- Ende Mai 2017 wurde das Buch „Staatseigentum – Legitimation und Grenzen“, das im Rahmen eines Projektes zwischen dem BMF mit der Universität zu Köln und der Deutschen Stiftung Eigentum entstand, der Öffentlichkeit vorgestellt. Das Forschungsvorhaben untersuchte aus historischer, ökonomischer und rechtlicher Sicht die Legitimation und Grenzen staatlicher Vermögenspositionen.
- Ausgangspunkt war eine Fachtagung im Jahr 2016 von Vertretern aus Wissenschaft, Politik, Verwaltung und Rechtsanwaltschaft im BMF zum Thema Staatseigentum.
- Kernbotschaft des Buches: Trotz aller Krisen bleibt der Grundsatz „Privat vor Staat“ ein wichtiges Postulat der deutschen Wirtschaftsrechtsordnung. Staatseigentum bedarf einer besonderen Rechtfertigung, da der Staat sich nicht auf die verfassungsrechtliche Gewährleistung des Eigentums als Institutsgarantie oder als Grundrecht berufen kann.
Einleitung
Am 31. Mai 2017 wurde in der Deutschen Parlamentarischen Gesellschaft Berlin das Buch „Staatseigentum – Legitimation und Grenzen“ (Band 15 der Reihe Bibliothek des Eigentums) der Öffentlichkeit vorgestellt. Michaela Noll, Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages, nahm das Werk von den Projektbeteiligten entgegen. Das Buch gibt die Forschungsergebnisse eines mehrjährigen Projektes des BMF mit der Universität zu Köln und der Deutschen Stiftung Eigentum wieder. Hierzu richtete das BMF am 1. April 2016 – dem 25. Todestag von Dr. Detlef Karsten Rohwedder, dem früheren Präsidenten der Treuhandanstalt – eine Fachtagung von Vertreter aus Wissenschaft, Politik, Verwaltung und Rechtsanwaltschaft aus.
Forschungsansatz
Gemäß der Grundentscheidung der deutschen Rechts- und Wirtschaftsordnung gilt der Vorrang des Privateigentums vor staatlichen Eigentumspositionen. Staatseigentum ist im modernen Verfassungsstaat legitimierungspflichtig und nur in engen Grenzen zulässig. In der sozialen Marktwirtschaft sind deshalb zum Beispiel unmittelbare staatliche Unternehmensbeteiligungen aus ordnungspolitischen Gründen auf ein Minimum zu reduzieren. Das Projekt „Staatseigentum“ untersuchte daher aus praktischer und wissenschaftlicher Sicht, insbesondere mit Blick auf das Bundesvermögen, wo der Staat Eigentumspositionen innehat, wie diese sich legitimieren lassen und welchen Wert das Staatsvermögen aufweist.
Bundesvermögen
Das BMF ist zuständig für das Bundesvermögen. Wichtige Vermögenswerte des Bundes sind dessen Unternehmensbeteiligungen und Immobilien. Das BMF ist verantwortlich für die Grundsätze der Privatisierungs- und Beteiligungspolitik des Bundes. Für die Verwaltung des Immobilienbesitzes und der Grundstücke im Eigentum des Bundes bedient sich das BMF der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Über das gesamte Vermögen des Bundes gibt die Vermögensrechnung Auskunft, die das BMF nach Artikel 114 Absatz 1 des Grundgesetzes einmal jährlich aufzustellen hat.
Inhalt der Publikation
An dem Forschungsprojekt und damit am Buch arbeiteten insgesamt 25 Wissenschaftler und Praktiker mit, die je eine Facette des Themenkreises „Staatseigentum“ beleuchteten, und zwar von der historischen über eine ökonomische bis hin zu einer rechtlichen sowie politischen Betrachtung. Das Buch gliedert sich in drei Teile. Im ersten Teil wird die geschichtliche Entwicklung des Staatsvermögens sowie Begriff und Typologie untersucht. Ferner werden die Vermögensrechnung des Bundes dargestellt sowie die Grenzen einer staatlichen Vermögensrechnung aus finanzökonomischer Sicht. Im zweiten Teil des Bandes wird das Staatseigentum aus verschiedenen verfassungsrechtlichen Perspektiven betrachtet, bevor im dritten Teil verschiedene Vermögenspositionen im Detail untersucht werden. So wird insbesondere das Immobilienvermögen des Bundes, das staatliche Bodeneigentum, die Währungsreserven, die Unternehmensbeteiligungen des Bundes an Finanzinstituten, an Infrastrukturunternehmen wie der Deutschen Bahn AG sowie die Beteiligung an der Bundesdruckerei GmbH weitergehend betrachtet. Aber auch das Staatseigentum an militärischen Geräten und Anlagen sowie der staatliche Kunstbesitz werden analysiert. Der Themenbereich „Ökologie im Staatsbesitz“ wird hinsichtlich der ökologischen Altlasten und Sanierungen im Treuhandnachfolgebereich untersucht. Weiterhin finden sich im dritten Teil des Buches Betrachtungen zur Insolvenzfähigkeit öffentlicher Unternehmen, zur Frage der Legitimation kommunaler Unternehmen und letztlich eine politische Analyse des Themas „Staatseigentum“.

Ausblick
Das vorgelegte Buch versucht erstmalig, das Staatsvermögen wissenschaftlich ganzheitlich zu analysieren und wichtige staatliche Vermögenspositionen systematisch zu beleuchten. Es soll der Blick auf die ökonomischen und rechtlichen Grundlagen geschärft werden unter denen der Staat Eigentumspositionen begründen darf bzw. soll. Alle Autoren des Werkes waren sich darüber einig, dass staatliche Eigentumspositionen nicht der Anhäufung oder Vermehrung von Vermögenswerten dienen, sondern der Erfüllung öffentlicher Aufgaben. Auch in Krisenzeiten sollte der Grundsatz „Privat vor Staat“ ein wichtiges Postulat der deutschen Wirtschaftsrechtsordnung bleiben.