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02.05.2022

Zoll: Pressekonferenz zur Jahresbilanz 2021

Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich begrüße Sie zur Zoll-Jahrespressekonferenz 2022 mit dem Bundesfinanzminister Christian Lindner und mit der Präsidentin der Generalzolldirektion Colette Hercher. Zuerst hätte der Bundesfinanzminister das Wort.

Ja, herzlichen Dank, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Frau Kollegin Hercher, Herr Mellwig, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zöllnerinnen und Zöllner! Ich weiß, dass viele von Ihnen heute unsere Jahrespressekonferenz verfolgen. Und, meine sehr geehrten Damen, meine Herren, ich darf heute zum Ersten Mal als Bundesminister der Finanzen die Arbeitsergebnisse unseres Zolls aus dem vergangenen Jahr vorstellen. Aufgrund der besonderen Umstände dieses Jahres muss ich allerdings mit einem anderen Thema, das die reguläre Arbeit des Zolls auch bestimmt und teilweise überwölbt hat, beginnen. Denn wir sind ja seit nunmehr 67 Tagen täglich Zeugen von schrecklichen Bildern aus der Ukraine. Der völkerrechtswidrige Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine ist für uns ein Anlass zu Solidarität mit diesem Volk, das um sein Leben und um sein Recht auf freie Selbstbestimmung kämpft.

Man darf nie vergessen, dass dieser Angriffskrieg auf Putin zurückgeht und dass deshalb auch alle damit verbundenen Folgen und Schäden in der Verantwortung der russischen Regierung stehen. Wir alle sind angegriffen worden durch Russland, denn man darf nie vergessen: Die Ukraine wurde ja Opfer der Aggression, weil sie sich entschieden hatte, für unsere westlichen Werte, für eine offene statt einer autoritären Gesellschaft, für die Perspektive der sozialen Marktwirtschaft im europäischen Verständnis und gegen den oligarchen Kapitalismus. Der Angriff ist insofern auch und gerade eine eklatante Verletzung des Völkerrechts. Und unser Ziel ist es, Putin und all diejenigen, die seine Herrschaft unterstützen, politisch, wirtschaftlich und finanziell zu isolieren und damit auch Putin die Möglichkeiten zu nehmen, seine Kriegsziele zu erreichen.

Eines hat er allerdings vermocht. Nicht das Erreichen seiner Kriegsziele, aber die G7, die NATO und die Europäische Union noch einmal neu zusammen zu bringen. Die schreckliche Aggression und der verbrecherische Angriff haben die internationale Zusammenarbeit im Kreise der G7, unseres westlichen Verteidigungsbündnisses der NATO und in Europa gestärkt. Das macht sich insbesondere fest - und deshalb führe ich das auch an dieser Stelle noch einmal aus - bei der Durchsetzung der Sanktionen. Die Europäische Union hat verschiedene Sanktionspakete bereits beschlossen. Fünf Stück. Sie umfassen Sanktionen gegen einzelne Personen, Einrichtungen. Es geht um das Einfrieren von Vermögenswerten, Reisebeschränkungen oder die Beschränkung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit in Form von Im- und Export-Restriktionen. Diese Sanktionen entwickeln sich fortwährend weiter und dienen dazu, die Finanzierung des Krieges durch Putin zu erschweren und zu unterbinden, seine Kriegskasse zu treffen und zugleich die Unterstützung der Invasion durch die ihn unterstützenden Kreise zu beeinträchtigen.

Auf Grundlage der Beschlüsse des Europäischen Rates sind Verordnungen erlassen worden, die in Deutschland unmittelbar gelten. Und für den operativen Vollzug der Sanktionen ist für die unterschiedlichen Bereiche auf die Expertise unserer Behörden und Stellen auf Bundes- und Landesebene zuzugreifen. Und auch der Zoll wirkt erfolgreich bei der Sanktionsdurchsetzung mit. Er überwacht die Einhaltung von Sanktionen und Embargo-Vorschriften im Rahmen der Ein-, Aus- und Durchfuhr von Waren und stimmt sich bei Anhaltspunkten für Sanktionsverstöße dann auch mit dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ab. Es hat sich gezeigt, dass insbesondere das Aufspüren von Vermögensgegenständen verbessert werden muss, um das Sanktionsregime wirklich wirksam und effektiv umzusetzen.

Deshalb hat die Bundesregierung am 16. März dieses Jahres eine Task Force eingerichtet unter der gemeinsamen Federführung meines Hauses und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. In dieser Task Force kommen die unterschiedlichen Kompetenzen zusammen - nicht nur der Häuser der Bundesregierung, sondern auch Bundesnachrichtendienst, Bundeskriminalamt, der Verfassungsschutz, Finanzdienstleistungsaufsicht, Zoll, Kriminalamt, die FIU, Hauptzollämter und eben schon das genannte BAFA sowie die Länder. Und mir ist wichtig, zu betonen, dass die unterschiedlichen Stellen außerordentlich gut und kollegial auch jetzt schon auf der bestehenden Rechtsgrundlage zusammenarbeiten. Wenn ich also gleich einige Hinweise in die Zukunft gerichtet mache, dann ist das keine Klage über die jetzige Form der Zusammenarbeit, sondern beschreibt eher die von uns inzwischen identifizierten gesetzgeberischen Notwendigkeiten, um bestehende Vollzugsdefizite rechtlich aufzuheben.

Die Kernaufgabe der Task Force ist die Koordinierung der internationalen wie nationalen Zusammenarbeit. Den notwendigen Informationsaustausch wollen wir verbessern. Die Task Force analysiert aber eben auch die gerade bereits adressierten Regelungslücken bei der Sanktionsdurchsetzung. Außerdem hat die Task Force in enger Kooperation mit dem Zoll und anderen Behörden auch schon operative Erfolge erzielt. Ich nenne jetzt zwei Beispiele. Es konnte beispielsweise die Eigentümerin, die tatsächliche Eigentümerin, einer Yacht im Hamburger Hafen ermittelt werden. Und diese Person konnte auch dann bei der Sanktionsliste ergänzt werden, war zuvor dort nicht sichtbar. Ja selbst ist nunmehr auch der Wert, der Besitz eingefroren und die Yacht selbst festgesetzt. Und jüngst konnte am Frankfurter Flughafen noch eine Boing 747 vom Start gehindert werden, da sich herausgestellt hat, dass am Ende russische Staatsangehörige Eigentümer dieses Jets waren, hinter einer sehr verschachtelten Gesellschafterstruktur.

