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Bundeshaushalt Christian Lindner in einem Pressestatement zum Entwurf eines Nachtragshaushalts 2023

Die Bundesregierung wird einen Nachtragshaushalt 2023 vorlegen, mit dem die 2023 getätigten Ausgaben verfassungsrechtlich abgesichert werden. Dem Bundestag wird mit dem Nachtrag ein Beschluss für die Feststellung einer außergewöhnlichen Notlage für das Jahr 2023 vorgeschlagen. Es werden keine neuen Schulden aufgenommen, sondern die bereits abgeflossenen Mittel zur Krisenbewältigung auf eine sichere Rechtsgrundlage gestellt.

Quelle: Bundesministerium der Finanzen

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