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16.03.2022

Christian Lindner zu zweitem Regierungsentwurf Bundeshaushalt 2022 und Eckwerten für 2023

Meine Damen, meine Herren, ich bitte um Entschuldigung für die kurze Verspätung. Wir waren noch im Haushaltsausschuss und wollten gerne auch alle Fragen der Abgeordneten beantworten. Das Bundeskabinett hat heute den zweiten Regierungsentwurf für den Haushalt 2022, die Eckwerte für den Haushalt 2023, sowie die Finanzplanung bis 2026 beschlossen. Das ist der erste Bundeshaushalt der neuen Koalition. Und deshalb wurde es auch ernst. Wir haben einen Koalitionsvertrag formuliert, aber das war Text. Jetzt ging es darum, aus dem Text einen Haushalt zu machen, der Politik in Zahlen fasst.

Es waren sehr intensive Wochen, in denen mein Haus und ich mit den Ressorts und den Kolleginnen und Kollegen gesprochen haben. Dabei haben wir die Vorhaben der Koalition und uns selbst auch noch einmal neu kennengelernt, weil man dann ja in das fachliche Detail gehen muss. Ich bin, das habe ich heute Morgen im Bundeskabinett auch zum Ausdruck gebracht, den Kolleginnen und Kollegen im Bundeskabinett sehr dankbar für den konstruktiven Geist, in dem es möglich war, Vorhaben zu priorisieren. Teilweise ist es von ihnen ja berichtet worden. Die Wünsche und Vorstellungen, was sofort alles kommen möge und das, was möglich ist, mussten ja noch miteinander synchronisiert werden. Und das ist in einer sehr kollegialen, konstruktiven Atmosphäre gelungen, weshalb wir jetzt am heutigen Tag diesen zweiten Regierungsentwurf und auch den Eckwertebeschluss Finanzplanung zudem vorlegen können.

Es sind Zeiten, die klare Prognosen erschweren, Zeiten der Unsicherheit. Der Bundesregierung ist wichtig, Stabilität zu sichern, Handlungsfähigkeit zu bewahren und Wachstum zu stärken. Und dem wird der Haushaltsentwurf gerecht. Es ist ein erster Schritt zum Ziel dieser Koalition, Deutschland moderner, nachhaltiger, digitaler und freier zu machen. Wir halten in diesem Kernhaushalt die von der Vorgängerregierung geplante Nettokreditaufnahme von 99,7 Milliarden Euro ein. Das gelingt trotz erheblicher Mehrbelastungen aufgrund der Corona-Pandemie. Das gelingt trotz beachtlicher Belastungen aufgrund von Entscheidungen der Vorgängerregierung. Das gelingt unter Verzicht auf Steuererhöhungen. Das ist möglich bei gleichzeitiger Entlastung der Bürgerinnen und Bürger von der EEG-Umlage bereits in diesem Jahr und heute ja beschlossen auf 4,5 Milliarden Euro an steuerlichen Entlastungsmaßnahmen. Also wir halten mit dem Entwurf vom heutigen Tage die 99,7 Milliarden Euro geplanten zusätzlichen Kredite für dieses Jahr ein, obwohl es ein ganz anderes Umfeld gab.

Dieser Haushalt 2022 wäre - jetzt wechsele ich in den Konjunktiv - wäre ein Schritt zur Normalisierung der Haushaltspolitik dieses Landes nach zwei Pandemie-Haushalten gewesen. Es ist deshalb jetzt der Konjunktiv, weil sich die Lage noch einmal fundamental verändert hat, wie Sie wissen. Die 99,7 Milliarden zeigen, wir sind auf dem Konsolidierungspfad. Zusätzliche Belastungen und Entlastungen auf der Kosten- und auf der Einnahmeseite können wir abbilden, halten trotzdem die 99,7 - da ist Disziplin. Aber mit dem völkerrechtswidrigen Angriff Russlands auf die Ukraine hat sich die Welt noch einmal verändert und nun müssen wir davon ausgehen, dass auch zusätzliche Belastungen auf den Bundeshaushalt, zusätzliche Ausgaben auf uns zukommen werden. Dafür werden wir einen Ergänzungshaushalt vorlegen. Dazu sage ich gleich noch etwas.

In der Finanzplanung ist vorgesehen, für das Jahr 2023 die Schuldenbremse des Grundgesetzes einzuhalten. Das ist nicht eine beliebige politische Absicht, sondern das ist ein Befehl unserer Verfassung an den Gesetzgeber. Und wir alle hoffen, dass eine Notlage, die eine Suspendierung der Schuldenbremse möglich macht, im nächsten Jahr nicht mehr anzunehmen ist. Wir haben einen Finanzplanungszeitraum bis 2026, in dem wir durchgehend diese Schuldenbremse beachten. Wir können die Vorhaben der Koalition dort abbilden und zugleich die Handlungsbedarfe in 2025 und 2026, die die Vorgängerregierung noch gesehen hatte, auflösen. Mit dieser Finanzplanung ist es möglich, dass Deutschland bereits in der zweiten Hälfte dieses Jahrzehnts zum Maastricht-Kriterium des Stabilitäts- und Wachstumspaktes von 60 Prozent zurückgehen wird.

Wir haben erklärt, ein Jahrzehnt der Zukunftsinvestitionen einläuten zu wollen. Daran lassen sich der Haushaltsentwurf und die Finanzplanung messen. Wir verstetigen die Investitionsausgaben des Bundes bei 51 Milliarden Euro per annum. Dabei steigen insbesondere auch die Investitionen in den Verkehrsbereich auf am Ende dann über 20 Milliarden Euro. Sowohl Straße als auch Schiene werden in den Investitionen verstärkt. Aber Schiene noch stärker als Straße, weil das eine Verabredung der Koalition ist. Wir stärken den sozialen Zusammenhalt durch Ausgaben für Bildung und Familie, die Stabilisierung des Arbeitsmarktes, die Aufstiegschancen und dass wir die Rente verlässlich halten. Der Bund wird auch die Programmmittel erhöhen für den Wohnungsbau, insbesondere auch den sozialen Wohnungsbau, um das Ziel zu erreichen, jährlich 400.000 neue Wohnungen in Deutschland zu errichten.

Die große Aufgabe, vor der wir stehen, ist die Transformation hin zu einer wettbewerbsfähigen, klimaneutralen Volkswirtschaft. Wettbewerbsfähige, klimaneutrale Volkswirtschaft. Das erfordert enorme Anstrengungen und dafür entwickeln wir den bisherigen Energie- und Klimafonds zu einem Klima- und Transformationsfonds weiter. Auf gesetzlicher Basis werden bis 2025 158 Milliarden Euro an Programmausgaben erfolgen und in 2026 dann weitere 45 Milliarden. So kommt man auf die schon einmal genannte Zahl von 200 Milliarden Euro für transformative Investitionen und zugleich aber auch die Entlastung von Bürgerinnen und Bürgern, sowie kleineren und mittelständischen Betrieben durch die Abschaffung der EEG-Umlage. Das ist zugleich auch Ausdruck unserer fiskalpolitischen Strategie.

