Alkoholsteuer
Die Alkoholsteuer gehört zu den bundesgesetzlich geregelten Verbrauchsteuern. Mit ihr wird der Verbrauch von Alkohol und alkoholhaltigen Waren innerhalb des deutschen Steuergebiets besteuert. Das jährliche Alkoholsteueraufkommen beträgt rund 2,1 Milliarden Euro.
Alkopopsteuer
Die Alkopopsteuer ist mit dem Gesetz zur Verbesserung des Schutzes junger Menschen vor Gefahren des Alkohol- und Tabakkonsums eingeführt worden und wird seit 2004 auf spirituosenhaltige Süßgetränke – zusätzlich zur Alkoholsteuer – erhoben. Ziel dieser Steuer ist es, Alkopops so zu verteuern, dass die Nachfrage junger Menschen nach diesen Produkten nachhaltig verringert wird. Das Netto-Mehraufkommen aus der Alkopopsteuer wird zur Finanzierung von Maßnahmen zur Suchtprävention der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung verwendet. Die Alkopopsteuer ist mit ihrem Aufkommen von jährlich rund 2 Millionen Euro die kleinste aller Verbrauchsteuern.
Biersteuer
Die Biersteuer ist eine der ältesten Abgaben auf Verbrauchsgüter und wurde schon im Mittelalter erhoben. Die Biersteuer ist die einzige Verbrauchsteuer, die zwar vom Zoll als Bundesbehörde verwaltet wird, deren Erträge aber den Bundesländern zustehen. Die Biersteuer erbringt im Jahr Einnahmen von rund 600 Millionen Euro.
Energiesteuer
Mit Einnahmen von rund 37,1 Milliarden Euro ist die Energiesteuer die bedeutendste Einnahmequelle unter den Verbrauchsteuern für den Bundeshaushalt. Vom Energiesteuerrecht erfasst sind unter anderem Benzin, Diesel, Stein- und Braunkohle sowie Heizöl. Damit der Einsatz umweltfreundlicher Verkehrsmittel und Energieträger gefördert wird, erhalten diese Steuerbegünstigungen durch das Energiesteuergesetz.
Kaffeesteuer
Mit dem Siegeszug des Kaffees in Europa kam im 17. Jahrhundert auch seine fiskalische Bedeutung auf. Bereits unter Friedrich dem Großen wurde 1781 in Preußen ein staatliches Kaffeemonopol errichtet. Die Kaffeesteuer wird heute als Verbrauchsteuer auf Röstkaffee, löslichen Kaffee sowie auf kaffeehaltige Waren erhoben. Die jährlichen Steuereinnahmen betragen rund 1,1 Milliarden Euro.
Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuer
Die Schaumweinsteuer wurde bereits 1902 eingeführt und besteuerte Schaumweine wie z. B. Sekt und Champagner. Heute unterliegen auch typische Zwischenerzeugnisse wie z. B. Sherry, Portwein und Likörweine der Besteuerung. Stiller Wein unterliegt in Deutschland keiner besonderen Verbrauchsteuer. Das Aufkommen aus der Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuer beträgt jährlich rund 360 Millionen Euro.
Stromsteuer
Die Stromsteuer wurde im Rahmen des Gesetzes zum Einstieg in die ökologische Steuerreform am 1. April 1999 in Deutschland eingeführt. Sie gehört zu den bundesgesetzlich geregelten Verbrauchsteuern und wird im Steuergebiet auf elektrischen Strom erhoben. Ihr Aufkommen liegt jährlich bei rund 6,7 Milliarden Euro.
Tabaksteuer
Mit Einnahmen von rund 14,7 Milliarden Euro jährlich ist die Tabaksteuer nach der Energiesteuer die ertragreichste Verbrauchsteuer. Die Tabaksteuer ist die einzige Verbrauchsteuer in Deutschland, die durch die Verwendung von Steuerzeichen entrichtet wird. Der größte Anteil der Tabaksteuer entfällt dabei auf die Besteuerung von Fertigzigaretten.