Wir haben in der EU einen Diskussionsprozess angestoßen, wie wir künftig nach dem Vorbild der Vereinigten Staaten die Inhaber konkreter Vermögensgegenstände auch systematischer erfassen können. Die Sanktionsdurchsetzung läuft in den wichtigen Bereichen gut und ist eingespielt. Aber wir sind jetzt in Vorbereitung für gesetzgeberische Maßnahmen, wo wir feststellen, dass wir noch an Grenzen stoßen. Das betrifft beispielsweise bestimmten Informationsaustausch mit der FIU, die von Amts wegen daran gehindert ist, sich hier einzuschalten. Das wollen wir mit einem Sanktionsdurchsetzungsgesetz neu regeln. Ich gehe davon aus, dass wir in einer relativ kurzen Zeit seitens der Bundesregierung dem Deutschen Bundestag einen Vorschlag für unterschiedliche gesetzgeberische Konsequenzen unterbreiten können. Und in etwas weiterer Zukunft beabsichtigen wir noch ein Sanktionsdurchsetzungsgesetz Teil zwei, wo grundlegendere Veränderungen, die wir für erforderlich halten, die aber mehr Vorbereitung und Abwägung brauchen, dann auch dem Gesetzgeber vorgelegt werden.

Meine Damen und Herren, der Zoll hat darüber hinaus jetzt jenseits der Sanktionsdurchsetzung in dieser besonderen Situation hier ein außerordentlich breites Verantwortungsspektrum - von der Erhebung der Zölle, wie der Name sagt, und Steuern über den Verbraucherschutz bis hin zur Verhinderung und Bekämpfung von Schwarzarbeit und der Bekämpfung grenzüberschreitender schwerer und organisierter Kriminalität sowie der Geldwäsche. Und der Zoll ist damit eine der tragenden Säulen der Sicherheitsarchitektur des Bundes. National und international sind das Zollkriminalamt und der Zollfahndungsdienst geschätzte Partner im Kreis der Sicherheitsbehörden und dort gewissermaßen das Gesicht der deutschen Zollverwaltung. Übrigens geschätzt, wie ich bei meinem Besuch in Italien auch gehört habe.

Bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität setzt der Zoll auf eine bewährte, ressortübergreifende und internationale Zusammenarbeit. Diese internationale Zusammenarbeit ist fraglos natürlich der Schlüssel zur Bekämpfung organisierter Kriminalität, die an politischen Grenzen nicht Halt macht. Nationale Erkenntnisse können wir so mit internationalen Quellen ergänzen. Und das ist eine Voraussetzung dafür, die Außengrenzen der Europäischen Union nachhaltig zu überwachen und Schmuggel zu unterbinden. In diesem Zusammenhang gelingt es dann ja auch, die Verbreitung von Rauschgiften im Binnenmarkt zu bekämpfen.

Auch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit leistet einen wichtigen Beitrag zur Kriminalitätsbekämpfung. Es hat sich in den letzten Jahren deutlich gezeigt, dass es auch bei der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung vermehrt organisierte Formen des Gesetzesbruchs gibt. Die hier tätigen Banden sind europaweit bestens organisiert, arbeiten abgeschottet und höchst konspirativ. Die Täter verursachten, das muss man noch mal deutlich unterstreichen, hohe Schäden für die Sozialversicherungen und den Fiskus. Sie sind ein Skandal gegenüber auch denjenigen, die sich fair im Wettbewerb der Marktwirtschaft bewegen und sich an unsere Rechtsordnung halten. Mein Leitspruch ist deshalb: Steuern nicht erhöhen, aber Steuern durchsetzen. Weshalb die Finanzkontrolle Schwarzarbeit die große Unterstützung auch der neuen Hausleitung hat.

Im Jahr 2020 wurden bundesweit 594 OK-, also Organisierte-Kriminalität-Verfahren durch die Bundes- und Landesbehörden geführt. Und dabei hat der Zoll 96 Verfahren und damit 60% der Verfahren aller Bundesbehörden geführt und damit einen enormen Beitrag geleistet. Im Jahr 2021 waren es allerdings dann bereits 117 OK-Verfahren. Das heißt, die Bedeutung des Zolls wächst. Der Schwerpunkt der Verfahren liegt im Bereich der Steuer- und Zolldelikte, Zigaretten- und Rauschgiftschmuggel und im Bereich der Schwarzarbeit wie der illegalen Beschäftigung, wie ich gerade ausgeführt habe. Diese sehr erfolgreiche und von mir sehr geschätzte Arbeit unserer gut 46.000 Zöllnerinnen und Zöllner bedeutet aber nicht, dass wir schon fertig wären. Sondern gottlob haben meine Vorgänger mir auch noch Arbeit übrig gelassen.

Die etablierte Bekämpfung von organisierter Kriminalität und Geldwäsche durch die Zollbehörden wollen wir deshalb weiterentwickeln. Die Bekämpfung der organisierten Kriminalität erfordert übergreifende Struktur- und Finanzermittlungen, die neben dem dafür erforderlichen Personal auch große Expertise dieses Personals und die entsprechende technische, insbesondere informationstechnische Infrastruktur benötigt. Gerade die von mir angesprochenen organisierten Strukturen, die konspirativ tätig sind, international agieren, diese Täterstrukturen erfordern auch auf der Seite des Staates eine entsprechend schlagkräftige Organisation. Der Zoll muss diesen neuen Herausforderungen antworten und muss ihnen gerecht werden können. Und das gelingt nur, wenn wir die digitalen Ermittlungsstrategien forcieren, moderne Formen der Informationsgewinnung etablieren und unsere Analysefähigkeiten verbessern. Und das muss auf einer rechtssicheren Basis des Daten- und Informationsaustauschs gelingen.

Ich habe daher die Generalzolldirektion gebeten, mit ihrer aus der Praxis gehärteten Expertise Vorschläge zur Fortentwicklung der Strategie zur Bekämpfung organisierter Kriminalität zu erarbeiten. Diese Vorschläge aus der Praxis werden wir dann hier im Haus bewerten und dann in einem Gespräch mit dem Gesetzgeber, wo nötig, eintreten. Ich bin überzeugt, dass wir im Zuge dieses Prozesses die ja bereits erhebliche Bedeutung des Zolls innerhalb unserer Sicherheitsarchitektur weiter stärken können.

Verehrte Anwesende, meine Damen und Herren, die Anforderungen an den deutschen Zoll sind zu Recht groß. Die Administration des legalen Warenverkehrs einerseits und die Aufdeckung illegaler Praktiken durch vernetzte Information andererseits. Das hat sich bewährt. Das sind aber Aufgaben, die in der Praxis viel von unseren Zöllnerinnen und Zöllnern abverlangen. Damit meine ich diejenigen, die in Uniform draußen im Land unterwegs sind, die wir an den Flughäfen sehen, wo sie uns nach Auslandsreisen freundlich begrüßen. Aber ich meine auch die vielen, vielen Kolleginnen und Kollegen, die in den Zollämtern tätig sind und die nötige administrative Arbeit leisten, von denen eine in die Welt geöffnete Volkswirtschaft profitiert.

Der Zoll leistet damit nicht nur einen wichtigen Beitrag zur Durchsetzung des Rechts. Sondern als Dienstleister für die soziale Marktwirtschaft, die in internationalen Zusammenhängen eingebunden ist, hat er einen wichtigen Standortvorteil markiert. Deshalb möchte ich mich namens der Bundesregierung bei den 46.000 Zöllnerinnen und Zöllnern herzlich für die professionelle und engagierte Arbeit bedanken. Die Bundesregierung ist froh, sich auf eine so leistungsfähige Verwaltung stützen zu dürfen. Und nun darf ich gewissermaßen der Obersten Zöllnerin auch das Wort erteilen für den Bericht über die Arbeitsergebnisse des vergangenen Jahres. Frau Hercher, bitteschön.

