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16.01.2023

Die FKS im Einsatz gegen Rechnungsfälscher

In den letzten Jahren hat sich deutlich gezeigt, dass es im Bereich der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung organisierte Formen der Schwarzarbeit gibt, die inzwischen auch vor den Grenzen Deutschlands keinen Halt mehr machen. Die hier tätigen Banden sind europaweit bestens organisiert, sie arbeiten oftmals abgeschottet und gehen höchst konspirativ vor. Die Täter verursachen hohe Schäden in der Sozialversicherung sowie Ausfälle bei den Steuereinnahmen und schaden auch seriösen Mitbewerbern durch unlautere Wettbewerbsvorteile.

Was versteht man unter organisierten Formen der Schwarzarbeit?

Unter organisierten Formen der Schwarzarbeit wird die planmäßige Begehung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten verstanden, die unter Verwendung gewerblicher oder geschäftsähnlicher Strukturen eine große Anzahl von Arbeitnehmerinnen und Arbeitsnehmern oder einen langen Zeitraum betreffen. Dies geht mit einem besonderen Verschleierungsgrad und einem hohen Ermittlungsaufwand einher. Darüber hinaus hat es die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) zunehmend mit organisierter Kriminalität und organisierten kriminellen Strukturen zu tun.

Die FKS der Zollverwaltung hat sich zum Ziel gesetzt, diese Strukturen zu zerschlagen und den Rechnungsfälschern das Handwerk zu legen. Gemeinsam mit der Polizei und der Steuerfahndung wird in gemeinsamen Ermittlungsgruppen und über verdeckte Ermittlungsmaßnahmen gegen die Drahtzieher ermittelt. Ziel ist die Anklage sämtlicher Täter und Beteiligten durch die Staatsanwaltschaft vor Gericht. Eine häufig auftretende Form der organisierten Schwarzarbeit ist der sogenannte „Kettenbetrug“.

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Was bedeutet „Kettenbetrug“?

Dabei handelt es sich um das komplexe kriminelle Zusammenwirken von mehreren Personen an einem Tatkomplex. Dabei werden gewerbsmäßig inhaltlich falsche Schein- oder Abdeckrechnungen in Umlauf gebracht, die von Scheinfirmen wie eine Ware am Markt gehandelt werden. Wesentliches Ziel ist es, durch das Einbuchen fingierter Fremdleistungen in die Buchhaltung aktiver Firmen Schwarzgeld für kriminelle Zwecke zu generieren. Diese Gelder werden im Wesentlichen für Schwarzlohnzahlungen an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, verdeckte Gewinnentnahmen und Korruption, z. B. als Schmiergelder für Auftraggeber, genutzt. Scheinfirmen sind nur kurz am Markt aktiv, werden anschließend in die Insolvenz geführt und oft durch eine neue Scheinfirma ersetzt.

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Welche Mittel kann die FKS im Kampf gegen den „Kettenbetrug“ einsetzen?

Für Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, die mit ihren Prüfgegenständen unmittelbar zusammenhängen, ist die FKS zuständige Ermittlungsbehörde mit den entsprechenden vollzugspolizeilichen Befugnissen. In den besonders schweren Fällen des bandenmäßigen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt kann sie beispielsweise mit richterlicher Anordnung Maßnahmen der Telekommunikationsüberwachung durchführen, um u. a. an die Hintermänner zu gelangen.

Zudem können sämtliche Erträge aus den rechtswidrigen Taten über sogenannte vermögensabschöpfende Maßnahmen entzogen werden. Ferner ist die FKS für die Ahndung der zuvor genannten Ordnungswidrigkeiten zuständig und verhängt Geldbußen z. B. wegen des Ausstellens und Inverkehrbringens von unrichtigen Belegen oder wegen des leichtfertigen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt.

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Ein Fall aus der Praxis

Im Rahmen einer Sonderkommission ermittelte der Zoll im Auftrag der Staatsanwaltschaft gegen zwei Tätergruppierungen, denen gewerbs- und bandenmäßiger Betrug, Vorenthalten von Sozialabgaben, Steuerhinterziehung sowie Schleusung in großem Umfang vorgeworfen wurden. Dabei wurde neben zwei Baufirmen auch ein Geflecht von Scheinfirmen betrieben, um für die eigenen Unternehmen aber auch für Firmen Dritter, mit Schein- und Abdeckrechnungen Schwarzgeld in Höhe von insgesamt mehr als 70 Mio. Euro zu generieren und damit eingesetzte Schwarzarbeiter zu bezahlen. Über mehrere Jahre haben diese Firmen als Nachunternehmer zahlreiche Bauaufträge für mehr als 50 Mio. Euro mit Schwarzarbeitern und illegalem Personal ausgeführt und so den Sozialkassen und dem Fiskus Sozialversicherungsbeiträge und Steuern in Millionenhöhe vorenthalten. Aufmerksam wurde die FKS auf das Betrugsgeflecht durch Informationen einer Vertrauensperson und anonyme Hinweise. Aufgrund der Erkenntnisse aus der Überwachung von Telefonanschlüssen und E-Mail-Accounts sowie der Auswertung von insgesamt 110.000 Gesprächen und Nachrichten konnten zahlreiche Durchsuchungsbeschlüsse und Vermögensarreste beantragt und vollzogen werden. Dabei waren bundesweit nahezu 1.000 Einsatzkräfte von Zoll, Landes- und Bundespolizei im Einsatz. Die Ermittler konnten mithilfe von Spezialkräften vier Haftbefehle gegen die Beschuldigten vollstrecken und über 100 Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf illegalen Aufenthalt einleiten. Darüber hinaus konnten bei dem Einsatz umfangreiches Beweismaterial sowie erhebliche Vermögenswerte sichergestellt werden. Zudem wurden durch die ausländischen Behörden mit Beteiligung deutscher Zöllnerinnen und Zöllner Wohn- und Geschäftsräume in Serbien durchsucht. Die beiden Hauptbeschuldigten wurden am Ende rechtskräftig zu Haftstrafen von sechs Jahren beziehungsweise vier Jahren und drei Monaten verurteilt.

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Wohin kann man sich mit Hinweisen auf Schwarzarbeit wenden?

Für ihre Tätigkeit ist die FKS neben ihrer eigenen Risikoanalyse auch auf konkrete Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen. Diese können formlos (z. B. telefonisch) und auch anonym bei dem zuständigen Hauptzollamt abgegeben werden. Die Internetseite der Zollverwaltung bietet hierfür eine Dienststellensuche nach Postleitzahlen, mit der das zuständige Hauptzollamt mit den entsprechenden Kontaktdaten ermittelt werden kann. Auf der Internetseite der Zollverwaltung steht zudem ein Kontaktformular für Hinweisgebende zur Verfügung.