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12.01.2024

Auf dem Weg zu einer fairen internationalen Besteuerung

Die Verhandlungen zur Zwei-Säulen-Lösung der OECD kommen voran. Deutschland setzt sich dabei für einfach handhabbare und bürokratiearme Lösungen ein. Damit schaffen wir Wettbewerbsgleichheit und stärken den deutschen Wirtschaftsstandort.

Wolkenkratzer und Sonnenstrahlen BildVergroessern
Quelle:  iStock.com/fanjianhua

Das Bundesfinanzministerium setzt sich für eine faire Unternehmensbesteuerung auf internationaler Ebene ein und stärkt so die Wettbewerbsgleichheit. Dazu gehört auch, dass große internationale Unternehmen ebenso Steuern bezahlen wie das mittelständische Unternehmen vor Ort. Unternehmen, die in Deutschland aktiv sind und Gewinne machen, müssen sich hierzulande auch an der Finanzierung des Gemeinwesens beteiligen. Die Verständigungen, die dazu auf internationaler Ebene zur so genannten Zwei-Säulen-Lösung getroffen wurden, sind ein historischer Meilenstein erfolgreicher globaler Kooperation im Steuerbereich: Auf dem Weg zu einer angemessenen Besteuerung der größten und profitabelsten Unternehmen der Welt ist die internationale Gemeinschaft wichtige Schritte vorangekommen. Im zuständigen Gremium der OECD, dem „Inclusive Framework on BEPS“ (BEPS: Base Erosion and Profit Shifting), arbeiten 145 Staaten und Jurisdiktionen gleichberechtigt mit.

Detaillierte Informationen finden Sie in unseren FAQ zur globalen Mindestbesteuerung.

Kern der ersten Säule ist ein Mechanismus (sog. Amount A), mit dem Besteuerungsrechte der größten und profitabelsten Konzerne der Welt, insbesondere der digitalisierten Wirtschaft, teilweise neu verteilt werden. Da die bisherigen Regelungen zur Abgrenzung der Besteuerungsrechte auf Unternehmenseinkünfte zwischen den Staaten und Gebieten wesentlich auf das Vorhandensein einer physischen Präsenz des Unternehmens abstellen, führen sie für digitalisierte Geschäftsmodelle nicht immer zu angemessenen Ergebnissen. Mit Amount A unter Säule 1 sollen Teile der Besteuerungsrechte an Unternehmenseinkünften zugunsten von Marktstaaten umverteilt werden, um diesem Umstand Rechnung zu tragen. Damit werden (Digital-)Konzerne wie z. B. Suchmaschinen künftig auch dort Steuern zahlen, wo ihre Nutzerinnen und Nutzer sind. Zudem enthält die erste Säule Vereinfachungsregelungen für die Bestimmung konzerninterner Preise (sog. Amount B).

Die zweite Säule sieht vor allem die Einführung einer globalen effektiven Mindestbesteuerung in Höhe von 15 Prozent vor. Die Umsetzungsarbeiten in Deutschland konnten Ende 2023 mit der Veröffentlichung des Mindeststeuergesetzes im Bundesgesetzblatt abgeschlossen werden. Die Mindestbesteuerung wird überall in der Europäischen Union mittels einer EU-Richtlinie verpflichtend umgesetzt. Zudem setzen auch Staaten wie die Schweiz, Großbritannien sowie zahlreiche außereuropäischen Staaten wie beispielsweise Kanada, Japan oder Australien diese Regelungen um. Durch ihre Ausgestaltung wirkt die globale effektive Mindestbesteuerung weit über diese Umsetzungsstaaten hinaus und gewährleistet ein weltweit einheitliches Mindestbesteuerungsniveau von 15 Prozent.

Daneben enthält Säule 2 eine „Subject-to-tax-Regelung“ (STTR). Die STTR zielt darauf ab, bei bestimmten grenzüberschreitenden konzerninternen Zahlungen eine Mindestbesteuerung sicherzustellen, und insbesondere Entwicklungsländern die Möglichkeit zu geben, Besteuerungsrechte zurückzuerhalten. Dies ist ein wesentlicher Baustein, um die Fairness der internationalen Besteuerungsregeln zu erhöhen und die Inklusivität insbesondere in Bezug auf Entwicklungsländer weiter zu befördern.

Weitere Schritte bei der Abgrenzung der Besteuerungsrechte (Amount A)

Amount A soll über einen multilateralen völkerrechtlichen Vertrag („Multilateral Convention“ - MLC) umgesetzt werden, der auf OECD-Ebene ausgearbeitet wird. Die Verhandlungen hierzu sind weitgehend abgeschlossen. Der Text für die MLC wurde im Oktober 2023 veröffentlicht. Die Ausarbeitung der finalen Aspekte und die Unterzeichnung sollen bis März 2024 bzw. bis Juni 2024 erfolgen. Gleichzeitig sollen die teilnehmenden Staaten keine unilateralen Digitalsteuern (oder ähnliche Maßnahmen) mehr erheben dürfen bzw. müssen bereits bestehende Digitalsteuern abschaffen.

Es ist ermutigend, dass so viele Staaten dabei sind, eine gemeinsame Lösung zu finalisieren. Mit der noch ausstehenden Einigung über letzte kleinere Details der MLC würde ein weltweiter Staatenkreis für eine glaubwürdige und effektive internationale Umsetzung stehen, ohne dass es zu einem Flickenteppich national unterschiedlicher Digitalsteuern kommt. Das ist gerade im derzeitigen weltpolitischen Umfeld keine Selbstverständlichkeit und betont noch stärker, wie groß der Wille so vieler Akteure ist, einen Konsens bei diesem Thema zu finden.

Einfach handhabbare und bürokratiearme Regelungen

Deutschland setzt sich dabei stets für einfach handhabbare Regelungen ein. Wir haben erreicht, dass die neuen Regelungen zur Umverteilung von Besteuerungsrechten nicht flächendeckend angewendet werden müssen, sondern zunächst auf eine kleine Zahl an multinationalen Konzernen begrenzt sind. In Deutschland werden voraussichtlich ungefähr zehn multinationale Unternehmensgruppen unter das neue Regelwerk fallen, weltweit schätzungsweise 100. Damit sollen zunächst Erfahrungen gesammelt werden, bevor die Regelungen auf weitere Unternehmensgruppen ausgeweitet werden sollen.

Auch inhaltlich setzen wir uns für bürokratiearme Lösungen ein. Wir werden bei den weiteren Schritten einen Schwerpunkt darauf legen, die Umsetzung der Regelungen so bürokratiearm wie möglich auszugestalten. Dies gelingt u. a. durch eine weitgehende Zentralisierung des Verwaltungsverfahrens (sogenannter „one-stop-shop“). Gleichzeitig wollen wir die Reformimpulse aus der internationalen Diskussion nutzen, um auch unsere nationalen Steuerregeln auf den Prüfstand zu stellen. Auch hier können wir Verbesserungen vornehmen, um unseren Wirtschaftsstandort zu stärken.

Wir schaffen damit Wettbewerbsgleichheit und stärken den deutschen Wirtschaftsstandort. Primäres Ziel ist nicht, Steuereinnahmen zu generieren, sondern Steuersubstrat zu sichern, eine fairere Verteilung zu gewährleisten und ein Level-Playing-Field zwischen den Staaten herzustellen. Dennoch kann Deutschland laut Berechnungen des ifo Instituts mit Mehreinnahmen rechnen.