Ja, vielen Dank. Sehr geehrter Herr Minister, sehr geehrte Damen und Herren! Als Zoll begleiten wir gesellschaftliche Entwicklungen seit jeher aktiv und empfinden sie als Impulse für unsere eigene Weiterentwicklung. Das gilt seit der EU-Binnenmarkt-Einführung. Das ist jetzt schon ganz schön viele Jahre her. Natürlich für alle Veränderungen auch des EU-Binnenmarktes, deren wir viele hatten und im letzten Jahr eben auch eine, die uns nachhaltig zur Veränderung angehalten hat und die etwas in den Hintergrund natürlich getreten ist vor den aktuellen Herausforderungen. Das war der Brexit.

Ebenso wie ein durchaus verändertes Konsumverhalten in der europäischen Bevölkerung, muss man sagen, durch die Pandemie bedingt. Das deutliche Anziehen des E-Commerce in Europa insgesamt, aber eben auch hier bei uns in Deutschland. Dazu ein paar Zahlen. Also die Einfuhrzahlen haben sich um 30 % nach oben bewegt, die Ausfuhrzahlen um 17 %. Das sind schon doch ganz klare Signale, die wir da bekommen haben. Und es sieht im Augenblick, gerade was den E-Commerce angeht, nicht danach aus, dass sich das nach der Pandemie wieder deutlich nach unten entwickeln wird, sondern vielmehr zeigen die Zahlen und zeigen auch alle Prognosen, dass hier der Weg nach oben geht.

Wir haben in der Zollverwaltung ein elektronisches Zollabwicklungssystem. Das nennt sich ATLAS. Wir haben gerade kürzlich festgestellt, wir haben es schon 20 Jahre. Es ist allerdings nicht ganz so alt, wie es sich anhört, weil es natürlich immer wieder erneuert wird. Und dieses Abwicklungssystem hat uns in die Möglichkeit versetzt, tatsächlich die hohen Spitzen, die wir im Abfertigungsbereich erfahren mussten durch die eben erwähnten Phänomene, auch abzufangen. Das ist für die Zollverwaltung wieder typisch. Das haben wir gemeinsam gemacht. Alle Zollabwicklungsstellen, alle Zollämter haben Zugriff auf die Systeme und wir haben für das Abfangen dieses Aufwuchses, der ja von einem Tag auf den anderen passiert ist und deswegen für uns keinesfalls banal war, alle zusammenwirken konnten. Das heißt, es haben für beispielsweise einen Schwerpunktstandort für die Einfuhren im E-Commerce-Bereich, Flughafen Köln Bonn, dann auch Kollegen in Bayern und in Sachsen mitgearbeitet, um die Arbeit zu bewältigen.

Wir haben natürlich auch unsere IT-Systeme weiterentwickelt. Es gibt ein neues Modul ATLAS IMPOST. Das war ganz besonders wichtig, weil wir in der Mitte des Jahres dann auch die Entwicklungen im E-Commerce nicht nur berücksichtigen, die sehr hoch gegangen sind. Und dabei muss man eins noch berücksichtigen. Das ist natürlich einerseits auch ein bisschen Brexit-getriggert gewesen, denn gerade im E-Commerce haben wir natürlich Warenströme gehabt, die auch über Großbritannien gingen und die sich dann im Zusammenhang mit dem Brexit verändert haben - EU-weit und bei uns national. Diese Warenströme mussten wie gesagt dann an den Spitzen bedient werden und das ist ganz gut gelungen.

Wir haben ein neues System für den E-Commerce. Seit 1. Juli 2021 wird jeder Eurocent im Bereich des E-Commerces auch versteuert. Eine Neuerung, die uns dann in der Mitte des Jahres traf, bei der wir dann auch noch mal zurückgegriffen haben auf die Flexibilisierung in der Abwicklung. Das heißt, auch da haben dann noch mal Zöllner mithelfen müssen - und tun es bis heute -, die aus anderen Regionen stammen, um die entsprechenden Warenabfertigungen darzustellen. In dem Bereich ganz besonders wichtig. Deswegen hatte ich Köln-Bonn erwähnt, den Flughafen, aber auch Leipzig, weil natürlich die Geschwindigkeit bei den Warenströmen der ganz entscheidende Faktor ist und wir versucht haben und es auch tatsächlich darstellen könnten, relativ störungsfrei auch diese Spitzen mit dieser Hilfe auch entsprechend abzuwickeln.

Wir haben ein neues System ATLAS IMPOST. Also ein Modul, ich hatte es gerade erwähnt, das für diese Abfertigung auf eine automatisierte Abfertigung vor dem Hintergrund natürlich einer Risikoanalyse, die durchgeführt wird, setzt. Die Steigerung, die durch diese Veränderungen in dem Bereich der Einfuhrumsatzsteuer entstanden sind, setzt es sich im Augenblick auch noch fort. Auch hier müssen wir schauen, wie sich das weiterentwickelt. Es wird im Laufe des Jahres 2022 auch weitere IT-Entwicklungen geben. Eine Internetplattform kommt dazu, die es dann allen Privaten und auch Unternehmen möglich macht, ohne spezielle Software über das Internet ihre Dinge abwickeln zu können.

Wir haben noch ein paar andere IT-Entwicklungen natürlich auf die Straße gebracht. Unser Bürger- und Geschäftskundenportal mit 220.000 registrierten Nutzerkonten. Chatbots, die sehr wichtig waren in diesem Jahr wegen des erhöhten Informationsbedarfes natürlich in der Bevölkerung zu den Brexit- und den Umsatzsteuerregelungen. Das alles zeigt unseren hohen Digitalisierungsgrad, der dann wahrscheinlich auch ausschlaggebender Trigger dafür ist, dass wir immer wieder in Leistungsvergleichen bei Logistik, also zu Logistik, beispielsweise dem der Weltbank, Spitzenplätze einnehmen können. Diesen Leistungsstand muss man natürlich erhalten. Das geht nicht so ohne Weiteres.

Zum einen muss man um die besten Talente werben. Wir sind eine Verwaltung, die im Augenblick mit sehr viel Einstellungsmöglichkeiten kommt. Und da wollen wir uns natürlich die Besten sichern. Zum anderen gilt es natürlich auch, mit den Kolleginnen und Kollegen, mit denen wir jetzt schonzusammenarbeiten können, weil sie schon da sind, auch uns zukunftsweisend aufzustellen. Deswegen sind wir auch im Bereich der Arbeitswelt jetzt mittlerweile andere Wege gegangen. Wir haben im Wesentlichen die Arbeitsplätze "mobilisiert", indem die Beschäftigten in der Zollverwaltung mit Laptops ausgestattet werden und dann auch mobil in Zukunft auch nach Abschluss aller Maßnahmen zur Pandemie mehr mobil arbeiten können und damit uns ihre Zeit zur Verfügung stellen, ohne dass die Familie dadurch zu weit beeinträchtigt wird. Also Beruf und Familie - ein Thema, das auch bei uns ganz vorne steht.

