vorteile informiert Sie der Artikel „Zukunftsprojekt: Infrastrukturgesellschaft“.

    Dr. Thomas Steffen
    Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen

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