Als führende Industrienation trägt Deutschland eine besondere Verantwortung für den Klimaschutz. Das verschärfte Klimaschutzgesetz verankert das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2045. Bereits bis 2030 sollen die Emissionen um 65 Prozent gegenüber 1990 sinken. Mit dem Klimaschutzprogramm 2030 und dem Sofortprogramm 2022 treibt die Bundesregierung den Klimaschutz voran.
Ein wichtiger Baustein des Klimaschutzprogramms ist die 2021 eingeführte CO2-Bepreisung in den Bereichen Wärme und Verkehr. Dahinter steht ein simples Prinzip: Wer für den Ausstoß von Kohlenstoffdioxid (CO2) verantwortlich ist, zahlt auch dafür. Unternehmen, die fossile Rohstoffe verkaufen wollen, müssen für jede Tonne CO2, die dadurch verursacht wird, Emissionszertifikate erwerben. Diese Mehrkosten werden von den Unternehmen über die Preise für Heizöl, Gas, Benzin und Diesel an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergeben. Die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung wiederum setzt die Bundesregierung komplett für den Klimaschutz ein beziehungsweise zahlt sie an die Bürgerinnen und Bürger zurück.
Die Gelder fließen zunächst in den Energie- und Klimafonds (EKF). Daraus wiederum finanziert die Bundesregierung Maßnahmen, die den Bürgerinnen und Bürgern beim Umstieg auf klimafreundliche Alternativen helfen. Damit werden klimafreundliche Produkte und Verhaltensweisen künftig auch finanziell attraktiver als klimaschädliche.
Welche Entlastungen gibt es?

Die Bundesregierung sorgt durch die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung dafür, steigende Stromkosten auszugleichen. Sie senkt hierfür die EEG-Umlage zur Förderung des Ökostroms, die auf alle Stromverbraucher umgelegt wird. Steigen die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung, steigt der Bundeszuschuss zur EEG-Umlage und der Gesamtpreis für Strom sinkt. Das hilft insbesondere Geringverdienenden.
Bezahlbare Strompreise wiederum sorgen dafür, dass strombasierte Produkte wie E-Autos oder Wärmepumpen attraktiver werden. Wichtig ist auch der massive Ausbau der Stromnetze. Das geschieht innerhalb Deutschlands, aber auch gemeinsam mit europäischen Nachbarn. Außerdem werden sich Flexibilität im Stromverbrauch und Speicherung von Strom künftig noch mehr lohnen.

Diejenigen, die durch lange Wege zur Arbeit besonders von der CO2-Bepreisung betroffen sind, werden unterstützt. Denn nicht jeder hat die Möglichkeit, Arbeitswege mit dem Fahrrad oder im öffentlichen Nahverkehr zurückzulegen. Um Pendlerinnen und Pendler mit einem weiten Arbeitsweg nicht zu benachteiligen, wurde die Pendlerpauschale 2021 ab dem 21. Kilometer von 30 auf jetzt 35 Cent angehoben. Ab 2024 steigt sie für eine Dauer von drei Jahren noch einmal um weitere 3 Cent auf dann insgesamt 38 Cent pro Kilometer ab dem 21. Entfernungskilometer. Dies sorgt für einen Ausgleich, damit Bürgerinnen und Bürger, die für ihren Arbeitsweg auf ihr Auto angewiesen sind, genügend Zeit haben, auf klimafreundliche Antriebsarten umzusteigen.
Um auch Geringverdienende zu entlasten, wurde eine Mobilitätsprämie eingeführt. Sie sorgt dafür, dass auch diejenigen profitieren, die wegen eines geringen Einkommens keine Einkommensteuer zahlen und daher durch die Entfernungspauschale nicht entlastet werden. Geringverdienende können neben der Berücksichtigung der Entfernungspauschale zusätzlich für Fahrten ab 21 Kilometer als Werbungskosten oder Betriebsausgaben eine Mobilitätsprämie beanspruchen.

Das Klimaschutzprogramm sorgt mit ausgeweiteten Förderprogrammen dafür, dass möglichst viele Eigentümerinnen und Eigentümer bei Bedarf in die Modernisierung ihrer Wohnungen investieren können. Klimafreundliche Produkte und Verhaltensweisen werden jetzt attraktiver und klimaschädliche entsprechend weniger attraktiv gestaltet. So wird z. B. der Umstieg auf Wärmepumpenheizungen gefördert, nicht jedoch die Sanierung von Öl- oder Gasheizungen. Ab 2026 dürfen keine Ölheizungen mehr in Neubauten eingebaut werden.
Außerdem sind klimafreundliche Investitionen in selbstgenutzte eigene Wohngebäude durch steuerliche Entlastungen jetzt attraktiver. Hierzu zählen Einzelmaßnahmen wie z. B. der Heizungstausch, aber auch der Einbau neuer Fenster oder die Dämmung von Dächern und Außenwänden. Das heißt aber nicht, dass jeder von heute auf morgen eine neue Heizung braucht oder sein Wohnhaus neu dämmen muss. Wie alle Sektoren sollen auch Gebäude bis 2045 klimaneutral sein, das heißt, dass sie netto keine Treibhausgase mehr verursachen.

Bahnfahren ist günstiger und attraktiver, seit die Mehrwertsteuer für Bahnfahrkarten im Fernverkehr von 19 auf 7 Prozent gesenkt wurde. Hinzu kommen massive Investitionen in das Schienennetz, welche die Attraktivität der Bahn durch neue Züge und Strecken sowie mehr Verbindungen stärken werden. Langfristig sollen Inlandsflüge durch ein gutes und schnelles Bahnangebot so weit wie möglich überflüssig werden.