OK-Verfahren, der Minister hat es schon erwähnt. Im Bereich der OK-Verfahren hatten wir vorher schon einen relativ hohen Anteil. Wir haben ihn dieses Jahr noch mal, was die Meldungen in den OK-Lagebericht angeht, noch mal gesteigert. Die FKS meldet mittlerweile 43 Verfahren in den OK-Bereich. Der Fahndungsdienst und das Zollkriminalamt haben immer noch den größeren Anteil. Dort vor allen Dingen im Rauschgift-, natürlich ganz klassisch, im Rauschgifthandel. Und bei den Steuer- und Zolldelikten der überwiegende Teil im Bereich der Verbrauchssteuern Zigaretten. Das ist natürlich ein äußerst einträglicher Schmuggelteil, wie wir alle wissen. Zumindest mal die, die rauchen, wissen es. Die aufgedeckten Schäden im Bereich der des Zollfahndungsdienstes belaufen sich auf 1,9 Milliarden € und es ist Vermögen in Höhe von 15,2 Millionen € abgeschöpft worden in diesen Verfahren.

Wir sind bereits gut aufgestellt. Sie sagten es, Herr Minister. Natürlich sind solche Ermittlungen aber enorm personalintensiv und aufwendig. Und von daher ist es sowieso immer ein Fokus für Optimierung bei uns in der Zollverwaltung gewesen und wird es auch bleiben. Wir danken deswegen ausdrücklich für die Initiative, uns das noch mal genauer angucken zu dürfen und im Sinne der Stärkung der Bekämpfung der organisierten Kriminalität in der Zollverwaltung da noch mal ranzugehen und Vorschläge zu machen. Da dürfen Sie sich auf hohes Engagement und Verlässlichkeit der Zollverwaltung wirklich verlassen.

Wir haben wie gesagt bei der Betäubungsmittelkriminalität nicht nur OK-Verfahren, die hatte ich ja erwähnt, sondern auch die "normalen Verfahren". Sie führen uns dann zu den Ergebnissen. Sie haben gesehen, dass wir im Bereich der Rauschgiftfunde weiter einen Kernbereich unserer Tätigkeit im Zusammenhang mit der Überwachung der Außengrenzen haben. Wichtig sind dabei, und auch das hat der Minister erwähnt, internationale Zusammenarbeit, nationales Kooperieren. So kann man die ganz großen Aufgriffe dann tatsächlich auch machen. Wir haben im letzten Jahr einen 16-Tonnen-Aufgriff in Hamburg gehabt, im Hamburger Hafen. Das ist ein ganz gutes Beispiel genau für diese Kooperation. Erklärt aber gleichzeitig auch, wenn Ihnen das aufgefallen ist, dass wir eine sehr hohe Aufgriffszahl im letzten Jahr was Kokain angeht hatten. Ein Phänomen, das ich kurz erwähnen will, ist die Tatsache, dass Rauschgift eben doch weiter verstärkt auch im Postverkehr, sozusagen im Tür-zu-Tür-Geschäft, gefunden wird. Das ist ein Trend, den man wohl an der Stelle jetzt bestätigen muss.

Finanzkontrolle Schwarzarbeit. Auch hierzu nur vielleicht noch zwei, drei Zahlen. Wir haben 48.000 Arbeitgeberprüfungen im letzten Jahr gemacht. Das erwähne ich deswegen besonders, weil natürlich durch die Maßnahmen, die wir alle in gesellschaftlicher wie auch in den Unternehmen ergreifen mussten, zu dem Thema Pandemie es notwendig war, dass die FKS sich nochmal besonders aussteuert, die strategische Steuerung auch noch ein bisschen ausgleicht. Denn wir haben Unternehmensbereiche gehabt, ganze Unternehmensbereiche, die sehr stark betroffen waren. Dennoch haben wir mit sehr viel aufwändigeren Maßnahmen am Ende des Tages diese Zahl von Arbeitgeberprüfungen auf die Straße gebracht. Wir haben Schwerpunktprüfungen im Baugewerbe, bei der Gebäudereinigungsbranche, im Transportgewerbe und auch den Postdienstleistern durchgeführt und damit insgesamt auch relativ viel im Bereich der Mindestarbeitsbedingungen, des Arbeitnehmerentsendegesetzes und Mindestlohngesetzes festgestellt. 3.200 Ermittlungsverfahren, 790 Millionen ermittelte Schäden, 120.000 eingeleitete Strafverfahren, erwähnte, mögen das hier unterstreichen.

Produktpiraterie. Sie werden nachher noch Gelegenheit haben, sich ein bisschen was zu dem Thema anzuschauen. Ist in der Tat ein gleichbleibend intensives Aufgabenfeld bei der Überwachung und Kontrolle der Grenzen, was die Warenabfertigung angeht. Wir haben mit rund 24.900 Grenzbeschlagnahmen einen relativ stabilen Wert, was die Grenzbeschlagnahmen angeht. Die Mengen sind hochgegangen. Das sind allerdings einzelfallbezogene Phänomene, die immer mal wieder passieren können. Hier waren es vier Feststellungen mit insgesamt 15 Millionen gefälschten Zigarettenumverpackungen. Das war ein Fund, der in Hamburg gemacht wurde. Das ist auch wieder relativ typisch. In einen Container passt viel rein und deswegen findet man die ganz großen Mengen ganz oft auch in den Seehäfen.

Der Trend zu Luxus setzt sich in dem Zusammenhang auch durchaus fort. Also Luxus im Sinne von gefälschtem Luxus. Luxusuhren, gefälschter Schmuck, aber auch Designerbekleidung. Das macht dann am Ende auch den höheren Warenwert aus. Bei den Herkunftsländern gibt es nicht so viel Veränderung. Es sind eben doch überwiegend die Volksrepublik China. Türkei und Hongkong fallen da schon etwas ab, aber sind auch noch sehr stark vertreten.

Und als traurige Konstante, und auch dazu haben wir ein paar Exponate da hinten ausgestellt, ist der Schmuggel von artengeschützten Tieren, Pflanzen und Produkten, aus den denen dann immer noch leider ein ganz wichtiger und immer wieder vorkommender Bestandteil unserer Tätigkeit. Manchmal finde ich vor allen Dingen besonders tragisch, wenn man an dem sichergestellten Waren dann auch immer sozusagen das Tier fast noch dranhängen sieht. Am Leipziger Flughafen wurden beispielsweise in einer Frachtsendung aus Angola 15 Hörner von Nashörnern entdeckt. Sehr aufwendig verpackt. Auch das können Sie hinten sehen. Und das ist dann immer irgendwie besonders beklemmend, finde ich, wenn man das dann zusammengesetzt sieht, da sieht man das Tier noch hintendran, das das Horn nun nicht mehr tragen kann.

