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04.04.2022

Die Regelung offener Vermögensfragen

Im Rahmen der bevorstehenden Wiedervereinigung einigten sich die beiden Deutschen Staaten in ihrer gemeinsamen Erklärung vom 15. Juni 1990 über die Eckwerte zur Regelung der offenen Vermögensfragen.

Mit dem anschließend am 29. September 1990 von der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) verabschiedeten Vermögensgesetz wurden sodann die vermögensrechtlichen (also ausschließlich objektbezogenen Schädigungen seit Gründung der DDR) Ansprüche enteigneter oder durch staatliche Verwaltung in ihrer Verfügungsbefugnis beschränkter Eigentümer geregelt.

Gleichzeitig wurden die Eigentums- und Nutzungsrechte geschützt, die Bürgerinnen und Bürger im Vertrauen auf die Rechtsordnung in der DDR erworben haben. Da eine NS-verfolgungsbedingte Wiedergutmachung erlittener Vermögensschäden zwischen 1933 und 1945 auf dem Gebiet der DDR im Gegensatz zu West-Deutschland nicht erfolgt ist, wurde im Vermögensgesetz eine Regelung aufgenommen, wonach auch Anträge von Bürgerinnen und Bürgern und Vereinigungen gestellt werden konnten, die in der Zeit vom 30. Januar 1933 bis zum 8. Mai 1945 aus rassischen, politischen, religiösen oder weltanschaulichen Gründen verfolgt wurden und deshalb ihr Vermögen verloren haben. Das Gesetzt knüpft insoweit an die rückerstattungsrechtlichen Regelungen an, die in West-Deutschland galten.

Nach dem Vermögensgesetz galt der Grundsatz „Rückgabe vor Entschädigung“. Sofern eine Rückgabe aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht möglich war, konnte stattdessen für den erlittenen Vermögensverlust eine Geldentschädigung nach dem Entschädigungs- beziehungsweise Ausgleichsleistungsgesetz gewährt werden. Für die Stellung vermögensrechtlicher Anträge galt eine Ausschlussfrist bis zum 31. Dezember 1992, für bewegliche Sachen bis zum 30. Juni 1993. Bis auf wenige Restfälle sind die vermögensrechtlichen Verfahren heute abgeschlossen.

Aktuelle statistische Übersichten zu Antragsstand, Erledigung und Personalentwicklung finden sich auf der Homepage des Bundesamtes für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen.