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13.08.2007

Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Georgien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

Inkrafttreten: 21. Dezember 2007
Fundstellen:

Bundesgesetzblatt 2007 Teil II S. 1034

Bundessteuerblatt 2008 Teil I S. 482

Bundesgesetzblatt 2008 Teil II S. 52

Bundessteuerblatt 2008 Teil I S. 494

Inkrafttreten: 16. Dezember 2014
Fundstellen:

Bundesgesetzblatt 2014 Teil II S. 940, 941

Bundessteuerblatt 2015 Teil I S. 177, 178

Bundesgesetzblatt 2015 Teil II S. 62

Bundessteuerblatt 2015 Teil I S. 181

Bemerkung:

Mit dem am 11. März 2014 in Tiflis unterzeichneten Änderungsprotokoll zum DBA Georgien wird die Zusammenarbeit der Finanzbehörden durch die Erweiterung des Informationsaustausches entsprechend dem OECD-Musterabkommen 2005 und der Einführung einer Amtshilfe bei der Erhebung von Steuern gefördert. Außerdem wird die Datenschutzklausel aktualisiert.

Das unterzeichnete Änderungsprotokoll bedurfe zu seinem Inkrafttreten noch der Ratifikation, d.h. nach Abschluss der Gesetzgebungsverfahren in der Bundesrepublik Deutschland und Georgien waren die Ratifikationsurkunden auszutauschen. Es ist nach seinem Inkrafttreten in beiden Vertragsstaaten ab dem 1. Januar des Kalenderjahres anzuwenden, das dem Jahr folgt, in dem das Abkommen in Kraft tritt, also ab dem 1. Januar 2015.

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