Man sieht aber hier, gerade bei dieser bei diesem Fund, dass auch hier Technik immer ganz wichtig ist. Das war praktisch nur zu erkennen, gerade bei den Umschlagzeiten, die wir an den Flughafen haben, dadurch, dass wir gut ausgestattet sind, auch mit Röntgentechnik. Denn das ist hier im Röntgengerät aufgefallen. Und last but not least, und an der Stelle komme ich schon fast zu meinem Dank. Aber kurz davor sind noch die Arbeitsbereiche zu erwähnen, die auch besonders wichtig sind. Sie haben es gesagt, Herr Minister. Das Geld wird meistens irgendwo im Büro, nicht im Dunkeln - unsere Büros sind beleuchtet und auch im Homeoffice ist in aller Regel ja Licht da - aber völlig unspektakulär am Schreibtisch, aber von vielen Kolleginnen und Kollegen eingenommen. Und deswegen möchte ich das hier nochmal erwähnen.

Es sind 141 Milliarden gewesen im letzten Jahr, mit der Einfuhrumsatzsteuer knapp an der Spitze vor den Verbrauchssteuern. Also auch da die Arbeit unbedingt erwähnen. Und auch ich möchte mich natürlich bei meinen Kolleginnen und Kollegen draußen hier mal ganz prominent bedanken. Das gelingt ja sonst nicht immer gleich. Meistens redet man mehr über das, was nicht so gelungen ist. Und deswegen die Gelegenheit auch für mich: Herzlichen Dank an alle, die zum Ergebnis beigetragen haben und das sind wirklich alle Zöllnerinnen und Zöllner draußen in der Fläche. Ja, vielen Dank.

Vielen Dank, Frau Hercher. Wir haben jetzt die Möglichkeit zu einigen Fragen. Frau Kohnert hatte sich als erstes gemeldet.

Ja, ich habe eine Frage zu einem anderen Thema an Minister Lindner. Und zwar zu Friedrich Merz, der jetzt in die Ukraine reist, um sich mit Herrn Selenski, mit Präsident Selenski, zu treffen. Was halten Sie von dem Reisevorhaben?

Ich bewerte die Reisepläne des Oppositionsführers nicht. Da bitte ich um Verständnis. Und das ist eine Entscheidung, die Herr Merz trifft.

Die nächste Frage kommt von Herrn Keller.

Ich habe eine Frage zu Schwarzarbeit und Mindestlohn. Können Sie mal sagen, wie viele Verstöße gegen den Mindestlohn Sie festgestellt haben und wie da auch die Entwicklung ist? Und dieser Bereich sollte ja von den Mitarbeitern deutlich ausgebaut werden. Ist das eigentlich mittlerweile abgeschlossen? Sind Sie da so gut aufgestellt, wie Sie sein wollen? Und wie groß sind denn mittlerweile Ihre Probleme, überhaupt Nachwuchs zu bekommen?

Ja, da fange ich vielleicht an mit dem, mit dem Nachwuchs und dem Aufbau. Wir sind in der Tat, was den den Aufwuchs insgesamt in der Finanzkontrolle Schwarzarbeit angeht, noch nicht am Ende angekommen. Wir haben noch verschiedene Haushaltsvermerke und Wünsche zu dem Thema bekommen. Am Ende arbeiten wir in der Zollverwaltung mit Menschen. Wir haben auch ein paar Tiere, die wir ja normalerweise immer mitbringen, auch zu Pressekonferenzen. Aber wir arbeiten mit Menschen und es kommt genau darauf an, die besten Köpfe zu gewinnen. Im Augenblick ist das etwas, was uns tatsächlich noch gelingt.

Wir arbeiten hart daran. Wir sind, gerade was Nachwuchskräfte angeht, auch jetzt schon jahrelang in Kampagnen unterwegs. Ich hoffe, der eine oder andere von Ihnen hat dazu auch schon mal was gesehen. Es gelingt uns noch. Wir versuchen, attraktiv zu bleiben als Arbeitgeber. Das ist einer der Punkte, die, glaube ich, für die jungen Leute heutzutage auch von ganz besonderem Interesse ist. Wir sind ein sehr vielseitiger Arbeitgeber. Das versuchen wir zu spielen. Und wir hoffen natürlich, dass es uns auch im Weiteren gelingt, die entsprechenden Köpfe für uns gewinnen zu können. Bitte? Ja, also so würde ich es eigentlich gar nicht formulieren wollen. Wir haben einen Aufwuchs für den Bereich der Finanzkontrolle Schwarzarbeit tatsächlich ja aus dem politischen Raum bekommen. Und natürlich fehlen die, so lange sie nicht da sind. Aber der Begriff fehlen, da störe ich mich etwas dran. Denn die laufen, und das war von Anfang an geplant, die laufen nach und nach zu. Und dieses nach und nach Zulaufen, das ist das, was wir auch darstellen können, weil uns das Gewinnen von Nachwuchskräften im Augenblick noch zu 100 % gelingt und auch in Zukunft hoffentlich weiter zu 100 % gelingen wird.

Was die Mindestlohnverstöße angeht, ist es so, dass das natürlich immer Bestandteil auch von jeder Prüfung ist. Das muss man vielleicht an der Stelle auf jeden Fall noch mal erwähnen. Es ist nicht so, dass wir in verschiedenen Bereichen prüfen. Sondern wenn die FKS rausgeht, dann prüft sie sozusagen die ganze Palette, natürlich auch einschließlich des Mindestlohnes, sodass in diesem Zusammenhang dann tatsächlich keine Defizite da sind, weil es jetzt nicht ein bestimmter Personalteil ist, der da arbeitet. Sondern das ist in der Gesamtheit Aufgabe der FKS, also auch durchaus zeitaufwändig und und schwierig wegen unvollständiger Aufzeichnungen, immer mal wieder. Das hat man mir ausdrücklich nochmal reingeschrieben. Ich habe es vorhin nicht erwähnt, aber sage ich es jetzt, weil wir das ja immer wieder auch so betonen. Wir haben insgesamt, ich hatte es erwähnt, 3.200 Ermittlungsverfahren gegen Mindestentgeltverstöße im letzten Jahr eingeleitet. Also insofern auch durchaus erfolgreich.

Herr Keller, ich will das noch ergänzen. Die Präsidentin der Generalzolldirektion hat ja auf die empirischen Ergebnisse hingewiesen. Immer mehr Straf- und Bußgeldverfahren. Das spricht ja dafür, dass wir hier eine Organisationseinheit haben, die ihrem Auftrag gerecht wird. Allerdings beabsichtigt die Bundesregierung nicht, ein pauschales Misstrauensvotum gegenüber der deutschen Wirtschaft auszusprechen. Das Gros der Arbeitgeber ist ehrlich und geht mit den Beschäftigten vernünftig um. Und deshalb verfolgen die Behörden des Bundes nicht nur die FKS, sondern auch darüber hinaus, einen risikorientierten Ansatz.

