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    Ef­fi­zi­en­te­re Be­tei­li­gungs­füh­rung beim Bund durch Mo­ni­to­ring

    • Der Bund hält derzeit unmittelbar Beteiligungen an über 100 Unternehmen. Ohne Berücksichtigung der Genossenschaften sowie der Gesellschaften ohne aktive Geschäftstätigkeit ist der Bund unmittelbar an mehr als 60 Unternehmen beteiligt.
    • Das BMF formuliert das Regelwerk für die dezentral organisierte Beteiligungsverwaltung, die aufgabenbezogen von verschiedenen Bundesministerien wahrgenommen wird.
    • Das Monitoring soll einen Beitrag zu einer effizienteren Erfolgskontrolle der Bundesbeteiligungen leisten und gleichzeitig eine frühzeitige Risikoerfassung ermöglichen.

    Einleitung

    Der Bund ist an mehr als 100 Unternehmen unmittelbar beteiligt.1 Zu dem Beteiligungsportfolio gehören neben Großunternehmen wie der Deutschen Telekom AG und der Deutschen Bahn AG (DB AG) auch eine Vielzahl kleinerer und mittlerer Unternehmen wie beispielsweise die VEBEG GmbH, das Verwertungsunternehmen des Bundes.

    Die Verwaltung der Beteiligungen des Bundes an Unternehmen ist in der Bundesverwaltung dezentral organisiert. Das BMF formuliert mit seinen „Grundsätzen guter Unternehmens- und Beteiligungsführung im Bereich des Bundes“ die Regeln für die Beteiligungsverwaltungen. Sie sind Grundlage für eine verantwortungsvolle Führung der Beteiligungen des Bundes an Unternehmen in privater Rechtsform und sichern eine einheitliche Wahrnehmung der damit verbundenen Aufgaben durch die Bundesressorts.

    Die parlamentarische Kontrolle der Bundesbeteiligungen obliegt dem Bundesfinanzierungsgremium. Das Gremium hatte das BMF 2015 gebeten, Möglichkeiten einer effizienteren Beteiligungsführung und frühzeitigen Risikoerfassung zu erarbeiten. Die vom BMF entwickelten Ansätze wurden im Gremium intensiv diskutiert.

    Das Bundesfinanzierungsgremium

    besteht aus Mitgliedern des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestags. Die Bundesregierung unterrichtet das Gremium über alle grundsätzlichen und wesentlichen Fragen der Beteiligungen des Bundes an privatrechtlichen Unternehmen sowie der Beteiligungsverwaltung durch die Bundesregierung gemäß § 69a Bundeshaushaltsordnung.

    Im Ergebnis hatte das Bundesfinanzierungsgremium das BMF im Juni 2016 beauftragt, das „Standardisierte Beteiligungsmonitoring“ für kleine und mittlere Unternehmen bis Ende des Jahres zu implementieren. Gleichzeitig wurde der Auftrag erteilt, für die DB AG und ihre Töchter ein spezifisches Monitoring zu entwickeln, das die Besonderheiten des Konzerns berücksichtigt.

    Standardisiertes Beteiligungsmonitoring

    Das „Standardisierte Beteiligungsmonitoring“ soll dem Bundesfinanzierungsgremium als „Frühwarnsystem“ für mögliche finanzielle Risiken der Unternehmen dienen und damit eine Inanspruchnahme des Bundeshaushalts vermeiden. Gleichzeitig soll das Monitoring den Beteiligungsführungen in den Bundesministerien eine Hilfestellung bei der wirtschaftlichen Analyse ausgewählter Unternehmenskennzahlen bieten und eine frühzeitige Risikoerfassung ermöglichen.

    Die Teilnahme der Beteiligungsführungen in den Bundesministerien am Beteiligungsmonitoring ist formal freiwillig. Eine Begründung bei Nichtteilnahme gegenüber dem BMF nach dem Prinzip „comply or explain“ ist jedoch erforderlich.

    Das „Standardisierte Beteiligungsmonitoring“ wird gegenwärtig im Frühjahr auf Basis des Jahresabschlusses der Unternehmen für das abgelaufene Geschäftsjahr durchgeführt. Im Falle eines Konzerns wird auf den Konzernabschluss abgestellt, da dieser die wirtschaftlichen Verhältnisse der Unternehmensgruppe insgesamt abbildet.

    Für jedes Unternehmen im Monitoring werden aussagekräftig und prägnant die wirtschaftlichen Zusammenhänge auf Basis nachvollziehbarer Kennziffern und qualitativer Faktoren auf einem Datenblatt dargestellt.

    Durch die Standardisierung der Kennzahlermittlung sowie der Darstellung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens kann neben der Transparenz auch die Vergleichbarkeit für einen Großteil des Beteiligungsportfolios des Bundes geschaffen beziehungsweise verbessert werden.

    Kriterien für die Auswahl der Unternehmen

    Im Fokus des Monitorings stehen Unternehmen, deren Unternehmenserfolg von ihrer operativen Geschäftstätigkeit abhängt. Insofern wurde von der Einbeziehung folgender Bundesbeteiligungen in das Monitoring Abstand genommen:

    • Zuwendungsempfängergesellschaften, insbesondere institutionell geförderte Zuwendungsempfänger, die für einen zu subventionierenden Zweck gegründet wurden und Zuwendungen aus dem Bundeshaushalt für bestimmte politisch gewünschte Zwecke erhalten,
    • Unternehmen mit überwiegender Kostenerstattung,
    • Unternehmen der Finanzindustrie, da ihre spezifischen Kennzahlen als ungeeignet für ein standardisiertes Kennzahlenset erscheinen und diese Unternehmen ohnehin einer strengeren Regulierung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unterliegen,
    • börsennotierte Unternehmen wie die Deutsche Post AG und die Deutsche Telekom AG, da diese bereits ein Rating internationaler Agenturen erhalten, sowie
    • Kleinstgesellschaften mit einem Umsatz unter 5 Mio. €.

    Von den über 100 unmittelbaren Bundesbeteiligungen wurden im Ergebnis 22 Unternehmen für das erstmals Ende 2016 durchgeführte „Standardisierte Beteiligungsmonitoring“ ausgewählt. Abbildung 1 gibt einen Überblick über die betroffenen Bundesbeteiligungen und die jeweils für die Beteiligungsführung zuständige oberste Bundesbehörde.

    Beteiligungen im Standardisierten Beteiligungsmonitoring 2016

    Anzahl der Beteiligungen

    Balkendiagramm: Beteiligungen im Standardisierten Beteiligungsmonitoring 2016
    Beteiligungen im SBM 2016Wert
    BMVg7
    BMVI5
    BMF3
    BMWi2
    BMBF1
    BMJV1
    BKM1
    BMZ1
    BMUB1
    Abbildung 1

    Informationen zu den Unternehmen

    Zu jedem Unternehmen im „Standardisierten Beteiligungsmonitoring“ wird durch die jeweils zuständige Beteiligungsführung ein standardisiertes Datenblatt ausgefüllt. Es enthält neben allgemeinen Informationen zum Unternehmen, zur Personalstruktur oder auch zur Vorstandsvergütung eine quantitative und eine qualitative Bewertung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens.

    Für die quantitative Bewertung wurden insgesamt 18 ausgewählte Unternehmenskennzif-fern in das Datenblatt aufgenommen. Sie sind folgenden Kennzahlentypen zugeordnet:

    • Ertragskennziffern,
    • Vermögenskennziffern und
    • wirtschaftliche Analysekennziffern.

