- Die öffentlichen Haushalte in Deutschland sind solide aufgestellt. Der gesamtstaatliche Finanzierungsüberschuss wird nach der Sommerprojektion des BMF in den Jahren 2017 bis 2019 jeweils rund ½ % des Bruttoinlandsprodukts (BIP) betragen und in den Jahren 2020 und 2021 auf rund ¾ % des BIP steigen. Die Haushaltspolitik ist leicht expansiv bis neutral ausgerichtet. Deutschland wird sein mittelfristiges Haushaltsziel eines strukturellen Finanzierungssaldos von maximal -0,5 % des BIP durchgehend einhalten können.
- Die Schuldenstandsquote verringert sich der Projektion zufolge kontinuierlich. Der vom Stabilitäts- und Wachstumspakt vorgegebene Referenzwert von 60 % des BIP wird im Jahr 2020 erstmals seit dem Jahr 2002 wieder unterschritten.
Einleitung
Das BMF hat am 13. Juli 2017 die Sommerprojektion der öffentlichen Haushalte vorgelegt und im Arbeitskreis des Stabilitätsrats mit Vertretern der Länder, der kommunalen Spitzenverbände, des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie sowie der Bundesbank erörtert. Grundlagen für die Projektion sind die makroökonomische Frühjahrsprognose der Bundesregierung vom 26. April 2017, die Ergebnisse des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ vom Mai 2017, der Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2018, die Finanzplanjahre von 2019 bis 2021 sowie eine Schätzung des BMF zur Entwicklung der Haushalte von Ländern und Gemeinden. Die Projektion zeigt, dass die Konsolidierungserfolge der vergangenen Jahre eine solide Entwicklung der öffentlichen Haushalte ermöglichen, sodass diese in aggregierter Betrachtung auch mittelfristig ohne neue Schulden ausgeglichen werden können.
Projektion in finanzstatistischer Abgrenzung
Im Jahr 2016 verzeichnete der Öffentliche Gesamthaushalt, bestehend aus den Kern- und Extrahaushalten von Bund, Ländern und Gemeinden, das dritte Jahr in Folge einen Finanzierungsüberschuss. Mit 17,6 Mrd. € fiel er niedriger aus als ein Jahr zuvor (28,2 Mrd. €).
Im laufenden Jahr wird gemäß der BMF-Projektion vom Juli 2017 mit einem positiven Finanzierungssaldo von rund 31 ½ Mrd. € gerechnet. Darin enthalten ist die Einzahlung der Energieversorgungsunternehmen in den Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung von rund 24 Mrd. €. Bereinigt um diesen Effekt würde der Finanzierungssaldo rund +7 ½ Mrd. € betragen.
Im Zeitraum 2018 bis 2021 wird sich der Finanzierungsüberschuss des Öffentlichen Gesamthaushalts in finanzstatistischer Abgrenzung der Projektion zufolge von rund 5 ½ Mrd. € im Jahr 2018 auf rund 27 Mrd. € im Jahr 2021 erhöhen.
Der Bundeshaushalt, auf den 36 % der Ausgaben des Öffentlichen Gesamthaushalts entfallen, wird seine Ausgaben im laufenden Jahr entsprechend dem Soll 2017 gegenüber dem Ist-Ergebnis 2016 um rund 6 % erhöhen. Dies ist insbesondere auf Ausgabensteigerungen im Zusammenhang mit der Aufnahme und Integration von Flüchtlingen sowie mit der Bekämpfung von Fluchtursachen zurückzuführen. Darüber hinaus sind weitere Ausgabenschwerpunkte in diesem Jahr die innere und äußere Sicherheit sowie die Ausweitung von Investitionen. Aufgrund vorhandener Rücklagen werden die Haushalte 2017 bis 2019 ohne eine zusätzliche Kreditaufnahme auskommen. Auch in den übrigen Jahren des Projektionszeitraums (bis 2021) wird der Haushalt des Bundes ohne Einnahmen aus Krediten ausgeglichen sein.
Die Extrahaushalte des Bundes in finanzstatistischer Abgrenzung weisen im Jahr 2017 voraussichtlich einen Überschuss von rund 23 Mrd. € aus. Während die Ausgaben um rund 8 % zurückgehen, steigen die Einnahmen deutlich an. Die starke Zunahme der Einnahmen ist auf die Einzahlung der Energieversorgungsunternehmen in den Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung von rund 24 Mrd. € zurückzuführen. Der Projektion liegen steigende Mittelabflüsse bei den Extrahaushalten zugrunde, insbesondere aus dem Kommunalinvestitionsförderungsfonds. In den Jahren 2018 bis 2021 ist der Finanzierungssaldo der Extrahaushalte des Bundes insgesamt nahezu ausgeglichen.