Das heißt, es wird nicht pauschal und flächendeckend geprüft. Sondern wenn bestimmte Risikokriterien erfüllt werden, da es Wahrscheinlichkeiten gibt, dass in bestimmten Branchen unter bestimmten Organisationsbedingungen es wahrscheinlicher ist, dass es auch zu illegalen Aktivitäten kommt. Und deshalb ist es auch möglich, mit einem datengetriebenen, risikoorientierten Ansatz auch mit noch nicht der vollen Personalstärke der einst 14.000 Beschäftigten große Erfolge in der Fläche zu erzielen. Ich glaube, sagen zu dürfen, dass alleine die Existenz einer entsprechenden Organisationseinheit eine präventive Wirkung hat. Und insofern bin ich dankbar auch für Ihre Frage, das noch einmal hier unterstreichen zu können. Durch den risikoorientierten Ansatz und eine bereits schlagkräftige Organisation sollte sich kein unehrlicher Kaufmann sicher fühlen, auf Dauer unentdeckt zu bleiben.

Die nächste Frage, Herr Hoenig von dpa, bitte. Herr Lindner, noch mal zum Thema Durchsetzung von Sanktionen. Da haben Sie von Vollzugsdefiziten gesprochen. Dann haben Sie die Anti-Geldwäsche-Einheit genannt. Vielleicht können Sie noch ein paar mehr Beispiele nennen? Was soll dann konkret besser laufen? Sie haben ja ein, zwei Beispiele jetzt genannt. Was stellen Sie sich da vor? Und zum anderen: Sechstes Sanktionspaket EU: Inwiefern kommt aus Ihrer Sicht ein Öl-Embargo?

Zum einen geht es um rechtliche Grenzen des Informationsaustauschs zwischen unterschiedlichen Behörden. Wir haben ja aufgezählt, wer in der Task Force zusammensitzt. Nicht nur Strafvermittlungsbehörden mit den entsprechenden Befugnissen, sondern auch Behörden, die Aufsichtscharakter haben und deshalb nicht ohne Weiteres in die Sicherheitsarchitektur eingebunden sind. Und hier gibt es jetzt in dieser speziellen Sanktionsnotwendigkeit einfach gesetzgeberischen Weiterentwicklungsbedarf. Das ist nicht die Feststellung eines Defizits, das man viele Jahre hätte schon wissen können, sondern das ist eine völlig neue Situation. Es gab zu keinem Zeitpunkt in der Staatspraxis einen solchen Umfang von natürlichen und juristischen Personen, die sanktioniert sind. Und eine solche Vielzahl von Vorgängen erfordert eine andere Form der systematischen Zusammenarbeit. Und das werden wir über die Erkenntnisse aus der Praxis über die Task Force in den politischen Willensbildungsprozess sehr kurzfristig einspeisen.

An dem sechsten Sanktionspaket wird gearbeitet. Da geht es um die Ergänzung der Listen bei den Exportrestriktionen. Es geht um die Ergänzung der Listen von juristischen und natürlichen Personen. Und in diesem Zusammenhang wird natürlich auch über Schritte zu einem Öl-Embargo gesprochen. Die Position der Bundesregierung ist unverändert. Wir wollen unabhängig werden von Importen aus Russland. Das war und ist die Position der Bundesregierung. Bezogen auf einzelne Bereiche ist allerdings der Zeitplan differenziert. Am schnellsten gelingt es bei Kohle. Deutschland braucht für Öl oder brauchte für Öl etwas länger. Bei Rohstoffen und bei Erdgas haben wir die längste Frist bis wir unabhängig sind von Russland. Und deshalb ist die Bundesregierung zum jetzigen Zeitpunkt auch offen zu sprechen über ein Öl-Embargo, weil für Deutschland ein Öl-Embargo zumindest jetzt physikalisch und ökonomisch sowieso tragfähig wäre. Nun bleibt abzuwarten, wie der Meinungsbildungsprozess auf der europäischen Ebene ist. Jedenfalls sieht man da differenzierte Stimmungen, wenn ich der aktuellen Medienberichterstattung glauben darf.

Herr Grimm, bitte.

Ich hätte eine Frage an die Chefin der Generaldirektion Zoll. Könnten Sie vielleicht mal beschreiben, wie schwierig es ist, die Villa, die Yacht, das Flugzeug eines sanktionierten russischen Oligarchen aufzuspüren? Man liest darüber einiges und liest auch, dass andere Länder da schneller sind. Vielleicht könnten Sie das mal schildern. Liegt das daran, dass wir zum Beispiel kein einheitliches Kataster haben, wo wirklich mit Klarnamen hinterlegt ist, wer dahinter steht? Als ein Beispiel.

Also eins will ich an der Stelle vielleicht mal voranstellen. Wir beschäftigen uns mit diesen Fragen natürlich im Zusammenhang mit der Ein-, Aus- und Durchfuhr. Und nicht in jedem Fall würde uns jetzt irgendein nationales Register zu irgendeinem Thema helfen, weil das ja nun gerade auch international bezogene Dinge sind. Auch wenn es in anderen Fällen vielleicht helfen könnte. Ich tue mich ein bisschen schwer damit, jetzt zu erzählen, wie das im Einzelnen im Sanktionsbereich wäre. Ich würde jetzt rübergucken zum Zollkriminalamt. Der hofft aber, dass ich ihn nicht hoch hole zu dieser Frage. Aber komm doch mal bitte hoch.

Vielleicht sollte man in der Öffentlichkeit auch nicht zu detailliert über Fahndungsstrategien sprechen. Aus Gründen.

Das wäre jetzt mein Nächstes gewesen. Natürlich hole ich sehr, sehr gerne den Kollegen Dr. Mellwig vom Zollkriminalamt - komm ruhig hoch zu mir - hoch. Du kannst auch gern zu mir kommen hier; der vielleicht ein bisschen was sagen kann. Aber eins darf ich Ihnen jetzt schon ankündigen. Das ist genau das, was unser Minister völlig zu Recht hier sagt. Wir werden natürlich jetzt nicht im Detail uns darüber unterhalten, wie die Arbeit des Zollkriminalamtes im Zusammenhang mit dieser Art von Fragen zu Sanktionen ist. Rainer Mellwig.

Ja, vielen Dank, Frau Präsidentin! Vielen Dank für die Frage. Es ist ja schon mehrfach angesprochen worden. Also gerade hinter diesen Yachtenfällen steht natürlich nicht wie beim Kfz oder wie wir es sonst kennen, ein Eigentümer in der Regel, sondern es ist unter Umständen - nicht in jedem Fall, aber es kommt häufig vor -, dass da ein ganzes Firmengeflecht dahintersteht. Das sind zum Teil Offshore-Firmen. Sie finden also nicht ohne Weiteres einen Eigentümer, dem diese eingefrorene Sache zuzuordnen ist. Hinzu kommt natürlich, dass dieses Einfrieren eines Gegenstandes als solches den privaten Nutzen nicht verhindert.

