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    Porträtfoto von Staatssekretär Dr. Thomas Steffen BildVergroessern
    Quelle:  Bundesministerium der Finanzen

    Liebe Leserinnen, liebe Leser,

    das Bundesfinanzministerium hat am 12. Januar 2017 den vorläufigen Abschluss des Bundeshaushalts 2016 vorgelegt. Der Haushaltsausgleich wurde im dritten Jahr in Folge ohne Neuverschuldung erreicht. Das positive Ergebnis wird getragen von einer robusten konjunkturellen Entwicklung, gleichzeitig ergaben sich deutliche Zinsminderausgaben. Hervorzuheben ist, dass die investiven Ausgaben des Bundeshaushalts gegenüber dem vergangenen Jahr um rund 12 % gesteigert werden konnten.

    Der starke Flüchtlingszustrom 2015/16 hatte staatliche Verwaltungen, ehrenamtliche Helfer und Flüchtlinge vor große Herausforderungen gestellt. Der Bund hat sich bei dieser gesamtstaatlichen Aufgabe in hohem Maße engagiert – organisatorisch und finanziell. Der Großteil der Bundesmittel kommt der unmittelbaren Entlastung von Ländern und Kommunen in Höhe von 9,3 Mrd. zugute. Weitere rund 7 Mrd. € hat der Bund im vergangenen Jahr in den Flucht-, Krisen- und Herkunftsländern eingesetzt. Um Fluchtursachen effektiv zu bekämpfen und Bleibeperspektiven vor Ort zu schaffen, fördert Deutschland direkt und über EU-Fonds beispielsweise die Schulbildung in Syrien und der Nachbarregion. Außerdem leistet Deutschland einen großen Beitrag für menschenwürdige Bedingungen in den Flüchtlingscamps, u. a. durch Zuschüsse an das Welternährungsprogramm und UNICEF, aber auch durch konkrete Infrastrukturmaßnahmen und eine Beschäftigungsinitiative.

    Das Bundesfinanzministerium rechnet für die Jahre ab 2017 mit Finanzierungsüberschüssen für die kommunale Ebene. Ursächlich sind gute Steuereinnahmen, günstige Finanzierungsbedingungen und die nachhaltige Entlastung durch den Bund bei den Sozialausgaben. Zugleich können die Kommunen ihre Sachinvestitionen zwischen 2015 und 2020 voraussichtlich von 22 Mrd. € auf 30 Mrd. € pro Jahr steigern. Damit auch finanzschwache Kommunen an dieser positiven Entwicklung teilhaben können, hat die Bundesregierung eine Verdoppelung des Kommunalinvestitionsförderungsfonds auf 7 Mrd. € beschlossen. Diese zusätzlichen Mittel sollen zielgenau für die Verbesserung der Schulinfrastruktur eingesetzt werden.

    Zum Jahreswechsel traten einige Änderungen bei der Lohn- und Einkommensteuer in Kraft, mit denen die Steuerzahler entlastet werden. Hierzu zählen u.a. die Anhebung des Grund- und Kinderfreibetrages, des Kindergeldes und die Anpassung des Einkommensteuertarifs zum Ausgleich der kalten Progression in zwei Schritten jeweils zum 1. Januar 2017 und 2018. Von der Entlastungswirkung in Höhe von rund 6,3 Mrd. € jährlich profitieren insbesondere Familien. Somit sind die Weichen für weiterhin stabile Einkommenszuwächse in Deutschland gestellt.

    Dr. Thomas Steffen
    Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen

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