Ja, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben heute im Bundeskabinett den Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds beschlossen. Das ist ein wichtiger Baustein auch für den nächsten Bundeshaushalt.
Dieses Sondervermögen Klima- und Transformationsfonds ist eines der wichtigsten Finanzierungsinstrumente für Klimaschutz und die wirtschaftliche Modernisierung in unserem Land. Aus dem Klima- und Transformationsfonds finanzieren wir die Umstellung der Energieversorgung, die Dekarbonisierung unserer Industrie, aber eben auch die Sanierung von Gebäuden, den Aufbau der Wasserstoffwirtschaft und Fortschritte bei der Elektromobilität.
All das hat ja durch die aktuelle politische Situation nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine noch zusätzlich an Aktualität, an Dringlichkeit gewonnen.
Der Klima- und Transformationsfonds wird weiter steigende Mittel für diese Aufgabenbereiche vorsehen. Im Jahr 2023 haben wir uns vorgenommen, 25,4 Milliarden Euro an Programmausgaben bereitzustellen. Und der größte Einzelposten ist dort die Bundesförderung im Gebäudebereich; energieeffiziente Gebäude mit 16,9 Milliarden Euro. Allerdings wird die Förderung umgestellt. Wir konzentrieren uns auf die Sanierung bestehender Gebäude. Eine wie bisher vorgesehene Neubauförderung mit Subventionen ist so nicht mehr geplant. Es wird einen neuen Einzeltitel geben für den Neubau klimaeffizienter Gebäude. Aber hier konzentrieren wir uns in der Förderung auf Zinsvergünstigung und Tilgungszuschüsse. Direkte Subventionen sind nicht mehr geplant. Hier kommt es zu einer Veränderung.
Wir unterstützen auch weiter die Elektromobilität, aber hier insbesondere im Bereich der Ladeinfrastruktur. Wie Sie wissen, wird die Subventionierung von Fahrzeugen auslaufen. Es stehen dafür noch neue Mittel von 2,5 Milliarden Euro letztmalig zur Verfügung. Wenn diese erschöpft sind, wird es keine Kaufprämie mehr geben. Es bleibt dann bei den steuerlichen Vorteilen für klimafreundliche Fahrzeuge. Aber es wird keinen Zuschuss mehr geben. Und ich will hinzufügen: Angesichts der Milliardengewinne der Automobilkonzerne ist eine solche Subventionierung auch nicht mehr erforderlich. Hier setze ich darauf, dass über den Markt Impulse kommen, Elektrofahrzeuge günstiger zu machen über den Wettbewerb.
Wir finanzieren vollständig die Förderung erneuerbarer Energien aus dem Klima- und Transformationsfonds. Es wird ja keine EEG-Umlage mehr geben. Das wird aus dem Klima- und Transformationsfonds bis 2026 in einer Höhe von 35,5 Milliarden Euro geleistet. Anders gesagt: Die Stromrechnungen der Rentnerin und des BAföG-Empfängers werden in dieser Weise reduziert, weil nicht mehr die EEG-Umlage auf der Stromrechnung auftaucht.
Der Klima- und Transformationsfonds wird sich ab dem kommenden Jahr finanzieren aus den eigenen Einnahmen – also CO2-Preis beispielsweise – aus den eigenen Einnahmen und aus den Rücklagen finanzieren. Es ist keine Zuweisung von Steuermitteln mehr vorgesehen. Im Planungszeitraum bis 2026 sparen wir im Bundeshaushalt damit fast 10 Milliarden Euro an Mitteln ein. Das heißt, der Klima- und Transformationsfonds leistet einen substanziellen Beitrag zur Konsolidierung des Bundeshaushaltes.
Aus Sicht des Bundesfinanzministeriums haben wir eine sehr gute Entscheidung getroffen. Wir haben die Absicherung von Rekordinvestitionen in Zukunftsbereichen, wir haben eine Umstellung von einer von der früheren CDU geführten Bundesregierung übernommenen Subventionspraxis jetzt erreicht im Bereich der Kaufsubvention bei Autos und im Bereich der Förderung von Neubau. Da hat es auch viele Mitnahmeeffekte gegeben. Man kann klimafreundlich bauen und Mobilität organisieren mit weniger Mitnahmeeffekten. Das zeigen wir hier. Und wir haben eine deutliche Entlastung der Bürgerinnen und Bürger auf der Stromrechnung über die Übernahme der EEG-Umlage. Und wie Sie wissen, im Osterpaket, im neuen EEG ist ja auch ein Auslaufen der Förderung erneuerbarer Energien, der Subventionierung mit dem Zeitpunkt des Kohleausstieg vorgesehen. Das heißt, wir sind schrittweise dabei, marktwirtschaftliche Politik umzusetzen. Subventionstatbestände, die wir übernommen haben, die nicht dem Klimaschutz alleine dienen, zu reduzieren und den Bundeshaushalt solide aufzustellen. Also dieser neue Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds ist ein wirklicher Schritt nach vorn.