Sie können beispielsweise mit einem eingefrorenen Boot, sofern Sie denn den Eigentümer kennen und wissen, dass es sanktionsbefangen ist; mit dem Boot können Sie ohne Weiteres im Inland herumfahren, auf dem Rhein. Sie dürfen halt keine Fruchtziehung machen, keine zweckwidrige Verfügung. Also es nicht nach Russland ausführen, um es dort zu verkaufen. Aber das sind alles Dinge, die betreffen nur dann unsere Zuständigkeit, die Zuständigkeit des Zolls, wenn, wie schon gesagt, eine Ein-, Aus- oder Durchfuhr in Frage steht. Auch da greifen nur unsere Rechtsgrundlagen. Also sprich: hier im ZKA haben wir natürlich die Rechtsgrundlage, solche Fälle dann zu ermitteln, wenn es zu einem Strafverfahren gekommen ist oder der präventiven Sicherstellung, sofern ich den Anknüpfungspunkt habe. Und derzeit, das ist auch vom Minister angesprochen worden, besteht also noch nicht mal ein Verwaltungsverfahren, um die Eigentümerstellung einer bestimmten Person festzustellen.

Ich darf mir die Ergänzung erlauben, weil Sie eine Nebenbei-Bemerkung gemacht hatten mit "anderen, die sich international leichter tun würden". Das mag fraglos sein, dass wir Handlungsbedarf haben. Bei der Frage der Identifikation der wirtschaftlich Berechtigten haben aber viele international Regelungsbedarf, gemeinsam Regelungsbedarf erkannt, weshalb wir darüber im G7-Kreis auch sehr intensiv beraten, um hier Fortschritte zu erzielen. Also es handelt sich nicht um nur etwas spezifisch Deutsches, dass die aktuelle Sanktionssituation zu Veränderungen beim Recht führt, sondern das teilen wir mit anderen.

Ich muss ein bisschen auf die Zeit achten, weil wir ja später noch mal kurz einen Rundgang machen wollen. Ich habe jetzt noch vier Wortmeldungen oder Fragen. Zunächst der Kollege hier vorne.

Philipp Eckstein, ARD. Ich hätte eine Frage an Sie, Herrn Lindner. Sie hatten gleich zu Beginn des Krieges gesagt, Sie werden sich auch dafür einsetzen, dass russische Oligarchen ihren Wohlstand in Deutschland nicht genießen können. Jetzt hören wir aber ja gerade, dass Boote eigentlich gefahren werden können, Villen bewohnt werden dürfen. Man darf sie nur nicht vermieten. Vielleicht können Sie einmal sagen, inwiefern Sie da dann Handlungsbedarf sehen. Und noch eine Frage an Frau Hercher hätte ich. Sie hatten es selbst angesprochen. In Hamburg ist im vergangenen Jahr 16 Tonnen Kokain sichergestellt worden. Man hat jetzt seither wenig darüber gehört. Ob Sie vielleicht mal erzählen können, was der Stand der Ermittlungen ist, weil es ja doch weltweit gesehen eine der größten Sicherstellungen war, die es jemals gegeben hat. Danke.

Die Konsequenz von Sanktionen ist Asset freeze, nicht Asset seize, und das ist Teil der internationalen Rechtsordnung. Aber es ist schon eine erhebliche Einschränkung, nicht frei wirtschaftlich darüber verfügen zu können. Und insofern gibt es gewiss niemanden, der gegenwärtig, wenn er auf einer Sanktionsliste ist, seinen Wohlstand genießen kann. Das ist auch nur richtig so und gewollt.

Frau Jennen von Bloomberg.

Da war noch die zweite Frage. Genau.

Es war doch die zweite Frage nach den 16 Tonnen Kokain. Die gebe ich auch gleich weiter an Herrn Dr. Mellwig. Denn die Ermittlungen werden natürlich durch das ZKA begleitet. Hier haben wir ja, ich hatte es erwähnt, sowieso ein eine Fallkonstellation, die nicht durch den Verwaltungsdienst allein bearbeitet, also durch die Zollverwaltung allein bearbeitet wurde, sondern vielmehr insgesamt.

Ja, vielen Dank für die Frage. 16 Tonnen Kokain in Hamburg. Der Fall ist noch nicht abgeschlossen. Es hat vor kurzem eine Pressemitteilung des Landeskriminalamtes in Niedersachsen gegeben. Dort ist eine Tätergruppierung aufgefallen und in die Ermittlungen einbezogen worden, die also in großem Maße Betäubungsmittel aus verschiedenen Staaten nach Europa eingeführt haben. Einige sitzen derzeit in U-Haft. Mittlerweile konnte man auch durch Nachermittlungen feststellen, dass diesem Täterkreis auch die 16 Tonnen in Hamburg zuzuordnen sind.
Diese 16 Tonnen in Hamburg, das möchte ich noch mal ausdrücklich erwähnen, das war kein Zufallsfund, sondern der basierte auf einer eingehenden Risikoanalyse, wie es der Minister auch eben dargestellt hat. Genau so ist es da passiert.

Man hat sich also über unser MAR-INFO-NORD-System auch mit anderen EU-Verwaltungen kurzgeschlossen, da eine eingehende Risikoanalyse geführt, die dann letztlich in eine lokale Risikoanalyse der Häfen gründete in Hamburg und auf diese Art und Weise diesen Aufgriff tätigen können. Es ist eine hoch organisierte Tätergruppe, die also arbeitsteilig vorgeht, die auch - das können Sie an der Menge sehen; 16 Tonnen hat einen Marktwert von ungestreckt von von einer Milliarde; gestreckt ist es noch mehr - die also über erhebliche Mittel verfügt, um solche Einfuhren tätigen zu können. Das ist keine Sache, die irgendein kleiner Ganove durchführen kann. Der hat die logistischen Möglichkeiten nicht und auch die finanziellen Mittel nicht.

Wie gesagt, die beiden Fälle stehen in Zusammenhang. Die Ermittlungen laufen noch. Deshalb kann ich da jetzt weiter nichts zu sagen. Aber es ist nicht so, dass die 16 Tonnen jetzt mit dem Aufgriff abgeschlossen war. Es hat auch im Nachgang zu dem Aufgriff einige Wochen später noch Festnahmen in Belgien und den Niederlanden gegeben. Es ist nachermittelt worden im Ursprungsland, in Südamerika, wo wir auch Verbindungsbeamte sitzen haben, die diesen Prozess begleitet haben, die also vor Ort auch Informationen gewinnen konnten und auch weitergeben konnten zu den zuständigen Behörden in Südamerika. Es ist also ein aufwendiges Verfahren, was noch nicht abgeschlossen ist. Dankeschön!

Frau Jennen, bitte.

Ja, nochmal eine Frage zum Thema Rubel. Russland hat am Freitag nochmal eine Klärung und ein offizielles Statement rausgegeben, wie man das Gesetz jetzt interpretieren oder auslegen sollte. Und danach ist ein Settlement dann letztendlich auch an der Moskauer Börse dann möglich. Und dann das Wandeln in Rubel. Ist das ein Prozedere, das nach Ihrer Einschätzung mit den EU-Regeln, mit den Sanktionen in Einklang stehen und auch mit den Verträgen?

Die politische Botschaft ist klar. Jenseits der der jetzt rechtlichen Würdigung im Einzelnen: Verträge werden eingehalten und die Verträge sind geschlossen in Euro bzw. in Dollar. Wie Institute intern da rechnen, ist deren Sache. Unser Rat an alle, die hier noch Geschäftsbeziehungen, etwa im Energiebereich, mit Russland aufrechterhalten, ist, die bestehenden Verträge zu erfüllen auf Basis der Währungen, in denen sie geschlossen worden sind.