Die Bundesregierung setzt darauf, in den jährlichen Haushalten Disziplin beim Ausgabeverhalten zu zeigen, indem wir die Schuldenbremse achten und auf Steuererhöhungen verzichten. Und zugleich investieren wir stark in die transformativen Bereiche durch den Klima- und Transformationsfonds. Darüber hinaus wollen wir die Rahmenbedingungen für private Investitionen stärken. Das ist die fiskalpolitische Strategie: Disziplin im jährlichen Haushalt beim Ausgabeverhalten, also Zügelung der politischen Wunschvorstellungen der Koalition, orientiert an dem Ziel der langfristigen Schuldentragfähigkeit unseres Landes. Das ist ja eine Art Schutzschild auch unseres Staates, besonders solide zu wirtschaften, besonders glaubwürdig an den Finanzmärkten zu sein, deshalb immer auch Reserven für Krisen zu haben. Das macht auch finanzielle Resilienz aus. Aber auf der anderen Seite eben stark zu investieren, mit öffentlichen und privaten Mitteln, aber eben zielgerichtet in die Transformation in Richtung auf eine klimaneutrale Volkswirtschaft.

Dieser Klima- und Transformationsfonds zeigt seine Dringlichkeit und begründet ja gerade auch noch einmal in diesem Jahr durch den schrecklichen Ukraine-Krieg ist das schon zuvor bestehende Ziel der Koalition, massiv und beschleunigt auf Freiheitsenergien zu setzen, noch einmal unterstrichen worden. Die Doppelbedeutung der regenerativen Energien hinsichtlich ihrer CO2-Einsparwirkung und ihres Beitrages zur Stärkung der Energieunabhängigkeit unseres Landes, ist uns jetzt ja allen vor Augen und insofern war der ohnehin geplante Klima- und Transformationsfonds segensreich, gerade auch in der veränderten Situation.

Deutschland nimmt seine internationale Verantwortung wahr. Wir stärken die Mittel für Entwicklungszusammenarbeit, für humanitäre Hilfe und internationalen Klimaschutz. Wir haben beispielsweise jährlich 250 Millionen Euro vorgesehen für die internationale Klimafinanzierung. Wir haben zusätzliche Mittel für die ODA-Quote, also die wirtschaftliche Zusammenarbeit. Da sind wir in diesem Jahr bei 0,7 Prozent nach dem Vorschlag der Bundesregierung und bewegen uns damit weltweit in einer absoluten Spitzengruppe. Aber zu unserer internationalen Verantwortung gehört auch die Stärkung unserer Fähigkeit bei der Bündnis- und Landesverteidigung. Deshalb steht dieser Haushalt natürlich in einem Zusammenhang auch mit dem von der Bundesregierung vorgeschlagenen Sondervermögen im Grundgesetz zur Stärkung der Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit. Kurzform: Sondervermögen Bundeswehr. Dazu haben wir einen Gesetzentwurf beschlossen, Paragraph 87a Grundgesetz zu verändern. Also der Standort im Grundgesetz 87a Wehrverfassung macht schon deutlich, dass es hier um eine klare Zweckbindung geht. Deutschland wird in den nächsten Jahren das 2-Prozent-Ziel der NATO erreichen. In der Summe des Einzelplans 14 der Bundeswehr und anderer jährlicher Ausgaben in Ergänzung mit den Abflüssen aus dem Sondervermögen von 100 Milliarden Euro. So werden wir in den nächsten Jahren das 2-Prozent-NATO-Ziel erreichen. In Summe des erhöhten Ansatzes im Bundeshaushalt und dem, was aus dem Sondervermögen kommt.

Meine Damen und Herren, die Europäische Kommission hat bislang noch keine Entscheidung darüber getroffen, wie die weiteren Rahmenbedingungen der europäischen Fiskalpolitik im Jahr 2023 sein werden. Die Europäische Kommission hat angekündigt, das erst nach der Frühjahrsprognose tun zu wollen, weil gegenwärtig es eine hohe Prognoseunsicherheit gibt. Diese Prognoseunsicherheit, die die Europäische Kommission für die EU als Ganzes sieht, besteht natürlich auch in Deutschland. Wir kennen die makroökonomischen Auswirkungen des Ukraine-Krieges noch nicht. Wir wissen noch nicht, welche Entlastungsmaßnahmen und Stützungsmaßnahmen für die Wirtschaft nötig sind. Es ist noch nicht klar, was wir tun müssen zum Schutz von Geflüchteten nach Deutschland, welche humanitäre Herausforderung sich in der Ukraine und in ihren Nachbarländern ergibt. Das ist gegenwärtig nicht prognostizierbar. Nicht die wirtschaftliche Gesamtentwicklung, nicht das, was an zusätzlichen Aufgaben und Ausgaben auf uns zukommt. Deshalb haben wir entschieden, jetzt einen Haushaltsentwurf vorzulegen, der die Normalplanung darstellt. Dieser Haushaltsentwurf zeigt das, was passieren würde ohne den Ukraine-Krieg.

Dieser Haushaltsentwurf ermöglicht deshalb dem Parlament mit der Beratung der regulären Vorhaben der Bundesregierung. Erlaubt, dass wir auch einen zügigen Zeitplan einhalten, damit möglichst schnell die vorläufige Haushaltsführung beendet werden kann und auf der Basis eines Bundestagsbeschlusses bzw. eines vom Bundestag, vom Haushaltsgesetzgeber beschlossenen Etats gearbeitet werden kann. Das, was jetzt an zusätzlichen Aufgaben und Ausgaben auf uns zukommt, das werden wir in einer ergänzenden Vorlage, in einem Ergänzungshaushalt baldmöglichst bringen, sobald wir größere Klarheit haben über die vier Bereiche: Humanitäre Hilfe im Ausland, Schutz für Geflüchtete bei uns, makroökonomische Entwicklung und eben Notwendigkeit wirtschaftlicher Hilfen oder auch Entlastung der Bevölkerung.

Wir sind innerhalb der Bundesregierung und auch innerhalb der Koalition gerade dabei, ein zweites Entlastungspaket zu beraten. Es wird kommen. Wie es im Einzelnen aussieht, das sind wir dabei, gegenwärtig miteinander zu besprechen. Heute sind ja die Maßnahmen des ersten Entlastungspakets im Bundeskabinett beschlossen worden. Also Steuersenkungen in einer Größenordnung von 4,5 Milliarden Euro, einer Einmalzahlung für Grundsicherungsempfänger von 100 Euro und der Sofortzuschlag von 20 Euro für Kinder aus Familien mit geringem Einkommen, beziehungsweise im Sozialleistungsbezug. Mehr darüber hinaus wird kommen, die Koalitionsfraktionen haben bereits entschieden - ja, ist schon berichtet worden, kennen Sie -, den Heizkostenzuschuss signifikant zu erhöhen. Andere Vorstellungen sind im politischen Raum. Ich habe auch einen Vorschlag unterbreitet, wie Sie wissen.

Wir wollen jetzt in dieser Situation als Bundesregierung schnell, treffsicher und befristet auf die Situation reagieren und ich füge noch einen vierten Aspekt hinzu: europäisch-koordiniert. Schnell, zielsicher, befristet, europäisch-koordiniert. Die Menschen leiden unter gestiegenen Preisen für unterschiedliche Warengruppen, aber vor allen Dingen für Energie und Kraftstoff. Und überall in Europa sind jetzt Regierungen damit befasst, darauf zu reagieren. Wir haben zum einen die Notwendigkeit, die Betriebe, die betroffen sind, zu unterstützen, so dass nicht dauerhafter wirtschaftlicher Schaden entsteht, Existenzen vernichtet werden. Und da bereitet die Europäische Kommission gegenwärtig ja temporary framework vor für die entsprechenden Beihilfen, das gewiss zurückgreifen wird auf Erfahrungen während de Corona- Pandemie, das allerdings nicht eins zu eins die gleichen Regelungen umsetzen wird, wie ich vermute.