    Zu den Ertragskennziffern gehört beispielsweise die Umsatzrentabilität als ein Maßstab für die Effizienz des Unternehmens. Sie berechnet sich aus dem Verhältnis von Ergebnis vor Steuern zu Umsatzerlösen und gibt damit an, „wie viel Euro pro umgesetzten Euro übrig bleiben“. Eine Umsatzrendite von 1 % bedeutet, dass mit jedem umgesetzten Euro ein Gewinn vor Steuern in Höhe von einem Cent erwirtschaftet wurde. Eine weitere anzugebende Kenngröße ist das EBIT (Earnings Before Interest and Taxes) . Es wird ermittelt, indem das Jahresergebnis um die Zinsen, Steuern, außergewöhnlichen Einmalbelastungen beziehungsweise -erträge und das Finanzergebnis bereinigt wird. Das EBIT ist damit ein operatives Ergebnis, das durch die eigentliche betriebliche Tätigkeit entstanden ist.

    Unter den Vermögenskennziffern werden ausgewählte Positionen der Bilanz ausgewiesen. Der Schwerpunkt liegt dabei auf den finanziellen Verpflichtungen des Unternehmens (z. B. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten oder Pensionsrückstellungen) und auf der Liquidität des Unternehmens.

    Bei der Auswahl der wirtschaftlichen Analysekennziffern stand die Beurteilung der finanziellen Stabilität des Unternehmens im Vordergrund. Eine wesentliche Kenngröße ist dabei die Eigenkapitalquote. Sie setzt das Eigenkapital ins Verhältnis zum Gesamtkapital (Bilanzsumme). Unternehmen mit hohen Eigenkapitalquoten sind tendenziell stabiler und können auch schwierige Situationen besser überstehen. Als Maßstab für die finanzielle Verschuldung wird die Nettofinanzverschuldung herangezogen. Um die Nettofinanzverschuldung zu erhalten, werden die Gesamtfinanzverbindlichkeiten (Summe der zinstragenden Verbindlichkeiten) mit dem Finanzmittelbestand saldiert. Eine negative Nettofinanzverschuldung ist als positiv zu bewerten, da in diesem Fall der Finanzmittelbestand höher ist als die Finanzschulden. Das Unternehmen ist in der Lage, finanzielle Mittel zeitnah für die Rückführung der Finanzverbindlichkeiten einsetzen zu können. Ferner wird über die Zinsdeckung erfasst, wie gut das Unternehmen die zu erbringenden Zinsaufwendungen (aus Fremdkapital, aber auch für beispielsweise Pensionsrückstellungen) erwirtschaftet. Sie berechnet sich aus dem Quotienten von EBIT und Zinsaufwand. Eine Zinsdeckung < 1 bedeutet, dass das Unternehmen den Zinsaufwand nicht durch das Vorzinsergebnis abdecken kann.

    Daneben wurden qualitative Kriterien festgelegt, die für die Beurteilung der Geschäftsrisiken eines Unternehmens herangezogen werden können. Hierzu gehören beispielsweise die Wettbewerbssituation und die Marktstellung. Beispielsweise sind Unternehmen, die ausschließlich den Kunden „Bund“ bedienen, in einem eher gesicherten Markt tätig und damit tendenziell unabhängiger von äußeren Einflüssen. Weitere Kriterien sind u. a. die Konjunkturabhängigkeit, die zukünftige Entwicklung des Unternehmens oder auch die Investitionspolitik.

    Am Ende des Datenblatts erfolgt eine zusammenfassende Bewertung der Beteiligungsführung zu dem Unternehmen. Diese soll insbesondere aktuelle Entwicklungen seit dem letzten Bilanzstichtag berücksichtigen.

    DB-spezifisches Monitoring

    Das im Jahr 2017 gestartete spezifische Monitoring für die DB AG und ihre Töchter (DB-spezifisches Monitoring) wird halbjährlich, d. h. auf Basis des Zwischenberichts (Monate Januar bis Juni) beziehungsweise auf Basis des Integrierten Berichts (Monate Januar bis Dezember) der DB AG durchgeführt.