Herr Krämer, bitte.

Ich hätte zwei Fragen an Herrn Lindner. Einmal nochmal zum Öl-Embargo, noch mal nachgehakt. Einige Länder sind ja nicht dabei, die allermeisten aber mittlerweile eher dafür. Ist die Einigkeit innerhalb der EU heilig? Oder sollte man vielleicht auch voranschreiten mit den allermeisten EU-Ländern, wenn man noch andere Partner, Japan oder USA an Bord hätte, zum Beispiel. Und zweite Frage noch mal. Morgen ist ein Sondertreffen der EU-Finanzminister angesetzt. Da geht es um die Bankenunion. Können wir da, weil es jetzt so kurzfristig angesetzt wurde, mit Beschlüssen rechnen, beispielsweise einem Fahrplan zur Vollendung der Bankenunion? Danke.

Wir halten daran fest, über die Sanktionspakete sehr vertrauensvoll und partnerschaftlich im Kreis der EU zu beraten. Es gibt unterschiedliche Betroffenheiten bei Energieträgern und bei Rohstoffen zwischen den Mitgliedstaaten. Wir haben gemeinsam ja das Ziel, Sanktionen langfristig durchhalten zu können. Und deshalb empfiehlt sich immer eine wechselseitige Rücksichtnahme. Die Bundesregierung nimmt jedenfalls Rücksicht auf die Belange anderer. Die Rücksichtnahme kann allerdings auch umfassen, dass man sich gegenseitig hilft, schneller unabhängig zu werden, zum Beispiel von Öl. Und das kann dann Bedenken einzelner Mitgliedstaaten bei einzelnen Maßnahmen natürlich zu überwinden helfen, wenn man in einem Binnenmarkt mit einer engen Kooperation auch gemeinsame Lösungen findet. Die Bundesregierung ist da regelmäßig dazu bereit gewesen und setzt das entsprechend fort.

Der Präsident der Eurogruppe hat für morgen in der Tat ein Treffen zur Bankenunion eingeladen. Aufgrund der Kabinettsklausur in Meseberg werde ich allerdings selbst daran nicht teilnehmen, sondern mein zuständiger Staatssekretär Carsten Pillath wird die Position Deutschlands dort mit vertreten. Es gibt ja vom irischen Kollegen, dem Präsidenten der Eurogruppe, bereits einige Vorstellungen, was in zwei Schritten bei der geplanten Bankenunion funktionieren kann. Wir sind unverändert offen für die Vollendung der Bankenunion. Allerdings hat Deutschland unverändert auch klare Positionen. Wir haben Institutssicherungssysteme bei Sparkassen und Genossenschaftsbanken, die nicht ohne Weiteres einbezogen werden können in Einlagensicherungssysteme auf der europäischen Ebene. Das würde die Wettbewerbsfähigkeit der für die Kreditversorgung in Deutschland wichtigen Institute einschränken.

Und zum anderen haben wir unverändert die Position, dass Staatsanleihen auf den Bankbilanzen natürlich risikoadäquat gewichtet werden müssen. Der vollständige Verzicht auf eine Eigenkapitalhinterlegung geht von einer fiktiven Risikofreiheit von Staatsanleihen aus. Davon kann aber keine Rede sein. Und gerade die Länder, die einen sehr hohen Anteil von Staatspapieren auf den Bilanzen der inländischen Banken haben, haben hier Herausforderungen, die noch nicht abschließend gelöst sind. Das muss natürlich mitberücksichtigt werden. Insofern gehe ich davon aus, dass es morgen einen weiteren wichtigen Anlass zum Gedankenaustausch über schon sich in Konkretisierung befindliche Vorschläge des Präsidenten der Eurogruppe gibt. Aber zum morgigen Tag rechne ich noch nicht mit Beschlüssen, sondern mit einer Fortsetzung des Prozesses in einer sehr herausfordernden und ambitionierten Frage.

Herr Greive hatte noch eine Frage.

Ja. Zwei Fragen hätte ich noch einmal zum Zoll. So ein bisschen das Sorgenkind seit etlichen Jahren ist ja die FIU. Gibt es da eigentlich auch Pläne, dass man die vielleicht nochmal anders neu irgendwie aufstellen will, weil sie ja von so strukturellen Reformen sprachen? Herr Minister Lindner, und eine zweite Frage nochmal zum Öl-Embargo. Mir erschließt sich noch nicht so ganz, was eigentlich der Sinn dieses Öl-Embargos ist. Also auf der einen Seite sagt Herr Bundeskanzler Scholz, die Energieimporte bringen Putin sowieso nichts, weil das Geld auf den Konten eingefroren ist, die bei ihm liegen. Auf der anderen Seite will die Bundesregierung ja ohnehin unabhängig werden vom russischen Öl. Also welchen Sinn macht unter diesen Voraussetzungen eigentlich ein Öl-Embargo?

Die FIU befindet sich in einem Prozess der Stärkung und auch der Beseitigung noch von organisatorischen Problemen. Dazu hat es auch interne Untersuchungen gegeben, Untersuchungen auch unter Einbeziehung von externem Sachverstand. Dies wird hier bei uns und in der Generalzolldirektion sorgfältig ausgewertet. Daraus ziehen wir unsere Konsequenzen hinsichtlich der Aufstellung der Organisationseinheit und ihrer Weiterentwicklung innerhalb der Sicherheitsarchitektur. Auch der personelle Aufwuchs der FIU geht voran. Allerdings ist auch noch etwas zu tun dort. Aber wir haben das Aufgabenfeld genau im Blick und wollen hier auch in der nächsten Zeit weitere Fortschritte erzielen.

Zum anderen beim Öl-Embargo hat der Bundeskanzler gewiss recht, dass die wirtschaftliche Bedeutung der Importe für die unmittelbare Kriegsführung Russlands in den Debatten vielleicht zu stark betont werden. Die kurzfristigen Wirkungen von Embargo-Entscheidungen auf die Fähigkeit der Kriegsführung in der Ukraine sind nicht sehr groß. Aber wir machen diese Sanktionen und potenzielle Embargo-Entscheidung ja nicht wegen der kurzfristigen Wirkungen quasi auf täglicher Basis, sondern um sehr langfristig der Herrschaftsstruktur von Putin etwas entgegenzusetzen. Und die wirtschaftlichen Wirkungen auf der mittleren Sicht, also Monate, Jahre sind erheblich und empfindlich, wenngleich man nicht hoffen darf, wenn man jetzt heute eine Sanktionsentscheidung trifft, dass das heute auf den Kriegsverlauf einen Einfluss hat. Aber wir richten uns ja darauf ein, Maßnahmen zu beschließen, die der russischen Führung und Herrn Putin verdeutlichen, dass sie auf mittlere Sicht wirtschaftlich sich selber strangulieren.

Dann bedanke ich mich sehr herzlich für die Aufmerksamkeit.