Aber wir müssen auch sehen, dass es darum geht, Menschen, die über ein geringes Einkommen verfügen, so zu entlasten, dass sie ihren Lebensunterhalt bestreiten können. Ich hatte bei anderer Gelegenheit schon mal gesagt: Inflation kann bei vielen bedeuten den Unterschied zwischen einem vollen und einem leeren Kühlschrank. Es ist also eine Frage der sozialen Sensibilität, dass die staatliche Solidargemeinschaft diese Menschen nicht alleine lässt. Aber es gibt noch eine größere Aufgabe, nämlich die gefühlte Inflation in den Portemonnaies nach Möglichkeit zu begrenzen, um die Inflationserwartung verankert zu halten. Und deshalb setzen viele Regierungen in Europa neben diesen Maßnahmen speziell für sozial Schwächere und Stützung betroffener Betriebe auch darauf, insgesamt zu einer entlastenden Wirkung zu kommen.

Das hat die Bundesregierung in einem ersten Schritt auch getan, indem sie ja den steuerlichen Grundfreibetrag, den Arbeitnehmer-Pauschbetrag und die Fernpendlerpauschale erhöht hat. Viele andere Staaten in Europa gehen darüber noch hinaus. Beispielsweise Frankreich hat entschieden, an der Zapfsäule den Menschen einen Tankrabatt von 15 Cent pro Liter zu zahlen. Schweden beispielsweise hat die Energiesteuer reduziert und zahlt darüber hinaus rund 100 Euro an jeden Halter eines Kfz aus, um die gefühlte Inflation im Portemonnaie zu reduzieren und einen Beitrag dazu zu leisten, dass man nicht in eine Spirale eintritt. Diese Entscheidungen unserer europäischen Partner wird auch die Bundesregierung berücksichtigen, bei dem, was sie nun ergänzend vorschlagen wird an Entlastungspaket. Darüber wird in den nächsten Tagen beraten werden.

All das wird einfließen in den Ergänzungshaushalt, den wir baldmöglichst vorlegen. Baldmöglichst heißt, so bald, wie es möglich ist, verlässlichere Angaben zu haben, die es dann auch erlauben, den Deutschen Bundestag mit einer modifizierten Planung zu befassen. Dabei wird es allerdings nicht darum gehen, insgesamt in allen Einzelplänen wieder zu Veränderungen zu kommen und zusätzliche allgemeine Vorhaben einzubauen. Das wären Aufgaben, die muss der parlamentarische Gesetzgeber überlegen, wenn er das möchte im Zuge seiner Haushaltsberatungen. Da ist er frei und nimmt sich ja auch die Freiheit. Sondern beim Ergänzungshaushalt, den die Bundesregierung einbringen wird, handelt es sich tatsächlich nur um Auswirkungen im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg in den vier von mir eben genannten Feldern.

Ja, meine Damen und Herren, soweit von mir zum Haushaltsentwurf 2022, zu den Eckwerten 2023 und zur Finanzplanung. Ich danke Ihnen sehr.

Vielen Dank, Herr Minister, wir kommen zu Ihren Fragen und fangen in der Mitte an. Bitte, Frau Kollegin.

Susanne Landwehr, Deutsche Verkehrs-Zeitung. Herr Gatzer und Herr Lindner, ich habe eine Frage zu den Verkehrsinvestitionen 2023. Könnten Sie das einmal aufdröseln, wie viel Geld an Investitionen in Straße, Schiene und Wasserstraße gehen?

Das kann man für den ganzen Finanzplanungszeitraum machen. Herr Gatzer. Ja, also wir jetzt für 2022 haben wir ja klassische Verkehrsinvestitionen von 19,5, die sich aufteilen auf 8,5 Bundesfernstraßen, Bundesschienenwege 9,4 und Wasserstraßen 1,4 Und dann noch die Sonstigen, also kombinierter Verkehr. Das kennen Sie alles: 0,2. Im letzten Jahr waren es 19,0 und das steigt jetzt an, wie Herr Lindner ja gesagt hat, bis 2026 auf 20,5. Wobei ich jetzt, Herr Minister, da die Aufteilung, da wir erst Eckwerte haben, kommt die Aufteilung noch. Aber wir haben entschieden mit diesen Experten, dass Schiene vorrangig ist vor Straße. Also dieses Verhältnis Schiene zur Straße wird sich fortsetzen mit der Aufteilung in den nächsten Jahren.

Ich muss übrigens sagen, dass Herr Gratzer vor der BPK gesagt hat: Herr Lindner, es kommt in jedem Fall eine Frage nach der Aufteilung der Verkehrsinvestitionen auf die Verkehrsträger. Das hat er gesagt.

Ich bin schon etwas länger dabei.

Frage beantwortet?

Ja, danke.

Wunderbar. Und da habe ich eine Frage von Herrn Buchsteiner, Stichwort Ergänzungshaushalt: Herr Lindner, was wäre eine realistische Größe für den angekündigten Ergänzungshaushalt? 20, 30, 40 Milliarden oder mehr? Und halten Sie an Ihrem Vorschlag für einen Tankstellenrabatt fest?

Erstens, das kann keiner sagen. Zweitens: ja. Wenn man das möchte, aber man muss die Frage beantworten, möchte man in der Breite die Menschen entlasten? Meine Antwort darauf ist: Ja, aus dem eben genannten Grund. Wir haben auf der einen Seite bedürftige Menschen, die eine Unterstützung beim Lebensunterhalt brauchen, deshalb zum Beispiel Einmalzahlung bei Grundsicherungsempfängern. Ich gehe davon aus, dass das auch noch angepasst wird. Und auf der anderen Seite eine Entlastung in der Breite, um auch die Inflationserwartung verankert zu halten, um einen Beitrag dazu zu leisten. Ich hatte schon auf Frankreich und Schweden hingewiesen, die einen vergleichbaren Weg gehen, über andere könnte man auch noch sprechen. Und wenn man sich entscheidet, man will in der Breite bei den Spritkosten die Menschen und die Betriebe entlasten, die Familie, den Pendler, den Gewerbetreibenden, dann kann man sich die Instrumente ansehen. Eine Senkung der Mehrwertsteuer, wie von der CDU/CSU vorgeschlagen, ist europarechtlich nicht möglich. Es ist nicht möglich, einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz auf Kraftstoff einzuführen. Die Spritpreisbremse, die von dort vorgeschlagen wird, ist rechtlich nicht umsetzbar, widerspricht der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie. Steuerrechtlich in Deutschland alleine möglich wäre eine Senkung der Energiesteuer. Das würde jetzt beim Diesel ausmachen 14,04 Cent. Wenn man wie die SPD in Nordrheinwestfalen 20 Cent pro Liter entlasten will, so der Vorschlag der nordrhein-westfälischen SPD, dann reicht es nicht aus, nur über das Steuerrecht zu sprechen. Dann müssten ergänzende Maßnahmen eingeleitet werden. Dazu habe ich einen Vorschlag gemacht. Die Regierung wird sich darüber eine Meinung bilden.

Frau Siewert.

