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11.10.2023

Voller Einsatz gegen Finanzkriminalität

Um schlagkräftiger gegen Finanzkriminalität wie insbesondere Geldwäsche vorzugehen und Sanktionen effektiv durchzusetzen, verfolgen wir mit einer neuen Strategie konsequent die Spur des Geldes. Wir leiten grundlegende Reformen ein, nicht nur bei Strukturen und Institutionen, sondern auch bei Methoden und Instrumenten. Dazu zählt insbesondere die Bündelung von Schlüsselkompetenzen im neuen Bundesamt zur Bekämpfung von Finanzkriminalität.

Finanzkriminalität darf keine Zukunft in Deutschland haben. Geldwäsche, illegale Finanzströme oder die Umgehung von Sanktionen schaden uns allen:

  • Geldwäsche untergräbt das Vertrauen in den Rechtsstaat, die Leistungsgesellschaft und die Integrität des Wirtschafts- und Finanzstandortes.
  • Illegale Finanzströme verzerren den Wettbewerb und treiben Inflation, womit sie ehrlichen Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen schaden.
  • Wenn Kriminelle illegale Profite aus Straftaten erfolgreich in den legalen Wirtschaftskreislauf einschleusen, setzt das Anreize für weitere Straftaten.

Um schlagkräftiger gegen die international organisierte Finanzkriminalität vorzugehen, brauchen wir eine strategische Neuausrichtung bei deren Bekämpfung, denn die großen Fische gehen uns bisher durchs Netz.

Mit dem Entwurf des Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetzes bringen wir grundlegende Reformen auf den Weg: Im Bundesamt zur Bekämpfung von Finanzkriminalität (BBF) bündeln wir die wichtigsten Kompetenzen unter einem Dach, verfolgen bei Ermittlungen konsequent die Spur des Geldes, stellen eine dauerhafte Priorisierung bei der Geldwäschebekämpfung sicher und setzen dabei modernste digitale Technologien ein. 2024 soll der Aufbau der neuen Behörde erfolgen, 2025 die Aufnahme der operativen Arbeit.

Das soll sich ändern:

  • Schlüsselkompetenzen bündeln
    Wir führen Analyse (Financial Intelligence Unit, FIU), strafrechtliche Ermittlungen und Aufsicht im BBF zusammen. So etablieren wir ein ganzheitliches und vernetztes Vorgehen bei der Geldwäschebekämpfung in Deutschland und überwinden die bestehende Fragmentierung. Kernkompetenzen werden unter einem Dach gebündelt, wodurch die Zusammenarbeit erleichtert und verstärkt wird. Erkenntnisse, Expertise und Hinweise können so schneller und effizienter geteilt und verknüpft werden. Perspektivisch wird neben der FIU auch die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung (ZfS) in das BBF integriert.

Bundesamt zur Bekämpfung von Finanzkriminalität BildVergroessern
Quelle:  Bundesministerium der Finanzen

  • Ermittlungen auf der Spur des Geldes
    Herzstück des Bundesamts zur Bekämpfung von Finanzkriminalität ist das neue Ermittlungszentrum Geldwäsche (EZG). Hier werden die bedeutsamen, internationalen Fälle von Geldwäsche mit Deutschlandbezug ermittelt. Das EZG verfolgt dabei konsequent die Spur des Geldes: Anders als andere Strafverfolgungsbehörden ermittelt das EZG nicht ausgehend von den Vortaten, sondern setzt bei den verdächtigen Finanzströmen an, um so zu den dahinter liegenden Straftaten zu gelangen. Deshalb spricht man auch vom „Follow The Money“-Ansatz.

