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    Die Steuer­ein­nah­men des Bun­des und der Län­der im Haus­halts­jahr 2016

    • Die Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden (ohne Gemeindesteuern) stiegen im Haushaltsjahr 2016 gegenüber 2015 um insgesamt 4,5 % auf 648,3 Mrd. .
    • Die gemeinschaftlichen Steuern haben mit 516,4 Mrd. € oder 79,7 % den größten Anteil am Gesamtergebnis und bilden somit die Basis des Steueraufkommens 2016. Hier trugen insbesondere einkommens- und gewinnabhängige Steuerarten wie Lohnsteuer, veranlagte Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und die nicht veranlagten Steuern vom Ertrag zum guten Ergebnis bei.
    • Die Bundessteuern hatten mit 104,4 Mrd. € einen Anteil von 16,1 %, die Ländersteuern mit 22,3 Mrd. € einen Anteil von 3,4 % am Gesamtergebnis. Letztere entwickelten sich im Haushaltsjahr 2016 mit einem Zuwachs von 9,9 % dynamisch; hervorzuheben sind hier die Grunderwerbsteuer (+ 10,3 %) sowie die Erbschaftsteuer (+ 11,4 %).

    Entwicklung der Steuereinnahmen (ohne Gemeindesteuern) im Haushaltsjahr 2016

    Im Haushaltsjahr 2016 konnten Bund, Länder und Gemeinden Steuereinnahmen (ohne Gemeindesteuern1) in Höhe von 648,3 Mrd. € verbuchen. Gegenüber dem Haushaltsjahr 2015 mit Gesamteinnahmen von 620,3 Mrd. € ist dies ein Zuwachs von 28,0 Mrd. € oder 4,5 %.

    Die Steuereinnahmen im Haushaltsjahr 2016 und die Veränderungen gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum sind in Tabelle 1 dargestellt:

    Entwicklung der Steuereinnahmen im Haushaltsjahr 2016

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    Tabelle 1

    Im Haushaltsjahr 2016 stiegen die Einnahmen aus den gemeinschaftlichen Steuern gegenüber dem Haushaltsjahr 2015 um 5,3 % auf 516,4 Mrd. €. Das Aufkommen der Bundessteuern stieg leicht um 0,2 % auf 104,4 Mrd. €. Die Ländersteuern verzeichneten einen Zuwachs von 9,9 % auf 22,3 Mrd. €. Die Zolleinnahmen sanken um 0,9 % auf 5,1 Mrd. €.

    Grundlage des Anstiegs der Steuereinnahmen war eine anhaltend positive Wirtschaftsentwicklung in Deutschland. Diese ging mit deutlich steigenden Löhnen und Gewinnen einher. Daraus resultierten sowohl ein fortgesetzter Anstieg des Lohnsteueraufkommens als auch eine zum Teil kräftige Aufwärtsentwicklung der Einnahmen aus den gewinnabhängigen Steuern, besonders der veranlagten Einkommensteuer, der Körperschaftsteuer und der nicht veranlagten Steuern vom Ertrag. Zudem schlug sich die gute binnenwirtschaftliche Nachfrage in einem entsprechenden Wachstum der Steuern vom Umsatz nieder.

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    Gemeinschaftliche Steuern

    Basis für wachsende Einnahmen bei der Lohnsteuer war die gute Beschäftigungslage, die sich in einer weiteren Zunahme der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse und kräftigen Lohnsteigerungen zeigte. Das Bruttoaufkommen der Lohnsteuer stieg dadurch im Haushaltsjahr 2016 auf 227,4 Mrd. €. Dies entspricht einem Zuwachs gegenüber dem Vorjahr um 3,1 %. Hiervon abzuziehen ist das aus dem Lohnsteueraufkommen gezahlte Kindergeld. Das Kindergeld wurde zum 1. Januar 2016 mit dem Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergelds und des Kinderzuschlags vom 16. Juli 2015 um 24 € pro Jahr angehoben. Zudem sind die Aufwendungen für die Altersvorsorgezulage hiervon abzuziehen. Diese hatte sich im Haushaltsjahr 2016 um 4,6 % auf 2,4 Mrd. € erhöht. Im Ergebnis stieg das Aufkommen der Lohnsteuer im Haushaltsjahr 2016 um + 3,3 % auf 184,8 Mrd. €.

    Die veranlagte Einkommensteuer verzeichnete im Haushaltsjahr 2016 Bruttoeinnahmen in Höhe von 69,7 Mrd. €, was einer Steigerung von 9,2 % gegenüber dem Vorjahr entspricht. Die Abzugsbeträge von Investitionszulage und Eigenheimzulage beeinflussten das Ergebnis aufgrund des Auslaufens der Förderung nur noch unerheblich. Betragsmäßige Relevanz hatten hingegen die aus dem Aufkommen der veranlagten Einkommensteuer gezahlten Erstattungen an veranlagte Arbeitnehmer nach § 46 Einkommensteuergesetz (EStG). Unter Berücksichtigung der Abzugsbeträge ergaben sich Kasseneinnahmen im Haushaltsjahr 2016 in Höhe von 53,8 Mrd. €. Dies bedeutet einen Anstieg um 10,8 %.