Vielen Dank, ich hätte auch zwei Fragen. Eine Frage zum Ergänzungshaushalt. Wenn ich das richtig verstanden habe, werden die Entlastungen bei den Spritpreisen sowie weitere Entlastungen für die Bürgerinnen und Bürger dann in diesen Ergänzungshaushalt fallen. Können Sie schon grob sagen, wann es da weitere Entscheidungen geben wird oder wann der steht? Und eine zweite Frage, weil Sie eben über Entlastungen und auch keine Steuererhöhungen sprachen. Heißt das auch, dass die Sozialabgaben nicht weiter steigen? Die GroKo hatte ja beispielsweise die Sozialgarantie, dass es nicht über 40 % geht. Bleibt das dann unter der Ampel auch bestehen? Vielen Dank.

Der Ergänzungshaushalt, wie ich eben sagte, wird ja die Auswirkungen des Ukraine-Krieges abbilden. Er wird umfassen das nächste Entlastungspaket der Bundesregierung, die Leistungen zum Schutz von Geflüchteten, die humanitäre Hilfe im Ausland, und er muss reflektieren die makroökonomische Entwicklung und dann auch gegebenenfalls nötige Wirtschaftshilfen. Diese vier Bestandteile sind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht quantifizierbar. Deshalb brauchen wir ja auch die Zeit für einen Ergänzungshaushalt, sonst hätten wir es heute ja schon einarbeiten können. Es ist gegenwärtig nicht möglich, im Einzelnen zu prognostizieren und deshalb will ich jetzt auch nicht spekulieren. Es ist nicht möglich. Es ist eine veränderte Lage. Wir hätten jetzt den letzten Pandemie-Haushalt vorgelegt, hätten das mit 99,7 erreicht, was andere vorgelegt haben unter veränderten politischen Schwerpunktsetzungen. Aber jetzt ändert sich die Lage und das wird dann davon getrennt zu beraten sein.

Hinsichtlich der Entwicklung der Sozialversicherungsabgaben halte ich es unverändert für erforderlich, dass wir auch deren Wirkung auf Wachstum und Beschäftigung in den Blick halten. Eine steigende Belastung des Faktors Arbeit muss nach Möglichkeit immer gedämpft werden und deshalb verfolgt auch die Bundesregierung weiterhin dieses Ziel. Die weitere Entwicklung der Sozialversicherungsabgaben zu dämpfen und ein Orientierungspunkt dabei ist das 40-Prozent-Ziel.

Herr Grimm.

Herr Lindner, ich hätte eine Frage bezüglich anderer Wünsche, die noch im Koalitionsvertrag stehen. Also prominent fällt mir da das Bürgergeld ein. Sie haben sich ja in den nächsten Jahren verpflichtet, die Schuldenbremse wieder einzuhalten. Wenn ich mir die ganzen Belastungen ansehe, wird es dazu kommen, dass die Ampelkoalition einige Versprechungen wird streichen müssen.

Wir haben einen Koalitionsvertrag, der sinnvolle, wichtige politische Projekte enthält, auf die wir uns verständigt haben. Wir haben daneben eine Schuldenbremse, bei der es nicht eine Frage unseres politischen Willens ist, sie einzuhalten. Die Schuldenbremse gilt und deshalb orientiert sich der Zeitplan und die Prioritätensetzung der Umsetzung des Koalitionsvertrags an dem, was die Schuldenbremse uns an Möglichkeiten eröffnet. Ich halte es für falsch, dass politisch die Schuldenbremse in Frage gestellt wird. Die Schuldenbremse ist so etwas wie unsere fiskalische Rückversicherung, immer wieder in Krisen handlungsfähig zu sein. Hilfsweise will ich vortragen, dass ich in Bundestag und Bundesrat auch gar keine Mehrheit sähe, um die Schuldenbremse im Grundgesetz zu verändern. Insofern ist das ein haushaltspolitischer Eckpunkt, eine haushaltspolitische Leitplanke. Wer die wirtschaftliche Erholung nicht gefährden will, der schließt zudem Steuererhöhungen im Höchststeuerland Deutschland aus. Und aus diesen beiden Leitplanken - Schuldenbremse des Grundgesetzes, Verzicht auf Steuererhöhungen -, ergibt sich der Handlungsbedarf, die Handlungsmöglichkeiten, die wir haben, oder der Zeitplan für die Umsetzung von Projekten. Je besser wir also sind, auch wirtschaftliches Wachstum in unserem Land wieder zu stärken, desto schneller wachsen uns die Möglichkeiten auch zu und vergrößern sich die Möglichkeiten, auch weitere sinnvolle Vorhaben umzusetzen.

Dann habe ich zwei Fragen, die ich online einschieben will, eine von Frau Hielscher zu der Frage: Wie hilft das Finanzministerium konkret den geflüchteten Ukrainern, die versuchen, Bargeld in Deutschland einzutauschen? Und zwei Fragen, die sich beide mit dem Krankenversicherungszuschuss, also dem Zuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung beschäftigen. Ich will mal den von Frau Boll vorlesen. Die Frage: Der Bundesminister Lauterbach hat letzte Woche angekündigt, dass er ab 2023 einen erhöhten dauerhaften Bundeszuschuss für die Krankenversicherung geben werde. Davon ist in den jetzigen Haushaltseckpunkten nichts zu finden. Wird da noch mal nachverhandelt? Wie viele Milliarden erhält die gesetzliche Krankenversicherung über die üblich gesetzlich festgelegten 14,5 Milliarden Euro für das Jahr 2023 hinaus?

Die Frage der Ukrainerinnen und Ukrainer, die in Deutschland Bargeldabhebungen vornehmen wollen, beschäftigt die Notenbanken. Es ist eine Frage der Notenbanken, also der EZB. Und die Mitglieder der Eurogruppe sind mit der EZB darüber im Gespräch, was hier getan werden kann, um Abhilfe zu schaffen. Technisch und finanziell ist das nicht trivial. Politisch ist es gewünscht, den Menschen zu helfen. Da spreche ich nicht für die Bundesregierung, sondern für alle Mitglieder der Eurogruppe, mit denen ich darüber habe sprechen können. Die Vorstellungen von Herrn Lauterbach sind noch nur Ressortvorhaben und deshalb kann ich da für die Bundesregierung insgesamt noch nichts zu sagen.

Frau Jennen.

Ja, ich hätte auch zwei Fragen. Einmal zum Thema Verteidigungsausgaben. Da gibt es ja jetzt eine Kehrtwende. Inwiefern spielt das jetzt schon für die Planung für dieses Jahr eine Rolle? Wo werden da noch mal zusätzliche Ausgaben geplant, die dann wahrscheinlich aus dem Sondervermögen finanziert werden müssten? Und dann auch noch mal eine Frage. Sie hatten erwähnt, dass auch makroökonomische Hilfen noch mal ermöglicht werden. Da ist natürlich die Frage: Sehen Sie da eine Gefahr, dass Deutschland in eine Rezession rutscht? Und könnten Sie sich da auch nochmal ein größeres makroökonomische Stimuluspaket vorstellen?