    Das EZG schließt damit die Verfolgungslücke, für die Deutschland bislang in der Kritik stand: Wurden bisher vor allem Klein- und Kleinstkriminalität bei der Geldwäsche verfolgt, ermöglicht die konsequente Verfolgung des „Follow The Money“-Ansatzes, illegale oder verdächtige Finanzströme bis hin zu den professionellen Hintermännern und Netzwerken zu verfolgen. So gehen auch die „großen Fische“ ins Netz. Damit wird die Ermittlungstätigkeit bei der Geldwäschebekämpfung auf eine neue Stufe gehoben.
  • Priorisierung der Geldwäschebekämpfung
    Das BBF legt seinen Fokus klar auf die Ermittlung komplexer, internationaler Geldwäschefälle. So wird verhindert, dass Geldwäsche gegenüber der Ermittlung anderer Straftaten in den Hintergrund treten kann. Für eine nachhaltige Priorisierung insbesondere internationaler, bedeutsamer Geldwäschefälle mit Deutschlandbezug werden mit dem BBF erstmals gezielte Kapazitäten und spezifische Kompetenzen geschaffen. So soll eine angemessene Ressourcenausstattung bei der Strafverfolgung dieser Fälle langfristig sichergestellt werden.
  • Modernste Technologie zur Geldwäschebekämpfung
    Der Einsatz modernster digitaler Technologien soll den Beschäftigten des BBF die Werkzeuge für eine qualitativ hochwertige und schnelle Ermittlungs- und Aufsichtsarbeit an die Hand geben. Eine ausgeprägte Analysekompetenz des BBF ist angesichts der Komplexität der Geldwäscheaktivitäten z. B. im Krypto-Bereich und aufgrund der großen Datenmengen ein wichtiger Baustein. Dabei stehen auch die Potentiale u. a. von Data Analytics und Künstlicher Intelligenz im Fokus.
  • Aufbau spezifischer Expertise
    Es ist auch eine Lektion der Vergangenheit, dass viel zu wenig in den Aufbau und die Weiterentwicklung spezifischer Expertise im Bereich der Geldwäschebekämpfung investiert wurde. Integraler Bestandteil des BBF wird daher ein eigenes Aus- und Fortbildungsprogramm sein. Praktische Tätigkeit und Lehre werden so im BBF verzahnt. Damit das gesamte System der Geldwäschebekämpfung in Deutschland einen Schritt nach vorn macht, muss es seine Schlagkraft im Verbund erhöhen. Fortbildungsinhalte werden deshalb durch das „Competence Center Aus- und Fortbildung“ für Beschäftige des BBF und weitere Schlüsselakteure im deutschen Anti-Geldwäschesystem auf Bundes- und Landesebene entwickelt.
  • Effizientere Geldwäscheaufsicht im Nichtfinanzsektor
    Die Aufsicht im sogenannten Nichtfinanzsektor, also z. B. im Immobiliensektor, im Güterhandel oder auch im Glücksspiel, wird stärker koordiniert. Unter dem Dach des BBF soll die Zentralstelle für Geldwäscheaufsicht einheitliche Leitlinien für die Aufsicht im Nichtfinanzsektor entwickeln und dadurch ein koordiniertes Vorgehen der dezentralen Aufsichtsbehörden in den Ländern in diesem Bereich sicherstellen. Dafür wird die Zentralstelle ein Statistik- und Reporting-System betreiben, das Aufsichtsbehörden ermöglicht, einen einheitlichen risikobasierten Ansatz zu etablieren und die Effektivität der getroffenen Maßnahmen zu bewerten. Die Zentralstelle soll die Landesaufsichtsbehörden darüber hinaus gezielt (beispielsweise bei Aufsichtsbesuchen) mit eigenen Ressourcen unterstützen, was einem insgesamt effizienten Einsatz von Ressourcen gewährleistet und den bundesweiten Transfer von spezifischem Knowhow in diesem Bereich fördert. Zudem soll die hohe Zahl an Aufsichtsbehörden gemeinsam mit den Ländern reduziert werden.
  • Bessere Register
    Die Transparenz über wirtschaftlich Berechtigte ist essentieller Schlüssel für eine effektivere Geldwäscheprävention und -verfolgung. So sollen u. a. zur Steigerung der Datenqualität im Transparenzregister durch zusätzliche Abfragebefugnisse Falscheintragungen leichter aufgedeckt und Berichtigungen angestoßen werden können. Für Unternehmen sollen Anreize gesetzt werden, freiwillig ihre Eigentums- und Kontrollstrukturen im Transparenzregister offenzulegen.

    Darüber hinaus soll künftig ein neues Immobilientransaktionsregister den zuständigen Stellen insbesondere auch für die Geldwäschebekämpfung und die Sanktionsdurchsetzung einen volldigitalen Zugriff auf Immobiliendaten ermöglichen.
  • Administrative Vermögensermittlung
    Im Rahmen von Finanzermittlungen soll das BBF einen wesentlichen Beitrag zur Bekämpfung von Geldwäsche und illegaler Vermögensverschleierung leisten. Über die im Entwurf des Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetzes vorgesehenen Maßnahmen hinaus soll für das BBF daher unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit ein neues Verfahren für Ermittlungen verdächtiger Vermögensgegenstände geschaffen werden. Die Prüfung dieses Verfahrens soll als separater Gesetzesvorschlag, jedoch als wesentlicher Teil des aktuellen Reformpakets, eingebracht werden.

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Chronologie und begleitende Maßnahmen

Das entschlossene Vorgehen gegen Finanzkriminalität hat hohe Priorität für die Bundesregierung. Bereits im Koalitionsvertrag hatten die Regierungsparteien das Vorgehen im Kampf gegen Geldwäsche umrissen. Das zentrale Reformpaket wird eingerahmt von weiteren Maßnahmen zur Bekämpfung von Finanzkriminalität und zur Sanktionsdurchsetzung:

  • 26. Juli 2023: Der „Gesetzentwurf zur Stärkung der risikobasierten Arbeitsweise der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU)“ wird im Kabinett beschlossen. Der Entwurf richtet die FIU bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung stärker risikobasiert aus, um die „großen Fische“ zu erkennen und den Strafverfolgungsbehörden hierzu die relevanten Informationen zu liefern.
  • 3. Mai 2023: Der Zoll legt eine neue Strategie zur Bekämpfung von Organisierter Kriminalität und Geldwäsche vor.
  • 19. April 2023: Das Bundesministerium der Finanzen verständigt sich mit den relevanten Ressorts und dem Bundeskanzleramt auf die Errichtung des Bundesamts zur Bekämpfung von Finanzkriminalität (BBF) und die wesentliche Reformschritte.
  • 2. Januar 2023: Die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung (ZfS) wird bei der Generalzolldirektion eingerichtet und nimmt die Durchsetzung des Sanktionsrechts auf Bundesebene auf.
  • 27. Dezember 2022: Das zweite Sanktionsdurchsetzungsgesetz tritt in Kraft. Es umfasst strukturelle Verbesserungen sowohl bei der operativen Umsetzung von Sanktionen als auch bei der Bekämpfung von Geldwäsche.
  • 5./6. Dezember 2022: Kick-off des „Projekts zur Konzeption und Errichtung einer Bundesoberbehörde zur Bekämpfung von Finanzkriminalität“ (BBF-Projekt), das unterschiedlichste Disziplinen zusammenbringt (u. a. Staatsanwälte, Richter, Ermittler, Ministerialbeamte aus Bund und Ländern, Forensiker, Geldwäscheaufseher, Psychologen), um die Geldwäschebekämpfung ganzheitlich neu aufzustellen.
  • 25. August 2022: Die Financial Action Task Force (FATF) veröffentlicht nach umfassender Prüfung des deutschen Systems gegen Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Finanzierung von Massenvernichtungswaffen ihren Bericht mit Empfehlungen.
  • 24. August 2022: Bundesfinanzminister Christian Lindner stellt die Eckpunkte für eine schlagkräftigere Bekämpfung von Finanzkriminalität und effektivere Sanktionsdurchsetzung in Deutschland vor. Darin werden die Empfehlungen der Financial Action Task Force (FATF), die am Folgetag veröffentlicht werden, aufgegriffen. Hier finden Sie das Eckpunktepapier [pdf, 468KB] als Download.
  • 27. Mai 2022: Das erste Sanktionsdurchsetzungsgesetz tritt in Kraft. Damit werden sanktionsspezifische Vermögensermittlungs- und Sicherstellungsbefugnisse eingeführt und kurzfristig Maßnahmen im Angesicht des Angriffskriegs von Russland gegen die Ukraine ergriffen.