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    § 46 Einkommensteuergesetz (EStG)

    Die Besteuerung der Lohneinkünfte der Arbeitnehmer erfolgt durch Einbehalt der Lohnsteuer durch den Arbeitgeber und Abführung der einbehaltenen Lohnsteuer an das Finanzamt. Der § 46 EStG schreibt die Veranlagungspflicht der Arbeitnehmer in bestimmten Fällen vor, wie z. B. Einkünfte aus anderen Einkunftsarten (Vermietung und Verpachtung etc.). Er regelt auch die Möglichkeit der Beantragung einer Veranlagung – insbesondere zur Anrechnung der Lohnsteuer auf die Einkommensteuer.

    Das Bruttoaufkommen der Körperschaftsteuer stieg im Haushaltsjahr 2016 sehr deutlich um 39,2 % auf 27,5 Mrd. €. Der Zuwachs basiert auf der guten wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland, verbunden mit Entlastungen auf der Kostenseite durch niedrige Rohstoffpreise, was für die Unternehmen eine positive Gewinnsituation zur Folge hatte. Nach Abzug der betragsmäßig vergleichsweise geringen Investitionszulage ergibt sich ein Kassenaufkommen im Haushaltsjahr 2016 von 27,4 Mrd. € (+ 40,1 % gegenüber 2015).

    Das Steueraufkommen der nicht veranlagten Steuern vom Ertrag stieg im Haushaltsjahr 2016 brutto um 9,1 % auf 21,1 Mrd. €. Hiervon abzuziehen sind Erstattungen durch das Bundeszentralamt für Steuern. Diese lagen um 18,7 % über dem Vorjahresniveau. Im Ergebnis stieg das Kassenaufkommen der nicht veranlagten Steuern vom Ertrag im Haushaltsjahr 2016 um 8,4 % auf 19,5 Mrd. €.

    Das Kassenaufkommen der Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge war im Haushaltsjahr 2016 deutlich geringer als im Jahr zuvor. Dieses sank um 28,1 % auf 5,9 Mrd. €. Hierfür dürfte u. a. das niedrige Zinsniveau verantwortlich sein. Hinzu kommt ein mutmaßlich gegenüber dem Vorjahr geringeres Steueraufkommen aus Veräußerungserträgen. Da über die Aufteilung des Aufkommens in Zins- und Veräußerungserträge keine statistischen Angaben vorliegen, bleiben Aussagen hierzu mit hoher Unsicherheit behaftet. Im Aufkommen sind Einnahmen aus der EU-Quellensteuer enthalten, welche im Haushaltsjahr 2016 in Höhe von insgesamt 50,4 Mio. € überwiesen wurden.

    Die gute binnenwirtschaftliche Nachfrage schlug sich in einem entsprechenden Wachstum der Steuern vom Umsatz nieder. Im Haushaltsjahr 2016 wiesen die Steuern vom Umsatz insgesamt einen Zuwachs von 3,4 % gegenüber dem Haushaltsjahr 2015 auf und lagen bei 217,1 Mrd. €. Die (Binnen-) Umsatzsteuer zeigte ein Plus von 4,4 %, die Einfuhrumsatzsteuer auf Importe aus Nicht-EU-Ländern verzeichnete ein Plus von 0,5 %.

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    Bundessteuern

    Bei den Bundessteuern wurde mit 104,4 Mrd. € im Haushaltsjahr 2016 das Vorjahresniveau um 0,2 % übertroffen. Die Energiesteuer ist mit einem Aufkommen von 40,1 Mrd. € im Haushaltsjahr 2016 die aufkommensstärkste Bundessteuer. Maßgeblich für das Volumen der Energiesteuer ist, mit über 90 % Anteil am Aufkommen, die Besteuerung des Kraftstoffverbrauchs, insbesondere von Benzin und Diesel. Hier stiegen die Steuereinnahmen im Vorjahresvergleich um 1,3 %. Das Aufkommen aus der Energiesteuer auf Heizöl verringerte sich um 3,3 %. Dieser Einnahmerückgang wurde jedoch durch das Wachstum bei der Energiesteuer auf Erdgas um 3,7 % ausgeglichen. Im Ergebnis ist bei der Energiesteuer ein leichter Anstieg um 1,3 % zu verzeichnen.

    Die Tabaksteuer verzeichnete im Haushaltsjahr 2016 einen Rückgang der Einnahmen von 4,9 % auf 14,2 Mrd. €. Hierbei ist ein Blick auf die unterschiedliche Entwicklung im Jahresverlauf von Interesse. Seit dem 20. Mai 2016 dürfen in Deutschland nur noch Zigarettenpackungen hergestellt werden, die den Vorschriften des neuen Tabakerzeugnisgesetzes entsprechen. 65 % der Verpackung müssen mit textlichen und bildlichen Warnhinweisen bedeckt sein (sogenannte Schockbilder). Im Vorfeld der Einführung der neuen Verpackungsvorgaben war eine deutliche Vorproduktion von Tabakerzeugnissen nach dem seinerzeit geltenden Recht zu verzeichnen. Diese vorproduzierten Tabakwaren dürfen – soweit nicht bereits abverkauft – noch bis zum 20. Mai 2017 in den Verkehr gebracht werden oder im Verkehr verbleiben. Während die Tabaksteuereinnahmen bis Juni 2016 kumuliert in der Spitze um 25,5 % über denen des Vergleichszeitraums 2015 lagen, entstanden im weiteren Jahresverlauf Mindereinnahmen auf allerdings hoher Vorjahresbasis.