Der Verteidigungshaushalt wird ja in diesem Jahr 50,3 Milliarden Euro betragen, also eine sehr beachtliche Größenordnung. Darüber hinaus wird ja das Sondervermögen schon zur Verfügung stehen. Gegenwärtig ist das Verteidigungsministerium dabei, einen Wirtschaftsplan zu entwickeln. Das Sondervermögen wird hier auf der Basis eines Wirtschaftsplanes bewirtschaftet und verausgabt werden. Dazu ist gegenwärtig öffentlich noch nichts zu sagen, weil die Konzeptionsphase noch andauert. Wir werden jetzt dem Bundestag zuleiten das Gesetz zur Ãnderung des Grundgesetzes und dann wird es auch ein Errichtungsgesetz auf der Basis des geänderten 87a als einfaches Bundesgesetz geben. Und die weitere dritte Zuleitung wird dann der Wirtschaftsplan sein. Aber der wird gegenwärtig unter militärfachlichen Gesichtspunkten im Haus dort entwickelt.

Die Bundesregierung unternimmt alles in ihrer Macht Stehende, um die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland zu stabilisieren und die wirtschaftliche Erholung nach der Corona-Pandemie zu verstetigen. Die Rahmenbedingungen haben sich dramatisch verändert. Die Bilder aus der Ukraine sind schrecklich, und ich glaube, machen uns alle betroffen - das Leid der Menschen. Zugleich auch die Bestürzung darüber, wie das Völkerrecht so gebrochen werden kann, dass wir wieder Krieg auf europäischem Boden haben. Aber darüber hinaus gibt es eben auch neben diesem menschlichen Leid und der geopolitischen Spannung auch eine wirtschaftliche Auswirkung. Das ist völlig klar. Sie ist gegenwärtig noch nicht voll einzuschätzen. Der Haushaltsentwurf, den wir vorgelegt haben, basiert auf der Prognose des Jahreswirtschaftsberichts. Da war von 3,6 Prozent Wachstum für dieses Jahr unverändert ausgegangen worden. Wie sich das entwickelt, kann man momentan nicht abschätzen.

Umso wichtiger ist, dass wir jetzt einen Entlastungsimpuls gesetzt haben: 4,5 Milliarden Euro heute; dass wir bei der Kaufkraft der Menschen etwas tun. Das wird das zweite Entlastungspaket sein. Wir haben die degressive AfA nicht zum 31.12.2021 auslaufen lassen, wie es von der Großen Koalition geplant war, sondern in diesem Jahr 2022 schlagen wir die Fortsetzung fort Das ist ja das Corona-Steuerhilfegesetz, wo die degressive AfA enthalten ist. Auch ein klares Signal. Wir haben Vorsorge getroffen bei der Energieversorgung. 1,5 Milliarden Euro sind übrigens schon jetzt in diesem Haushaltsentwurf 2022 enthalten für zusätzliche Bevorratung beim Gas. Weiteres wird folgen. Das heißt, wir tun alles in unserer Macht stehende, um die wirtschaftliche Entwicklung in unserem Land nachhaltig positiv zu gestalten bei allen Unsicherheitsfaktoren, die wir haben. Und damit sind wir auch in guter europäischer Gesellschaft. Sowohl die Mitglieder der Europäischen Union als auch die Mitglieder der G7 sehen gemeinsam die Aufgabe, die wirtschaftliche Entwicklung positiv aufrechtzuerhalten und fortzusetzen und entsprechende Maßnahmen einzuleiten.

Herr Jordans.

Herr Lindner, es gibt Kalkulationen, wonach die von Ihnen vorgeschlagene Subventionierung des Spritpreises monatlich 550 Millionen Euro kosten könnte, die natürlich vor allem Vielfahrern zugutekommen würde. Hat Ihr Haus da eigene Kostenschätzungen?

Diese Kostenschätzung ist von mir.

Wunderbar.

10 Cent pro Monat sind 550 Millionen Euro.

Dann hätte ich eine Nachfrage, ob Sie überlegt haben, diese Summe stattdessen auf das geplante Energiegesetz aufzuschlagen, damit auch Familien jetzt das Auto stehen lassen und stattdessen im Bus oder Fahrrad oder Zu-Fuß-Gehen davon profitieren. Am Ende treiben ja Ihre Subvention auch wieder den Preis hoch.

Ich möchte jetzt eigentlich keine einzelne Einzelbetrachtung von Maßnahmen machen, weil ich hier als Bundesminister der Finanzen jetzt den vom Bundeskabinett beschlossenen Haushaltsentwurf vorstelle. Und Sie fragen nach einem Debattenbeitrag, der noch nicht Gegenstand der Kabinettsbefassung gewesen ist. Da ich aber ein freundliches Wesen habe, will ich Ihnen keine Antwort schuldig bleiben. Also das Energiegeld ist ein Koalitionsvorhaben, das wir energisch verfolgen. Aber für ein Energiegeld braucht man ein Bundesgesetz, eine Verwaltung mit IT, die es dann auch administrieren kann. Alleine schon diese kurzen Hinweise auf Bundesgesetz und verwaltungsmäßige Voraussetzungen zeigt, dass das kein agiles Instrument der Krisenbewältigung ist, sondern dass das Teil der dauerhaften langfristigen Klimastrategie der Bundesregierung sein wird. Insofern kann es jetzt nicht kurzfristig zum Einsatz kommen. Ich bin ja auch deshalb gegen Steueränderungen bei oder zurückhaltend gegen Steueränderungen etwa bei der Energiesteuer, weil diese ebenfalls einen längeren - mehrere Wochen oder gar Monate benötigenden - Vorlauf haben.

Was die Verteilungswirkung eines Krisenrabatts Kraftstoffe angeht, ist zu sagen, dass es ein in der Breite wirksames Instrument ist, das durch seine Schnelligkeit wirken soll. Für die Fragen der Leistungsbezogenheit staatlicher Maßnahmen haben wir das Sozialrecht und das Lohn- und Einkommenssteuerrecht. Es gibt ja auch zum Beispiel keine Differenzierung bei der Energiesteuer oder bei der Mehrwertsteuer. Die wirkt sich auch jeweils in der Breite belastend aus, während dann eben auch denkbar ist, in einer solchen Situation, in der wir sind, in der Breite entlastend zu wirken und verteilungspolitische Überlegungen dort zu belassen, wo sie regelmäßig angesiedelt sind, nämlich im Bereich der Sozialgesetzbücher und des Lohn- und Einkommenssteuerrechts.

Ich trage noch einmal vor und rufe in Erinnerung, dass dieses von mir ins Gespräch gebrachte Vorhaben eines Kraftstoffrabattes in gleicher Weise in Frankreich bereits Regierungsbeschluss ist. Frankreich macht dies: 15 Cent an der Zapfsäule, weil dort die Vorstellung tatsächlich ebenfalls ist, wir brauchen eine in der Breite wirksame Maßnahme, um vom Pendler über die Familie bis hin zu dem kleineren Gewerbetreibenden alle in dieser Situation schnell zu entlasten bis es hoffentlich bald zu einer weiteren Normalisierung des Weltmarktgefüges kommt. Ein weiterer Grund, warum man sich in Frankreich gegen steuerliche Maßnahmen ausgesprochen hat, ist übrigens, dass man nicht eine neue Dauersubventionierung fossiler Energieträger wünscht, wie das bei Steueränderungen möglicherweise der Fall wäre. Und zum Dritten hat sich Frankreich auch für einen solchen Tankrabatt entschieden, weil man an der Zapfsäule dann den regulären Preis weiter sieht und der Ausnahmecharakter weiter erkennbar ist. Dass es eben nicht zu einem Einrechnen in den normalen Preis kommt, wie bei Steuersatzänderungen, sondern dass es eine Maßnahme ist, die unabhängig von dem am Markt gebildeten Preis ist, so die Argumentation in Frankreich. Jetzt habe ich nur rein deskriptiv gesprochen, aber normativ will ich sagen, dass ich die französischen Überlegungen schon einige Zeit kenne und nachvollziehbar finde.