Die Haushalte der Länder weisen entsprechend der Sommerprojektion des BMF im laufenden Jahr wie auch bereits im Jahr 2016 einen deutlichen Überschuss von voraussichtlich rund 6 Mrd. € aus. Einnahmen und Ausgaben erhöhen sich jeweils um rund 3 %. Die günstige Entwicklung der Kernhaushalte der Länder wird sich voraussichtlich in den Jahren 2018 bis 2021 fortsetzen, sodass – in aggregierter Betrachtung – weiter mit deutlichen Überschüssen in den Länderhaushalten zu rechnen ist. Zusammen mit den Extrahaushalten repräsentieren die Länder rund 40 % der Ausgaben des Öffentlichen Gesamthaushalts.
Die Haushalte der Kommunen, einschließlich ihrer Extrahaushalte, repräsentieren rund 17 % der Ausgaben des Öffentlichen Gesamthaushalts. Die Kernhaushalte der Kommunen weisen gemäß der Projektion des BMF in aggregierter Betrachtung im gesamten Projektionszeitraum positive Finanzierungssalden auf.
Die Anteile der Gebietskörperschaften und Extrahaushalte an den Nettoausgaben des Öffentlichen Gesamthaushalts 2016 wird in Abbildung 1 dargestellt.

Maastricht-Projektion
Der staatliche Finanzierungssaldo in der Maastricht-Abgrenzung (Bund, Länder, Gemeinden und Sozialversicherungen einschließlich ihrer jeweiligen Extrahaushalte in der Systematik der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen) wird im laufenden Jahr sowie im Projektionszeitraum 2018 und 2019 voraussichtlich einen Überschuss von rund ½ % des BIP aufweisen. Die Einnahmen des Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung werden in der Maastricht-Rechnung mit den übernommenen Verpflichtungen verrechnet. In den Jahren 2020 und 2021 dürfte der Finanzierungsüberschuss auf rund +¾ % des BIP steigen. Dabei trägt die finanzielle Vorsorge im Finanzplan des Bundes zum gesamtstaatlichen Überschuss bei, da nicht konkretisierte Maßnahmen in der kommenden Legislaturperiode nicht zu berücksichtigen sind.
Der strukturelle Finanzierungssaldo von Bund, Ländern, Gemeinden und Sozialversicherungen belief sich im vergangenen Jahr auf +0,9 % des BIP. Im laufenden Jahr wird der strukturelle Finanzierungssaldo der Sommerprojektion zufolge bei rund +1 % des BIP liegen. Die Rückerstattung der Kernbrennstoffsteuer an die Energieversorgungsunternehmen wird dabei als Einmaleffekt betrachtet, der den strukturellen Saldo nicht verschlechtert. Im übrigen Projektionszeitraum dürfte der strukturelle Überschuss bei unveränderter Politik bei jeweils ½ % des BIP in den Jahren 2018 und 2019 und bei jeweils ¾ % des BIP in den Jahren 2020 und 2021 liegen. Deutschland wird sein mittelfristiges Haushaltsziel somit auch in den Jahren 2017 bis 2021 durchgehend einhalten können.
Die Schuldenstandsquote in der Maastricht-Abgrenzung konnte im vergangenen Jahr auf 68,3 % des BIP zurückgeführt werden. Im laufenden Jahr wird die Schuldenstandsquote voraussichtlich auf rund 66 % des BIP sinken. Aus heutiger Sicht kann der Referenzwert von 60 % des BIP im Jahr 2020 unterschritten werden. Hierzu tragen die gute Lage der öffentlichen Haushalte, die wirtschaftliche Dynamik und der anhaltende Abbau der Portfolios der Abwicklungsanstalten bei. Für 2021 wird eine Schuldenstandsquote von 56 % projiziert.
Abwicklungsanstalten
Die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) hat zwei Abwicklungsanstalten errichtet: Die „Erste Abwicklungsanstalt“, in die die WestLB nicht strategisch notwendige Geschäftsbereiche und Risikopositionen übertragen hat, sowie die „FMS Wertmanagement“, in die die strategisch nicht mehr notwendigen Vermögenswerte und Risikopositionen der HRE-Gruppe (Hypo Real Estate Holding GmbH) abgespalten wurden. Nach Abschluss der Abwicklung, d. h. nach dem Abverkauf aller übertragenen Risikopositionen und Geschäftsbereiche, wird die FMSA die Abwicklungsanstalten auflösen.