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19.11.2021

Produktionspotential und Konjunkturkomponenten

Berechnungsergebnisse und Datengrundlagen

Seit dem 1. Januar 2011 gilt die neue Schuldenregel des Artikels 109 Grundgesetz, der im Rahmen der Föderalismuskommission II reformiert wurde. Danach müssen Bund und Länder einen im Grundsatz ausgeglichenen Haushalt aufweisen. Für den Bund bedeutet dies, dass die strukturelle Nettokreditaufnahme nach Artikel 115 Grundgesetz auf maximal 0,35 Prozent in Relation zum nominalen Bruttoinlandsprodukt beschränkt ist, während die Länder Haushalte ohne Kreditaufnahme aufstellen müssen.Gemäß der Übergangsregel des Artikels 143d Grundgesetz müssen die infolge der Wirtschafts- und Finanzmarktkrise erhöhten strukturellen Defizite beim Bund in gleichmäßigen Schritten bis zum 31. Dezember 2015 auf 0,35 Prozent in Relation zum Bruttoinlandsprodukt und bei den Ländern bis zum 31. Dezember 2019 auf null zurückgeführt werden.

Neben der Bereinigung um den Saldo der finanziellen Transaktionen ist zur Bestimmung der maximal zulässigen Nettokreditaufnahme auch eine Konjunkturbereinigung der öffentlichen Einnahmen und Ausgaben durchzuführen, um eine ebenso in wirtschaftlich guten wie in wirtschaftlich schlechten Zeiten konjunkturgerechte, symmetrisch reagierende Finanzpolitik zu gewährleisten. Dies erfolgt durch eine explizite Berücksichtigung der konjunkturellen Einflüsse auf die öffentlichen Haushalte mit Hilfe einer Konjunkturkomponente, die die zulässige Obergrenze für die Nettokreditaufnahme in konjunkturell schlechten Zeiten erweitert und in konjunkturell guten Zeiten einschränkt.

Die Konjunkturkomponente ergibt sich als Produkt von Produktionslücke und Budgetsemielastizität. Die Produktionslücke kennzeichnet die Abweichung der wirtschaftlichen Entwicklung von der konjunkturellen Normallage, dem Produktionspotential. Das Produktionspotential ist ein Maß für die gesamtwirtschaftlichen Produktionskapazitäten, die mittel- und langfristig die Wachstumsmöglichkeiten einer Volkswirtschaft determinieren.

Die Budgetsemielastizität als zweites Element zur Bestimmung der Konjunkturkomponente gibt an, wie die Einnahmen und Ausgaben des Bundes auf eine Veränderung der gesamtwirtschaftlichen Aktivität reagieren. Sie ermittelt also die Auswirkungen der konjunkturellen Schwankungen auf den öffentlichen Haushalt.

In den Projektionen der Bundesregierung wird das Produktionspotential mit dem Produktionsfunktionsverfahren der Europäischen Union bestimmt, das auf einer Cobb-Douglas-Produktionsfunktion basiert. Datengrundlage für die Potentialschätzung sind die Angaben der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen des Statistischen Bundesamtes sowie die Projektionen der Bundesregierung zur gesamtwirtschaftlichen Entwicklung.

Bei der Potentialschätzung der Bundesregierung kommt der jeweils gültige Entwicklungsstand des EU-Verfahrens zur Anwendung. Die für die Stabilitätsprogramme der EU-Mitgliedstaaten verbindlich vorgegebene Methode wird in der Arbeitsgruppe „Produktionslücken“ des Wirtschaftspolitischen Ausschusses der Europäischen Union (WPA) – mit Unterstützung der Generaldirektion Wirtschaft und Finanzen der Europäischen Kommission (DG ECFIN) – weiter entwickelt und vom WPA gebilligt. Hinsichtlich der angewandten Methode, des Produktionsfunktions-Ansatzes der Europäischen Union (EU), besteht ein hohes Maß an Transparenz, da die Computer-Programme zur Implementierung des EU-Verfahrens öffentlich zugänglich und umfassend dokumentiert sind (https://circabc.europa.eu).

Insbesondere können anhand der verfügbaren Programmcodes eventuelle Methodenänderungen nachvollzogen werden. Die Berechnungsergebnisse und Datengrundlagen der Schätzungen der Bundesregierung werden im Internetportal des Bundesministeriums der Finanzen regelmäßig zeitnah zu den gesamtwirtschaftlichen Vorausschätzungen – in der Regel zum Ende der Monate Januar, April und Oktober – der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.