    Der Solidaritätszuschlag wies im Haushaltsjahr 2016 ein Einnahmewachstum um 5,8 % auf 16,9 Mrd. € auf. Damit folgt er der Entwicklung des überwiegenden Teils seiner Bemessungsgrundlagen – der Lohnsteuer, der veranlagten Einkommensteuer, der Körperschaftsteuer und der nicht veranlagten Steuern vom Ertrag. Als Zuschlag in Höhe von 5,5 % der festgesetzten Steuer profitierte der Solidaritätszuschlag von der Expansion dieser Steuern.

    Das Kraftfahrzeugsteueraufkommen erhöhte sich im Haushaltsjahr 2016 um 1,7 % auf 9,0 Mrd. €. Auch bei der Versicherungsteuer gab es 2016 mit einem Plus von 2,8 % gegenüber 2015 deutliche Zuwächse im Steueraufkommen auf 12,8 Mrd. €. Die Luftverkehrsteuer legte um 5,0 % auf 1,1 Mrd. € zu. Die Stromsteuer schloss mit einem leichten Minus von 0,4 % bei 6,6 Mrd. € ab. Bei der Kernbrennstoffsteuer ging das Aufkommen im Haushaltsjahr 2016 um 1,0 Mrd. € auf 0,4 Mrd. € zurück. Das Kernbrennstoffsteuergesetz war beschränkt auf vor dem 1. Januar 2017 verwirklichte Steuerentstehungstatbestände. Es folgen die Veränderungsraten für die vergleichsweise nur geringfügig zum Gesamtaufkommen beitragenden Bundessteuern im Haushaltsjahr 2016: Branntweinsteuer (2,1 Mrd. €; + 0,0 %), Schaumweinsteuer (0,4 Mrd. €; - 6,6 %) und Kaffeesteuer (1,0 Mrd. €; + 0,8 %).

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    Ländersteuern

    Das Ländersteueraufkommen stieg im Haushaltsjahr 2016 gegenüber dem Vorjahr erneut deutlich um 9,9 % auf 22,3 Mrd. €. Wie in den Vorjahren konnte insbesondere die Grunderwerbsteuer um 10,3 % auf aktuell 12,4 Mrd. € zulegen. Die Erbschaftsteuer stieg um 11,4 % auf 7,0 Mrd. €; die Rennwett- und Lotteriesteuer um 5,6 % auf 1,8 Mrd. €, die Feuerschutzsteuer um 6,9 % auf 0,4 Mrd. €. Das Biersteueraufkommen verringerte sich um 0,2 % auf 0,7 Mrd. €.

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    Entwicklung der Steuereinnahmen in den einzelnen Quartalen 2016

    Ein Blick auf die Ergebnisse der einzelnen Quartale des Haushaltsjahres 2016 zeigt unterjährig zum Teil hohe Steigerungsraten der Einnahmen bei den gemeinschaftlichen Steuern sowie bei den Ländersteuern und den Zöllen. Beim Aufkommen der Bundessteuern zeigen sich starke Abweichungen in den Quartalen. Verursacht wird dies insbesondere durch den jeweiligen unterjährigen Einnahmeverlauf bei der Tabaksteuer sowie der Kernbrennstoffsteuer.

    Entwicklung der Steuereinnahmen in den einzelnen Quartalen 2016

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    Tabelle 2

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    Verteilung der Steuereinnahmen auf die Ebenen

    Im Haushaltsjahr 2016 konnten alle Ebenen bessere Ergebnisse erzielen als im Vorjahr. Basis dieser Entwicklung ist die Steigerung der gemeinschaftlichen Steuern. Die Verteilung der Steuereinnahmen im Haushaltsjahr 2016 auf Bund, Europäische Union, Länder und Gemeinden und die Veränderungen gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum sind in Tabelle 3 dargestellt. Die deutlich höhere Wachstumsrate der Steuereinnahmen der Länder im Vergleich zum Bund reflektiert, dass sich der Bund im Haushaltsjahr 2016 über die vertikale Verteilung des Umsatzsteueraufkommens signifikant an den Kosten für die Unterbringung und Integration von Flüchtlingen beteiligt hat.

    Verteilung der Steuereinnahmen auf die Ebenen

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    Tabelle 3

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    Fußnoten

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    Über die Einnahmen aus Gemeindesteuern berichtet das Statistische Bundesamt vierteljährlich. Diese Einnahmeergebnisse werden in der Fachserie 14 „Finanzen und Steuern“, Reihe 4 „Steuerhaushalt“ im Rahmen eines Gesamtüberblicks über die Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden veröffentlicht.

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