Dann habe ich eine Frage von Herrn Heller. Sie schließen eine erneute Ausnahme von der Schuldenbremse wegen des Ukraine-Krieges 2022 und 2023 nicht aus. Wo wird Ihrer Einschätzung nach die Maastricht-Schuldenquote dieses Jahr landen?

Die Maastricht-Schuldenquote wird sich bei etwa 70 Prozent bewegen. Wir können nur auf die Verfassungslage verweisen für das Jahr 2023 fortfolgende. Die Schuldenbremse ist die Regel, nicht die Ausnahme. Es besteht keine Wahlmöglichkeit der Bundesregierung, die Schuldenbremse zu beachten oder nicht. Sie muss es.

Dann machen wir weiter, Herr Kollege.

Fabian Busch von web.de und GMX. Herr Lindner, wenn man sich die Einzelpläne anschaut in der Kabinettsvorlage, da sind ja einige Ministerien, die in diesem Jahr mit weniger Geld auskommen müssen als im letzten Jahr. Unter anderem Verkehr, Inneres, Umwelt, Entwicklung. Wie kommt das zustande?

Weil es auch pandemiebedingte Sonderausgaben in den vergangenen Jahren gab. Wenn Sie sich die Einnahmen- und Ausgabenentwicklung ansehen seit 2019 haben Sie vielleicht ein noch erweitertes Analyseinstrument, wie sich die sich die Einnahme- und Ausgabepositionen verändert haben. In den von Ihnen genannten Etats gab es eben pandemiebedingte Sonderausgaben im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit. Beispielsweise all das, was wir tun, um im Bereich Global Health und Vaccination, die globale Impfkampagne zu unterstützen. Im Bereich des Verkehrshaushalts gab es Unterstützung für ausgebliebene Erlöse von Verkehrsunternehmen und so weiter und so fort.

Herr Gatzer.

Wenn ich ergänzend darf: Es gibt auch durch den Organisationserlass des Bundeskanzlers Veränderungen. Den Zuschnitt der Ministerien, gerade wenn Sie das Innenministerium nehmen. Das war früher für Bau zuständig. Jetzt gibt es ein eigenständiges Bauministerium und die Mittel sind auch schon dann umgeschichtet worden. Wir machen da weiter. So.

Herr Lindner, weil Sie ja schon sich zu dem Thema Energiepreise ein bisschen freundlicherweise ausgelassen haben, da meine Nachfrage. Es kursieren ja jetzt auch Berechnungen, dass ein ganz großer Teil des Anstiegs direkt bei den Mineralölkonzernen bleibt, weil der Preisanstieg zwar da ist, aber doch ein großer Teil noch draufgeschlagen wird. Und Herr Habeck will ja auch entsprechend jetzt das Kartellamt einschalten. Sehen Sie das auch so und teilen Sie die Sicht der Dinge von Herrn Habeck, dass es im Grunde genommen spekulativ ist und bei den Konzernen die Verantwortung liegt?

Der Weltmarktpreis ist der Weltmarktpreis. Ich halte es für sinnvoll, dass die Markttransparenzstelle des Bundeskartellamts aufmerksam die Situation am Markt beobachtet. Ich halte es auch für sinnvoll, mit den Mineralölgesellschaften in einen Austausch einzutreten, welchen Beitrag sie leisten können, um sehr rasch zu einer Normalisierung zu kommen. Und aus diesem Grund, ein weiterer Grund, bin ich auch gegen Steuersatzänderungen, weil dort die Wahrscheinlichkeit besonders hoch ist, dass einfach ins Preisniveau eingebaut eingerechnet wird ein geringerer Preis, aber am Ende die Erlöse für die die Mineralölkonzerne steigen. Nichts gegen steigende Erlöse, die werden ja auch besteuert durch den Staat. Aber wenn man über Maßnahmen nachdenkt, dann sollten sie ansetzen auf der Seite der Verbraucher und auch transparent sein, damit sichtbar wird: Was ist der eigentliche Preis? Diese hohen Preise an der Zapfsäule sind für uns alle ja auch jeden Tag eine Erinnerung, wenn man daran vorbeifährt, dass gegenwärtig dieses Niveau außerordentlich ist. Und das erhält die Begründungsnichtigkeit auch der Marktteilnehmer für dieses Preisniveau, insbesondere dann, wenn die Preise auf den Weltmärkten sich hoffentlich bald wieder normalisieren.

Da habe ich eine Frage von Herrn Buchsteiner von ThePioneer bezüglich der Ausgaben für Flüchtlinge. Welchen Teil der Ausgaben für Flüchtlinge ist der Bund bereit zu übernehmen und wird der Bund dafür morgen bei der MPK einen Vorschlag machen?

Die morgige MPK wird gerade vorbereitet von Bundesregierung und den Chefinnen und Chefs der Staatskanzleien der Länder. Es ist klar, dass auch dies morgen ein Gesprächsgegenstand sein wird. Es gibt dort jetzt noch keine fertig abgestimmte Vorlage, zumindest jetzt in der Zeit, wo ich im Haushaltsausschuss war und jetzt bei Ihnen, ist mir kein Update vorgelegt worden, aber darüber wird gesprochen werden, und ich will jetzt dem nicht vorweggreifen.

Dann machen wir weiter, Frau Kollegin.

Ja, vielen Dank. Ich habe eine Frage an Herrn Gatzer. Sie sagten ja vorhin, Sie seien schon ein bisschen länger dabei, aber so einen Ergänzungshaushalt gibt es ja nicht alle Tage. Vielleicht können Sie noch mal erklären, in welchen Situationen man zu so einem Instrument greift und warum das in der Vergangenheit ja offensichtlich nicht so oft der Fall war. Dass sich was ändert noch oder dass die Lage sich ändert, das gibt es ja öfter, aber bislang reagierte man darauf ja eigentlich eher mit anderen Haushaltsinstrumenten. Vielleicht können Sie noch mal dieses Instrument ein bisschen begründen.

Also in den letzten Jahren, wenn ich das als zuständiger Minister sagen darf, wurde dieses Instrument bereits zweimal eingesetzt. Es gäbe immer die Möglichkeit, vor Beschluss des Haushaltes in der Bereinigungssitzung etwas einzubringen. Es gäbe auch die Möglichkeit eines Nachtragshaushaltes. Aber das wollten wir ausdrücklich nicht. Wir wollten auch nicht in größerem Umfang Vorsorge in diesen Entwurf einarbeiten, weil diese Vorsorge wäre notwendigerweise immer unexakt und würde deshalb dem Gebot der Haushaltsklarheit und Haushaltswahrheit auch nicht genügen. Und deshalb, wie in den vergangenen Jahren schon zweimal erfolgt, wählen wir das Instrument der Ergänzungsvorlage. Also im laufenden Haushaltsverfahren wird es eine Zuleitung der Bundesregierung ganz regulär geben.

Herr Gatzer.

