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  • Aktuelle Wirtschafts- und Finanzlage

    Steuer­ein­nah­men im Ja­nu­ar 2017

    Die Steuereinnahmen insgesamt (ohne Gemeindesteuern) sind im Januar 2017 mit 4,0 % erneut robust gestiegen. Hierzu trug insbesondere mit 4,4 % gegenüber Vorjahresniveau der kräftige Aufkommensanstieg der gemeinschaftlichen Steuern bei. Grundlage dieser Entwicklung waren Einnahmesteigerungen bei der Lohnsteuer, die allerdings überwiegend auf einem Basiseffekt beruhen, sowie ein kräftiger Anstieg der Steuern vom Umsatz. Auch konnten die nicht veranlagten Steuern vom Ertrag deutlich zulegen. Die Körperschaftsteuer verzeichnete ausgehend von einer hohen Vorjahresbasis einen hohen Rückgang. Das Aufkommen der Bundessteuern liegt im aktuellen Berichtsmonat nahezu exakt auf Vorjahresniveau. Bei den Ländersteuern war erneut ein deutlicher Zuwachs von 7,9 % zu verzeichnen.

    EU-Eigenmittel

    Im aktuellen Berichtsmonat wurden Rückzahlungen von Bruttonationaleinkommen (BNE)-Eigenmitteln an den Bund in Höhe von rund 4,7 Mrd. infolge des EU-Saldenausgleichs aus Vorjahren verbucht. Rund 1,7 Mrd. € BNE-Zahlungen wurden vom Bund an die EU im Rahmen der Zahlungen für das Jahr 2017 überwiesen. Unter Berücksichtigung von Zöllen und Mehrwertsteuer-Eigenmitteln ergibt sich im Januar 2017 ein negativer Saldo bei den EU-Eigenmitteln, sprich Zahlungen der EU an den Bund in Höhe von 2,4 Mrd. €. Die Mittelabrufe durch die EU orientieren sich an dem für das Jahr 2017 vorgesehenen Finanzrahmen. Unterjährige Schwankungen ergeben sich aufgrund des jeweiligen Finanzierungsbedarfs der EU.

    Verteilung auf Bund, Länder und Gemeinden

    Die Steuereinnahmen des Bundes nach Verrechnung von Bundesergänzungszuweisungen stiegen im Januar 2017 rechnerisch um 17,0 % gegenüber Januar 2016. Ursache des hohen Anstiegs beim Bund sind – wie oben dargestellt – einmalige Rückzahlungen aus dem EU-Saldenausgleich in Höhe von 4,7 Mrd. €. Zudem ergab sich eine Zunahme des Bundesanteils an den gemeinschaftlichen Steuern von 3,0 %.

    Der Bund hat den Ländern im Rahmen des Gesetzes zur Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration vom 1. Dezember 2016 ab dem Jahr 2016 einen beträchtlichen Teil seines Anteils am Aufkommen der Steuern vom Umsatz zur Verfügung gestellt. Unter Berücksichtigung des vorgenannten Gesetzes ergibt sich im Jahr 2017 ein gegenüber dem Jahr 2016 leicht steigender Anteil des Bundes am Aufkommen der Steuern vom Umsatz. Die Zahlung des Betrags für das Jahr 2016 erfolgte allerdings erst im Dezember 2016. Der Anteil des Bundes ist daher im Januar 2017 rund 0,9 Prozentpunkte niedriger als im Vorjahresmonat; der Anteil der Länder (+0,4 Prozentpunkte) und Gemeinden (+0,5 Prozentpunkte) ist hingegen höher als im Januar 2016. Dieser höhere Anteil der Länder, sowie das um 7,9 % angewachsene Ländersteueraufkommen lassen die Steuereinnahmen der Länder im Berichtsmonat um 4,9 % gegenüber Januar 2016 ansteigen. Bei den Gemeinden stiegen der Anteil am Aufkommen der Steuern vom Umsatz um 27,0 % und der Gemeindeanteil an den gemeinschaftlichen Steuern insgesamt um 9,5 % gegenüber Januar 2016.

    Entwicklung der Steuereinnahmen (ohne reine Gemeindesteuern) im laufenden Jahr

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    Tabelle 1

    Gemeinschaftliche Steuern

    Lohnsteuer

    Das Lohnsteueraufkommen konnte im Berichtsmonat erneut einen Zuwachs verbuchen. Das Bruttoaufkommen der Lohnsteuer stieg im Januar 2017 um 7,8 % gegenüber dem Vorjahresniveau. Die Zuwachsrate ist allerdings überzeichnet, weil der Vergleichswert im Januar 2016 durch die Auswirkungen einer Rechtsänderung erheblich gemindert wurde: Die mit dem Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags vom 16. Juli 2015 vorgenommene Tarifabsenkung für das gesamte Jahr 2015 wurde erst im Dezember 2015 umgesetzt und somit im Januar 2016 aufkommenswirksam. Ohne diesen Effekt hätte der Aufkommenszuwachs circa 3 % betragen. Die gute Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt hält weiter an. Insgesamt ist daher weiterhin mit einer Fortsetzung der positiven Entwicklung in den nächsten Monaten zu rechnen. Dies sollte insgesamt das Lohnsteueraufkommen begünstigen. Das aus dem Lohnsteueraufkommen gezahlte Kindergeld stieg gegenüber Januar 2016 um 3,4 %. Per Saldo ergibt sich damit eine Erhöhung des kassenmäßigen Lohnsteueraufkommens gegenüber Januar 2016 um 8,7 %.