    Kern des DB-spezifischen Monitorings ist genau wie beim „Standardisierten Beteiligungsmonitoring“ ein Datenblatt zu ausgewählten Unternehmenskenn-zahlen. Das DB-spezifische Monitoring stellt im Vergleich zum „Standardisierten Beteiligungsmonitoring“ jedoch einen „Maßanzug“ für das Monitoring der DB AG dar.

    So wurden die Kennziffern des „Standardisierten Beteiligungsmonitorings“ (Ertrags-, Vermögens- und wirtschaftliche Analysekennziffer) erweitert. Beispielsweise wurde der ROCE (Return on Capital Employed) als eine der steuerungsrelevanten Kennziffern des Konzerns in das Datenblatt aufgenommen. Der ROCE gibt an, wie das Unternehmen sein betrieblich eingesetztes Kapital verzinst. Ist er größer als die jährlich auf Basis von Marktwerten ermittelten Kapitalkosten, d. h., ist die erzielte Verzinsung des Kapitals höher als die Kapitalkosten, schafft das Unternehmen Wert. Zudem wurden u. a. Angaben zum Auslandsgeschäft der DB AG in das Datenblatt für den Konzern aufgenommen.

    Auch wurden Kennziffern ergänzt, die bahnspezifisch sind. Hierzu gehören u. a. die Brutto- und Nettoinvestitionen (CAPEX – Capital Expenditure). Sie umfassen im Wesentlichen die getätigten Investitionen in die Sachanlagen und in die immateriellen Vermögensgegenstände. Zieht man hiervon die Investitionszuschüsse Dritter (im Wesentlichen die Baukostenzuschüsse des Bundes und der Länder) ab, ergeben sich die Nettoinvestitionen.

    Abweichend vom „Standardisierten Beteiligungsmonitoring“ sind dem Datenblatt für den Konzern ergänzend detaillierte Kennzahlenübersichten zu den einzelnen Geschäftssegmenten der DB AG beigefügt.

    Am Ende des Datenblatts erfolgt – genau wie beim „Standardisierten Beteiligungsmonitoring“ – eine Bewertung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens durch die Beteiligungsführung.

    Rolle des BMF

    Nach den Vorgaben des BMF hinsichtlich des Layouts (Datenblatt), der Ausfüllhinweise zum Datenblatt, beizufügender Unterlagen sowie des Berichtszeitpunkts werden die Angaben durch die Beteiligungsführungen an das BMF übermittelt. Die ausgefüllten Datenblätter werden im BMF auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft und – sofern erforderlich – Hinweise an die für das Unternehmen zuständige Beteiligungsführung gegeben.

    Nach Übersendung der abschließenden Fassung des Datenblatts durch die Beteiligungsführung werden die Datenblätter zu allen Unternehmen im Monitoring gebündelt durch das BMF an das Bundesfinanzierungsgremium übermittelt.

    Das Monitoring wurde unter Beibehaltung der dezentralen Beteiligungsführung durch die Bundesressorts eingeführt. Insofern liegt die Verantwortung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben zu den Unternehmen bei den jeweils zuständigen obersten Bundesbehörden.

    Fazit

    Alle betroffenen Beteiligungsführungen in den Bundesministerien und bei der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien (BKM) haben am Monitoring teilgenommen und bringen sich aktiv in die weitere Ausgestaltung des Instruments ein.

    Die kombinierte Darstellung relevanter Unternehmenskennzahlen und begleitender Erläuterungen zur wirtschaftlichen Lage des Unternehmens auf einem Datenblatt hat sich bewährt.

    Unabhängig von diesen ersten positiven Erfahrungen sollen die Konzepte zum Monitoring regelmäßig evaluiert werden. Im Zuge der Evaluation können auch die Kriterien für die Einbeziehung von Unternehmen in das Beteiligungsmonitoring sowie der Inhalt und Turnus des Monitorings bei Bedarf ergänzt beziehungsweise weiterentwickelt werden.

    Fußnoten

    1
    Beteiligungsbericht 2016, veröffentlicht unter: www.bundesfinanzministerium.de/beteiligungsbericht

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