Navigation

zur Suche

Sie sind hier:

12.10.2022

Rede von Staatssekretär Florian Toncar zur Reaktivierung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben über den Sommer und bis heute anhaltend enorm hohe Energiepreise und insgesamt eine bisher in den letzten 70 Jahren nicht mehr gekannte Entwicklung der Inflation. Wir sind zurzeit auf Monatsbasis bei 10 Prozent gesehen. Sie sind weit überwiegend Folge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine und Folge der Strategie der russischen Führung, Europa, auch Deutschland, über steigende Energiepreise, über das Abschneiden von Gaslieferungen politisch und wirtschaftlich unter Druck zu setzen, unsere Gesellschaft zu destabilisieren, um selbst Erfolg zu haben, den sie in ihrer Kriegsführung bisher nicht gehabt haben. Diese Strategie darf nicht aufgehen und wir verfügen über die Mittel, auch zu verhindern, dass diese Strategie aufgeht und dass in unserem Land aufgrund der russischen Energiepolitik und der russischen Kriegspolitik Existenzen gefährdet und vernichtet werden. Und genau darum geht es heute mit diesem Abwehrschirm, über den wir debattieren. Herzstück der Vorschläge ist eine Gaspreis- und eine Strompreisbremse. An der Konzeption wird mit Hochdruck gearbeitet. Es wurde ja auch diese Woche schon debattiert hier im Haus.

Natürlich ist die beste Gaspreis- und die beste Strompreisbremse Angebot schaffen und Verbrauch reduzieren. Beides zusammendenken und dennoch wird es nötig sein, dass der Staat zusätzlich Mittel mobilisiert, um die Folgen für unsere Gesellschaft abzufedern und um den Übergang, um eine Brücke auch in eine wieder dauerhaft verlässliche, nachhaltige und bezahlbare Energieversorgung zu bauen. Dafür schlagen wir vor, dass 200 Milliarden Euro bereitgestellt werden über den bereits in der Pandemie eingeführten Wirtschaftsstabilisierungsfonds, der dafür modifiziert werden soll. Die Maßnahmen, die wir vorschlagen, sollen in den Jahren noch 2022, überwiegend 2023 und dann 2024 finanziert werden. Es geht darum, eine Brücke über die nächsten beiden Winter zu bauen. Die Regelung über den WSF Mittel bereitzustellen, hat enorme Vorteile. Zum einen kann man auf diese Weise ein starkes Signal setzen. Einen Betrag, der ausreicht, um die Notwendigkeiten abzudecken, bereitstellen, auch überjährig. Und mit diesem starken Signal, mit der Verlässlichkeit, dass die Mittel eben auch da sind, da beeinflussen wir auch Inflationserwartungen, sodass das, was wir hier machen, der Abwehrschirm auch eine Inflationsbremse ist, gerade weil er dieses starke Signal sendet. Und zum Zweiten, sind die Mittel, die der WSF verwenden soll, streng zweckgebunden.

Es ist eben so, dass es ganz genau für die vier im Gesetz vorgeschlagenen Zwecke - Gaspreisbremse, Strompreisbremse, Unternehmenshilfen und Unterstützung der KfW - ausgegeben werden darf und auch für nichts anderes. Und insofern schaffen wir es auch, die Ressourcen, die wir jetzt mobilisieren müssen, wirklich gezielt für die Bewältigung der Energiekrise und der Preisspirale einzusetzen und auch für nichts anderes als das und das ist auch richtig und wichtig und funktioniert über den WSF sehr gut. Wir haben, ich habe es schon gesagt, vier Instrumente: Gaspreisbremse, die Strompreisbremse - wobei wir bei der Strompreisbremse, das ist auch sehr wichtig für die finanziellen Themen, über die wir hier sprechen, ja auch mit Einnahmen rechnen. Wir wollen die Zufallsgewinne abschöpfen und damit natürlich auch insbesondere den Strompreis an anderer Stelle entlasten. Aber es soll nicht alleine nur ein Zuschuss sein.

Und wir haben bei den Unternehmensstützungs- maßnahmen natürlich auch Beteiligungen, die wir eingehen, wo man auch mit Ausgaben, aber auch mit Einnahmen rechnen kann. Insofern ist auch noch nicht gesagt, aufgrund der Zusammensetzung der Instrumente, wie es am Ende finanziell ausgehen wird. Wir haben ganz klare Ausgaben, vor allem im Bereich der Gaspreisbremse. Und wir haben einige Instrumente, wo es zu Ausgaben kommen wird, aber potenziell jedenfalls auch zu Einnahmen. Und ich kann Ihnen sagen, das Bundesfinanzministerium wird die Möglichkeiten, auch Rückflüsse, auch Einnahmen, auch Refinanzierung bei den jeweiligen Instrumenten zu nutzen, genau im Blick behalten und auch zu nutzen versuchen. Wir werden, ganz klar, mit dem Beschluss über dieses Gesetz nochmals auch feststellen müssen, dass wir uns in einer außergewöhnlichen Notsituation befinden, die sich der Kontrolle des Staates entzieht und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigt - Artikel 115, Grundgesetz.

Das ist bereits geltende Beschlusslage dieses Bundestages für das Jahr 2022. Und die Lage hat sich durch den vollständigen Wegfall russischer Gaslieferungen Ende August nochmals deutlich verschärft. Insofern ist der erforderliche Veranlassungszusammenhang zwischen Notlage und den Ausgaben, die wir hier tätigen, aus unserer Sicht auch evident gegeben und rechtfertigt dieses Engagement. Es geht darum, Schaden von unserem Land abzuwenden. Es geht darum, Existenzen zu sichern, private Existenzen sowie unternehmerische Existenzen. Das ist erst einmal ein wichtiges Ziel als solches. Aber wenn wir unternehmerische Existenzen, insbesondere auch sichern, Unternehmen helfen, durch diese Zeit zu kommen, dann sichern wir uns auch Steuersubstrat und Einnahmen für die nächsten Jahre. Insofern ist es auch unter dem Gesichtspunkt nachhaltiger staatlicher Finanzen geboten und verantwortbar, das zu tun, was wir hier vorschlagen. Ich freue mich auf die parlamentarischen Beratungen und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.