Meine Damen und Herren, wir haben zum anderen heute eine Start-up-Strategie der Bundesregierung beschlossen. Das haben wir mit dem Bundeswirtschaftsministerium gemeinsam erarbeitet. Herr Habeck und ich haben dazu eben ja auch schon etwas gemeinsam erklärt.
Für das Finanzministerium will ich sagen, dass wir die besten Rahmenbedingungen für die Finanzierung hoch innovativer, neuer Unternehmen schaffen wollen. Das ist der Beitrag, den wir leisten können. Deutschland muss zum führenden Kapitalmarktstandort in Europa werden, damit wir auch der wettbewerbsfähigste Standort für Start-ups sein können. Es fehlt bei uns nicht an privatem Kapital für Investitionen. Es fehlt auch nicht an guten Ideen, aus denen neue Geschäftsmodelle werden können. Woran es mangelt, ist, dass beides zusammenkommt. Und da müssen die Kapitalmarktrahmenbedingungen bei uns verbessert werden.
In dieser Start-up-Strategie haben wir beigetragen Ideen zum Abbau von Bürokratie. Wir haben beigetragen die Maßnahmen, die Vermögens- und insbesondere die Aktienanlage steuerlich attraktiver zu gestalten. Wir tragen Vorschläge bei, um die Mitarbeiterkapitalbeteiligung attraktiver zu machen. Das geht da insbesondere auch um die Vorschriften zur nachgelagerten Besteuerung von entsprechenden Kapitalbeteiligungen. Also genauer gesagt, jemand erhält einen Anteil an einem Start-up statt eines Gehalts. Aber natürlich sind diese Anteile an einem Unternehmen möglicherweise so werthaltig, das würde sofort besteuert, die Beschäftigten in finanzielle Nöte bringen. Und deshalb soll das zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Und daran werden wir im Einkommenssteuerrecht arbeiten. Da werden wir die entsprechenden Bestimmungen im Interesse der Beschäftigten verbessern. Gesellschaftsrechtlich haben wir vorgesehen, Kapitalerhöhungen zu erleichtern und anderes mehr. Weil im Zentrum des Gründungsgeschehens soll das Geschäftsmodell stehen und nicht die Sorge um Refinanzierungsmöglichkeiten.
Und gestatten Sie noch einen dritten, letzten Aspekt aus der Kabinettssitzung, der uns wichtig ist. Mein Kollege Karl Lauterbach wird ja später etwas zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenkassen vortragen. Dem kann und will ich nicht vorgreifen. Das ist die Federführung des Kollegen. Ich will aus unserer Sicht nur einen Aspekt nennen. Es gibt eine gesetzliche Berichtspflicht des Bundesgesundheitsministeriums der Bundesregierung, um Vorschläge zur langfristigen Stabilisierung der GKV zu unterbreiten. Wir machen jetzt ja eine Maßnahme insbesondere für das Haushaltsjahr 2023. Darüber hinaus brauchen wir aber Reformen, die insbesondere auch die Ausgabenseite der gesetzlichen Krankenversicherung betrachten, um mögliche Effizienzsteigerungen zu nutzen.
Ich bin in Sorge, dass die Menschen in unserem Land, die gesetzlich Versicherten, ansonsten in den nächsten Jahren weitere Beitragssteigerungen erleben könnten. Und wir brauchen Fairness, dass die Beiträge stabil sind, dass diejenigen, die im Gesundheitssystem tätig sind, von einer fairen Vergütung ausgehen können, dass auch der hoch innovative Medizin- und Pharmaziestandort Deutschland international wettbewerbsfähig bleibt. Und die Voraussetzung, damit diese unterschiedlichen Ziele miteinander vereinbar gemacht werden können, ist, dass wir die Finanzierungsfragen nachhaltig klären und dabei auch die Ausgabenseite der gesetzlichen Krankenversicherung in den Blick nehmen. Ich bin dankbar, dass es innerhalb der Bundesregierung gelungen ist, sich darauf zu verständigen, dass wir dieses Thema jetzt vertieft und verstärkt angehen. Sogar mit einem gesetzlichen Auftrag, noch für das Jahr 2024 umsetzbare Vorschläge zu erarbeiten.
Das zu den drei heute wichtigen BMF Punkten.