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21.09.2023

Zukunft finanzieren

Um die großen Zukunftsaufgaben erfolgreich gestalten zu können, müssen wir mehr privates Kapital mobilisieren und den Finanzplatz Deutschland attraktiver machen. Dafür haben wir den Entwurf für ein Zukunftsfinanzierungsgesetz vorgelegt, das bessere Bedingungen für Start-ups und KMU schaffen, den Finanzplatz Deutschland modernisieren und die Aktienkultur in Deutschland stärken soll.

Collage aus drei Bildern: Grafiken auf einem Tisch, 4 Personen kommen in einem Bürogebäude die Treppe herauf, abstrakte wellenförmige Linien und Punkte Bild vergrößern
Quelle:  Shutterstock/EyeFound & bbernard, GettyImages/Weiquan Lin

Das Bundeskabinett hat den Entwurf für das Zukunftsfinanzierungsgesetz am 16. August 2023 beschlossen. Der Bundestag hat ihn am 21. September 2023 in erster Lesung beraten.

Mit dem geplanten Zukunftsfinanzierungsgesetz wollen wir mehr privates Kapital mobilisieren und den Finanzplatz Deutschland attraktiver machen. Damit setzen wir Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag sowie die Start-up-Strategie der Bundesregierung um. Hierbei stehen vor allem die innovationsstarken, jungen Unternehmen, die Start-ups, im Fokus, aber auch andere kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die in Deutschland einen Großteil der Wirtschaft ausmachen.

Der Ausbau des Kapitalmarkts ist dabei kein Selbstzweck. Vielmehr geben wir der Realwirtschaft einen Schub. Ein starker Kapitalmarkt sorgt für Wachstum in allen Wirtschaftsbereichen, denn er ist eine wesentliche Quelle für Investitionen mit langfristigen Investitionszyklen etwa in Forschung und Entwicklung. Er ist darüber hinaus entscheidend, um Wachstumsunternehmen gute Chancen zu bieten.

Konkret sieht der Entwurf unter anderem folgende Verbesserungen vor:

Bessere Rahmenbedingungen für Start-ups und KMU

Wir wollen die Möglichkeiten zur Mitarbeiterkapitalbeteiligung durch attraktive Steuerregelungen verbessern und damit auch den Start-up-Standort Deutschland im internationalen Vergleich besser positionieren. Konkret schlagen wir vor, den steuerfreien Höchstbetrag von 1.440 Euro auf 5.000 Euro pro Jahr anzuheben. Dabei kann auch bereits ohnehin geschuldeter Arbeitslohn bis zur Höhe von 2.000 Euro in eine steuerfreie Mitarbeiterkapitalbeteiligung umgewandelt werden.

Wir gehen die Bewältigung der sogenannten Dry-Income-Problematik bei der Mitarbeiterkapitalbeteiligung im deutschen Steuerrecht an. Von bisherigen Regelungen zum Aufschub der Besteuerung übertragener Anteile bis zu ihrer Veräußerung konnten bisher nur wenige Unternehmen Gebrauch machen. Den Kreis dieser Unternehmen wollen wir erweitern, damit die Regelung auch etablierten kleinen und mittelständischen Unternehmen und deren Beschäftigten zugutekommt. Zur Anwendbarkeit und Wirkung der aufgeschobenen Besteuerung auf Anteile, die nur mit Zustimmung der Gesellschaft übertragen werden dürfen (vinkulierte Anteile), streben wir eine Klarstellung im Laufe des parlamentarischen Verfahrens an.

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Leichterer Kapitalmarktzugang

Wir sorgen für leichteren Zugang zum Kapitalmarkt, indem wir die Mindestmarktkapitalisierung für einen Börsengang senken. Statt bisher 1,25 Mio. Euro soll sie künftig bei 1 Mio. Euro liegen, um auch kleineren Unternehmen den Weg an den Kapitalmarkt zu öffnen.

Auch sollen weitere regulatorische Anforderungen vereinfacht werden. Börsen sollen künftig bei Börsengängen in Teilen des regulierten Marktes einen Verzicht auf den bislang notwendigen Mitantragsteller erlauben, wodurch die Kosten bei den Börsengängen reduziert werden können.

Unternehmen sollen künftig Mehrstimmrechtsaktien mit einem Stimmrecht von bis zu 10:1 ausgeben können. Das erleichtert Gründerinnen und Gründern, trotz Kapitalaufnahme weiterhin den Einfluss auf das Unternehmen zu bewahren und so ihre Expertise weiterhin umfassend einbringen zu können. Gleichzeitig wird der Schutz der Investoren ohne Mehrstimmrechte gesichert.

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Update für den Finanzstandort Deutschland

Wir treiben die Digitalisierung des Kapitalmarkts weiter voran, indem wir das Gesetz über elektronische Wertpapiere nun auch auf elektronische Aktien anwendbar machen. Namensaktien sollen damit künftig elektronisch über ein zentrales Wertpapierregister oder über ein Kryptowertpapierregister, das auf der Distributed-Ledger-Technologie basieren kann, begeben und übertragen werden.

Ergänzt wird dies durch Maßnahmen für mehr Sicherheit von Anlagen in Kryptowerten, die intermediär verwahrt werden.

Die Finanzmarktaufsicht wird weiter modernisiert – etwa durch den Abbau von Digitalisierungshemmnissen und verbesserte Rahmenbedingungen etwa bei der englischsprachigen Kommunikation mit der BaFin.

Darüber hinaus sieht der Entwurf für das Zukunftsfinanzierungsgesetz noch eine Reihe zahlreicher Verbesserungen vor. Der Regierungsentwurf ist hier abrufbar.

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Initiativen zur Stärkung von Start-ups

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