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09.03.2023

Bundesweite Schwerpunktprüfung Mindestlohn

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls führt am 9. März 2023 die erste Schwerpunktprüfung des Jahres durch.

„Wir wollen, dass die Menschen sich an die Gesetze halten, damit wir faire Wettbewerbsbedingungen für den deutschen Markt schaffen. Das ist gut für die Unternehmen und für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.“ Staatssekretärin Prof. Dr. Luise Hölscher

Knapp sechs Monate nachdem der gesetzliche Mindestlohn auf 12 Euro brutto pro Stunde erhöht wurde, gibt es bundesweit eine Sonderprüfung des Mindestlohns. Dabei geht es vor allem darum, dass der gesetzliche Mindestlohn nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) beziehungsweise Mindestlohngesetz (MiLoG) eingehalten wird, besonders bei risikobehafteten Wirtschaftsbereichen mit Kundenkontakt.

Bei der Kontrolle sind die Zöllnerinnen und Zöllner im gesamten Bundesgebiet im Einsatz. Nachdem die vor Ort erhobenen Daten ausgewertet sind, wird gegebenenfalls bei Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern weitergehend geprüft.

Mehr Informationen über die FKS im Einsatz für den Mindestlohn finden Sie hier.