    Körperschaftsteuer

    Schwankungen im Rahmen der Veranlagung sowie erhebliche Einnahmen aufgrund von Betriebsprüfungsfällen hatten im Vorjahresmonat zu einem hohen Körperschaftsteueraufkommen geführt. Im aktuellen Berichtsmonat Januar 2017 lagen die Einnahmen eher auf einem durchschnittlichen Niveau, wodurch sich der hohe Rückgang von 76,0 % im Vorjahresvergleich erklärt. Nach Abzug der sich betragsmäßig weiter verringernden Investitionszulage ergab sich ein kassenmäßiges Körperschaftsteueraufkommen im Januar 2017 von 0,3 Mrd. . Für das Jahr 2017 werden allerdings weiterhin beträchtliche Erstattungen aufgrund von höchstrichterlicher Rechtsprechung erwartet, die bisher noch nicht aufkommenswirksam geworden sind (Bundesfinanzhof-Urteile zu STEKO und § 40 des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften).

    Veranlagte Einkommensteuer

    Das Steueraufkommen der veranlagten Einkommensteuer lag brutto im direkten Vorjahresvergleich um 5,2 % unter dem Ergebnis vom Januar 2016. Trotz des leichten Rückgangs gegenüber dem Vorjahresmonat liegen die Einnahmen auch in diesem Monat auf recht hohem Niveau. Nach Abzug der Arbeitnehmererstattungen sowie der Investitions- und Eigenheimzulagen ergab sich per Saldo im aktuellen Berichtsmonat ein kassenmäßiges Aufkommen von rund 1,0 Mrd. € (-5,0 % gegenüber Januar 2016).

    Nicht veranlagte Steuern vom Ertrag

    Im Berichtsmonat ergab sich ein Zuwachs des Bruttoaufkommens von 20,1 % gegenüber dem Vorjahresmonat. Da zudem die aus dem Aufkommen geleisteten Erstattungen durch das Bundeszentralamt für Steuern um 20,3 % gesunken sind, beträgt der Zuwachs des Kassenaufkommens der nicht veranlagten Steuern vom Ertrag im Berichtsmonat 30,1 %.

    Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge

    Das Steueraufkommen aus der Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungsgewinne lag im aktuellen Berichtsmonat um 9,5 % unter dem Vorjahresniveau. Die Entwicklung der vergangenen Monate deutet auf eine gewisse Stabilisierung des Aufkommens auf niedrigem Niveau hin. Über die Einnahmen aus Veräußerungserträgen liegen mangels statistischer Daten keine gesicherten Erkenntnisse vor.

    Steuern vom Umsatz

    Das Aufkommen der Steuern vom Umsatz verzeichnete im Januar 2017, nach einem schwachen Wachstum im Vormonat Dezember, wieder einen hohen Zuwachs von 5,5 %. Das Aufkommen der Binnenumsatzsteuer stieg um 4,3 %, das der Einfuhrumsatzsteuer um 9,7 % gegenüber dem Vorjahresmonat.

    Bundessteuern

    Das Aufkommen der Bundessteuern lag im Januar 2017 nahezu auf Vorjahresniveau (-0,1 % gegenüber Januar 2016). Bei der für den Bund wichtigen Energiesteuer war ein Zuwachs von 14,8 %, bei der Versicherungsteuer von 12,2 % zu beobachten. Weitere Zuwächse verzeichneten u. a. auch die Branntweinsteuer (+9,9 %), die Luftverkehrsteuer (+4,6 %) sowie der Solidaritätszuschlag (+2,2 %). Rückgänge gegenüber Januar 2016 waren bei der Tabaksteuer (-22,3 %), bei der Kaffeesteuer (-11,0 %) sowie der Stromsteuer (-10,6 %) zu beobachten. Die Veränderungen bei den übrigen Steuerarten hatten betragsmäßig nur geringen Einfluss auf das Gesamtergebnis der Bundessteuern.

    Ländersteuern

    Das Aufkommen der Ländersteuern steigerte sich im Januar 2017 im Vorjahresvergleich um 7,9 %. Die Einnahmen aus der Erbschaftsteuer lagen um 12,6 % über Vorjahresniveau. Bei der Grunderwerbsteuer war ein Zuwachs von 4,1 % zu verzeichnen. Das Rennwett- und Lotteriesteueraufkommen stieg um 27,3 % gegenüber dem Vorjahresmonat. Die Biersteuereinnahmen verringerten sich um 8,7 %.

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