Das kann ich ja gar nicht mehr ergänzen. Also nehmen wir die letzte Situation. Jetzt haben wir die Situation mit dem Ukraine-Krieg und dann der letzte Ergänzungshaushalt war 2020 coronabedingt. Außergewöhnliche Situationen zum Zeitpunkt des Regierungsentwurfs, der Aufstellung des Regierungsentwurfs. Und da gibt es dieses Instrument und das kann man dann nutzen.

Eine Frage noch an den Lindner: Haben Sie mit Ihrem wirtschaftspolitischen Berater, Herrn Feld, schon mal über Ihren Tankrabatt gesprochen oder wollen Sie lieber gar nicht so genau wissen, was er davon hält? Also es gibt, glaube ich, sogar öffentliche Zitate von ihm dazu. Aber wie gesagt, es ist ja ein Indiz, dass zum Beispiel Schweden und Frankreich - zwei ja auch doch sehr stark auch sozialdemokratisch geprägte Länder - sich auf diesen Weg machen. Das ist ja ein Indiz auch.

Frau Kollegin. Nehmen Sie ruhig das Mikrofon vor Ihnen, dann ist es einfacher.

Susanne Stephan vom Focus Magazin. Ich hätte eine Frage zum Bürgergeld. Wir haben ja dieses Jahr, weil die Einkommens- und Vermögensfreigrenzen weiter angehoben bleiben, einen höheren Kreis von Anspruchsberechtigten. Wie spiegelt sich das dann im aktuellen Haushalt wider? Und wie kann es dann laufen ab 2023? Wenn man das Gebot der Sparsamkeit, wie Sie es ja jetzt sehr nachdrücklich formuliert haben, ernst nimmt, müsste man da ja dann fast zu dem Schluss kommen, dass anstatt dass mit dem Bürgergeld das verstetigt wird, das wieder zurückgeführt wird. Also auf was muss sich da der Herr Heil einstellen? War das klar? Sie schauen mich gerade so fragend an.

Ja. Noch haben wir ja das Bürgergeld nicht.

Richtig, aber es soll ja zum 1.1.2023 kommen.

Nein, wir schauen uns deshalb an, weil wir zwei kennen da noch nichts. Also, da gibt es noch keine Konzeption. Deshalb ist auch jetzt schwer auf die Frage zu antworten. Es ist nur ein Koalitionsvorhaben. Das wollen wir machen, so viel ist klar. Aber wir können jetzt nicht im Einzelnen dazu Stellung nehmen, weil uns ist nichts bekannt. Also von den Eckpunkten, die geplant wären. Es gibt auch, glaube ich, noch keine.

Dann gibt es eine Nachfrage von Herrn Hoffmann noch mal zur Frage des Bundeszuschusses zur GKV. Das strukturelle Defizit der GKV erfordert ab 2023 entweder eine erhebliche Erhöhung der Beitragssätze oder ein deutlich erhöhten Bundeszuschuss. Wofür plädieren Sie?

Da ist die weitere Entwicklung abzuwarten. Ich bin aber dankbar, dass der Kollege Lauterbach meiner Bitte entsprochen hat, dass das Bundesministerium der Finanzen zukünftig wieder im Schätzerkreis der GKV und der SPV vertreten sein wird, so dass wir auch eine sehr frühe Prognosegrundlage für Haushaltsmittel haben und an den Prognosen mitwirken können. Das ist sehr kollegial und erlaubt auch eine andere Zusammenarbeit bei diesen Fragen.

Frau Landwehr.

Herr Lindner, Sie sagten eben zum Tankrabatt, dass Bürger, Bürgerinnen und kleinere Gewerbetreibende sollten den Tankrabatt bekommen. Bekommen Transportunternehmen auch diesen Rabatt? Da wird ja gefordert, zum Beispiel Gewerbediesel oder Senkung der Mineralölsteuer? Die zweite Frage richtet sich noch mal zum Thema Ergänzungshaushalt. Da geht es ja auch um wirtschaftliche Hilfen für Betriebe. Sie sagten gerade, Teile von den Erfahrungen aus der Corona-Pandemie und diesen Hilfspaketen würden übertragen auf neue Hilfen. Was kann man da übertragen?

Also zu der zweiten Frage, das hatte ich gesagt im Zusammenhang mit meiner Erwartung, was die Europäische Kommission tun wird. Also hier geht es ja um das Temporary Framework für Wirtschaftshilfen. Da gab es eines für Corona und die Kommission hat angekündigt, dass sie etwas Vergleichbares auch jetzt für die negativen Auswirkungen des Ukraine-Kriegs vorlegen wird. Und meine Erwartung, die ich geäußert habe, war, dass man manches von den Erfahrungen nutzen kann der Corona-Pandemie, aber dass wir jetzt in einer anderen Situation sind. Und das wird sich nach meiner Vermutung widerspiegeln, in dem, was die Kommission vorschlägt.

Dann haben Sie gesprochen über die Transportunternehmen. Nein, einen Gewerbediesel halte ich nicht für sinnvoll. Das wäre eine zusätzliche, dann möglicherweise auf Dauer angelegte, Steuersubventionen für einen fossilen Energieträger. Das entspricht nicht den strategischen Überlegungen der Bundesregierung. Jetzt könnte ich in meinem Ehrenamt als FDP-Vorsitzender etwas dazu sagen, dass ich generell Steuerentlastungen gut finde. Aber ich bin Bundesminister der Finanzen für die gesamte Koalition und deshalb entspricht das nicht den strategischen Überlegungen der Bundesregierung. Außerdem wäre die Umsetzung enorm problematisch. Wie soll das abgewickelt werden an den Tankstellen? Legt man dann einen Gewerbeschein vor, wenn man sagt: So, das ist jetzt das Auto, das ich damit betanken will? Das geht nicht. Unsere Absicht ist ja, ein möglichst bürokratieschonendes Instrument einzusetzen. Wenn Sie die Fußnote gestatten: Auch bei meinem Vorschlag des Kraftstoffrabatts ist es abwegig zu glauben, dass dann jede Tankquittung beim Finanzamt vorgelegt werden würde. Die Abwicklung würde eher auf der Ebene von Unternehmensgruppen, Großhandel oder in anderer Form ablaufen und sich nicht auf den einzelnen Tankvorgang beziehen, sondern auf die Gesamtmenge der verkauften Liter eines Unternehmens bzw, Unternehmensverbunds oder des Großhandels. Und bei der Mineralölsteuer sind die sind die Grenzen ja bekannt. Ich sagte eben schon 14,04 Cent ist die noch mögliche Gestaltungsoption, die wir haben. Schweden ist auf den Minimalsatz runtergegangen und die zahlen jetzt einmalig 100 Euro an jeden Kfz-Halter aus, 150 Euro für diejenigen, die im ländlichen Raum wohnen. Das wäre auch in Deutschland eine Option, die aber auch relativ schwer administrierbar ist. Und außerdem: Steuersatzänderungen brauchen relativ lang, denn das ist Gesetz und damit wenig flexibel, wenn sie dann dereinst wieder erhöht werden sollen. Und die Mineralölsteuer bzw. Energiesteuer ist ja auch eine Mengensteuer, wie Sie wissen, mit einem festen Satz. Und die trägt ja auch zur Dynamisierung eigentlich nicht bei. Also so viel zu den Aspekten, die auch in der Debatte sind. Und in der Tat, die Transportunternehmen haben ja das Petitum, das Sie angesprochen haben.

Eine Nachfrage. Also einen Tankrabatt gibt es für Transportunternehmen nicht. Wie machen Sie dann den Unterschied zwischen Kleingewerbetreibenden und Transportunternehmen?

Es ist eine, so wie in Frankreich geplant nach meinem Vorschlag, eine prinzipiell wirkende, in den Markt in der Breite wirkende Maßnahme - streng befristet, aber eben in den Markt insgesamt. Und an der Zapfsäule soll der Preisanschlag gleich bleiben, damit jeder weiß, dass es sich um eine Ausnahmeintervention handelt und dass auch der Erklärungsdruck auf die Mineralölgesellschaften erhalten bleibt, warum der Preis da so hoch angeschlagen ist. Alles andere, ein Vermischen von Steuer und Preis führt nur zu Mitnahmeeffekten, die nach aller Möglichkeit minimiert werden müssen.

Herr Jung.

Herr Lindner, dazu auch noch eine Frage, und zwar zur Tankrabatt-Idee an sich von Ihnen, weil in den letzten Jahren, wenn es Preissteigerungen in anderen Lebensbereichen für die Bürger gab, haben Sie immer auf den Markt vertraut. Sie haben zum Beispiel die Mietpreisbremse noch vor ein paar Jahren als Planwirtschaft bezeichnet und - Zitat: dass jetzt alte sozialistische Ideen zurückkommen. Jetzt machen Sie ja das beim Tankrabatt. Sind Sie zum Sozialisten geworden, oder wann ist Ihr Vertrauen in die Macht des Marktes verlorengegangen?

Tatsächlich habe ich in den vergangenen Jahren immer darauf hingewiesen, dass angesichts der Preissteigerungen und korrespondierender Gehaltserhöhungen bei den Menschen es zum Effekt der kalten Progression kam, dass also Menschen, obwohl sie mehr verdient haben, aufgrund allgemeiner Effekte gar nicht über mehr Kaufkraft verfügt haben. Weshalb hier ja mein dringender Vorschlag immer war, das Steuersystem auch so zu aktualisieren, dass die Menschen bei Preis- und Gehaltssteigerungen tatsächlich auch vom Staat fair behandelt werden.

Zusatz?

Und zwei Fragen: Wird der Porschefahrer auch von Ihrem Tankrabatt profitieren können? Und Sie haben ja die erneuerbaren Energien als Freiheitsenergien bezeichnet. Warum wollen Sie denn jetzt die Energie der Unfreiheit fördern durch Ihren Tankrabatt.

Die Förderung soll sich beziehen auf alle Menschen, Pendler, Familien, Gewerbetreibende. Und sie soll möglichst schnell wirksam werden, allerdings streng zeitlich befristet sein. Sie haben verfolgt, dass ich heute mehrfach schon gesagt habe, dass nicht beabsichtigt sein soll, eine neue, möglicherweise auf Dauer angelegte Subvention fossiler Energieträger, sondern ein Instrument der Krisenintervention.

Was ist mit dem Porschefahrer? Der wird auch profitieren davon. Der sich das leisten kann alles.

In unserem Steuersystem ist für umverteilungspolitische Motive die Lohn- und Einkommenssteuer vorgesehen mit ihrem linear-progressiven Tarif. Dort erfolgt eine Besteuerung nach Leistungsfähigkeit. Auf der anderen Seite gibt es Systeme der Umsatzbesteuerung oder der Energiebesteuerung, bei denen eine Betrachtung der individuellen Leistungsfähigkeit regelmäßig nicht erfolgt. Tatsächlich ist es deshalb auch so, dass diejenigen, die einen besonders hohen Verbrauch haben, auch besonders hohe Steuern zahlen.

Frau Landwehr, hatten Sie noch eine Nachfrage?

Ich habe es immer noch nicht verstanden. Also, Transportunternehmen bekommen keinen Tankrabatt?

Alle! Jeder, der an der Tankstelle tankt. Weil der Rabatt bezieht sich auf den Literpreis, aber das geht nicht an den Mineralölkonzern, sondern an denjenigen, der tankt.

Herr Jung.

Aber es gibt doch Menschen, die diesen Rabatt gar nicht brauchen. Warum werden die auch davon profitieren?

Unser linear-progressives Steuerrecht ist das Instrument, das eingesetzt wird zu verteilungspolitischen Zielen. Darüber hinaus hat unser Staat mit seinen Sozialgesetzbüchern für die Menschen, die darüber hinaus auf Unterstützung der Solidargemeinschaft angewiesen sind, Maßnahmen eingeleitet. Daneben gibt es in unserem Fiskalstaat Steuern auf Umsatz oder Energie, die pauschal wirken und deshalb die individuelle Leistungsfähigkeit nicht berücksichtigen. Das bedeutet, dass bei der Umsatzsteuer derjenige, der über ein hohes Einkommen und derjenige, der über ein niedriges Einkommen oder gar einen Sozialtransfer nur verfügt, gleich behandelt werden. Um derlei Unterschiede aufzufangen, gibt es die von mir eingangs beschriebenen anderen Systeme.

Dass das gesetzlich so ist und unsere Steuerstruktur so ist, habe ich verstanden. Aber finden Sie das denn als Minister einer Bundesregierung gerecht, dass ein Porschefahrer auch davon profitiert?

Also unser Steuer- und Abgabenstaat hat ja für verteidigungspolitische Ziele den linear-progressiven Tarif der Einkommenssteuer vorgesehen. Das heißt, die Frage der individuellen Leistungsfähigkeit wird abgebildet durch differenzierte Steuersätze. Wer über ein geringes Einkommen verfügt, zahlt einen geringeren Steuersatz. Wer ein höheres Einkommen hat, zahlt einen höheren Steuersatz. Deshalb ist es etwa so, dass 50 Prozent der Veranlagten, steuerlich Veranlagten in Deutschland etwa 90 Prozent des gesamten Steueraufkommens bei der Lohn- und Einkommenssteuer leisten. Man kann also sagen: In Deutschland ist es so, dass starke Schultern sehr viel tragen: 50 Prozent der steuerlich veranlagten 90 Prozent des Aufkommens. Und das zeigt, dass Gerechtigkeitsvorstellungen unserem Steuerstaat enorm wichtig sind und dass in Deutschland die Umverteilungsmarge so ist, dass relativ große Einkommensunterschiede vor Wirkung des linear-progressiven Systems dazu durch die Wirkung des Steuersystems uns in die Nähe der Einkommensverteilung der skandinavischen Länder bringen. Das heißt, dieser Steuerstaat ist enorm fair.

Dann habe ich noch eine Nachfrage von Frau Boll. Noch mal zum Bundeszuschuss Gesetzliche Krankenversicherung. Wenn die Frage der Höhe eines zusätzlichen Bundeszuschusses für die gesetzliche Krankenversicherung noch in der Ressortabstimmung ist, wie Sie ja ausgeführt haben, kommt der entsprechende Posten dann in den Ergänzungshaushalt?

Da ist keine Ressortabstimmung bei den Gesetzentwürfen.

Bitte!

Wir warten - und so sind wir auch mit dem Gesundheitsministerium verblieben - die Ergebnisse des Schätzerkreises ab für nächstes Jahr. Und diese Ergebnisse wird es im Herbst geben.

Danke für die Klarstellung. Gibt es weitere Fragen? Das sehe ich nicht. Dann danke ich Ihnen, Herr Minister. Herr Staatssekretär. Ich wünsche einen schönen Tag.